Parkrempler

Wie du dich bei einem Parkrempler verhalten solltest!

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Parkrempler - Was tun? Das Wichtigste in Kürze

  • 45 % aller Verkehrsteilnehmer entscheiden sich dazu, bei einem Parkschaden auf den Besitzer des Autos zu warten.
  • 30 % rufen bei einem Parkrempler die Polizei.
  • Jeder Vierte hinterlässt am Fahrzeug einen Zettel mit seiner Telefonnummer.
  • 12 % unternehmen nichts und begehen so im Grunde Unfallflucht.

Schnell ist es passiert: Das Ein- oder Ausparken gelingt nicht so einfach wie gedacht und ein parkendes Fahrzeug bekommt einen Kratzer ab. Bei einem Parkrempler entstehen zwar meist eher kleine Schäden, dennoch sollte man auf keinen Fall Fahrerflucht begehen. Auch wenn es sich nur um einen Mini-Schaden handelt, gibt es bestimmte Vorgaben, um seinen Park­rempler richtig zu melden. Bleibst Du vor Ort, brauchst Du keine Strafe zu fürchten. Als Grund­regel gilt: Verlasse den Unfall­ort erstmal nicht. Wir erklären Dir, wie Du einen Park­rempler der Versicherung meldest und was zu tun ist, wenn Fahrer­flucht begangen wurde.

Der Ratgeber bietet allgemeine Informationen zu Park­remplern. Möchtest Du Dein Fahrzeug absichern, findest Du alles Informationen zur Autoversicherung von CosmosDirekt hier.

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Unfall oder Parkrempler – wann sollte ich die Polizei rufen?

Ein Parkrempler gilt als kleiner Unfallschaden. Daher sollte man sich gewissenhaft verhalten und 30 bis 60 Minuten am Unfallort warten. Zusätzlich muss die Polizei informiert werden. Lediglich einen Zettel mit Telefonnummer zu hinterlegen, reicht als Unfallverursacher nicht aus.

Grundsätzlich gilt – egal wie groß oder klein der objektive Schaden ist: Der Verursacher sollte vor Ort auf den Besitzer des beschädigten Autos warten. Das bedeutet jedoch nicht, dass Autofahrer die Nacht auf dem Parkplatz verbringen zu müssen. Der Gesetzgeber spricht in diesem Fall von „einer zumutbaren Zeit“. Gemeint ist: Auf einem Supermarkt-Parkplatz etwa muss man mindestens eine halbe Stunde warten – hier kann der Schadensverursacher davon ausgehen, dass der Besitzer des beschädigten Fahrzeugs nur kurz einkaufen ist. An anderen Unfallorten liegt die Zeitspanne hingegen bei einer Stunde. Kehrt der Unfallgegner nicht zeitnah zurück, sollte immer die Polizei informiert und der Unfall geschildert werden. Ansonsten macht man sich auch bei einem Parkrempler wegen Fahrerflucht strafbar. Wer nach seinem Parkrempler nur einen Zettel mit seinen Kontaktdaten an der Windschutzscheibe des Geschädigten hinterlässt, macht sich ebenfalls strafbar. Für den Verkehrsteilnehmer drohen in diesem Fall nicht nur Strafen wie Punkte in Flensburg und Führerscheinentzug, auch der Versicherungsschutz der Kfz-Versicherung wird riskiert.

Weitere Infos zur Unfallflucht und dem richtigen Umgang hiermit findest Du in unserem umfangreichen Ratgeber zum Thema Fahrerflucht.

Was tun, wenn ein Parkrempler ohne sicht­baren Schaden passiert?

Auch dann, wenn es bei einem Parkrempler keinen offensichtlichen Schaden gibt, sollte man unbedingt am Unfallort bleiben. Denn auch bei einem kleinen Parkunfall gilt: Verlässt der Autofahrer den Unfallort, hat er gezielt Unfallflucht begangen und kann mit diversen Strafen rechnen.

Wird die Beschädigung eines Autos Dir zu Unrecht vorgeworfen, wende Dich am besten an einen Verkehrsjuristen. Er kann Dir zuverlässig unter die Arme greifen und im Zweifelsfall ein Gutachten am PKW des Unfallgegners beauftragen. Das Übersehen eines unbemerkten Parkremplers ist zwar keine Fahrerflucht, kann Dir im Nachhinein aber angelastet werden. Daher solltest Du gerade beim Ein- und Ausparken in engen Parklücken besonders aufmerksam sein. Kleine Dellen oder Kratzer werden manchmal schnell übersehen und Schäden, die hinter dem Blech des Autos entstehen, können auf den ersten Blick oft gar nicht erkannt werden. Solltest Du einen Parkrempler tatsächlich nicht bemerkt haben, handelst du grundsätzlich nicht vorsätzlich und begehst keine Unfallflucht. Da der Geschädigte im Nachhinein eventuell dennoch auf dich zukommt, zeige Dich am besten kooperativ und kläre Unstimmigkeiten offen mit deinem Unfallgegner und der Versicherung.

Solltest Du selbst Opfer eines ungemeldeten Parkremplers geworden sein, hast aber das Kennzeichen des Verursachers, dann kannst Du den Zentralruf der Autoversicherer kontaktieren. Der Zentralruf kann Dir im besten Fall Informationen über die zuständige Versicherung geben und eine Meldung einleiten.

Parkrempler – wer zahlt den Schaden?

Für Schäden nach einem Unfall kommt grundsätzlich die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers auf. Solange der Unfallverursacher nicht feststeht, bleibt der Geschädigte des Parkremplers aber auf den Kosten sitzen – es sei denn er hat eine Vollkasko-Versicherung abgeschlossen.

Bevor die Schadenregulierung des Parkremplers über die Vollkasko-Versicherung abgewickelt wird, sollte jedoch geklärt werden, ob dies zu einer Rückstufung des Schadenfreiheitsrabatts führt und sich somit der Versicherungsbeitrag erhöht. Die Versicherung kann in diesem Fall prüfen, ob es eventuell günstiger ist, die Reparatur auf eigene Kosten abzuwickeln. Da es sich bei Parkremplern meist um kleinere Bagatellschäden handelt, sollten die finanziellen Folgen der Inanspruchnahme Deiner Versicherung stets mit den reinen Reparatur-Kosten abgeglichen werden. Hast Du lediglich eine Kfz-Haftpflicht oder eine Teilkasko abgeschlossen, müssen die Kosten für einen Parkschaden vollständig selbst getragen werden. Ausschließlich die Vollkasko-Versicherung zahlt für einen Parkrempler des Geschädigten auch bei Fahrerflucht.

Wer steigende Versicherungskosten nach einem Schaden vermeiden will, sollte die Versicherungsleistungen genau vergleichen. Einige Angebote enthalten einen Rabattschutz, der verhindert, dass der Versicherungsbeitrag infolge eines Schadens im nächsten Jahr ansteigt. Der Rabattschutz sollte in der Kfz-Versicherung für die Kfz-Haftpflicht und, wenn vereinbart, für die Vollkasko gelten.

Erklärvideo: Vergleich Vollkasko und Teilkasko

So unter­stützt die Versi­che­rung bei einem Parkrempler

Hast Du Deiner Versicherung einen Parkrempler gemeldet, wird die Schadenregulierung eingeleitet. Dein Ansprechpartner bei der Kfz-Versicherung betreut Dich bei allen Fragen rund um anfallende Reparaturen und die verbundenen Kosten. Gibt es Zweifel an der Schuldzuweisung des Parkschadens können Dir von der Versicherung außerdem Gutachter und Verkehrsjuristen zur Seite gestellt werden. Wie auch bei anderen Unfällen, ist es wichtig, dass Du den Schaden deiner Kfz-Versicherung zeitnah meldest. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Abwicklung eines Parkunfalls schnell von statten geht. Um Deinen Versicherer bestmöglich mit allen Informationen zu versorgen, solltest Du vorab mit Hilfe der Polizei einen Unfallbericht erstellen und sämtliche Kratzer und Dellen am Fahrzeug des Geschädigten per Foto dokumentieren.

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    Auszeichnung „Beliebtester Kfz-Versicherer“, 1. Platz Gesamturteil Kundenzufriedenheit, Studie „Kundenbefragung Kfz-Versicherer 2023“ des Deutschen Instituts für Service-Qualität GmbH & Co. KG (DISQ), 31 Filial- und Direktversicherer, www.disq.de, August 2023.

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    Mögliche Beitragsersparnis im Wettbewerbsvergleich von CosmosDirekt mit ausgewählten Anbietern (Direktversicherer und klassische Versicherer) im folgenden Beispielfall: Beitragsvergleich für: VW Passat Variant 1.5 TSI (HSN: 0603, TSN: CIA), eigenfinanziert, Erstzulassung: 01.02.2024, Erwerb: 01.02.2024, Zulassung in Reutlingen (PLZ: 72764), Fahrleistung: 5.000 km/Jahr, Nutzung: ausschließlich privat, Halter: VN, Fahrer: VN (geb. 01.01.1984, Führerscheinerwerb in 2002) und sonstige Fahrer (23 Jahre), Angestellter, kein Wohneigentum, Abstellplatz: Straße, SF-Klasse KH/VK: SF20/SF20, Selbstbeteiligung VK/TK: 300/150 €, keine Vorschäden, vorher zwei Jahre bei einer anderen Versicherung versichert, Zahlweise: jährlich Bankeinzug, freie Werkstattwahl, Versicherungsbeginn: 01.02.2024.

    Quelle: Werte HUK24, Ergo, Gothaer: NAFI-Kfz-Kalkulator, Version 28.01; Stand: 30.01.2024, Allianz Direct: Webseite des Versicherers am 30.01.2024. Vergleich von Kfz-Haftpflichttarifen und Vollkaskodeckung (mit Selbstbeteiligung 300/150 €) freie Werkstattwahl, die sich in weiteren einzelnen Leistungsmerkmalen unterscheiden können. Ergo und Gothaer sind mit ihren Tarifen als klassische Versicherer vertreten.

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