Voll­macht für die Kfz-Zulas­sung

Wenn Du keine Zeit für den Behör­den­gang hast

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Das Wichtigste zur Kfz-Zulassung mit Vollmacht in Kürze:

  • Vertrauensperson finden: Wen Du mit dem Behördengang beauftragst, liegt ganz bei Dir.
  • Vollmacht ausstellen: Mit der richtigen Vorlage schreibt sich die Vollmacht für die Kfz-Zulassung wie von allein.
  • Dokumente zusammenstellen: Stelle sicher, dass der Bevollmächtigte alle benötigten Dokumente zur Hand hat.
  • Auto mit Vollmacht anmelden lassen: Dein Vertreter ist nun berechtigt, die Kfz-Zulassung für Dich abzuwickeln.

Nicht jeder die Zulassung seines Fahrzeugs persönlich erledigen. Bereits die Terminfindung kann sich schwierig gestalten – denn die Öffnungszeiten der Zulassungsstellen sind nicht immer arbeitnehmerfreundlich. Auch der Gang zur Zulassungsbehörde selbst kann viel Zeit in Anspruch nehmen. Bekommt man den Termin nicht im Kalender unter, dann ist eine Vollmacht zur Kfz-Zulassung die Lösung. Denn diese Vollmacht erlaubt es einer anderen Person, die Zulassung des Fahrzeugs zu erledigen. Wenn Du eine Person gefunden hast, die als Bevollmächtigter den Gang zur Zulassungsstelle übernimmt, ist der bürokratische Aufwand überschaubar. Zeitnot und Termin­verschiebungen bleiben Dir mit einer Vollmacht für die Auto­anmeldung erspart.

Bevor Du einen Vertreter zur Zulassungsstelle schickst, solltest Du Dich jedoch um eine Kfz-Versicherung kümmern. Denn ohne eVB-Nummer keine Kfz-Zulassung.

Unser Ratgeber bietet allgemeine Informationen. Produkt­informationen zu den Autoversicherungen von CosmosDirekt findest Du auf der Produktseite:

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Was die Voll­macht zur Kfz-Anmel­dung beinhalten sollte

„Hiermit bevollmächtige ich …“ – und wie geht es weiter? Was gehört noch in die Vollmacht für die Kfz-Zulassung? Die Zulassungsvollmacht ist formfrei, muss allerdings eine unmissverständliche Willenserklärung beinhalten und sowohl den Vollmachtgeber als auch den Bevollmächtigten anführen. Auch einige Angaben zu dem Fahrzeug, das zugelassen werden soll, müssen gemacht werden.

Zur Vollmacht gehört außerdem eine Erklärung, in der Du Dich damit einverstanden erklärst, dass die bevollmächtigte Person Einblick in deine kraftfahrzeugsteuerlichen Verhältnisse bekommt und dabei möglicherweise auch von Zahlungsrückständen erfährt. Als Fahrzeughalter solltest Du jedoch im Idealfall im Vorfeld sicherstellen, dass keine Steuer- und Gebührenrückstände offenstehen. Denn daran kann unter Umständen die Zulassung des Fahrzeugs scheitern.

Diese Angaben sollten in der Zulassungsvollmacht nicht fehlen:

  1. Name, Anschrift und Unterschrift des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten
  2. Angaben zum Fahrzeug, das zugelassen werden soll: Hersteller, Typ, Fahrzeug-Identifikations-Nummer
  3. Einverständniserklärung zum Einblick des Bevollmächtigten in kraftfahrzeugsteuerliche Verhältnisse
  4. Bei neuen Kennzeichen, die nicht vorab selbst reserviert wurden: Einverständnis, dass der Bevollmächtigte die Kennzeichen auswählen oder das Zufallsprinzip entscheiden darf

Damit Du die Vollmacht nicht selbst aufsetzt oder auf der Internetseite deiner zuständigen Zulassungsbehörde nach einem Muster für die Vollmacht zur Kfz-Zulassung suchen musst, haben wir eine Vorlage zum Download für Dich. Du musst das Formular lediglich ausdrucken, ausfüllen und unterschreiben.

Unter­lagen für den Bevoll­mäch­tigten bei der Zu­las­sung

Der Bevollmächtigte hat neben der Vollmacht zur Kfz-Zulassung weitere Unterlagen zur Behörde mitzunehmen. Welche Dokumente benötigt werden, hängt vom Zulassungsvorgang ab.

Neues Auto anmelden für eine andere Person:

  • Zulassungsvollmacht
  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung von Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • eVB-Nummer als Nachweis für den gültigen Versicherungsschutz
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer

Gebrauchtwagen anmelden für eine andere Person:

  • Zulassungsvollmacht
  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung von Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • eVB-Nummer als Nachweis für den gültigen Versicherungsschutz
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Bescheinigung über die Haupt- und Abgasuntersuchung (TÜV)
  • Neue Nummernschilder

Die Kfz-Zulassung kann nur bei der Behörde erfolgen, die für den Wohnort des Fahrzeughalters zuständig ist. Wo sich Deine zuständige Zulassungsbehörde befindet, kannst Du mit dem Anschriftenverzeichnis der Zulassungsbehörden des Kraftfahrt-Bundesamts herausfinden.

Der Bevollmächtigte muss sowohl seinen eigenen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung als auch den des Vollmachtgebers bei der Zulassungsbehörde vorzeigen. Die Überprüfung des Ausweises des Vollmachtgebers soll unter anderem verhindern, dass eine unbefugte Person mit einer gefälschten Vollmacht ein Fahrzeug auf Deinen Namen zulässt.

Du vertraust Deinem Vertreter, aber Deinen Ausweis möchtest du nur ungern aus der Hand geben? Auch eine Kopie reicht aus. Dann solltest Du als Ausweisinhaber jedoch in jedem Fall per Unterschrift bestätigen, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt.

Hast Du einen neuen Personalausweis? Bevor Du die Ausweiskopie aushändigst, kannst Du die 6-stellige Zugangsnummer schwärzen. Eine solche Nummer haben nur neue Personalausweise. Sie befindet sich auf der Vorderseite des Ausweises und wird zur Autorisierung bei Ausweislesegeräten benötigt. Andere Angaben wie das Geburtsdatum, den Wohnort und die Ausweisnummer darfst Du dagegen nicht unkenntlich machen.

Wer einen Neuwagen anmeldet, benötigt stets die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief). Die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), die den Namen des Halters enthält, wird von der Zulassungsstelle vor Ort ausgestellt. Bei der Zulassung eines Gebrauchtwagens verlangen die Behörden die Vorlage beider Zulassungsbescheinigungen.

Soll eine dritte Person ein gebrauchtes Auto mit einer Vollmacht für Dich anmelden, denke also unbedingt auch an die Zulassungsbescheinigung Teil I. Kann der Bevollmächtigte den Fahrzeugschein nicht vorlegen, kann die Zulassung trotz Vollmacht nicht erfolgen.

Bei der Zulassungsbehörde muss die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) vorgelegt werden, die aus einer 7-stelligen Nummer aus Zahlen und Buchstaben besteht. Über die Nummer können die Sachbearbeiter vor Ort abgleichen, ob eine Deckungszusage für eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht. Nimm die eVB-Nummer am besten gleich mit in die Vollmacht für die Fahrzeugzulassung auf.

Die eVB-Nummer kannst Du bei Deinem Kfz-Versicherer beantragen.

Bei CosmosDirekt ist die eVB-Nummer 18 Monate gültig.

Bei der Kfz-Zulassung haben Fahrzeughalter auch ein Lastschriftmandat zu übergeben. Es dient dazu, die Kfz-Steuer vom Konto des Halters abzubuchen. Das Straßenverkehrsamt stellt für die Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer eine Vorlage zum Ausdruck zur Verfügung. Sollten der Kontoinhaber und der Fahrzeughalter nicht ein und dieselbe Person sein, werden auf dem Lastschriftmandat beide Unterschriften benötigt.

SEPA-Lastschriftmandat ausdrucken, unterschreiben und an die zur Kfz-Zulassung bevollmächtigte Person übergeben – dann kann auf der Zulassungsbehörde nichts mehr schief gehen.

Bei der Zulassung eines Gebrauchtwagens verlangen die Zulassungsstellen den gültigen Prüfbericht einer Hauptuntersuchung. Vergiss also nicht, Deinem Vertreter den entsprechenden Nachweis mitzugeben.

Bei der Wiederzulassung nach einer zwischenzeitlichen Abmeldung genügt die Vorlage eines gültigen Hauptuntersuchungsberichts, wenn die Abmeldung weniger als sieben Jahre zurückliegt. Liegt sie länger als sieben Jahre zurück, wird ein neu erstelltes Vollgutachten des Fahrzeugs benötigt.

Ist ein gebrauchtes Fahrzeug noch zugelassen, Du als Halter entscheidest Dich jedoch für neue Kennzeichen, muss die Vollmacht für die Kfz-Zulassung entsprechend ergänzt werden. Entweder Du suchst Dir Dein Wunschkennzeichen vorab aus und reservierst es online, lässt den Bevollmächtigten auf der Zulassungsstelle ein Kennzeichen auswählen oder überlässt die Zuordnung dem Zufall.

Möchtest Du die bisherigen Nummernschilder des Fahrzeugs behalten, müssen die Schilder bei der Zulassungsbehörde auch nicht vorgelegt werden.

Damit Du der Person, die Du mit der Zulassung Deines Fahrzeugs bevollmächtigst, auch alle wichtigen Informationen zukommen lassen kannst, solltest Du Dich vorab mit den genauen Bestimmungen Deiner zuständigen Behörde vertraut machen.

Voll­macht bei der Zulas­sung von Firmen­wagen

Soll ein Unternehmen Halter eines Firmenwagens werden, sind der Geschäftsführer oder der Prokurist dafür verantwortlich, die Zulassung vorzunehmen. Es steht auch ihnen offen, eine Zulassungsvollmacht ausstellen. Bei der Anmeldung von Firmenwagen verlangt die Zulassungsstelle am Ort des Firmensitzes einen Handelsregister-Auszug und eine Gewerbeanmeldung zur Vorlage. Selbstständige oder Einzelkaufleute können im Übrigen nicht als juristische Personen auftreten. Die Zulassung erfolgt daher auf Deinen Namen. Wie das Fahrzeug steuerrechtlich behandelt wird, entscheidet im Weiteren das zuständige Finanzamt.

Voll­macht bei der Zulas­sung von Autos aus dem Ausland

Bei der Zulassung von Fahrzeugen aus dem EU-Ausland werden folgende Dokumente benötigt:

  • Kaufvertrag oder Rechnung des Fahrzeugs als Eigentumsnachweis
  • Ausländische Fahrzeugpapiere
  • Certificate of Conformity (CoC) als Beleg, dass das Auto den Normen hinsichtlich Umwelt- und Sicherheitsbestimmungen der EU entspricht oder Datenbestätigung des Herstellers – alternativ: Vollgutachten einer technischen Prüfstelle (TÜV/DEKRA)
  • Ausländische Kennzeichen bei zugelassenen Fahrzeugen
  • Erklärung für Umsatzsteuerzwecke

Bei der Zulassung von Fahrzeugen aus dem Nicht-EU-Ausland wird zusätzlich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zolls benötigt. Kümmere Dich also frühzeitig um die Beschaffung dieser Dokumente, damit Du Deinen Vertreter auch wirklich mit allen Unterlagen, die er zur Autoanmeldung benötigt, zur Zulassungsstelle schicken kannst.

Die Personen, die Du guten Gewissens mit der Zulassung Deines Wagens beauftragen würdest, haben genauso wenig Zeit wie Du selbst? Vielleicht kann ein Mitarbeiter des Autohauses, in dem Du Dein Auto gekauft hast, den Gang zur Zulassungsstelle übernehmen. Sprich Deinen Händler einfach offen auf einen Zulassungsservice an.

Online-Zulassung von Fahrzeugen

Die Online-Abmeldung eines Fahrzeugs ist schon länger möglich. Seit dem 01.10.2019 können Fahrzeuge auch online an- und umgemeldet werden. Eine gute Alternative, wenn Zeitmangel der Grund dafür ist, dass Du darüber nachgedacht hast, einer vertrauten Person eine Zulassungsvollmacht auszustellen. Denn so muss niemand den Weg zur Zulassungsbehörde auf sich nehmen und das neue Auto kann bequem von zuhause aus an- oder umgemeldet werden.

Um die An- und Ummeldung über das Online-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde vornehmen zu können, werden folgende Dokumente benötigt:

  • Personalausweis mit aktivierter eID-Onlinefunktion sowie zugehöriger PIN
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Neuwagen)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II mit verdecktem Sicherheitscode (Gebrauchtwagen)
  • Nachweis der Haupt- und Abgasuntersuchung (Gebrauchtwagen)
  • eVB-Nummer
  • IBAN für die Abbuchung der Kfz-Steuer

Zahlen kannst Du per ePayment, etwa mit Kreditkarte oder Giropay. Genauere Informationen über Zahlungsverfahren und ob die internetbasierte Fahrzeuganmeldung (i-Kfz) auch bei Deiner Zulassungsstelle möglich ist, erhältst Du auf den Internetseiten der jeweiligen Behörden.

Erklärvideo zur Kfz-Zulassung

FAQ zur Voll­macht bei der Kfz-Zulassung

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    Auszeichnung „Beliebtester Kfz-Versicherer“, 1. Platz Gesamturteil Kundenzufriedenheit, Studie „Kundenbefragung Kfz-Versicherer 2023“ des Deutschen Instituts für Service-Qualität GmbH & Co. KG (DISQ), 31 Filial- und Direktversicherer, www.disq.de, August 2023.

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    Mögliche Beitragsersparnis im Wettbewerbsvergleich von CosmosDirekt mit ausgewählten Anbietern (Direktversicherer und klassische Versicherer) im folgenden Beispielfall: Beitragsvergleich für: VW Passat Variant 1.5 TSI (HSN: 0603, TSN: CIA), eigenfinanziert, Erstzulassung: 01.02.2024, Erwerb: 01.02.2024, Zulassung in Reutlingen (PLZ: 72764), Fahrleistung: 5.000 km/Jahr, Nutzung: ausschließlich privat, Halter: VN, Fahrer: VN (geb. 01.01.1984, Führerscheinerwerb in 2002) und sonstige Fahrer (23 Jahre), Angestellter, kein Wohneigentum, Abstellplatz: Straße, SF-Klasse KH/VK: SF20/SF20, Selbstbeteiligung VK/TK: 300/150 €, keine Vorschäden, vorher zwei Jahre bei einer anderen Versicherung versichert, Zahlweise: jährlich Bankeinzug, freie Werkstattwahl, Versicherungsbeginn: 01.02.2024.

    Quelle: Werte HUK24, Ergo, Gothaer: NAFI-Kfz-Kalkulator, Version 28.01; Stand: 30.01.2024, Allianz Direct: Webseite des Versicherers am 30.01.2024. Vergleich von Kfz-Haftpflichttarifen und Vollkaskodeckung (mit Selbstbeteiligung 300/150 €) freie Werkstattwahl, die sich in weiteren einzelnen Leistungsmerkmalen unterscheiden können. Ergo und Gothaer sind mit ihren Tarifen als klassische Versicherer vertreten.

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