Konto-Schutzbrief
Das sollten Sie wissen
Hier finden Sie alles, was Sie zum Konto-Schutzbrief wissen müssen.
Was ist der Konto-Schutzbrief und warum ist er so wichtig?
Der Schaden durch Kreditkartenbetrug hat sich 2009 allein in Deutschland auf 155 Mio. € verdoppelt (Quelle: Welt online, 19.11.2009).
Ob beim Einkauf im Supermarkt oder beim Bezahlen an der Tankstelle: Das Zahlen mit Plastikkarte ist so bequem wie selbstverständlich. Bargeldlose Geldgeschäfte sind aber auch mit Risiken verbunden.
Beim Bezahlen an der Ladenkasse können Datendiebe mit einem Blick die Geheimzahl des Kunden ausspähen. Kopieren sie heimlich die Kartendaten, fällt das den Betroffenen womöglich erst bei der nächsten Abrechnung auf - und dann ist es bereits zu spät. Oder ein Krimineller verschafft sich beim Online-Banking Zugang zu Ihren Kontozugangsdaten und transferiert Geld von Ihrem Konto. Natürlich können Sie auch einfach Ihr Portemonnaie mit sämtlichen Kreditkarten verlieren und ein unehrlicher Finder geht auf Einkaufstour.
Mit dem Konto-Schutzbrief sichern Sie sich kostengünstig gegen Schäden durch Missbrauch Ihrer EC- und Kreditkarten und beim Online-Banking ab.
Haftet meine Bank nicht bei Kartenmissbrauch?
Viele Verbraucher denken, dass bei einem Missbrauch immer ihre Hausbank haftet. Dies ist leider falsch. Seit dem 01.11.2009 wurde die Haftung für den Verbraucher aufgrund einer neuen EU-Zahlungsdienst-Richtlinie gesetzlich sogar noch verschärft.
Ab sofort haften Sie im Schadenfall mit bis zu 150 €, selbst wenn Sie an der Schadenverursachung völlig schuldlos und Ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen sind. Noch gravierender: Beim Vorwurf der groben Fahrlässigkeit tragen Sie den Schaden in voller Höhe.
Erst wenn Sie Ihre Karte gesperrt haben, haftet in der Regel Ihre Bank. Doch die Frage lautet: Wann fällt Ihnen der Verlust Ihrer EC- oder Kreditkarte auf? Die Grafik zeigt Ihnen die neue Haftungslage.
Was bedeutet grobe Fahrlässigkeit?
Grob fahrlässig handelt, wer die erforderliche Sorgfalt in erheblichem Maße verletzt, zum Beispiel, wer seine Geheimnummer auf einem Zettel im Portemonnaie aufbewahrt, oder beim Online-Banking kein Schutzprogramm oder keine aktuelle Version eines Schutzprogramms installiert hat. Grob fahrlässig handelt auch, wer die TAN-Nummern in der Wohnung nicht sicher verwahrt. Benutzt ein Betrüger die richtige PIN- oder TAN-Nummer, kann die Bank bereits davon ausgehen, dass Sie grob fahrlässig gehandelt haben.
Was bedeutet einfache Fahrlässigkeit?
Einfache Fahrlässigkeit liegt beispielsweise vor, wenn jemand an der Supermarktkasse Ihre Geheimnummer beobachtet und notiert. Wirft Ihnen Ihre Bank einfache Fahrlässigkeit vor, müssen Sie nur den üblichen Eigenanteil von 150 € zahlen. Hierbei gilt: Bei Einsatz der Karte außerhalb Europas muss - sofern in den AGB der Bank vereinbart - der komplette Verlust anteilig getragen werden – je nach Mitschuld.
Ich kann grobe Fahrlässigkeit bei mir ausschließen, warum sollte ich mich also versichern?
Das Problem ist die Nachweispflicht. Benutzt ein Dieb z.B. die richtige Geheimzahl (PIN) oder Transaktionsnummer (TAN), darf Ihre Bank bereits davon ausgehen, dass Sie grob fahrlässig gehandelt haben. Dann sind Sie am Zug: Sie müssen beweisen, dass Sie keine Schuld trifft oder nur eine leichte Fahrlässigkeit vorliegt – und das ist sehr schwierig.
Warum ist es schwierig, sich gegen den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit zu wehren?
Der Einfallsreichtum der Kriminellen ist groß, sie verschaffen sich Geheimzahlen auf vielen Wegen z.B.:
- ein am Geldautomaten geschickt angebrachtes (und später wieder entferntes) Vorsatzgerät
- eine manipulierte Kasse im Supermarkt, die Kartendaten und PIN liest oder speichert
- eine im Rauchmelder an der Decke verborgene Minikamera, die Ihre PIN-Eingabe heimlich aufnimmt
- ein gezieltes Ausspähen Ihrer PIN-Eingabe „über die Schulter“ durch Personen hinter Ihnen
In den meisten Fällen ist später nicht mehr nachzuvollziehen oder sogar nachzuweisen, auf welchem Weg jemand an Ihre Geheimzahl gekommen ist. Wird Ihnen also grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen, haften Sie auch sehr wahrscheinlich alleine für den gesamten Schaden.
Wer haftet, wenn die Karte bereits gesperrt wurde?
In diesem Fall haftet in aller Regel die Bank bzw. das Kartenunternehmen. Oft wird der Verlust oder Missbrauch jedoch nicht sofort entdeckt, z.B. wenn jemand Ihre Geheimzahl ausgespäht hat oder Ihre Kartendaten heimlich kopiert wurden. Erst auf der Abrechnung bemerken Sie die Vorgänge, doch dann hat der Betrüger schon auf Ihre Kosten eingekauft.
Welche Schäden genau sind versichert?
Die Versicherung bezieht sich auf die Belastungen auf Ihrem Konto oder dem Konto eines mitversicherten Familienmitglieds (Familien-Tarif), die ein Dritter missbräuchlich vorgenommen hat. Sie wird wirksam, wenn die Bank schriftlich ablehnt, den Schaden zu übernehmen.
Versichert sind Vermögensschäden durch:
- Missbrauch von Kredit-, Bank- oder sonstigen Debitkarten
- Missbrauch von Kartennummern bei Bezahlvorgängen (auch im Internet)
- Missbrauch beim Online-Banking im Internet
- Missbrauch beim Telefon-, Telefax- und E-Mail Banking
- Missbrauch beim Lastschriftverfahren, bei Überweisungsaufträgen und bei Einlösung von Schecks
- Missbrauch bei Barabhebung
- Versicherungsschutz auch bei grob fahrlässiger Mitwirkung der versicherten Person
Der Versicherungsschutz gilt weltweit – also auch bei Schäden, die Ihnen während eines Urlaubs entstehen. Wir zahlen im Schadenfall die festgestellte Entschädigung. Vereinbarungsgemäß erhalten Sie eine max. Entschädigung von 50.000 € pro Schaden und Jahr.
Welche Konten sind durch den Konto-Schutzbrief abgesichert?
Versichert sind stets alle Konto- und Kartenverbindungen, die Sie oder mitversicherte Familienmitglieder (Familien-Tarif) zu jeglichen Geldinstituten oder Kartenvertragspartnern im Inland unterhalten. Sie brauchen diese weder bei Abschluss des Konto-Schutzbriefs noch künftig bei eventuell neuen Konten oder Karten namentlich zu nennen. Auch die Art und Anzahl von Konten und Karten ist für die Versicherung unerheblich.
Wer ist abgesichert?
Der Konto-Schutzbrief schützt Sie als Privatperson. Wählen Sie einfach zwischen Single- und Familien-Tarif.
Im Single-Tarif sind nur Sie als Versicherungsnehmer abgesichert. Im Familien-Tarif dagegen sind neben Ihnen auch Ihr Ehe-/Lebenspartner und alle sonstigen mit Ihnen dauerhaft im selben Haushalt lebenden Familienangehörigen abgesichert. Dies gilt auch für Ihre bereits volljährigen Kinder, solange sie in Ihrem Haushalt leben und dort mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Sie brauchen die mitversicherten Familienmitglieder namentlich nicht zu nennen.
Was kostet der Kontoschutzbrief und warum ist er so günstig?
Sie genießen den vollen Versicherungsschutz (Versicherungssumme 50.000,00 €) des Kontoschutzbriefes im Single-Tarif schon für 2,00 € pro Monat und im Familien-Tarif schon für 3,00 € pro Monat*.
Als Direktversicherer arbeitet CosmosDirekt sehr kostenbewusst und kann auf unnötigen Verwaltungs- und Personalaufwand verzichten. Von dem eingesparten Geld profitieren Sie gleich doppelt! Einerseits können wir so die Versicherungsbeiträge für Sie sehr günstig gestalten und anderseits erhöhen sich die garantierten Leistungen Ihrer jeweiligen Versicherung.
Kann ich eine höhere oder niedrigere Versicherungssumme wählen?
Nach aussagekräftigen Statistiken wurde von unseren Experten eine Pauschal-Versicherungssumme von 50.000 € festgelegt. Dieser Betrag deckt die größte Anzahl der Schadensfälle ab. Abweichende Versicherungssummen werden nicht angeboten.
Wie kann ich den Konto-Schutzbrief abschließen?
Der Konto-Schutzbrief hat den Anspruch, Sie besonders kostengünstig gegen eine tägliche Gefahr zu schützen: Missbrauch in Verbindung mit bargeldlosem Zahlungsverkehr. Der Abschluss erfolgt daher zeitsparend, kostengünstig und bequem über den Online-Abschluss.
Wann beginnt der Versicherungsschutz?
Schon 24 Stunden nach Antragsstellung sind Ihre Konten durch unseren vorläufigen Versicherungsschutz rundum abgesichert. Versicherungsbeginn ist der auf die Antragstellung folgende Monatserste.
Der vorläufige Versicherungsschutz ist für Sie kostenlos!
Was passiert im Versicherungsfall?
Einen Schaden können Sie hier melden. Wir setzen uns dann umgehend mit Ihnen in Verbindung.
Wie lange dauert es, bis ich mein Geld wieder auf dem Konto habe?
Innerhalb von sieben Tagen zahlen wir Ihren ersatzpflichtigen Schaden. Sollte es einmal länger dauern, erhalten Sie 50 € zusätzlich. Die Zeit läuft, sobald uns alle für die Bearbeitung notwendigen Informationen vorliegen.
Warum sollte ich mich bei CosmosDirekt versichern?
Deutschlands größter Direktversicherer CosmosDirekt verbindet langjährige Beratungskompetenz mit zeitgemäßem Direktvertrieb. „Direkt“ steht für direkte Beratung und direkte Kostenvorteile. Für Sie als Kunden zahlt sich das bewusste Kostenmanagement gleich zweifach aus: Bei CosmosDirekt profitieren Sie von günstigen Beiträgen und von höheren garantierten Leistungen, auf die Sie jederzeit bauen können. In Verbindung mit unserer kompetenten Telefonberatung und dem freundlichen Service macht uns das zu Ihrem idealen Partner.
Wo finde ich vorab die detaillierten Versicherungsbedingungen?
Sie erhalten alle Versicherungsbedingungen bei der online Beantragung.
Zudem können Sie diese auch hier nachlesen.
*Jahresbeitrag beträgt im Single-Tarif 24 €. Dies entspricht einem mtl. Aufwand von 2 €.
**Bei Schäden, die eintreten, bevor der Kunde seine Karte oder sein Konto sperren lassen konnte, haftet der Kunde generell mit 150 € pro Schadenfall/pro Karte. Kreditinstitute können in ihren AGB aber auch eine niedrigere oder gar keine Selbstbeteiligung festlegen. Nach der Karten-/Kontosperre haftet in der Regel die Bank oder das Kartenunternehmen.









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