Unfallversicherung kündigen

Das solltest du beachten

Unfallversicherung für z. B. 2,15 Euro im Monat1

Bietet ein anderer Versicherer dieselben Leistungen zu einem günstigeren Preis an, können sich die Kündigung Deiner bestehenden Unfallversicherung und ein Wechsel lohnen. Die ordentliche Kündigung erfolgt zum Ende des Versicherungs­jahres, mit einer Kündigungs­frist von drei Monaten zur Hauptfälligkeit. In Fällen einer Beitrags­erhöhung, eines Schaden­falls oder der Kündigung durch den Versicherer, kann eine auch außerordentliche Kündigung innerhalb eines Monats erfolgen.

Informationen zur privaten Unfall­versicherung von CosmosDirekt findest Du auf der Produktseite.

Prüfe vor der Kündi­gung die Vertrags­be­din­gungen

Bei der Unfallversicherung gilt wie bei anderen Versicherungen: Du solltest regelmäßig prüfen, ob Deine Vertragsbedingungen und Versicherungsleistungen noch marktüblich sind und Deinen Lebensumständen entsprechen. Auch die Lebensumstände können sich ändern und eine Kündigung der Unfall­versicherung sinnvoll machen: Du gründest eine Familie oder ziehst mit Deinem Partner zusammen. Die meisten Versicherungen bieten für diese Fälle Rabatte an. Und einige Versicherungen bieten besondere Leistungen für Kinder an, wie beispielsweise Leistungen bei Vergiftungen oder Extrageld bei einem Knochenbruch.

Worauf solltest Du bei einem Vergleich achten?

Du solltest genau prüfen, was Deine Unfallversicherung enthält und was Du zusätzlich benötigst. Entscheidend bei der Unfallversicherung ist vor allem die Invaliditätsleistung. Weitere Leistungen wie z. B. eine Unfallrente oder ein Kranken­haus­tagegeld können auch sinnvoll sein. Wenn Du nach einer Unfall­versicherung suchst, solltest Du eine Checkliste mit allen Deinen wichtigen Punkten erstellen. So kannst Du prüfen, ob Dein Vertrag einem Vergleich standhält und das neue Angebot Dir alles bietet, was Du brauchst. Folgende Punkte solltest Du in Deine Checkliste unbedingt aufnehmen:

  • Wann und wo ist der Unfallschutz gültig?
    Am besten ist eine rund um die Uhr und weltweit gültige Unfallversicherung.
  • Invaliditätsleistung
    Die Invaliditätsleistung ist der wichtigste Baustein in der Unfall­versicherung. Damit der Invaliditäts­schutz Deinem Lebens­standard angemessen ist, sollte die Versicherungs­summe das 5- bis 6-fache Deines Brutto­jahres­einkommens betragen, mindestens aber 200.000 Euro.
  • Invaliditätsleistung schon ab 1 %
    Die Invaliditätsleistung sollte schon ab 1 % Invalidität gezahlt werden.
  • Progression
    Tarife mit Progression sind empfehlenswert, da Du bei schwerer Invalidität ein Vielfaches Deiner Versicherungssumme erhältst. Bei schweren körper­lichen Beeinträchtigungen bekommst Du also deutlich mehr Geld. In den meisten Tarifen ist eine Progression von 225 %, 350 % oder 500 % möglich. Bei Vollinvalidität bekommst Du dann das 2,25- bis 5-fache Deiner Grund­invaliditäts­summe.
  • Gliedertaxe
    Die Leistung der Unfallversicherung erfolgt nach der im Vertrag enthaltenen Gliedertaxe. Diese listet auf, welchen Grad der Invalidität die Versicherung für den Verlust eines Körperteils leistet. Die Gliedertaxen sind bei den Versicherern unterschiedlich. Daher sollte diese mindestens den Richtwerten des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft (GDV) entsprechen.
  • Todesfallleistung
    Nicht alle Unfallverträge sichern auch den Todesfall ab. Die Todesfallleistung sollte mindestens 10.000 Euro betragen.
  • Bedingungen
    Ein gutes Angebot bietet mehr Leistungen als die Musterbedingungen des GDV.
  • Beitrag
    Der Beitrag für eine Unfallversicherung kann sich bei gleicher Leistung, je nach Versicherer und Tarif, erheblich unterscheiden.

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Wann kannst Du Deine Unfall­ver­si­che­rung kündigen?

Kündigungspflicht

Ein Aspekt ist besonders zu beachten: Es besteht eine Kündigungspflicht. Wer eine Unfallversicherung abschließt, muss sie kündigen, wenn er nicht mehr versichert sein möchte. Ansonsten verlängert sich der Vertrag zum Ende eines Versicherungsjahres immer automatisch um ein Jahr. In der Regel wird eine Police mindestens für ein Jahr abgeschlossen. Häufig bieten Versicherungen an, dass eine Unfallversicherung auch für mehrere Jahre abgeschlossen werden kann. Egal, über wie viele Jahre Du Deinen Vertrag abschließt, Dir stehen immer zwei Optionen zur Kündigung der Unfallversicherung offen: die ordentliche und die außerordentliche Kündigung.

Ordent­liche Kündi­gung

Bei der Unfallversicherung hast Du immer die Möglichkeit, den Vertrag durch eine ordentliche Kündigung aufzulösen. Bei Jahresverträgen kann jeweils zum Ende des Versicherungszeitraums gekündigt werden. Falls Du bei Deiner Unfallversicherung die Kündigungsfrist verpasst hast, verlängert sich die Laufzeit automatisch um ein Jahr. Du kannst Deinen Vertrag dann erst wieder zum Ende des nächsten Versicherungsjahres kündigen. Viele Versicherer halten vertraglich bei der Unfallversicherung eine Kündigungsfrist von 3 Monaten fest. Wenn Dein Vertrag beispielsweise am 31. Januar endet, musst Du bis zum 31. Oktober gekündigt haben. Verträge, deren Laufzeit 3 oder mehr Jahre beträgt, können erstmalig ab dem 3. Jahr gekündigt werden. Wenn Du die Möglichkeit nicht nutzt, kannst Du jeweils zum Ende des Folgejahres kündigen.

Ordentliche Kündigung

Zeitpunkt

Verlängerung

Kündigungsfrist

Einjahres­vertragnach 1 Jahr zum Vertragsendeautomatisch3 Monate
Verträge mit 3 oder mehr Jahren LaufzeitErstmals nach 3 Jahren danach jährlichautomatisch3 Monate

Bei Cosmos Direkt kannst Du die Unfallversicherung bereits nach einem Jahr täglich kündigen.

Tod des Versi­che­rungs­neh­mers

Bei der Unfallversicherung gilt im Todesfall: Wenn der Verstorbene nicht nur Versicherungsnehmer, sondern auch einzige versicherte Person war, erlischt der Vertrag automatisch. In diesem Fall spricht man auch davon, dass das Risiko wegfällt. Falls der Verstorbene nur Versicherungsnehmer gewesen ist, kann die versicherte Person den Vertrag übernehmen – das ist gerade bei Familien- und Partner-Policen wichtig. Je nach Lebenssituation kann es aber auch sein, dass es sich für den Hinterbliebenen lohnt den Tarif zu wechseln. Der Vertrag kann aber auch ordentlich gekündigt werden – unter Einhaltung, der für die Unfallversicherung geltenden Kündigungsfristen.

Außer­or­dent­liche Kündi­gung

Neben der ordentlichen Kündigung besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, außerordentlich zu kündigen. In diesen Fällen weicht bei der Unfallversicherung die Kündigungsfrist von der regulären ab.

Beitrags­er­hö­hung

Wenn der Versicherer die Beiträge erhöht, ohne zusätzliche Leistungen bereitzustellen, kann der Versicherte innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung fristlos kündigen.

Scha­den­fall

Nach einer Schadenabwicklung durch den Unfallversicherer besteht auch das Recht, außerordentlich zu kündigen – unabhängig davon ob geleistet wurde oder nicht.

Für die meisten Versicherten ist eine unzufriedene Schadenregulierung oder eine Ablehnung des Versicherungsfalls ein guter Grund, das Kündigungsrecht zu nutzen. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel vier Wochen nach erfolgter Regulierung oder Ablehnung.

Kündi­gung durch Versi­cherer

Auch der Versicherer hat das Recht, unter bestimmten Bedingungen die Unfallversicherung zu kündigen. Im Schadenfall kann unter besonderen Umständen der Vertrag aufgelöst werden. Eine solche Kündigung der Unfallversicherung muss durch den Versicherer innerhalb eines Monats nach der vollständigen Schadenregulierung mitgeteilt werden.

Ein anderer Kündigungsgrund sind nicht bezahlte Beiträge. Zuerst kann der Versicherer eine neue Frist setzen, bis zu deren Ablauf die Zahlung einzugehen hat. Wird diese nicht eingehalten, kann die Versicherung fristlos kündigen – mit sofortiger Wirkung.

Außerordentliche Kündigung

Zeitpunkt

Kündigungs­frist

Vom Versicherungs­nehmer
BeitragserhöhungMit sofortiger Wirkung1 Monat nach Beitragserhöhung
SchadenfallMit sofortiger Wirkung oder zum Vertragsende1 Monat nach der Schadenregulierung
Vom Versicherer
SchadenfallMit sofortiger Wirkung oder zum Vertragsende1 Monat nach der Schadenregulierung
Ausstehende BeiträgeMit sofortiger WirkungNach Mahnung

Unfallversicherung: Das musst Du wissen!

Wie kannst Du Deine Unfall­ver­si­che­rung kündigen?

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Im Comfort-Schutz:
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  • Kosmetische Operationen inkl. Zahnersatz bis 100.000 Euro
  • Unterbringung im Ein-/Zweibettzimmer
  • Kurkosten- bzw. Rehabeihilfe in Höhe von 10.000 Euro
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  • Rooming-in (50 Euro)
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Fazit: Bei Bedarf Unfall­ver­si­che­rung kündigen

Viele sichern sich mit einer privaten Unfallversicherung zusätzlich gegen die Folgen von Unfällen ab. Im Invaliditätsfall solltest Du bestmöglich abgesichert sein, damit Du Dir eventuell nötige Umbau- oder Pflegemaßnahmen leisten kannst. Deine Lebensumstände und Versicherungsbedingungen können sich ändern: Gute Gründe, Deine Unfallversicherung zu kündigen und Dich nach einem anderen Vertrag mit besseren Leistungen umzusehen. Auch der Kostenfaktor spielt eine wichtige Rolle bei der Kündigung der Unfallversicherung. Wenn keine außerordentlichen Gründe für eine Kündigung sprechen, solltest Du regelmäßig prüfen, ob der abgeschlossene Versicherungsschutz noch reicht.

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