Begleitetes Fahren? Nicht ohne Versicherung

Das gilt bei BF17 für die Versicherung

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Das Wichtigste zum begleiteten Fahren in Kürze

  • Für das Begleitete Fahren gibt es keine extra Versicherung.
  • Begleitetes Fahren muss der Versicherung der Begleitperson vor der ersten Fahrt gemeldet werden.
  • Durch Begleitetes Fahren wird die Versicherung nicht unbedingt teurer. Bei CosmosDirekt sammeln Fahranfänger beitragsfrei Fahrpraxis.
  • Der Führerschein mit 17 wird von den Versicherern belohnt. Begleitetes Fahren wirkt sich positiv auf die Kosten für die erste eigene Versicherung aus.

Begleitetes Fahren (BF17) gibt Fahranfängern die Möglichkeit, sich mithilfe einer Begleitperson an den Straßenverkehr zu gewöhnen. Doch was bedeutet Begleitetes Fahren für die Versicherung? Neben den Fragen zur Autoversicherung während und nach dem Begleiteten Fahren beantworten wir weitere Fragen, die häufig bei Fahrneulingen aufkommen.

So funktioniert Begleitetes Fahren ab 17

Junge Fahranfänger sind häufig in Verkehrsunfälle verwickelt, wie die ADAC Unfallforschung zeigt.1 Deshalb gibt es in Deutschland seit 2011 – nach einer anfänglichen Pilotphase – den sogenannten Führerschein mit 17. Das Begleitete Fahren ermöglicht es Jugendlichen, sich bis zu 6 Monate vor der Vollendung ihres 17. Lebensjahres bei einer Fahrschule anzumelden. Möglich ist der Erwerb des Führerscheins ab 17 für die Klasse B und BE. Ziel ist es, die hohen Unfallquoten bei Fahranfängern zu senken.

Voraussetzung ist ein Antrag auf „Ausnahmegenehmigung vom Mindestalter“ bei der zuständigen Führerscheinstelle sowie folgende Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Biometrisches Passfoto
  • Aktueller Sehtest (nicht älter als zwei Jahre)
  • Bescheinigung der Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs
  • Name und Anschrift der Fahrschule
  • Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
  • Einverständniserklärung der Begleitperson/en
  • Kopie vom Personalausweis der Begleitperson/en
  • Kopie vom Führerschein der Begleitperson/en

Beachte: Nicht jeder Autofahrer ist als Begleitperson geeignet. Sie müssen bereits im Antrag namentlich aufgeführt werden und dafür folgende Bedingungen erfüllen:

  • Mindestalter von 30 Jahren
  • Fahrerlaubnis der Klasse B (ununterbrochen seit mindestens fünf Jahren)
  • Nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister (zum Zeitpunkt der Beantragung)

Während der Fahrt gilt außerdem: Die Begleitperson darf den Fahranfänger nur begleiten, wenn ihr Blutalkoholgehalt unter 0,5 Promille liegt und sie nicht unter dem Einfluss anderer Rauschmittel steht.

1 https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/unfall-schaden-panne/unfall/unfallforschung-junge-fahrer/

Eine BF17-Versicherung gibt es nicht

Da Jugendliche mit 17 Jahren noch minderjährig sind, muss immer eine in der Prüfbescheinigung eingetragene Begleitperson im Auto dabei sein. Genauso wenig wie im Auto, sind Fahranfänger in Versicherungsfragen auf sich allein gestellt. Vor Erreichen der Volljährigkeit dürfen sie keinen Versicherungsvertrag auf ihren Namen abschließen. Das heißt, gibt es keine Kfz-Versicherung für BF17. Damit der Versicherungsschutz für Fahrten im Rahmen des Begleiteten Fahrens gewährleistet ist, muss die bestehende Kfz-Versicherung entsprechend erweitert werden.

Im Falle eines Unfalls haftet immer der Fahrzeugführer – auch wenn er minderjährig ist. Die Begleitperson dagegen ist in dem Moment nur Beifahrer. Gegen den Begleiter können nur dann Haftungsansprüche geltend gemacht werden, wenn er auch gleichzeitig der Halter des Fahrzeugs ist.

Kfz-Versicherung: Begleitetes Fahren ab 17 ohne Aufschlag

Führerschein mit 17, Versicherung über die Eltern – so regeln es wohl die meisten Familien, wenn der Sohn oder die Tochter sich für das Begleitete Fahren entscheidet. Diese Regelung gilt nicht nur für Eltern: Auch weitere Familienmitglieder oder Freunde, die als Begleitpersonen in der Prüfungsbescheinigung aufgeführt sind, müssen das bei ihrer Kfz-Versicherung berücksichtigen. Viele Versicherer bieten eine Anpassung der Kfz-Versicherung für Begleitetes Fahren ab 17 Jahren ohne Aufschlag an. D. h. die Fahranfänger in der Familie fahren das versicherte Fahrzeug beitragsfrei mit – zumindest bis zu ihrem 18. Geburtstag.

Auch bei CosmosDirekt kommt auf Versicherungs­nehmer keine Beitrags­erhöhung zu, wenn nun auch ein 17-jähriger Fahranfänger nach bestandener Führerscheinprüfung seine erste Fahrpraxis mit dem versicherten Fahrzeug sammelt.

Da die Autoversicherung durch das Begleitete Fahren nicht teurer wird, fragen sich viele Versicherungsnehmer, ob sie ihrer Kfz-Versicherung das Begleitete Fahren überhaupt melden müssen. Auch wenn es sich bei der Eintragung um eine beitragsfreie Leistung handelt, muss der Versicherer vor der ersten begleiteten Fahrt informiert werden. Manche Versicherungen verlangen zusätzlich einen Nachweis über das Begleitete Fahren. Dann muss eine Kopie der Prüfungsbescheinigung des Jugendlichen eingereicht werden.

Endlich 18: Das gilt für die Kfz-Versicherung nach Ende des Begleiteten Fahrens

Während Fahranfänger mit 17 noch beitragsfrei über die Eltern versichert sind, sind 18-Jährige selbst für den Versicherungsschutz verantwortlich.

Dank BF 17 eine eigene Versicherung mit Rabatten

Begleitetes Fahren wird belohnt – nicht nur mit Fahrsicherheit, sondern auch von der Versicherung. Denn durch den Führerschein mit 17 wird die erste eigene Versicherung günstiger. Wer vor seinem 18. Geburtstag einige Monate gemeinsam mit einer Begleitperson unfallfrei Auto gefahren ist, zahlt in der Kfz-Versicherung anschließend weniger als Fahranfänger, die erst mit 18 ihren Führerschein gemacht haben und sich von Anfang an allein hinters Steuer setzen.

Wer seinen Führerschein mit 17 Jahren gemacht hat und ein Jahr Begleitetes Fahren hinter sich gebracht hat, ohne einen Unfall zu verursachen, kann bei der Kfz-Versicherung sparen. Viele Kfz-Versicherungen bieten nach dem Begleiteten Fahren einen Rabatt an.

Nach BF17: Die Versicherungspolice der Eltern erweitern

Alternativ zum eigenen Wagen kannst Du natürlich weiter mit dem Auto Deiner Eltern fahren. In dem Fall müssen sie beachten, dass sie Dich als weiteren Fahrer in den Kfz-Versicherungsvertrag eintragen lassen. Ist diese Formalität erledigt, ändert sich für Dich sonst nichts und Du kannst wie gewohnt weiterhin mit dem Auto mobil sein.

Das Auto als Zweitwagen über die Eltern versichern

Eine weitere Möglichkeit, ein Auto nach dem Begleiteten Fahren zu versichern, bietet die Zweitwagenregelung. Die Eltern besitzen bereits zwei Autos? Kein Problem. Auch für einen Dritt- oder Viertwagen kann nach dem Begleiteten Fahren eine Kfz-Versicherung abgeschlossen werden. Die bessere Einstufung bei der Schadenfreiheitsklasse ist für viele Fahranfänger der ausschlaggebende Punkt, das eigene Auto über die Eltern zu versichern. Nach ein paar Jahren können sie sich den Rabatt dann sogar übertragen lassen.

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Häufige Fragen zum begleiteten Fahren

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