Gründe für eine Reiserücktrittsversicherung

Wann die Versicherung zum Einsatz kommt

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Fällt der gebuchte Urlaub aufgrund einer plötzlichen Erkrankung, beruflichen Gründen oder eines Todesfalls in der Familie aus, fallen häufig hohe Kosten für die Stornierung an. Durch den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung ist es möglich, sich finanziell gegen diese Aufwendungen abzusichern. Die Reise­rücktritts­versicherung zahlt bei zahlreichen Gründen, aus denen ein Reiserücktritt erforderlich ist.

Der Ratgeber bietet Dir allgemeine Informationen zur Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung. Produkt­informationen zur Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung findest Du hier.

Gründe für eine Kosten­über­nahme der Versi­che­rung bei Reise­rück­tritt

Welche Rücktrittsgründe für eine Kostenübernahme abgesichert sind, ist in den Versicherungsbedingungen festgelegt. Die Versicherung übernimmt die Kosten bei Gründen, die beim Versicherten sowie in der Regel seiner nahen Angehörigen zutreffen. Bei diesen nahen Angehörigen handelt es sich zunächst einmal um die Familie. Zu dieser gehören in erster Linie:

  • Eltern und Schwiegereltern
  • Kinder und Enkelkinder
  • Geschwister
  • Ehe- oder Lebenspartner

Bei der Reiserücktrittsversicherung von CosmosDirekt sind im Versicherungsumfang auch Betreuungspersonen und einige weitere Familienangehörige eingeschlossen. Dadurch können Versicherte die Reise zum Beispiel bei einem Todesfall in der Familie oder einer schweren Erkrankung stornieren, ohne dass sie für die Stornokosten selbst aufkommen müssen.

Schwere Erkran­kungen, Todes­fälle und Unfall­folgen

Häufig sind eine schwere Erkrankung oder eine Verletzung aufgrund eines Unfalles für den Reiserücktritt verantwortlich. Falls Sie schwer erkranken oder verletzt sind, haben Sie keine Möglichkeit, die Reise anzutreten. Der Reiseantritt ist meistens ebenso unmöglich, wenn einer Deiner nahen Angehörigen von den genannten Ereignissen betroffen ist. Das gilt nicht nur für Mitreisende, sondern auch für erkrankte Angehörige, die gepflegt werden müssen. Bei einem Todesfall in der Familie rückt der Urlaub natürlich erst recht in den Hintergrund. Deshalb stellen die geschilderten Fälle wichtige Gründe für einen Reiserücktritt dar, bei denen Du die anfallenden Stornierungskosten von Deinem Versicherer zurückerhalten kannst.

Du hast eine Reise über 2.000 Euro gebucht. Zwei Wochen vor Reiseantritt kommt es zu einem Verkehrsunfall und Dein Ehepartner muss längere Zeit im Krankenhaus behandelt werden. Dieser wollte zwar nicht mitreisen, muss aber nun von Dir gepflegt werden. Deshalb wird ein Reiserücktritt erforderlich. Bei einer Stornierung musst Du jetzt mit Gebühren von 30 Prozent des Reisepreises, also 600 Euro, rechnen. Diese Kosten bekommst Du von der Reiserücktrittsversicherung erstattet. Muss eine Reise noch kurzfristiger storniert werden, ist mit noch höheren Kosten zu rechnen. Kurz vor dem Reiseantritt erhöhen sich die Stornierungskosten erheblich. Erfolgt die Stornierung erst am Tag des Reisebeginns, können die Kosten 100 Prozent des Reisepreises betragen.

Verlust oder Neuauf­nahme eines Arbeits­platzes

Änderungen des Arbeitsverhältnisses sind weitere wichtige Gründe für eine Stornierung der Reise. Dies trifft insbesondere auf einen plötzlichen Verlust des Arbeitsplatzes zu. Wurde die Kündigung durch den Arbeitgeber ausgesprochen, kannst Du die Stornierungskosten in einigen Fällen vom Versicherer zurückerhalten. Bei einer Eigenkündigungen oder einer Kündigung aufgrund eines Fehlverhaltens sind jedoch nicht versichert. Darüber hinaus kannst Du von einer Neuaufnahme oder einem Wechsel des Arbeitsplatzes vor der bereits gebuchten Reise überrascht werden. Kannst Du dadurch Deinen Urlaub nicht mehr wie geplant antreten, ist ein Rücktritt erforderlich. In einigen Fällen übernimmt der neue Arbeitgeber die Kosten für die Stornierung. Ist die Kostenübernahme durch den neuen Arbeitgeber jedoch nicht möglich, lassen sich die Ausgaben häufig über eine Reiserücktritts­versicherung finanzieren. Bei einigen Reiserücktrittsversicherungen, zum Beispiel bei CosmosDirekt, sind diese Gründe mitversichert.

Bist Du auf der Suche nach einer neuen beruflichen Anstellung. Bei Buchung der Reise hattest Du noch kein entsprechendes Jobangebot vorliegen. Erst nach der Buchung wird Dir ein Angebot unterbreitet und Du möchtest dies annehmen. Der bereits gebuchte Urlaub fällt jedoch in die Probezeit der neuen Beschäftigung, in der üblicherweise kein Urlaub genommen werden kann. Deshalb musst Du von der Reise zurücktreten und erhältst die Stornierungskosten von der Reiserücktrittsversicherung erstattet.

Schäden am Eigentum

Ein Brand oder ein Einbruch in die Wohnung können auch kurz vor Reiseantritt auftreten und die Urlaubspläne durchkreuzen. Insbesondere dann, wenn es sich um schwere Schäden handelt, stellt dies einen wichtigen Grund dar. Aber auch bei Ereignissen, die Deine Anwesenheit erforderlich machen, wie beispielsweise zur Feststellung des Schadens, kannst Du mit einer Kostenerstattung durch die Reiserücktrittsversicherung rechnen. Die Schäden am Eigentum können unter anderem durch folgende Ereignisse hervorgerufen werden:

  • Feuer
  • Elementarereignisse (wie beispielsweise Sturm oder Blitzeinschlag)
  • Straftaten Dritter

Beson­dere Ereig­nisse bei Schü­lern und Studenten

Bei Schülern oder Studenten können besondere Vorkommnisse dafür sorgen, dass die Reise nicht wie zuvor geplant angetreten werden kann. Selbst dann, wenn eine Prüfung bereits abgelegt wurde, kann es unter Umständen vorkommen, dass diese wiederholt werden muss. Wiederholungen einer Prüfung sind Schülern und Studenten zumeist nicht im Voraus bekannt. In der Regel führt ein unerwartetes Ereignis dazu, dass ein erneuter Prüfungstermin angesetzt wird. Wurde der Prüfungstermin erst nach Buchung der Reise vergeben, dann kann diese aus diesem wichtigen Grund abgesagt werden. Bei Schülern kann auch ein Schulwechsel dazu führen, dass es nicht mehr möglich ist, an der gebuchten Schülerreise teilzunehmen. Dies kann ebenso der Fall sein, wenn der Schüler nicht in die nächste Klasse versetzt wird. Schülerreisen werden innerhalb eines Klassenverbandes durchgeführt. Tritt der Schüler aus diesem aus, kann er in der Regel auch nicht mehr an der Schülerreise teilnehmen.

Bei einer Reiserücktrittversicherung über CosmosDirekt sind diese Ereignisse mitversichert. Dies ist nicht nur dann möglich, wenn der neue Prüfungstermin in die Reisezeit fällt, sondern auch noch darüber hinaus. Bei einem Prüfungstermin bis zu 14 Tage nach Reiseende ist eine Stornierung noch möglich.

Weitere wich­tige Gründe für einen Reise­rück­tritt

Noch viele weitere Gründe können dazu führen, dass Du die Reise stornieren musst. Die Kostenübernahme kann je nach Wahl der Reiserücktrittversicherung zum Beispiel auch aus folgenden wichtigen Gründen erfolgen:

  • Schwangerschaft
  • Impfunverträglichkeit
  • Bruch von Prothesen
  • gelockerte implantierte Gelenke
  • unvorhergesehene Einberufung zu Wehrübungen
Reise­rück­tritts­ver­si­che­rung vom Test­sieger
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Die Reiserücktrittsversicherung unseres Partners Europ Assistance hat im Test der Stiftung Warentest als Testsieger abgeschnitten – Jahres­verträge für Einzel­personen und Familien.

Unvor­her­ge­se­hene Ereig­nisse sind versi­cherbar

Wichtig für die Kostenübernahme ist, dass der jeweilige Grund für die Stornierung unvorhergesehen auftritt. Somit darf nicht schon im Voraus bekannt gewesen sein, dass zum Beispiel eine Erkrankung wieder ausbrechen könnte. Deshalb ist es wichtig, den Versicherer bei Stornierung direkt zu informieren und den Vorfall mit entsprechenden Dokumenten zu belegen. Je nach Ereignis können verschiedene Dokumente in Frage kommen. Musst Du den gebuchten Urlaub aufgrund einer Erkrankung oder Unfallverletzung stornieren, kannst Du dies mit einem ärztlichen Attest belegen. Das Attest muss die Diagnose und die Behandlungsdaten enthalten. Diese Unterlagen werden ebenso bei einer Schwangerschaft benötigt. Liegt eine psychische Erkrankung vor, dient ein ausführliches Attest des Facharztes als Nachweis. Ein Beleg über einen Schaden am Eigentum kann durch eine Kopie des Polizeiprotokolls oder der Schadenmeldung der Versicherung erfolgen. Bei anderen Ereignissen können zum Beispiel folgende Dokumente als Belege dienen:

  • Kopie einer Sterbeurkunde bei Todesfall
  • Bestätigungsschreiben der Schule oder Universität bei Prüfungswiederholung
  • Kündigungsschreiben bei Verlust des Arbeitsplatzes
  • Arbeitgeberbescheinigung bei Wechsel des Arbeitsplatzes

In jedem Fall werden zur Erstattung der entstandenen Kosten Belege sowie die Buchungsunterlagen und eine Rechnung benötigt, die die Stornierungskosten ausweist.

Finan­zi­elle Absi­che­rung bei Reise­bu­chung durch eine Reise­rück­tritts­ver­si­che­rung

Viele Gründe können dafür sorgen, dass der geplante Urlaub nicht stattfinden kann. Die meisten dieser Ereignisse lassen sich auch durch Vorsichtsmaßnahmen nicht abwenden. Ein Praxisbeispiel ist ein Verkehrsunfall, der sich ereignen kann, obwohl Du selbst vorausschauend fährst. Die Unverträglichkeit einer Impfung stellt ein weiteres Risiko dar, welches sich zuvor nicht abschätzen lässt und zum Hindernis werden kann. Einen noch geringeren Einfluss auf schwerwiegende Ereignisse haben Reisende bei nahen Angehörigen. Schadenfälle innerhalb der Familie können ebenfalls dazu führen, dass es notwendig wird, zu Hause zu bleiben. Durch den Abschluss einer Reiserücktritts-und Reiseabbruchversicherung erhalten Reisende die Möglichkeit, sich zumindest vor der finanziellen Belastung abzusichern.

Tritt einer der wichtigen Gründe auf, dann können zunächst die Kosten für die Stornierung der Reise übernommen werden. Diese richten sich nach den vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Reiseveranstalter und dem Reisenden. Die Gebühren liegen in der Regel zwischen 20 % und 100 % der Reisekosten. Neben einer gesamten Stornierung sind auch die Kosten mit inbegriffen, die durch einen verspäteten Antritt der Reise oder eine verspätete Rückfahrt entstehen. Eine Umbuchung, die aufgrund eines wichtigen Grundes erforderlich ist, kann ebenso im Versicherungsumfang inbegriffen sein. Der Versicherungsschutz setzt dabei mit der Buchung ein und endet mit Reiseantritt.

Bei der Auswahl einer Reiserücktrittsversicherung im aktuellen Kontext, ist es wichtig, folgendes zu bedenken:

  • Enthält die Reiserücktrittsversicherung Leistungen im Fall einer Verweigerung des Boardings aufgrund eines positiven Corona-Tests? Oder greift die Reiserücktrittsversicherung bei einer Anordnung einer persönlichen Quarantäne wegen Verdacht einer Covid-19 Infektion?
  • Erstattet meine Reiseabbruchversicherung Mehrkosten für die Rückreise, wenn ich wegen Verdacht einer Covid-19 Infektion diese nicht antreten kann?

Bei der Reiserücktrittsversicherung der CosmosDirekt sind diese Ereignisse mitversichert!

Reiserücktrittsversicherung & Reiseabbruchversicherung von CosmosDirekt

Reise­rück­tritts- und Reise­abbruch­ver­sicherung­

  • Erstattung Stornierungs- und Um­buch­ungs­kosten bei Nicht­antritt der Reise
  • Kostenerstattung bei notwendigem Reise­abbruch
  • Umfassender Pandemie-Schutz
  • Zusätzliche Kosten bei Verspätung eines Transport­mittels versichert

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