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Winterreifen: Wussten Sie eigentlich ...

... dass nicht jede Vollkaskoversicherung bei Unfällen mit Sommerreifen auf winterlichen Straßen für den Schaden am eigenen Fahrzeug aufkommt?

Saarbrücken, 14. Oktober 2011 - Sinkende Temperaturen, erste Schneeschauer im Gebirge und Bodenfrost - die kalte Jahreszeit kündigt sich an. Jetzt unbedingt beachten: Seit Dezember 2010 gilt in Deutschland die gesetzliche Winterreifenpflicht. CosmosDirekt erklärt, worauf Autofahrer achten sollten:

  • Wer bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch sowie Eis- oder Reifglätte ohne Winterreifen mit seinem Auto unterwegs ist, riskiert eine Geldbuße von mindestens 40 Euro und einen Punkt in Flensburg.
  • Laut Gesetz müssen Autofahrer bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Winter- oder Allwetter- bzw. Ganzjahresreifen unterwegs sein (erkennbar am M+S oder „Schneeflocken“- Symbol).
  • Kommt es bei winterlichen Witterungsverhältnissen zu einem Unfall mit Sommerreifen, können Kfz-Versicherer dem Fahrer eine Teilschuld auferlegen oder sogar die vollständige Übernahme des Schadens verweigern. Tipp: Bei Vollkasko-Vertragsabschluss sollten Autofahrer deshalb Wert darauf legen, dass ihr Versicherer auf den „Einwand der groben Fahrlässigkeit“ verzichtet. Natürlich sollten auch bereits bestehende Kfz-Versicherungsverträge dahingehend überprüft – und gegebenenfalls angepasst – werden.

Hilfreich ist es, die Faustformel „von O bis O – von Oktober bis Ostern“ zu beherzigen und in der kalten Jahreszeit auf Winterreifen umzusteigen, die mindestens eine Profiltiefe von vier Millimetern aufweisen. Wichtig für Wintersportler: in einigen Ländern ist diese Mindestprofiltiefe für Winterreifen sogar gesetzlich vorgeschrieben.

 
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