Auto­kauf: Welche Unter­lagen benö­tigst Du?

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Diese 5 Fahrzeug­papiere dürfen beim Gebraucht­wagen­kauf nicht fehlen: Zulassungsbescheinigung (Teil 1 und 2), Prüf­bericht der letzten Haupt­untersuchung, Inspektions­check­heft und Kauf­vertrag. In unserem Ratgeber erfährst Du, warum diese Dokumente wichtig sind und welche weiteren Unter­lagen beim Auto­kauf eine Rolle spielen.

Diese Begriffe solltest Du beim Gebrauchtwagenkauf kennen

Mehrere Personen stehen zu gleichen Teilen in der Verantwortung einem Gläubiger gegenüber. Jeder von ihnen muss im Fall des Falles die Leistung erbringen, allerdings kann diese Leistung nur einmal vom Gläubiger gefordert werden. Entweder muss ein Gläubiger für die Gesamtschuld aufkommen oder alle Schuldner erbringen dieselbe Teilschuld.

Nachweis einer Versicherungsgesellschaft darüber, dass bei ihr eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde und Unfallschäden an Dritten gedeckt werden. Die elektronische Versicherungs­bestätigungs­nummer (eVB-Nummer) besteht aus sieben Zeichen; Buchstaben und Ziffern können verwendet werden.

Beschreibt einen Mangel, bei dem eine Sache zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufwies, sondern sich in einem schlechteren Zustand befand. In Kaufverträgen kann dies von Preisminderungen bis zur vollständigen Rückabwicklung des Kaufvertrags führen.

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Deine Checkliste für den Gebrauchtwagenkauf

Ob beim Gebrauchtwagenhändler oder beim Kauf von privat zu privat, jeder Autokauf ist auch mit der Übergabe verschiedener Dokumente verbunden. Alle Gebrauchtwagen-Experten von ADAC bis Dekra und TÜV raten dazu, sich nicht nur das Fahrzeug gründlich anzusehen, sondern auch alle Kfz-Dokumente in Ruhe zu prüfen: In den Unterlagen findest Du zahlreiche Informationen, die Aufschluss über den Zustand des Fahrzeugs geben – und womöglich Hinweise auf Mängel oder Probleme liefern, die der Verkäufer lieber verschweigen würde.

Jeder Gebrauchtwagenkauf ist eine Herausforderung. Mancher versucht ganz dreist, eine klapprige Kiste als flotten Flitzer zu verkaufen. Damit du als Käufer alle wichtigen Punkte berücksichtigst und nichts vergisst, findest du hier unsere Checkliste für den Gebraucht­wagen­kauf. An welche Dokumente du denken musst, ist im Abschnitt „Fahrzeug­papiere“ vermerkt.

Diese Fahr­zeug­pa­piere dürfen bei keinem Gebraucht­wa­gen­kauf fehlen

Unverzichtbar beim Gebrauchtwagenkauf sind Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, bei älteren Fahrzeugen handelt es sich unter Umständen noch um Fahrzeugschein und -brief. Auch der Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung ist wichtig, wenn das Auto älter als 3 Jahre ist. Aufschluss über den Zustand des Fahrzeugs gibt auch das Inspektions­heft. Mit dem Kaufvertrag wird der Autokauf rechtskräftig geschlossen.

Diese 5 Fahr­zeug­pa­piere brauchst Du:

Beim Auto­kauf spielen auch diese Unter­lagen eine Rolle

Wenn Du ein gebrauchtes Auto kaufen willst, spielen die oben aufgeführten Dokumente die Hauptrolle. Unter Umständen kommen noch weitere Unterlagen hinzu, die beim Gebrauchtwagenkauf überprüft oder zumindest weitergeben werden müssen. Das betrifft zum einen die Bedienungsanleitung, die eigentlich in jedem Handschuhfach liegen sollte. Weitaus wichtiger sind die elektronische Versicherungsnummer, wenn das Auto noch zugelassen ist, alle Dokumente, die einen Unfall und die anschließende Reparatur des Fahrzeugs betreffen, sowie alle Genehmigungen, wenn das Auto getunt oder umgebaut wurde.

Bedie­nungs­an­lei­tung

Millionenfach gedruckt, selten gelesen: Die Bedienungsanleitung gehört für viele Autofahrer nicht unbedingt zu den wichtigen Dokumenten. Bei neueren Autos sollte sich das dicke Buch in der Regel im Handschuhfach befinden, zusammen mit dem Inspektionsscheckheft. Aber manchmal fehlt sie, vor allem bei älteren Gebrauchtwagen ging die Anleitung nicht selten im Lauf der Jahre verloren. Gerade wenn es um die Bedienung von Multimedia-Systemen oder Navigationsgeräten geht, sollte man im Zweifelsfall aber nachlesen können. Darum solltest Du als Käufer immer nach der Bedienungsanleitung fragen. Bei neueren Modellen ist neben einer Papierversion oft auch eine Fassung auf DVD beigefügt oder in das Infotainment-Modul integriert. Lass dir die Benutzung zuvor erklären.

Die beste Art und Weise, sich mit dem Traumwagen bekannt zu machen, ist und bleibt die Probefahrt. Doch auch sie hat ihre Tücken. Mit unserer Checkliste für die Probefahrt bereitest Du Dich optimal vor und siehst auf einen Blick, worauf Du vor, während und nach der Probefahrt achten musst.

Wenn das Auto noch zuge­lassen ist

Ist das Traumauto beim Kauf noch auf den Vorbesitzer zugelassen, besteht zwangsläufig auch eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese geht mit Abschluss des Kaufvertrags auf den Käufer über. Doch für beide Parteien gibt es noch einige Verpflichtungen: Der Verkäufer muss seine Versicherung über den Verkauf umgehend informieren, der Käufer muss schnellstmöglich das Auto ummelden. Verursacht er vor der Ummeldung einen Unfall, muss die bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung für den Schaden an anderen Fahrzeugen aufkommen. Obwohl Verkäufer und Käufer gesamtschuldnerisch haften, hält sich die Versicherung bei der Ermittlung der entsprechenden Prämie in der Regel an den Verkäufer.

Wer bei einer Probefahrt einen Schaden verursacht, muss für diesen aufkommen. Auch eventuelle Höherstufungen beim Haftpflicht- und Vollkaskoschutz gehen zu Lasten des Kaufinteressenten. Doch für bereits bestehende Schäden muss er nicht aufkommen. Deshalb ist es ratsam, vor Antritt eine Probefahrtvereinbarung zu schließen, in der vorhandene Schäden vermerkt werden.

Daher ist es am besten, Verkäufer und Käufer nehmen die Ummeldung gemeinsam bei der Zulassungsstelle vor. Will der Verkäufer auf Nummer sicher gehen und nach dem Verkauf nicht mehr in die Verantwortung genommen werden, muss er das Auto abmelden. Damit man als Käufer das Auto überführen kann, benötigt man ein Kurzzeitkennzeichen. Um das zu bekommen, muss man eine entsprechende Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Von der Versicherungsgesellschaft bekommt man eine elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer), die man auf der Zulassungsstelle vorzeigen muss. Nach der Überführung erfolgt die ordnungsgemäße Ummeldung.

Nach dem Kauf des gebrauchten Autos bist Du gesetzlich dazu verpflichtet, dieses „zeitnah“ umzumelden. Was das bedeutet und welche Unterlagen du für die Zulassung auf Deinen Namen benötigst, erfährst Du in unserem Ratgeber Auto ummelden.

Erklärvideo zum Thema Kfz-Ummeldung

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Wenn das Auto einen Unfall hatte

Natürlich ist „Unfallfreiheit“ eines der wichtigsten Argumente beim Gebrauchtwagenkauf. Sie schlägt sich in einem höheren Preis nieder. Wer aber einen Unfall hatte und das Auto verkaufen will, muss den Käufer darüber informieren. „Gekauft wie gesehen“ und sich damit aus der Verantwortung stehlen – das geht nicht. Ein Unfall gilt als eindeutiger Sachmangel, so ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2007. Doch bereits bei der Frage, was ein Unfall ist, scheiden sich die Geister. Schon Bagatellschäden an der Karosserie, die beispielsweise den Austausch eines Stoßfängers nach sich ziehen, können dazu führen, dass ein Auto nicht mehr als „unfallfrei“ angesehen werden darf.

Doch als „Unfallwagen“ gilt das Fahrzeug damit noch lange nicht, und auch nicht jeder Werkstattbesuch mindert den Wert eines Fahrzeugs um die Reparaturkosten. Verschweigt aber der Verkäufer einen Unfall, droht sogar die Rückabwicklung des Kaufvertrags. Das bringt keine Vorteile, sondern nur jede Menge Ärger. Deshalb sollte der Verkäufer auf jeden Fall mit offenen Karten spielen, wenn der Wagen in einen Unfall verwickelt war. Das Schadensgutachten der Versicherung und Fotos vom Unfall zeigen Kaufinteressierten, welche Partien überhaupt betroffen waren, Werkstattrechnungen belegen, dass das Auto fachgerecht instandgesetzt wurde und dadurch wieder verkehrssicher ist. Käufer, die Zweifel hegen, können das Fahrzeug von einem Sachverständigen überprüfen lassen.

Wenn am Auto Umbauten vorge­nommen wurden

Breite Reifen, per Chip getunter Motor, sportliches Lenkrad – nicht wenige Autobesitzer frisieren ihr Fahrzeug, damit es schöner aussieht, mehr Leistung bringt oder sich von der Serienfertigung abhebt. Wichtig dabei: Das Tuning muss korrekt erfolgt sein, ansonsten erlischt die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) des Fahrzeugs. Pfusch kann beim Einbau der verschiedenen Zubehörartikel wie Spoiler, Sportauspuff und Soundsystem schnell entstehen, wenn etwa die verwendeten Teile nicht für den Fahrzeugtyp zugelassen sind oder wenn das Fahrzeug vom Heimbastler selbst tiefergelegt wurde. Aber auch eine Anhängerkupplung muss eingetragen sein.

Ohne "Allgemeine Betriebserlaubnis" (ABE) zu fahren, kann gravierende Folgen haben. Wirst Du mit Deinem Auto in einen Unfall verwickelt, kann die Kfz-Haftpflicht die Leistung verweigern. Die ABE erlischt oftmals, wenn verschiedene Tuning-Teile wie Leichtmetall-Rädern und Sportlenkrad kombiniert werden – auch wenn für die Teile einzeln jeweils eine ABE vorliegt. Bist Du unsicher, ob dies eingehalten wurde, solltest Du das Fahrzeug zu einem qualifizierten Gutachter (zum Beispiel TÜV, Dekra, KÜS) bringen.

Daher solltest Du unbedingt darauf achten, dass alle relevanten Umbauten auch in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) eingetragen sind. Für alle Tuning-Elemente sollten nur genehmigte Bauteile verwendet worden sein. Viele Leichtmetall-Felgen, Schweller, LED-Scheinwerfer oder getönte Scheiben besitzen eine Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG). Diese regelt, in welche Fahrzeugmodelle die Elemente überhaupt eingebaut werden dürfen. Bei Sonderanfertigungen oder aus dem Ausland importierten Einzelteilen gibt es diese allgemeine Zulassung oftmals nicht. Dann muss ein entsprechendes Teilegutachten einer Prüforganisation vorliegen.

Zu deiner persönlichen Sicherheit solltest Du Dir vor dem Gebrauchtwagenkauf ein Kfz-Gutachten von einem Sachverständigen erstellen lassen. Diesen Service bietet bundesweit beispielsweise ADAC, Dekra, diepruefer.de, TÜV und KÜS an. Das Gutachten kostet circa 100 bis 150 Euro – zahlt sich aber gerade bei einem teuren Gebrauchtwagen schnell aus. Verweigert Dir der Verkäufer die Erstellung eines Kfz-Gutachtens, solltest Du misstrauisch werden.

Fazit: Beim Gebraucht­wa­gen­kauf unbe­dingt alle Doku­mente in Ruhe über­prüfen

Mit der richtigen Vorbereitung und der nötigen Ruhe gelingt der Gebrauchtwagenkauf. Wenn du die Dokumente des Fahrzeugs überprüfst, lass Dich nicht hetzen. Kontrolliere genau beide Teile der Zulassungsbescheinigung: Stimmt die Fahrzeug-Identifikationsnummer? Sind alle baulichen Veränderungen eingetragen, sodass die Verkehrstauglichkeit gegeben ist? Ist der Verkäufer nicht identisch mit dem letzten Fahrzeughalter, lasse Dir unbedingt die Verkaufsvollmacht und den Personalausweis des Verkäufers zeigen.

Auch alle weiteren Dokumente solltest Du ausführlich und mit Bedacht untersuchen: Stimmt der Zustand des Fahrzeugs mit dem Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung überein? Was sagt das Schadensgutachten über den angegebenen Unfall aus? Ist alles zu deiner Zufriedenheit geregelt, steht der Unterzeichnung des Kaufvertrags nichts mehr im Wege. Dann müssen auch Schlüssel und Codekarten für das Fahrzeug übergeben werden. Der volle Kaufpreis wird in der Regel erst ausgezahlt, wenn der neue Eigentümer nach dem Autokauf die wichtigste Unterlage – die Zulassungsbescheinigung Teil II – in den Händen hält.

Wie Du ein Auto anmeldest erfährst Du im Ratgeber Auto anmelden - So geht´s.

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    Auszeichnung „Beliebtester Kfz-Versicherer“, 1. Platz Gesamturteil Kundenzufriedenheit, Studie „Kundenbefragung Kfz-Versicherer 2023“ des Deutschen Instituts für Service-Qualität GmbH & Co. KG (DISQ), 31 Filial- und Direktversicherer, www.disq.de, August 2023.

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    Mögliche Beitragsersparnis im Wettbewerbsvergleich von CosmosDirekt mit ausgewählten Anbietern (Direktversicherer und klassische Versicherer) im folgenden Beispielfall: Beitragsvergleich für: VW Passat Variant 1.5 TSI (HSN: 0603, TSN: CIA), eigenfinanziert, Erstzulassung: 01.02.2024, Erwerb: 01.02.2024, Zulassung in Reutlingen (PLZ: 72764), Fahrleistung: 5.000 km/Jahr, Nutzung: ausschließlich privat, Halter: VN, Fahrer: VN (geb. 01.01.1984, Führerscheinerwerb in 2002) und sonstige Fahrer (23 Jahre), Angestellter, kein Wohneigentum, Abstellplatz: Straße, SF-Klasse KH/VK: SF20/SF20, Selbstbeteiligung VK/TK: 300/150 €, keine Vorschäden, vorher zwei Jahre bei einer anderen Versicherung versichert, Zahlweise: jährlich Bankeinzug, freie Werkstattwahl, Versicherungsbeginn: 01.02.2024.

    Quelle: Werte HUK24, Ergo, Gothaer: NAFI-Kfz-Kalkulator, Version 28.01; Stand: 30.01.2024, Allianz Direct: Webseite des Versicherers am 30.01.2024. Vergleich von Kfz-Haftpflichttarifen und Vollkaskodeckung (mit Selbstbeteiligung 300/150 €) freie Werkstattwahl, die sich in weiteren einzelnen Leistungsmerkmalen unterscheiden können. Ergo und Gothaer sind mit ihren Tarifen als klassische Versicherer vertreten.

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