Geringere Berücksichtigung bei Vorerkrankungen

Beträgt der Mitwirkungsanteil von Krankheiten oder Gebrechen bei der durch ein Unfallereignis verursachten Gesundheitsschädigung weniger als 25% im Basisschutz bzw. 40% im Comfort-/Comfort-Schutz PLUS, so unterbleibt die Minderung des Invaliditätsgrades bzw. der weiteren vereinbarten Leistungen.