Einmalige Sofortleistung bei bestimmten
schweren Verletzungen
Bei Vorliegen nachstehend genannter schwerer Unfallverletzungen wird eine Sofortleistung in Höhe von 5.000,- € erbracht, sofern der Tod nicht innerhalb von 72 Stunden nach dem Unfall eintritt:
- Querschnittslähmung nach Schädigung des Rückenmarks
- Amputation einer Hand oder eines Fußes
- Verbrennungen II. oder III. Grades von mehr als 30% der Körperoberfläche
- Erblindung auf beiden Augen