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Was ist das Garantiekapital?
Beim Garantiekapital handelt es sich um das Vertragskapital, das bis zum genannten Zeitpunkt zur Sicherstellung der garantierten Leistungen (z.B. bei Ablauf) gebildet wurde.
Was ist der zusätzliche Rückkaufswert?
Die Lebenserwartung der Rentenversicherten ist in den letzten Jahren deutlich stärker als erwartet gestiegen und wird voraussichtlich auch in Zukunft weiter steigen. Deshalb muss seit dem 31.12.2004 bei Rentenversicherungen die Deckungsrückstellung mit neuen biometrischen Rechnungsgrundlagen, die zu deutlich höheren Rückstellungsbeträgen führen, berechnet bzw. gestellt werden. Basis für diese Nachreservierung sind die von der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) vorgeschlagenen Sterbetafeln DAV 2004 R-Bestand und DAV 2004 R-B20. Diese Sterbetafeln erfordern für die vor 2005 abgeschlossenen Rentenversicherungen auch 2010 eine zusätzliche Aufstockung der Deckungsrückstellung, was zu einer entsprechenden Belastung des Ergebnisses für diese Bestände führt. Daher wird dem betroffenen, einzelnen Vertrag in 2011 weniger laufende überschussbeteiligung zugeteilt.
Wichtig für Sie: Im Falle eines Rückkaufs, bei Tod oder bei Wahl der Kapitalabfindung im Geschäftsjahr wird die einzelvertraglich gebildete Aufstockung der Deckungsrückstellung frei und führt zu einer Entlastung des Ergebnisses der insgesamt betroffenen Verträge. Ein Teil dieser Entlastung wird an Ihren Vertrag bei dessen Beendigung in Form eines "zusätzlichen Rückkaufswerts" weitergegeben, der im "Garantierten Kapital" unter "Kapital aus laufender überschussbeteiligung" enthalten ist. Der zur Auszahlung kommende Betrag entspricht somit demjenigen, der sich bei voller Zuteilung der laufenden überschussbeteiligung ergeben hätte.
Bei Wahl der Rente ändert sich die auszuzahlende garantierte Rente nicht. Der "zusätzliche Rückkaufswert" führt somit zu keiner Erhöhung der Rentenzahlungen, da in diesem Fall die einzelvertraglich gebildete Aufstockung gerade dazu dient, die Garantierente in der vertraglich garantierten Höhe zu stellen. Sobald die Aufstockung der Deckungsrückstellung das Ergebnis des betroffenen Vertrages nicht mehr belastet, wird die laufende überschussbeteiligung wieder in voller Höhe zugeteilt.
Was sind die überschüsse?
Die Beiträge Ihrer Verträge sind unter vorsichtigen Annahmen über die künftige Entwicklung von Kapitalerträgen (Zinsen), Lebenserwartung und Kosten berechnet, damit jederzeit die vertraglich vereinbarten Leistungen gezahlt werden können. Es entstehen daher überschüsse
- durch rentable Kapitalanlagen in Grundbesitz, Hypotheken, Wertpapieren und
Darlehen an die öffentliche Hand und an die Wirtschaft,
- aus der rationalen und sparsamen Verwaltung.
An diesen überschüssen lassen wir Sie als Versicherungsnehmer in Form der überschussbeteiligung teilhaben. Sie besteht - je nach Produkt - aus laufenden überschussanteilen, einem nicht garantierten Schlussüberschussanteil sowie der Leistung aus der Beteiligung an den Bewertungsreserven.
Was sind die laufenden überschussanteile?
Die laufenden überschussanteile werden Ihrem Vertrag regelmäßig während der Versicherungsdauer, mindestens einmal jährlich, zugeteilt und sind ab dann garantiert. Je nach Ausgestaltung des Produktes werden die überschussanteile verzinslich angesammelt oder zur Bildung einer Bonussumme bzw. zum Erwerb weiterer Fondsanteile verwendet. Nähere Informationen zur Verwendung erhalten Sie in den für Ihren Vertrag jeweils gültigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Was ist der Schluss-überschuss?
Sofern für Ihren Vertrag der Anspruch besteht, kann zusätzlich zu den jährlichen überschussanteilen - bei Ablauf als auch bei vorzeitiger Beendigung der Versicherung - ein Schluss-überschussanteil hinzukommen. Die Höhe des Schluss-überschussanteils ist nicht garantiert und wird jährlich - abhängig von der jeweiligen Ertragslage - für die Leistungsfälle eines Geschäftsjahres festgelegt. Dabei können die jeweiligen Anteilsätze auch rückwirkend für bereits abgelaufene Jahre jeweils neu festgelegt werden. Die Höhe der Schluss-überschussanteilsätze wird im Geschäftsbericht veröffentlicht bzw. Ihnen in anderer Weise mitgeteilt.
Was sind Bewertungsreserven?
Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert der Kapitalanlagen über dem Wert liegt, mit dem die Kapitalanlagen in der Bilanz ausgewiesen sind. An einem Teil dieser Bewertungsreserven werden Ihre Verträge - sofern entsprechend gekennzeichnet - nach einem verursachungsorientierten Verfahren beteiligt. Aufgrund möglicher großer Schwankungen der Bewertungsreserven im Zeitablauf wird Ihr Anteil zeitnah zum Auszahlungstermin - ggf. unter Anrechnung eines Bewertungsreserven-Mindestanteils - ermittelt.
Was ist der Bewertungsreserven-Mindestanteil?
Sofern für Ihren Vertrag der Anspruch besteht, kann zusätzlich zu den jährlichen überschussanteilen - bei Ablauf als auch bei vorzeitiger Beendigung der Versicherung - ein Bewertungsreserven-Mindestanteil (BWR-MA) hinzukommen. Die Höhe des BWR-MA ist nicht garantiert und wird jährlich - abhängig von der jeweiligen Ertragslage - für die Leistungsfälle eines Geschäftsjahres festgelegt. Dabei können die jeweiligen Anteilsätze auch rückwirkend für bereits abgelaufene Jahre jeweils neu festgelegt werden. Die Höhe der BWR-MA-Sätze wird im Geschäftsbericht veröffentlicht bzw. Ihnen in anderer Weise mitgeteilt.
Was ist das Fondsguthaben?
Bei Ihren fondsgebundenen Verträgen werden die Beitragsteile, die nicht zur Bildung ggf. vereinbarter garantierter Vertragsleistungen, zur Deckung von Kosten oder als Risikobeitrag (für einen ggf. vereinbarten Todesfallschutz) verwendet werden, in Anteile der von Ihnen gewählten Fonds investiert. Die Entwicklung des Fondsguthabens hängt von der Entwicklung der Fonds am Kapitalmarkt ab und kann im Zeitablauf stark schwanken. Die hier ausgewiesenen Werte sind Stichtagswerte Ihrer letzten Wertmitteilung und in ihrer Höhe nicht garantiert.