Tipps im Schadensfall
Alles, was Sie im Schadensfall wissen müssen, finden Sie hier.
Wie verhalte ich mich am Unfallort richtig?
Nach einem Unfall ist es wichtig die Ruhe zu bewahren und folgendes beachten:
- Absicherung der Unfallstelle
- Warnblinkanlage einschalten
- Warnweste anziehen
- Warndreieck in etwa 100 Metern Entfernung aufstellen
- bei geringfügigen Schäden das Kfz umgehend aus Gefahrenzone entfernen
- bei größeren Schäden keine Unfallspuren beseitigen und abwarten bis der Unfall aufgenommen wurde
- Versorgung der Verletzten und Rettungskräfte informieren
- 110 oder 112 wählen (kostenlos über Notrufsäule, Telefonzelle, Handy)
- Dokumentierung Unfallort und Fahrzeuge
- Ausweispapiere des Unfallgegners zeigen lassen
- wichtige Daten notieren
z. B. Kennzeichen, Anschrift Fahrzeughalter, Versicherer, Vertragsnummer - genauen Ort und die Zeit des Unfalls festhalten
- Fotos vom Geschehen machen
- Namen und Anschriften von möglichen Unfallzeugen notieren
- Schaden beim Versicherer melden
Was ist ein europäischer Unfallbericht?
Bei einem Autounfall im Ausland entstehen häufig Verständigungsprobleme mit dem Unfallgegner. Der Europäische Unfallbericht ist in einer solchen Situation eine große Hilfe. Bei Reisen im Ausland sollte er stets im Auto mitgeführt werden. Im Schadenfall sollte man dann hierin genau festhalten was passiert ist, damit korrekte und rasche Regulierung erfolgen kann.
Zudem empfehlen wir Ihnen die Grüne Karte bei Fahrten ins Ausland immer mitzunehmen. Sie dient als Nachweis, dass Ihr Auto haftpflichtversichert ist.
Was ist der Zentralruf der Autoversicherer?
Wenn Ihr Unfallgegner seinen Versicherer nicht nennen kann, dann hilft Ihnen der Zentralruf der Autoversicherer weiter. Er stellt bei einem Unfall den direkten Kontakt zur Versicherung des Unfallgegners her.
Notieren Sie in diesem Fall einfach
- amtliches Kennzeichen,
- vollständigen Namen und
- Anschrift des Unfallgegners
- Versicherung des Unfallgegners
Tipp: Zentralruf der Autoversicherer
Er ermittelt für Sie online oder telefonisch* die zuständige Versicherung des Unfallverursachers. Für alle im Ausland versicherten Fahrzeuge ermittelt er den zuständigen Schadenregulierer der ausländischen Versicherung in Deutschland.
Was ist bei einem Unfall mit ausländischer Beteiligung zu beachten?
1. Unfall im Ausland
- Verursacher aus EU-Staat oder Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz
Die Schadenabwicklung erfolgt über einen Schadenregulierungs-Beauftragten der ausländischen Versicherung. Er ist in Deutschland ansässig und Sie können mit ihm in deutsch kommunizieren. Es ist dabei unerheblich, ob der Unfall durch den Ausländer in einem EU- oder Dritt-Staat verursacht wurde.
Sollte ein Beauftragter noch nicht bestellt sein (oder reagiert er nicht innerhalb von 3 Monaten), dann wird die in Deutschland eingerichtete Entschädigungsstelle „Verein Verkehrsopferhilfe e.V.“ tätig. Beachten Sie dabei, dass dennoch das Recht des Unfalllands anwendbar bleibt, was sich auf den Entschädigungsumfang auswirken kann.
Wir empfehlen Ihnen folgendes Vorgehen:
Beim Zentralruf der Autoversicherer erfahren Sie den zuständigen Beauftragten.
Wenn kein Beauftragter bestellt ist, kann der Schaden bei der Verkehrsopferhilfe 040 - 20 18 00 geltend gemacht werden. Sie ist auch Ihr Ansprechpartner, wenn das verantwortliche Kfz oder der Versichererer nicht binnen 2 Monaten nach dem Unfall ermittelt werden kann.
Ist der Schadenregulierungs-Beauftragte bestellt, dann melden Sie den Schaden bei diesem an. Erteilt dieser bzw. der von diesem vertretene Versicherer nicht innerhalb einer Frist von 3 Monaten seit der Schadenmeldung eine mit Gründen versehene Antwort, kann der Schaden ebenfalls durch Einschaltung der Entschädigungsstelle weiterverfolgt werden.
Achtung: Dieser Weg zur Entschädigungsstelle ist ausgeschlossen, wenn der Schaden zunächst direkt bei der ausländischen Haftpflichtversicherung geltend gemacht wurde, es sei denn, diese hat binnen 3 Monaten nicht mit einer Begründung geantwortet.
- Verursacher aus einem anderen Staat
Die Schadenregulierung über eine ausländische Haftpflichtversicherung kann in solchen Fällen sehr lange, u. U. Jahre in Anspruch nehmen. Die Regulierungspraxis ist äußerst unterschiedlich. Wir empfehlen Ihnen die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe.
- Unfall von Ihnen verschuldet oder es werden Ansprüche gegen Sie erhoben
Die Grüne Karte dient als Nachweis, dass Ihr Fahrzeug haftpflichtversichert ist.
Mehr Infos
2. Unfall im Inland mit ausländischer Beteiligung
- Verursacher aus EU-Staat oder Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz
Es gilt das gleiche wie bei der oben beschriebenen Unfallsituation im Ausland.
| Hinweise für den Schadensfall |
| Merkblatt Kfz-Haftpflicht-Schaden |
| Merkblatt Kfz-Kasko-Schaden |
*0180 – 25 0 26 (6 Cent/Anruf aus deutschem Festnetz; max. 42 Cent/Minute aus Mobilfunknetzen) oder 040 - 300 330 300







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