Wann werden die Kosten bei Reiserücktritt erstattet?
- Schwere Unfallverletzung
- Unerwartete schwere Erkrankung
- Tod
- Schwangerschaft
- Impfunverträglichkeit
- Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken.
- Schaden am Eigentum durch Feuer, Elementarereignisse oder Straftat eines Dritten, sofern der Schaden erheblich oder die Anwesenheit der versicherten Person bzw. einer mitreisenden Risikoperson zur Schadensfeststellung erforderlich ist.
- Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber.
- Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses einschließlich Arbeitsplatzwechsel
- Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung an einer Schule/Universität, sofern der Termin für die Wiederholungsprüfung unerwartet in die versicherte Reisezeit fällt oder innerhalb von 14 Tagen nach planmäßigem Reiseende stattfinden soll.
- Bei Schülerreisen: endgültiger Austritt aus dem Klassenverband vor Beginn der versicherten Reise, z.B. wegen Schulwechsels oder Nichtversetzung in die nächst höhere Klasse.
- Unerwartete Einberufung der versicherten Person zum Grundwehrdienst, zu einer Wehrübung oder zum Zivildienst, sofern der Termin nicht verschoben werden kann und die Stornogebühren nicht von einem anderen Kostenträger übernommen werden.