Privat-Haftpflichtversicherung
Besonders wichtig, besonders preisgünstig
Das sollten Sie wissen
Alles, was Sie wissen müssen, finden Sie hier.
Was bedeutet Haftpflicht?
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt die Pflicht einer jeden Person, für verursachte Schäden zu haften:
„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“ (§ 823 BGB)
Dieser Satz kann weitreichende Folgen haben: Denn der Verursacher haftet grundsätzlich in unbegrenzter Höhe und mit seinem ganzen jetzigen und zukünftigen Vermögen. Eine Schadenersatzforderung kann zur Existenzfrage werden. Daher ist die Absicherung mit der Haftpflichtversicherung so wichtig.
Wie schützen wir Sie?
Unsere Haftpflichtversicherung schützt Sie und alle mitversicherten Personen vor Schadenersatzansprüchen.
- Kommt für Schadenersatzforderungen auf
- Wehrt unberechtigte Forderungen für Sie ab
- Schützt weltweit
- Im Ausland leistet sie bei Aufenthalten bis zu 1 Jahr, in der EU bis zu 3 Jahre
- Leistet bereits ab Antragseingang bei uns. Sie sind grundsätzlich „vorläufig versichert“. D.h. wir springen bereits im Versicherungsfall ein, obwohl Ihr Versicherungsantrag noch in Bearbeitung ist.¹
Als Fußgänger, Radfahrer, Besitzer eines selbstgenutzten Eigenheims, Mieter oder auch beim Sport sind Sie mit der Privat-Haftpflichtversicherung gut geschützt.
Bei Sachschäden werden die Reparatur, der Wertersatz bei Zerstörung bzw. Totalschaden (=Zeitwert) oder auch der Nutzungsausfall gezahlt.
Werden Personen verletzt, zahlt die Privat-Haftpflichtversicherung die Behandlungskosten, Schmerzensgelder und ggf. eine lebenslange Rente.
Beispiele, in denen die Privat-Haftpflicht leistet:
- Ins Gespräch vertieft treten Sie bei Rot auf die Straße. Ein Autofahrer muss ausweichen und fährt dabei in ein parkendes Fahrzeug.
- Sie fahren auf der Skipiste aus Unachtsamkeit in einen anderen Skifahrer, der sich schwer verletzt.
- Sie wohnen in Ihrem Einfamilienhaus, Wohnung oder Ferienwohnung (im Inland) und denken zu spät an ihre Streupflicht und ein Passant stürzt.
- Im Kaufhaus stossen Sie versehentlich teures Porzellan vom Regal.
Was ist nicht versichert?
Die Privat-Haftpflichtversicherung schließt viele Risiken ein. Für spezielle Risiken gibt es eigene Haftpflichtversicherungen:
Schäden, die im Beruf verursacht werden
- Nicht versichert sind Schäden durch Tätigkeiten im Beruf oder übernommenen Ämtern. Für Lehrer, Erzieher und Mitarbeiter von Kindergärten bieten wir eine spezielle Dienst-Haftpflichtversicherung an.
Weitere private Risiken
- Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung für alle Kraftfahrzeuge
- Tierhalter-Haftpflicht für Pferde- und Hundebesitzer
- Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht für vermietete Immobilien.
Das selbstbewohnte Einfamilienhaus bzw. Wohnung im Inland ist durch die Privat-Haftpflichtversicherung abgesichert. - Bauherren-Haftpflicht beim Hausbau oder einem Umbau in größerem Umfang
Wer ist versichert?
Versichert ist der Versicherungsnehmer und – soweit vereinbart – seine Familie. Wir bieten für alle Lebenssituationen den passenden Versicherungsschutz:
Single-Tarif
Er ist für Alleinstehende (Singles) ohne Kinder der günstigere Tarif. Hier ist nur der Versicherungsnehmer versichert, also die Person, die den Vertrag mit uns abschließt.
Paar-Tarif
Er ist der richtige Tarif, wenn Sie verheiratet sind oder mit einem Partner in häuslicher Gemeinschaft leben und noch keine Kinder haben. Hier sind der Versicherungsnehmer und sein Ehe-/Lebenspartner versichert. Lebt ein alleinstehender Eltern- oder Großelternteil im gleichen Haushalt, ist auch dieser bei Vereinbarung des Comfort-Schutzes mit abgesichert.
Familien-Tarif
Alle Familienmitglieder sind beim Versicherungsnehmer mitversichert - das ist der Ehe-/ Lebenspartner und Kinder, die in häuslicher Gemeinschaft leben. Dieser Tarif ist auch für Alleinstehende mit Kindern die richtige Lösung. Lebt ein alleinstehender Eltern- oder Großelternteil im gleichen Haushalt, ist auch dieser bei Vereinbarung des Comfort-Schutz mit abgesichert.
Wichtig bei Kindern:
- Kinder sind grundsätzlich im Familien-Tarif mitversichert, solange sie unverheiratet sind. Für volljährige Kinder besteht Versicherungsschutz, sofern diese sich noch in der Schul-/ Berufsausbildung (Lehre/Studium) befinden – auch, wenn sie nicht mehr bei den Eltern wohnen, z. B. während des Studiums.
- Durch unsere Kinder-Schadenklausel sind Schäden mitversichert, die Kinder unter 7 Jahren (im fließenden Straßenverkehr unter 10 Jahren) „anrichten“. Ohne Prüfung der Aufsichtspflicht übernehmen wir in Ihrem Interesse Schäden bis zu 3.000 € im Basis-Schutz und bis zu 10.000 € im Comfort-Schutz – sofern Sie dies wünschen.
- Wenn eine Lehre oder Studium nach der Erstausbildung auf diese aufbaut, ist das Kind weiterhin bei den Eltern mitversichert. Auch übliche Wartezeiten zwischen einzelnen Ausbildungsabschnitten sind versichert.
- Schließt sich unmittelbar an das Ende der Ausbildung eine Arbeitslosigkeit an, ist das volljährige Kind bis zu einem Jahr mitversichert. Das Kind muss in diesem Fall bei den Eltern wohnen und jünger als 30 Jahre alt sein.
- Nicht mitversichert sind Kinder, sobald sie verheiratet sind oder bereits im Beruf arbeiten oder gearbeitet haben. Bei Aufnahme eines Studiums nach Berufstätigkeit ist eine eigene Haftpflichtversicherung nötig.
Wie sollten Sie sich versichern?
- Tarif für Ihre Lebenssituation wählen (Single, Paar, Familie)
- Vorteile des Comfort-Schutzes prüfen
- Prüfen ob der Sondertarif für Sie in Frage kommt
- Beitragsvorteil durch längere Laufzeiten: Schließen Sie über 5 Jahre ab und sparen Sie 5%, bei Abschluss über 10 Jahre sogar 10%.
Was passiert im Versicherungsfall?
Melden Sie Ihren Schaden telefonisch oder per Online-Schadenmeldung.
Unser Schadenservice 0681-9 66 68 75 ist 24 Stunden persönlich für Sie da - auch an Wochenenden, Sonn- und Feiertagen.
Die professionellen Schadens-Sachbearbeiter kümmern sich um Sie und Ihren Schaden. Dabei klärt sich oft vieles, was kurz zuvor noch für Verunsicherung sorgte. Sie kommen damit auch Ihrer Pflicht nach, Ihre Versicherung möglichst umgehend zu informieren.
Sie sollten auch keinen Haftpflichtanspruch der geschädigten Person an Sie anerkennen oder bereits eine Zahlung leisten. Sobald Schadenersatzforderungen auf Sie zukommen, sprechen Sie bitte zuerst mit uns.
Und darauf geben wir unser Wort: Sollten Sie Ihr Geld nicht innerhalb von 7 Tagen erhalten, bekommen Sie 50,- € extra von uns.
Warum sollten Sie sich bei CosmosDirekt versichern?
Deutschlands größter Direktversicherer CosmosDirekt verbindet langjährige Beratungskompetenz mit zeitgemäßem Direktvertrieb.
„Direkt“ steht für direkte Beratung und direkte Kostenvorteile. Vor allem die Abschluss- und Verwaltungskosten sind besonders niedrig. Das bedeutet: Sie zahlen für hohe Leistungen deutlich geringere Beiträge. Für Akademiker und weitere Berufsgruppen bieten wir besonders günstige Beiträge an.
Zusammen mit unserer kompetenten Telefonberatung und dem freundlichen Service macht uns das zu Ihrem idealen Partner.
Wie können Sie zu CosmosDirekt wechseln?
Bevor Sie von unseren günstigen Tarifen und unserem Top-Service profitieren können, sollten Sie Ihre bereits bestehende Privat-Haftpflichtversicherung kündigen.
Allgemeine Kündigungsfrist
Ihre Privat-Haftpflichtversicherung können Sie in der Regel 3 Monate vor Vertragsablauf kündigen. Verträge mit einer Dauer von mehr als 3 Jahren können ab dem 3. Jahr jährlich mit der selben Frist gekündigt werden.
Wechsel bei Beitragserhöhung
Werden Ihre Versicherungsbeiträge erhöht, ist ein sofortiger Wechsel zu CosmosDirekt möglich, wenn Sie innerhalb eines Monats kündigen.
So einfach können Sie zu CosmosDirekt wechseln:
- Kündigen Sie Ihre bestehende Versicherung
- Warten Sie auf die Kündigungsbestätigung
- Versichern Sie sich bei CosmosDirekt
Mit unserer Muster-Kündigung können Sie schnell und problemlos einen bereits bestehenden Vertrag kündigen. Einfach ausfüllen, ausdrucken und abschicken.
¹Das heißt, bis zum im Versicherungsschein angegebenen Vertragsbeginn sind Sie grundsätzlich vorläufig versichert mit 250.000 EUR bei Personenschäden und mit 75.000 EUR bei Sach- und Vermögensschäden. Voraussetzung ist: Der Vertragsbeginn darf nicht später als zwei Monate nach Antragstellung liegen.








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