Mitversicherung der groben Fahrlässigkeit
Im Schadenfall kann der Unterschied zwischen „einfacher“ und „grober“ Fahrlässigkeit unter Umständen sehr gering sein und wird im Zweifelsfall von den Gerichten festgelegt.
Handelt es sich um "grobe" Fahrlässigkeit, sind die Versicherer berechtigt, die Entschädigung entsprechend der Höhe Ihres Verschuldens nach zu kürzen.
Im Comfort-Schutz verzichtet CosmosDirekt bei Schadenhöhen bis 2.500 € auf die Prüfung, ob „grobe“ oder „einfache“ Fahrlässigkeit vorliegt und reguliert damit auch Schäden, die möglicherweise durch grobe Fahrlässigkeit entstanden sind.
Beispiel für „grobe“ Fahrlässigkeit Einbruch:
Sie lassen das Fenster des Heizungs- und Abstellraumes über Nacht „gekippt“, während Sie zu einer Feier gehen und anschließend bei Bekannten übernachten. In dieser Nacht steigen Diebe durch dieses Fenster ein und entwenden Fernseher, PC usw.
Beispiel für „grobe“ Fahrlässigkeit Wasserschaden:
Ein Wasserschaden, der z.B. durch den Austritt von Wasser aus dem Dichtungsgummi zwischen einer Spülmaschine und dem Anschlussschlauch entsteht, beruht auf grober Fahrlässigkeit, wenn die Spülmaschine beim Zubettgehen eingeschaltet und erst am folgenden Morgen wieder ausgeschaltet wird.