Das Bild zeigt zwei Kinder in einem Kinderwagen, ein Kind ist traurig, das andere fröhlich.

Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung kündigen

Mit Bedacht zur besseren Police

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Einen Vertrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung zu kündigen kann zum Beispiel bei fehlender dynamischer Anpassung oder wenn die "abstrakte Verweis­barkeit" eingschlossen ist, sinnvoll sein. Hier lohnt es sich in einen besseren Tarif zu wechseln. Im folgenden Artikel zeigen wir Dir die Fall­stricke auf und erklären, unter welchen Um­ständen eine Kündigung angebracht ist. Außerdem erfährst Du, wann Du die Berufs­unfähigkeits­ver­sicherung kündigen kannst.

Die Ratgeber bieten allgemeine Informationen. Produktdetails findest Du hier.

Wann sollte ich meine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung kündigen?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu den Versicherungen, die in keinem Haushalt fehlen sollten. Nur mit einer Berufs­unfähigkeits­versicherung kannst Du Dich gegen finanzielle Belastungen schützen, die entstehen, wenn Du infolge einer Krankheit Deinen Beruf nicht mehr ausüben können. Deine zentrale Leistung ist die Berufs­unfähigkeits­rente, die Dir im Leistungsfall monatlich gezahlt wird. Gerade bei Altverträgen sind zwei Punkte oft zum Nachteil der Kunden geregelt: Es ist eine abstrakte Verweisbarkeit enthalten und es wurde keine Dynamik vereinbart.

Kündige Deine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung mit abstrakter Verwei­sung

Der wichtigste Grund, der für eine Kündigung der bestehenden Berufsunfähigkeitsversicherung spricht, ist der Einschluss einer sogenannten Verweisungsklausel. Dies betrifft vor allem Policen, die folgende Passage enthalten:

"Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte außerstande ist, seinem Beruf oder einer anderen Tätigkeit nachzukommen, die er aufgrund seiner Kenntnisse und Fähigkeiten ausüben kann und die seinem bisherigen Lebensstandard entspricht."

Durch den Einschluss einer "abstrakten Verweisung" behält sich der Versicherer das Recht vor, die Berufsunfähigkeitsrente nicht zu zahlen, wenn der Versicherte auf ein entsprechendes Berufsbild verwiesen werden kann. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Versicherte einen derartigen Beruf tatsächlich aufnehmen kann oder nicht, solange theoretisch die Möglichkeit dazu besteht. In der Praxis hat die abstrakte Verweisung in der Vergangenheit für Probleme gesorgt.

Ein Beispiel: Ein 50-jähriger Chirurg war in einem kleinen Krankenhaus tätig. Doch irgendwann konnte er bei Operationen die rechte Hand nicht mehr richtig bewegen. Jede Fingerbewegung und jedes Greifen wurde von einem stechenden Schmerz begleitet. Schließlich war es ihm unmöglich, noch zu operieren. Die Diagnose: eine fortgeschrittene Fingerarthrose. Da er seinen Beruf in Zukunft nicht mehr würde ausüben können, beantragte er bei seiner Versicherung die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente. Ein Gutachter stellte fest, dass er zu 100 Prozent berufsunfähig war. Die Versicherung verweigerte aber die Zahlung. Stattdessen berief sie sich auf die im Vertrag enthaltene Klausel „Abstrakte Verweisung“. Die Versicherung erklärte dem Chirurg, dass er mit seinen Qualifikationen auch als medizinischer Gutachter tätig sein könnte. Das Gehalt sei ähnlich, sein Lebensstandard daher nicht in Gefahr, und die gesundheitlichen Belastungen im Beruf fielen geringer aus. Dass es keine offene Stelle gab, spielte bei der Verweisung keine Rolle.

Enthält Deine Police eine Passage zur abstrakten Verweisung, solltest Du prüfen, ob Du einen Vertrag ohne abstrakte Verweisung erhalten kannst und die bisherige Berufsunfähigkeitsversicherung umstellen oder kündigen.

Folgende Formulierung sollte der neue Vertrag beinhalten:

"Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich dauernd zu mindestens 50 Prozent außer Stande ist, ihren zuletzt ausgeübten Beruf – so wie er ohne gesundheitliche Leistungsbeeinträchtigung ausgestaltet war – auszuüben."

CosmosDirekt verzichtet in allen aktuellen Tarifen der Berufsunfähigkeitsversicherung auf die Verweisungsklausel. Das bedeutet für Dich, dass kein Zwang besteht, einen anderen Beruf auszuüben.

Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ohne Dynamik kündigen?

Wenn Du eine inflationssichere Berufsunfähigkeitsversicherung möchtest, kommst Du nicht umhin, regelmäßig die Prämien zu erhöhen. Denn mit einer steigenden Prämie wächst auch die entsprechende Rente, die im Versicherungsfall ausgezahlt wird.

Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung heißt diese automatische Anpassung an den allgemeinen Preisanstieg Dynamik. Hast Du diese in Deinem bestehenden Versicherungsvertrag nicht vereinbart, bedeutet dies zum einen, dass Du Erhöhungen bei Bedarf beantragen musst. Zum anderen wird dabei jedes Mal Dein Gesundheitszustand überprüft. Sollten sich in den Jahren Erkrankungen ergeben haben, kann der Versicherer die gewünschte Erhöhung ablehnen oder nur mit einem Zuschlag annehmen. Wenn Du einen neuen bzw. weiteren Vertrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, solltest Du diesen mit einer Dynamik vereinbaren.

Vereinbare bei Deiner Berufsunfähigkeitsversicherung eine Nachversicherungsgarantie. Du kannst Deine Versicherungs­leistungen dann einfach an neue Lebens­umstände anpassen (zum Beispiel Heirat, Geburt eines Kindes oder Erwerb eines Eigenheims). Der Vorteil der Nachversicherungsgarantie: Es entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung.

Gründe, um die beste­hende Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung zu kündigen

  • Der neue Tarif bietet dieselben Leistungen wie der alte, ist aber günstiger
  • Der neue Tarif bietet mehr Leistungen als der alte Tarif und kostet genauso viel oder nur geringfügig mehr
  • Der neue Versicherer verzichtet auf „abstrakte Verweisbarkeit“

Was passiert bei Kündigung der BU?

Entschließt Du Dich zu einer Kündigung, wird Deine Berufsunfähigkeitsversicherung in eine beitragsfreie Versicherung mit deutlich reduzierten Leistungen umgewandelt, sofern ein entsprechendes Beitragsguthaben vorhanden ist. Wird die im Vertrag vereinbarte Mindestrente dabei unterschritten, erlischt die Berufsunfähigkeitsversicherung ganz.

Wann sollte ich meine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung nicht kündigen?

Unter Umständen ist es nicht ratsam, eine bestehende Berufsunfähigkeitsversicherung zu kündigen. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn sich Dein Gesundheitszustand seit Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung verschlechtert hat. In diesem Fall wird der neue Versicherer von Dir entweder einen Zuschlag auf die Prämie verlangen. Oder Du musst Leistungsausschlüsse hinnehmen, die im alten Vertrag nicht berücksichtigt waren. Im schlimmsten Fall kann der Versicherer auch – sollte die Prüfung ergeben, dass Du aufgrund Deines Gesundheitszustandes nicht mehr versicherbar sind – die Aufnahme ablehnen.

Unter diesen Umständen solltest Du die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung nicht kündigen

  • Höhere Prämienzahlung für dieselbe Leistung
  • Deutliche Leistungsverschlechterungen gegenüber dem bisherigen Vertrag (z. B. Ausschlussklauseln, die für den bestehenden Vertrag nicht gelten)
  • Ablehnung durch neuen Versicherer

Vorsicht bei Teil­kün­di­gungen von Kombi-Versi­che­rungen

Bei Abschluss einer eigenen Police für die Berufsunfähigkeitsversicherung sind die Folgen einer Kündigung relativ überschaubar. Anders ist der Fall, wenn es sich um eine Zusatzversicherung handelt, beispielsweise zu einer Risiko- oder Kapitallebensversicherung. Ob und wie sich die Prämienzahlungen für die Lebensversicherung von der Berufsunfähigkeitsversicherung trennen lassen, ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich geregelt. Bevor Du also erwägst, bei einem Kombi-Produkt allein die Berufsunfähigkeitsversicherung zu kündigen, solltest Du Dich genau informieren.

Welche Möglich­keiten habe ich, meine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung zu kündigen?

Wenn es in Deinem konkreten Fall sinnvoll ist, dass Du die Berufsunfähigkeitsversicherung kündigst, dann stehen Dir zwei Möglichkeiten offen:

Die Kündi­gungs­fristen im Überlick

Kündigungsart

Frist

Ordentliche Kündigung

Spätestens ein Monat vor Ablauf des individuellen Versicherungsjahres bzw. zum nächsten Zahlungstermin

Außerordentliche Kündigung

1 Monat nach Bekanntgabe der Prämienerhöhung

Fazit: Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung nur mit Bedacht kündigen

Jeder Arbeitnehmer und Selbstständige sollte sich gegen die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit absichern. Der passende Tarif sollte mit Sorgfalt ausgesucht werden. So erspart man sich im Ernstfall Streitigkeiten mit dem Versicherer. Doch manchmal stellt man erst nach dem Abschluss fest, dass die Versicherung nicht das leistet, was man sich erhofft hat: Zum Beispiel, wenn man deutlich mehr als bei einem gleichwertigen Produkt einer anderen Versicherung zahlt oder ungünstige Konditionen vereinbart hat – insbesondere, wenn die abstrakte Verweisbarkeit eingeschlossen ist oder die dynamische Anpassung nicht vereinbart ist. In diesem Fall ist es gerade für jüngere Versicherte sinnvoll, die Berufsunfähigkeits­versicherung zu kündigen und in einen besseren Tarif zu wechseln. Ältere Versicherte sollten nur mit Bedacht wechseln: Du zahlst möglicherweise bei einem neuen Versicherer aufgrund der erneuten Gesundheitsprüfung deutlich mehr als bislang – ohne von Leistungsverbesserungen zu profitieren.

Viele nutzen Tests von Experten oder Ver­braucher­­organisationen zum Vergleichen von Berufs­unfähig­keits­versicherungen. Im Ratgeber Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung im Test erfährst Du, welche Kriterien den jeweiligen Tests zugrunde gelegt wurden.

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