Ein Mann fragt sich, wie er sein gebrauchtes Auto verkaufen kann

Auto verkaufen

So wirst Du den Gebraucht­wagen los

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Wer seinen Wagen verkaufen will, hat zwei Möglich­keiten: privat oder an einen Händler ver­kaufen. Der Privat­ver­kauf bringt meistens mehr Geld, basiert aber auf Ver­trauen. Nur wenn beide Seiten überzeugt sind, kommt man miteinander ins Geschäft. Im Artikel liest Du, wie man sein Auto für den Verkauf richtig vorbereitet und welche rechtlichen Fragen Verkäufer berück­sichtigen müssen.

Der Ratgeber bietet allgemeine Informationen. Produkt­informationen zur Auto­versicherung von CosmosDirekt findest Du hier.

So bereitest Du Dein Auto optimal auf den Verkauf vor

Verkauft man sein Auto privat, kann man meistens einen höheren Verkaufspreis erzielen. Doch dafür muss man auch etwas tun. Hierbei gilt: Wer sich Mühe bei der Aufbereitung gibt, bekommt mehr für seinen Gebrauchten.

Du willst wissen, wie sich die Käufer auf den Autokauf vorbereiten? Unser Ratgeber Tipps für den Gebrauchtwagenkauf verschafft Einblick in die Abläufe.

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Realis­ti­schen Preis ermitteln

Zunächst solltest Du versuchen, einen realistischen Preis für Deinen Gebrauchtwagen zu ermitteln. Ist er zu hoch, findest Du keinen Interessenten, und bei einem Dumping-Preis verlierst Du bares Geld. Eine grobe Orientierung darüber, was der eigene Wagen wert ist, bietet zum Beispiel die Deutsche Automobil Treuhand (DAT). Die DAT ist mittlerweile auch online zugänglich, berücksichtigt aber nur einfache Serienmodelle bis zu einem Alter von 12 Jahren. Auch Sonderausstattungen oder regionale Preisunterschiede spielen keine Rolle. Um eine bessere Preisvorstellung für das eigene Modell zu erhalten, sollte man die entsprechenden Angebote auf Online-Automobilbörsen wie autoscout24.de, mobile.de oder pkw.de vergleichen.

Für eine exakte Wertangabe vermittelt die DAT Sachverständige, die dann das Auto individuell einschätzen. Unabhängige Gutachter findest Du auch bei TÜV, Dekra und dem ADAC. Die Prüfer stellen aber in der Regel nicht nur den Wert fest, sondern kontrollieren auch den Zustand des Fahrzeugs. Für potenzielle Käufer zeigt ein entsprechendes Zertifikat, dass das Fahrzeug den durchaus anspruchsvollen Normen im Hinblick auf Qualität und Sicherheit entspricht. In jedem Fall erhältst Du ein Wertgutachten, das Du in Deiner Verkaufsanzeige auch erwähnen solltest.

Wodurch bestimmt sich der Wert eines Gebrauchtwagens? Worin besteht der Unterschied zwischen dem Dienst eines kostenlosen Online-Portals und einer kostenpflichtigen Einschätzung durch einen Gutachter? Mehr zum Thema erfährst Du im Ratgeber Fahrzeugbewertung.

Das Fahr­zeug sollte vor dem Verkauf gut in Schuss sein

Sollte die Überprüfung kleinere Mängel ergeben, solltest Du diese beheben lassen. Kleine Kratzer kannst Du mithilfe eines sogenannten Smart-Repair-Kits auch allein entfernen. Steht die nächste Hauptuntersuchung bevor, lohnt es sich in der Regel, den Termin vorzuziehen und die HU noch vor dem Verkauf durchführen zu lassen. Größere Reparaturen und Instandsetzungen rentieren sich dagegen nicht: Hier steckst Du Geld hinein, ohne dass der Wert stark steigt. Auch wenn keine Mängel vorliegen und keine Inspektion ansteht, solltest Du auf jeden Fall:

  • Öl- und Wasserstand kontrollieren
  • Beleuchtung überprüfen (Front- und Heckseite, Innen- und Kofferraum, Armaturenbrett)
  • Reifenluftdruck den Herstellervorgaben einstellen

Reinige das Auto von außen und von innen

Was viele Autoverkäufer vergessen: Gerade bei Verkäufen an privat spielt die Technik gar nicht die wichtigste Rolle. Entscheidender ist vielmehr die Optik des Gebrauchtwagens. Denn wenn das Auto gut aussieht, wird sich der Besitzer auch bei technischen Sachen um sein Auto gekümmert haben – so zumindest die Denkweise vieler Käufer. Denn: Würdest Du jemandem vertrauen, der ein vollkommen verdrecktes Auto anbietet? Daher solltest Du Dir bewusst machen: Ein frisch gewaschenes und poliertes Auto macht mitunter einen größeren Eindruck als eine besonders extravagante Sonderausstattung. Aber auch den Innenraum solltest Du in Schuss bringen:

  • Entferne alle persönlichen Gegenstände aus dem Auto.
  • Leere Handschuhfach, Seitentaschen und Kofferraum.
  • Vergiss nicht den Dreck im Aschenbecher und in sonstigen Müllbehältern.
  • Sauge gründlich Matten und Sitze ab.
  • Wische mit einem feuchten Tuch über alle Oberflächen, insbesondere über Armaturenbrett und Lenkrad.
  • Reinige den Rückspiegel.

Säubere den Motorraum von Blättern, Stöckchen und anderem Schmutz. Aber nimm keine Motorwäsche vor, wenn es nicht unbedingt sein muss. Unredliche Verkäufer kaschieren mit dieser Methode gern etwaige Motorschäden. Daher werden viele Käufer heutzutage sehr skeptisch, wenn sie einen blitzblanken Motorraum bei der Besichtigung vorfinden. Sie vermuten dann, dass der Verkäufer etwas zu verbergen hat.

So entfernst Du unan­ge­nehme Gerüche

Mief im Auto ist nicht nur unangenehm, sondern zieht auch den Preis nach unten. In der Regel stammen die fiesen Gerüchen von heruntergefallenen Krümeln, verschütteten Kaffee-, Saft- oder – besonders penetrant – Milchresten, die über einen längeren Zeitraum nicht beachtet wurden. Daher wird man nur mit einem gründlichen Großreinemachen solche Ausdünstungen los:

  • Fußmatten ausklopfen und absaugen
  • Polster mit leichter Seifenlauge schrubben
  • Armaturenbrett und Lenkrad feucht abwischen

Gelegentlich sorgt auch ein verstopfter Pollenfilter für störende Duftnoten. Dieser sollte dann gewechselt werden. Verursacht die Klimaanlage den Gestank, liegt es meist am Verdampfer. In diesem Fall konnte die Feuchtigkeit nicht vollständig entweichen, im zurückbleibenden Wasser vermehrten sich Bakterien oder andere Mikroorganismen. Experten empfehlen, das Fahrzeug über eine längere Strecke zu bewegen und 5 bis 10 Minuten vor Fahrende die Klimaanlage auszuschalten. Läuft dann nur der Lüfter, verdampft die Restfeuchtigkeit.

Bei hartnäckigen Gerüchen, insbesondere bei Nikotingestank, hilft selbst gründliches Putzen nicht mehr. Dann solltest Du den Profi ranlassen. Er behandelt den Innenraum mit Ozon, der dadurch den typischen Neuwagen-Geruch wiedergewinnt. Die Methode hat den Vorteil, dass keine potenziell allergieauslösenden Chemikalien eingesetzt werden. Allerdings können mit einer Ozonbehandlung nur organische Stoffe entfernt werden. Hat sich erst einmal das Piña-Colada-Aroma, das der Wunderbaum über Jahre verströmte, festgesetzt, sind auch die Spezialisten machtlos.

Immer wieder werden bestimmte Haushaltsmittel zur Geruchsbeseitigung empfohlen. So soll es hilfreich sein, wenn man eine Schale Kaffeepulver über Nacht im Auto stehen lässt. Am nächsten Morgen riecht es zwar weniger muffig, doch die Wirkung ist zeitlich begrenzt. Denn bei dieser Methode werden nur die Moleküle, die in der Luft herumfliegen, gebunden. Spätestens nach ein paar Tagen kommt der strenge Geruch wieder zurück, wenn man die Ursache nicht beseitigt hat.

Wie entferne ich Tier­haare?

Vor dem Verkauf solltest Du Haare von Hund und Katze unbedingt entfernen. Dadurch sieht nicht nur der Innen- oder Kofferraum ansprechender aus. Es beugt auch einer unangenehmen Geruchsbildung vor. Dabei reicht ein einfaches Aussaugen der Haare meist nicht aus. Restlos entfernen lassen sie sich meist nur mit einem speziellen Tierhaar-Aufsatz für den Staubsauger. Eine Alternative ist, Gummi- oder Polsterbürsten aus dem Fachhandel zu verwenden. Mit kurzen, kreisenden Bewegungen sammeln sich die Haare zu einem Knäuel, das sich absammeln lässt. Solltest Du die Tierhaare nicht selbst entfernen können, gibt es auch hierfür professionelle Hilfe.

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Wie kann ich meinen Gebraucht­wagen best­mög­lich inse­rieren?

Die meisten Verkäufe von Gebrauchtwagen werden heutzutage über das Internet abgewickelt. Am einfachsten präsentiert man daher sein Auto auf einer der gängigen Online-Automobilbörsen. Zu den Marktführern gehören autoscout24.de, mobile.de und pkw.de. Auch die Gebrauchtwagen-Marktplätze von autobild.de oder auto-motor-und-sport.de sind häufig besucht. Über ein Online-Formular lassen sich die Fahrzeugdaten eingeben:

  • Stammdaten wie Erstzulassung, Kilometerstand oder Kraftstoffart
  • Informationen wie Hubraum, Motorleistung und Getriebe
  • Details zur Fahrzeugausstattung

Online-Automobilbörsen sind im Vergleich zu Anzeigen in der Tageszeitung häufig kostenlos und erreichen Millionen von potenziellen Kunden. Daher sind sie bei normalen Gebrauchtwagen meist auch die erste Wahl. Liebhaberstücke oder gepflegte Raritäten können dagegen meist leichter über eine Anzeige in einem Special-Interest-Magazin oder über eine spezialisierte Online-Plattform verkauft werden. Das Inserat ist allerdings in der Regel kostenpflichtig.

Wichtig ist, sein Auto so genau zu beschreiben wie möglich. Führe alle Extras auf, mit denen Dein Fahrzeug punkten kann: Alufelgen, Dachboxen, Multimedia-System und so weiter. Die wichtigsten Extras stehen selbstverständlich in der Liste ganz oben. Vergiss aber auch nicht, die Serienausstattung aufzuführen. Manche Käufer sind irritiert, wenn Angaben über ABS, ESP, elektrische Fensterheber und Ähnliches fehlen. Übliche Abnutzungs- und Verschleißspuren brauchst Du nicht zu erwähnen, Mängel musst Du aber nennen. Ist das Auto scheckheftgepflegt, sollte diese Angabe unbedingt in die Anzeige – Käufer honorieren diesen Punkt in der Regel als Vertrauensbeweis.

Vermeide unbedingt Aussagen wie „Fahrzeug ist hundertprozentig in Ordnung“ – dies kann als Garantiezusage gedeutet werden. Auch bei Verkäufen von privat zu privat könntest Du in diesem Fall haftbar gemacht werden, wenn der Käufer später Mängel entdeckt.

Präsen­tiere Dein Auto von der schönsten Seite, aber bleib ehrlich

Auch beim Autoverkauf gilt die alte Binsenweisheit der Werbung: Trommeln gehört zum Handwerk. Daher solltest Du Deine Anzeige unbedingt um schöne Bilder von Deinem Auto bereichern. Tabu ist, einmal mit dem Smartphone ums Fahrzeug herumzulaufen und die Schnappschüsse einfach hochzuladen. Setze Dein bisheriges Familienmitglied ruhig angemessen in Szene, verschweige aber kleine Kratzer und Steinschläge nicht. Potenzielle Käufer, die von weither angereist sind, reagieren meist sehr übellaunig, wenn solche wichtigen Details absichtlich vorenthalten wurden.

Neben Komplett- und Detailaufnahmen kannst Du bei einigen Fotos auch den Hintergrund zeigen. Steht das Auto vor einer Garage, zeigt dies dem Betrachter, dass das Fahrzeug im Trockenen stand. Um Deinen Gebrauchten von seiner Schokoladenseite zu präsentieren, sind folgende Tipps hilfreich:

  • Die beste Perspektive: Kotflügel befindet sich vorn links, Räder sind leicht nach rechts eingeschlagen.
  • Frisch gewaschen und poliert strahlt der Lack besonders eindrucksvoll.
  • Fotos vom Innenraum solltest Du nur schießen, nachdem Du dort gründlich aufgeräumt hast.
  • Ein sauberer Motorraum zeigt, dass Du Dich gut um die Maschine gekümmert hast.
  • Hunde- und Katzenhaare haben im Kofferraum nichts verloren.
  • Sei offen und ehrlich und zeige eventuelle Kratzer.
  • Lade lieber zu viele als zu wenige Fotos hoch.

Mach auf allen Fotos die Nummernschilder unkenntlich. Denn in der Vergangenheit gab es Fälle, in denen Kriminelle die Kennzeichennummern zusammen mit den Infos zu inserierten Autos für Versicherungsbetrug genutzt haben.

So verkaufst Du Dein Auto an den Rich­tigen

Jemand hat sich auf Dein Inserat gemeldet? Herzlichen Glückwunsch! Doch noch ist das Auto nicht verkauft, daher solltest Du weiterhin vorsichtig sein. Meldet sich ein Interessent per E-Mail und bittet um Rückruf unter einer 0190er-Nummer, solltest Du dies ignorieren. Denn dahinter verbirgt sich nur eine Betrugsmasche, mit der Du abkassiert werden sollst. Interesse am Auto bestand nie. Auch bei potenziellen Käufern, die zwar sofort den Preis akzeptieren, aber den Wagen nicht besichtigen wollen, ist Vorsicht angebracht. Weitere Betrugsmaschen sind laut der Internetseite sicherer-autokauf.de:

  • Reparaturkostenbetrug
  • Fahrzeugübergabe an Dritte
  • Scheckbetrug
  • Einforderung digitaler Dokumente
  • Notar auf Vorkasse
  • Kauf per E-Mail-Bestätigung
  • Versicherungsbetrug

Vor dem Besich­ti­gungs­termin Deine Preis­un­ter­grenze festlegen

Die meisten Käufer wollen das Auto, für das sie sich interessieren, in natura besichtigen. Das ist auch völlig normal, doch viele nutzen die Gelegenheit, den Kaufpreis herunterzuhandeln. Kein Argument ist zu schade dafür. Gerade die Grauzone zwischen (normalem) Verschleiß und (auffälligen) Mängeln bietet genug Anreiz (und manchmal auch Möglichkeiten), den Preis zu drücken. Setze also vor dem Besichtigungstermin für Dich einen Mindestpreis fest, den Du auf jeden Fall bekommen möchtest. Eine wirkungsvolle Strategie ist die Wish-Want-Walk-Verhandlung:

  • Wish: Dein Wunschpreis, gerne weit über dem reinen Marktwert. Akzeptiert der Käufer diesen Preis, kannst Du glücklich sein.
  • Want: Eine realistische Einschätzung des angemessenen Preises, auf den man sich im Rahmen einer Verhandlung einigen könnte.
  • Walk: Dein Mindestpreis, alles darunter ist für Dich nicht akzeptabel. An diesem hältst Du dann während des gesamten Termins fest. Lass Dich auch von aggressiven Bemerkungen wie „Jetzt bin ich extra die weite Strecke zu Ihnen gefahren“ nicht unter Druck setzen.

Auch als Verkäufer Begleit­person mitbringen

Bei Käufern wird immer empfohlen, bei Besichtigungen einen Freund oder jemanden aus der Autobranche hinzuziehen. Das Vier-Augen-Prinzip schützt besser davor, von einem halbseidenen Verkäufer übervorteilt zu werden. Das Gleiche gilt aber auch, wenn man privat sein Auto verkauft. Die wenigsten haben Erfahrung im Umgang mit Kaufinteressierten. Und es immer ratsam, einen Zeugen vorbringen zu können, sollte es später einmal Streit oder juristische Auseinandersetzungen geben.

Der Ratgeber zur Probefahrt erläutert die wichtigsten Aspekte rund ums Thema: Wie man eine Probefahrt vorbereitet, welche Vereinbarungen man schließen sollte und warum eine Besichtigung vorher und hinterher mehr als sinnvoll ist.

Welche Doku­mente soll ich zum Besich­ti­gungs­termin mitbringen?

  • Zulassungsbescheinigung
  • Wartungs-/Scheckheft
  • Belege über Ein- und Umbauten
  • Belege über Reparaturen
  • Bedienungsanleitung

Du darfst während der Besichtigung keine Mängel oder Unfallschäden verschweigen. Dies fällt unter die Aufklärungspflichten, denen Du in jedem Fall nachkommen musst – also auch selbst dann, wenn der Käufer Dich nicht danach gefragt hat. Ansonsten kann der Käufer den Vertrag anfechten. Allerdings liegt bei ihm auch die Beweislast, dass er von Dir arglistig und vorsätzlich getäuscht wurde – in der Praxis oft schwierig umzusetzen, im Einzelfall aber möglich.

Vor der Probe­fahrt Ausweis­do­ku­mente zeigen lassen

Dass der potenzielle Käufer eine Probefahrt machen möchte, sollte Dich freuen: Schließlich zeigt Dein Gegenüber weiterhin Interesse an Deinem Auto. Allerdings gibt es auch in dieser Phase einige Spielregeln, die beide Seiten einhalten sollten. Lass Dir vor Fahrtbeginn sowohl den Personalausweis als auch den Führerschein zeigen und überprüfe beide Ausweisdokumente genau. Denn ohne Ausweispapiere besteht kein Versicherungsschutz! Die eigentliche Probefahrt sollte der Kaufinteressierte – wenn möglich – nicht allein durchführen, Du solltest immer auf dem Beifahrersitz Platz nehmen.

Verursacht der Kaufinteressierte während der Probefahrt einen Unfall, haftet er auch für den entstandenen Schaden. Da die wenigsten aber für die kurze Fahrt eine Versicherung abschließen wollen, lassen sie sich in der Probefahrtvereinbarung von der Haftung befreien. Ist das Fahrzeug noch auf Dich zugelassen, besteht während der Fahrt Dein Versicherungsschutz weiter. Wenn Du als Alleinfahrer versichert bist, solltest Du vorab Deine Versicherung kontaktieren, ob sich der Schutz kurzzeitig ausweiten lässt. Wichtig bei einer Vollkaskoversicherung: Achte in der Probefahrtvereinbarung darauf, dass der Käufer sowohl die Selbstbeteiligung wie auch die zusätzlichen Kosten übernimmt, sollte der Besitzer nach einem Unfall höhergestuft werden.

Auf schrift­li­chen Kauf­ver­trag bestehen und Sach­män­gel­haf­tung ausschließen

Die Modalitäten des Kaufvertrags handelst Du als Verkäufer mit dem Käufer selbst aus. Wichtig dabei: Alle Absprachen sollten immer schriftlich fixiert werden, so gibt es keinen Streit hinterher. Nur in dieser Form kannst Du die gesetzlich vorgeschriebene Sachmängelhaftung ausschließen. Ansonsten musst Du innerhalb der nächsten 12 Monate Sachmängel auf Deine Kosten beheben lassen. Daher gehört in Deinen Kaufvertrag in jedem Fall die Klausel „Privatverkauf ohne Gewährleistung“. Formulierungen im Stil von „gekauft wie besichtigt“ sind – juristisch gesehen – eher bedenklich.

Hast Du bestimmte zusätzliche Garantien oder Zusagen getroffen, haftest Du für diese trotz allgemeinem Gewährleistungsausschluss. Auch wenn der Verkäufer bewusst falsche Angaben macht oder einen Unfallschaden verschweigt, besteht die Gewährleistungspflicht unverändert fort. Solche Streitigkeiten enden schnell vor Gericht, daher empfiehlt sich der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung.

Unterschreibe keinen Vertrag, den der Käufer selbst aufgesetzt hat. Bestehe darauf, dass nur Dein Vertrag gilt. Ist der Käufer damit nicht einverstanden, brich die Verkaufsverhandlungen ab. Einen Mustervertrag kannst Du Dir hier herunterladen.

Die passende Zahlungs­me­thode wählen

Bietet man sein Auto im Internet an, steht man in der Regel fremden Leuten gegenüber. Aber auch beim Verkauf an Kollegen, Bekannte und entfernte Verwandte gilt vorrangig: Nur Bares ist Wahres! Die Schlüssel und Fahrzeugpapiere gibst Du erst dann aus der Hand, wenn Du den vollen Kaufpreis in bar bekommen hast. Alle anderen Zahlformen solltest Du möglichst ausschließen: Schuldscheine, spätere Überweisung, Kreditkarten und Teil- oder Ratenzahlungen. Auch die Möglichkeit, Anzahlungen zu leisten, solltest Du nicht einräumen. Denkbar wäre nur eine Anzahlung vorab, wenn der Käufer die Restsumme in bar bei der Abholung übergibt. Einen Überblick über weitere Zahlungsmethoden bietet unser Ratgeber: Sichere Bezahlung beim Autokauf: Wie geht das?

Nach dem Verkauf Zulas­sungs­stelle und Versi­che­rung infor­mieren

Im Idealfall ist das Auto zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht mehr auf Dich zugelassen. Dann zahlst Du keine Kfz-Versicherung und keine Steuer mehr. Zudem kannst Du nicht mehr belangt werden, wenn der neue Besitzer auf dem Heimweg geblitzt wird oder einen Unfall verursacht. Um das Fahrzeug zu bewegen, braucht der neue Besitzer ein Kurzzeitkennzeichen. Dafür muss er mittels eVB-Nummer bei der Zulassungsstelle nachweisen, dass er eine Versicherung abgeschlossen hat.

Verkaufst Du dagegen ein zugelassenes Auto, muss der Käufer die Selbstverpflichtung unterschreiben, binnen 7 Tagen das Fahrzeug umzumelden. Wohnt er im gleichen Zulassungsbezirk, kann er die alten Nummernschilder weiterbenutzen. Zudem solltest Du im Kaufvertrag Datum und Uhrzeit des Verkaufs festhalten. Falls doch etwas in der Zwischenzeit passiert, kannst Du später beweisen, dass das Fahrzeug ab diesem Zeitpunkt nicht mehr Dir gehörte.

In jedem Fall solltest Du dennoch selbst unverzüglich Deine örtliche Zulassungsstelle sowie Deine Versicherung darüber informieren, dass Du Dein Auto erfolgreich verkauft hast. Dafür reicht die sogenannte Veräußerungsanzeige. Du erhältst Angaben wie Name und Ausweisnummer des Käufers sowie die Bestätigung, dass der Käufer die Papiere und das Kennzeichen des Fahrzeugs erhalten hat.

Fazit: Beim Auto­ver­kauf geduldig bleiben und mehr Geld bekommen

Wer sein altes Auto verkaufen will, muss dafür nicht zum Gebrauchtwagenhändler. Auch der Verkauf privat an privat ist möglich, erfordert aber etwas mehr Vorbereitung und Geduld. Denn lässt Du Dir genügend Zeit, um einen seriösen Interessenten zu finden, musst Du das Fahrzeug auch nicht unter Wert verkaufen. Zudem solltest Du das Auto sorgsam aufbereiten. Die meisten Autokäufer sind keine Autoexperten, wollen aber die Sicherheit, dass sich der vorherige Besitzer gut um sein Auto gekümmert hat. Das bedeutet: Autos, die von innen und außen sauber sind, bringen mehr Geld. Auch bei Preisverhandlungen solltest Du Dich nicht unter Druck setzen lassen. Bleibt der Käufer unter Deinem Mindestpreis, kannst Du die Verhandlungen ruhigen Gewissens abbrechen.

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    Auszeichnung „Beliebtester Kfz-Versicherer“, 1. Platz Gesamturteil Kundenzufriedenheit, Studie „Kundenbefragung Kfz-Versicherer 2023“ des Deutschen Instituts für Service-Qualität GmbH & Co. KG (DISQ), 31 Filial- und Direktversicherer, www.disq.de, August 2023.

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    Mögliche Beitragsersparnis im Wettbewerbsvergleich von CosmosDirekt mit ausgewählten Anbietern (Direktversicherer und klassische Versicherer) im folgenden Beispielfall: Beitragsvergleich für: VW Passat Variant 1.5 TSI (HSN: 0603, TSN: CIA), eigenfinanziert, Erstzulassung: 01.02.2024, Erwerb: 01.02.2024, Zulassung in Reutlingen (PLZ: 72764), Fahrleistung: 5.000 km/Jahr, Nutzung: ausschließlich privat, Halter: VN, Fahrer: VN (geb. 01.01.1984, Führerscheinerwerb in 2002) und sonstige Fahrer (23 Jahre), Angestellter, kein Wohneigentum, Abstellplatz: Straße, SF-Klasse KH/VK: SF20/SF20, Selbstbeteiligung VK/TK: 300/150 €, keine Vorschäden, vorher zwei Jahre bei einer anderen Versicherung versichert, Zahlweise: jährlich Bankeinzug, freie Werkstattwahl, Versicherungsbeginn: 01.02.2024.

    Quelle: Werte HUK24, Ergo, Gothaer: NAFI-Kfz-Kalkulator, Version 28.01; Stand: 30.01.2024, Allianz Direct: Webseite des Versicherers am 30.01.2024. Vergleich von Kfz-Haftpflichttarifen und Vollkaskodeckung (mit Selbstbeteiligung 300/150 €) freie Werkstattwahl, die sich in weiteren einzelnen Leistungsmerkmalen unterscheiden können. Ergo und Gothaer sind mit ihren Tarifen als klassische Versicherer vertreten.

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