Einmalige Sofortleistung bei bestimmten
schweren Verletzungen

Bei Vorliegen nachstehend genannter schwerer Unfallverletzungen wird eine Sofortleistung in Höhe von 5.000,- € erbracht, sofern der Tod nicht innerhalb von 72 Stunden nach dem Unfall eintritt:

  • Querschnittslähmung nach Schädigung des Rückenmarks
  • Amputation einer Hand oder eines Fußes
  • Verbrennungen II. oder III. Grades von mehr als 30% der Körperoberfläche
  • Erblindung auf beiden Augen