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Öffentliches Verfahrensverzeichnis zur Datenverarbeitung im Bereich der Schaden- und Unfallversicherung

Name der verantwortlichen Stelle
Cosmos Versicherungs AG


Vorstand

  • Peter Stockhorst (Vorstandsvorsitzender)
  • Claudia Andersch
  • Bernd Andres

Beauftragter Leiter der Datenverarbeitung
Patric Becker


Anschrift der verantwortlichen Stelle
Halbergstr. 50-60, 66101 Saarbrücken


Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung

  • Betrieb der Schaden- und Unfallversicherung (Kunden- und Interessentenbetreuung)
  • Vermittlung von Produkten der Verbundpartner
  • Abwicklung von Verträgen mit Geschäftspartnern

Betroffene Personengruppendiesbezügliche Datenkategorien
Kunden:Daten zur Person, Antrags- u. Vertragsdaten, Daten zu Versicherungsleistungen, Zahlungsdaten, ggf. Gesundheitsdaten
Interessenten:Daten zur Person und zum Produktinteresse
Anspruchsteller:Daten zum Schaden, Zahlungsdaten
Geschäftspartner:Adressdaten, Vertragsstamm- u. -abrechnungsdaten


Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können

  • Interne Stellen, die für die Ausführung der jeweiligen Geschäftsprozesse zuständig sind (z.B. Bereiche Vertrieb, Bestandsführung, Leistung, Rechnungswesen, Verwaltung, Marketing, Telekommunikation, Informationstechnologie)
  • Öffentliche Stellen bei Eingreifen entsprechender Rechtsvorschriften (z.B. Kfz-Zulassungsstellen, Finanzbehörden)
  • Dienstleistungsunternehmen als Auftragnehmer im Sinne des § 11 BDSG
  • Weitere externe Stellen wie z.B. Kreditinstitute (Gutschrift von Versicherungs- leistungen und Einzug von Versicherungsbeiträgen), Rückversicherer, zentrale Hinweisstelle des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft, andere Schaden- u. Unfallversicherer

Regelfristen für die Löschung der Daten

Die Aufbewahrungspflichten können sich sowohl aus einem Vertragsverhältnis als auch aus gesetzlichen Regelungen ergeben. Die gesetzlichen Fristen betragen in der Regel 6 oder 10 Jahre. Nach dem Ablauf dieser Fristen werden die Daten gelöscht, wenn sie nicht mehr zur Erfüllung des Verwendungszwecks (zum Beispiel zur Vertragsabwicklung) benötigt werden. Sofern personenbezogene Daten nicht unter Aufbewahrungspflichten fallen, werden sie gelöscht, wenn die o. g. Zwecke der Speicherung entfallen.


Datenübermittlung an Drittstaaten
Eine Übermittlung in Drittstaaten ist nicht vorgesehen.


Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Datenverarbeitung
Die Verarbeitung personenbezogener Daten unterliegt technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen, um die Daten vor Verlust, Zerstörung, Manipulationen und Zugriffen unbefugter Personen zu schützen.
Unsere Sicherheitsmaßnahmen entsprechen dem aktuellen Stand der Technik und werden der technologischen Entwicklung zufolge fortlaufend weiterentwickelt.

Der Stand der aktuellen Version 3.0.0.4 dieses Verfahrensverzeichnisses datiert vom 01.07.2011.


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