Bei einem Umzug das Kfz Kenn­zei­chen mitnehmen

Kfz-Kennzeichen mitnehmen

Was Du bei einem Umzug beachten musst

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Bei einem Um­zug kannst Du Dein Kfz-Kenn­zeichen inzwischen bundes­weit mitnehmen. Der Gang zur Zulassungsstelle für die Um­meldung ist aber weiterhin erforderlich. Hier erfährst Du, welche Unterlagen Du für die Um­meldung mit Kenn­zeichen­wechsel benötigst und was Du bei der Autoversicherung beachten musst.

Der Ratgeber bietet allgemeine Informationen. Produktinformationen zur Autoversicherung von CosmosDirekt findest Du hier.

Diese Begriffe solltest du kennen

Die Zulassungsbehörden verwalten die Zulassung von Kraftfahrzeugen und Anhängern. Für die meisten Verwaltungsvorgänge müssen Fahrzeughalter oder Bevollmächtigte dort vorstellig werden. Die Zulassungsstellen gehören meist zur Verwaltung der Landkreise. Ihre Zuständigkeitsbereiche werden als Zulassungsbezirke bezeichnet.

Das Unterscheidungszeichen besteht aus bis zu 3 Buchstaben. Diese stehen für den Landkreis der Stelle, die die Zulassung vorgenommen hat.

Für die Prämien einer Versicherung wird ein Schadenrisiko ermittelt. Bei Kfz Versicherungen werden dafür verschiedene Faktoren wie die Erfahrung und Schadenbilanz des Fahrzeughalters, der Typ des Wagens und der Hauptwohnsitz des Halters herangezogen.

Keine Bindung an den Wohnort des Fahr­zeug­hal­ters

Bisher war die Sache eindeutig. Jeder wusste bei einem „B“, dass der Wagen aus Berlin kommt. Das ist seit dem 1. Januar 2015 anders. Du kannst seitdem mit Deinem bisherigen Kfz Kennzeichen umziehen. Dein Vorteil: Du spart Kosten, muss kein neues Nummern­schild prägen lassen. Die Bürokratie sinkt aber leider nur geringfügig: Du musst nach Deinem Umzug in einen anderen Zulassungs­bezirk weiterhin auf die Zulassungs­stelle. Dort musst Du eine Verwaltungs­gebühr von etwa 26 Euro zahlen. Da die Prägung neuer Kfz-Kennzeichen aber entfällt, sparst Du in etwa 45 Euro.

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Das ist bei der Zulas­sungs­stelle zu beachten

Wie erwähnt, steht nach Deinem Umzug in einen anderen Verwaltungskreis weiterhin der Gang zur Zulassungsstelle an. Du musst Dich ummelden und der Behörde Deine neue Anschrift mitteilen. Vor Ort wird dann eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I mit Deine aktuellen Halterdaten ausgestellt, die alte Zulassungsbescheinigung ist in jedem Fall mitzubringen. Du solltest so schnell wie möglich nach dem Umzug Dein Auto ummelden. Bei einer Verzögerung droht Dir nämlich ein Bußgeld.

Die Mitarbeiter prüfen auch, ob Du bei der Zahlung Deiner Kraftfahrzeugsteuer in Verzug bist. Bei einem Kfz-Steuer Rückstand wird die Kfz-Zulassung verwehrt. Auch bei mehreren Umzügen bleibt die Möglichkeit der Kennzeichen-Mitnahme bestehen. Diese Unterlagen musst Du bei der Zulassungsstelle vorlegen, wenn Du Dein Kennzeichen mitnehmen willst:

  • Personalausweis oder Reisepass (Original)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Bescheinigung der Hauptuntersuchung
  • Vollmacht, wenn eine dritte Person den Antrag stellt
  • SEPA-Lastschriftmandat und elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Für Firmenwagen eine Gewerbeanmeldung oder ein Handelsregisterauszug
  • Kfz Kennzeichen

Wenn ein unleserliches Kennzeichen ausgetauscht wird, bleiben die Erkennungszeichen und die Unterscheidungsnummer gleich. Das neu geprägte Kennzeichen erhält aber eine neue Zulassungs- und HU-Plakette.

Umzug inner­halb eines Zulas­sungs­be­zirks

Wenn Du innerhalb eines Zulassungsbezirks den Wohnort wechselst, bleibt das Kfz Kennzeichen erhalten. Der Verwaltungsaufwand fällt zwar nicht vollkommen weg, ist aber deutlich geringer als bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk. Die Zulassungsstelle muss über die neue Anschrift in Kenntnis gesetzt werden und diese muss auch in die Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen werden. Oftmals können dies auch die Bürgerämter übernehmen, sodass nur ein Behördengang notwendig ist.

Auch hierbei sind neben der Zulassungsbescheinigung Teil I und dem Personalausweis ein Prüfbericht der Hauptuntersuchung und die elektronische Versicherungsbestätigungsnummer mitzubringen. Ob eine Adressumschreibung im Bürgeramt möglich ist, solltest Du im Vorfeld abklären. Wenn ein Fahrzeughalter an einem Haupt- und einem Nebenwohnsitz gemeldet ist, ist die Zulassung immer am Hauptwohnsitz vorzunehmen.

Kommt es zu einem Halterwechsel eines zugelassenen Fahrzeugs, teilen die Zulassungsbehörden meistens neue Kfz Kennzeichen zu. Innerhalb des Zulassungsbezirk kann das bisherige Kennzeichen übernommen werden, sofern der vorherige Besitzer das Kennzeichen nicht reserviert hat.

Die Anmeldung Deines Kfz musst Du nicht selbst vornehmen. Es ist aber eine schriftliche Vollmacht erforderlich, damit eine dritte Person Dein Auto anmelden kann. Mehr erfährst Du im Ratgeber Voll­macht zur Kfz-Zulas­sung.

Indi­vi­dua­lität auf dem Kfz Kenn­zei­chen

Bei den Zulassungsstellen kannst Du Dir gegen eine Gebühr von 10,20 Euro ein Wunschkennzeichen ausstellen lassen – vorausgesetzt es ist nicht vergeben. Außerdem hast Du im Vorfeld die Möglichkeit, ein Kennzeichen online oder telefonisch zu reservieren. Dafür wird eine zusätzliche Gebühr von 2,60 Euro berechnet. Ein Wunschkennzeichen mit vorheriger Reservierung kostet somit 12,80 Euro extra. Auf den Webseiten der Zulassungsstellen kannst Du prüfen, welche Nummernschilder noch frei sind. Wie lange die Reservierung eines Kennzeichens möglich ist, hängt ganz von der Zulassungsstelle ab.

Vor einigen Jahrzehnten wurden Kreisgebietsreformen durchgeführt, bei denen Landkreise zusammengeschlossen und dadurch einige Erkennungszeichen abgeschafft wurden. Viele Zulassungsstellen haben diese Kennzeichen als Altkennzeichen wieder eingeführt.

Umzüge und Kfz-Versi­che­rung

Wer seinen Wohnort wechselt, ist aufgrund der Anzeigepflicht (§ 13 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung) verpflichtet, den Versicherer möglichst schnell zu informieren. Ein Umzug kann auch den Versicherungsbeitrag für dein Auto ändern, da gegebenenfalls die Regionalklasse angepasst wird. In der Berechnung der Regional­klasse werden die zugelassenen Fahrzeuge, Unfallstatistiken und regulierte Schaden­fälle berücksichtigt. Die Regional­klassen werden für die Haft­pflicht­versicherung, Teil­kasko­versicherung und Voll­kasko­versicherung festgelegt.

Jeweils am 1. Oktober aktualisiert der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GdV) die Zuordnung der Zulassungsbezirke zu den Regionalklassen. Der Regional­klassen­zuordnung liegt immer ein Zeitraum von 5 Jahren zugrunde, sodass ein übermäßig hohes oder niedriges Unfallaufkommen innerhalb eines Jahres nur eingeschränkt in die Gesamt­rechnung eingeht. Wenn eine veränderte Regional­klasse höhere Versicherungs­prämien bedingt, hast du ein Sonder­kündigungsrecht. Im Ratgeber Regionalklassen und Kfz-Typklassen findest du weitere Infos.

Du hast kein Sonderkündigungsrecht, wenn Du in einen Zulassungsbezirk mit einer höheren Regionalklasse umziehst und Dein Beitrag dadurch steigt.

Fahr­zeug-Abmel­dung nach einem Umzug

Bei der Kfz-Abmeldung machen es die Zulassungsbehörden den Fahrzeughaltern besonders leicht: Die Abmeldung kann bei jeder Zulassungsstelle in Deutschland durchgeführt werden. Als Unterlagen werden beide Teile der Zulassungsbescheinigung zur Vorlage verlangt. Seit dem 1. März 2007 müssen sich Halter nicht mehr entscheiden, ob sie das Fahrzeug nur zwischenzeitlich oder endgültig abmelden wollen. Wer aber von vornherein weiß, dass der Wagen endgültig stillgelegt werden soll, muss einen Verwertungsnachweis einer zertifizierten Annahmestelle vorlegen. Die Kfz Kennzeichen sind bei der Abmeldung mitzubringen. Diese werden vor Ort entwertet und auf Wunsch entsorgt. Auch für die Abmeldung können Fahrzeughalter eine dritte Person bevollmächtigen.

Du suchst nach der zuständigen Zulassungsbehörde? Das Kraftfahrt-Bundesamt stellt diese Information als Download bereit: Anschriftenverzeichnis der Zulassungsbehörden

Erklärvideo zum Thema Fahrzeugabmeldung

Das Online-Verfahren

Das Jahr 2015 hat Fahrzeughaltern eine weitere Erleichterung gebracht. Die Fahrzeug-Abmeldung ist der erste Vorgang, der vollständig online erledigt werden kann. Allerdings ist die Abmeldung nur dann online durchführbar, wenn das Auto ab dem 1. Januar 2015 zugelassen worden ist. Nur diese Fahrzeuge sind mit der für das Verfahren notwendigen Zulassungs­bescheinigung Teil I und Siegel­plakette ausgestattet. Diese sind mit einem verdeckten Sicher­heits­code versehen. Du kannst den Code in der Zulassungs­be­scheinigung und auf dem Kenn­zeichen freirubbeln und abschreiben oder mit dem Smart­phone über eine QR-Code-App auslesen. Die Codes können Fahrzeughalter auf einer für die Abmeldung eingerichteten Internetseite eingeben. Außerdem benötigst Du für das Verfahren den neuen Personal­ausweis mit Lesegerät für die Identifikation über das Internet. In Zukunft soll es auch möglich sein, die Zulassung über das Internet vorzunehmen.

Wie Du ein Auto anmeldest erfährst Du in unserem Ratgeber Auto anmelden - So geht´s.

Erklärvideo zur Kfz-Zulassung

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Fazit: Kosten und Zeit sparen

Wer bei einem Umzug in einen neuen Zulassungsbezirk das Nummernschild mitnimmt, spart die Kosten für die Neu­prägung. Allerdings muss der Fahrzeug­halter sich weiterhin zur neuen Zulassungs­behörde begeben, um die Ummeldung vorzunehmen. Es müssen die gleichen Unterlagen wie bei einer Ummeldung mit Kennzeichen­wechsel vorgelegt werden. Auch die Kenn­zeichen sind zur Zulassungs­stelle mitzubringen. Im Zweifel solltest Du auf der Homepage der Zulassungs­stelle nachsehen, welche Unterlagen mitzubringen sind. Die Verwaltungs­gebühr beträgt circa 26 Euro. Du solltest außerdem Deiner Versicherung die neue Anschrift schnellstmöglich mitteilen.

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    Auszeichnung „Beliebtester Kfz-Versicherer“, 1. Platz Gesamturteil Kundenzufriedenheit, Studie „Kundenbefragung Kfz-Versicherer 2023“ des Deutschen Instituts für Service-Qualität GmbH & Co. KG (DISQ), 31 Filial- und Direktversicherer, www.disq.de, August 2023.

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    Mögliche Beitragsersparnis im Wettbewerbsvergleich von CosmosDirekt mit ausgewählten Anbietern (Direktversicherer und klassische Versicherer) im folgenden Beispielfall: Beitragsvergleich für: VW Passat Variant 1.5 TSI (HSN: 0603, TSN: CIA), eigenfinanziert, Erstzulassung: 01.02.2024, Erwerb: 01.02.2024, Zulassung in Reutlingen (PLZ: 72764), Fahrleistung: 5.000 km/Jahr, Nutzung: ausschließlich privat, Halter: VN, Fahrer: VN (geb. 01.01.1984, Führerscheinerwerb in 2002) und sonstige Fahrer (23 Jahre), Angestellter, kein Wohneigentum, Abstellplatz: Straße, SF-Klasse KH/VK: SF20/SF20, Selbstbeteiligung VK/TK: 300/150 €, keine Vorschäden, vorher zwei Jahre bei einer anderen Versicherung versichert, Zahlweise: jährlich Bankeinzug, freie Werkstattwahl, Versicherungsbeginn: 01.02.2024.

    Quelle: Werte HUK24, Ergo, Gothaer: NAFI-Kfz-Kalkulator, Version 28.01; Stand: 30.01.2024, Allianz Direct: Webseite des Versicherers am 30.01.2024. Vergleich von Kfz-Haftpflichttarifen und Vollkaskodeckung (mit Selbstbeteiligung 300/150 €) freie Werkstattwahl, die sich in weiteren einzelnen Leistungsmerkmalen unterscheiden können. Ergo und Gothaer sind mit ihren Tarifen als klassische Versicherer vertreten.

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