Invalidität

Führt der Unfall zu einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit, spricht man von Invalidität. Mit einer Gliedertaxe wird der Invaliditätsgrad berechnet und festgestellt.

Progression bedeutet, dass die Leistungen mit dem Invaliditätsgrad überproportional steigen.


Beispiel

  • Bei 30 Prozent Invalidität leistet die Versicherung durch die Progression nicht nur 30 Prozent, sondern 50 Prozent der Versicherungssumme, also 20.000 EUR,
  • bei 40 Prozent Invalidität sind es 100 Prozent, also 40.000 EUR,
  • bei Vollinvalidität sind es die erwähnten 500 Prozent oder 200.000 EUR.

Grundlage dieser Berechnung ist immer die Versicherungssumme von 40.000 EUR.