Wohngebäudeversicherung kündigen

Was du beachten solltest

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Bei Tariferhöhungen seitens Deines Versicherers oder genereller Un­zu­friedenheit, solltest Du den Wechsel deiner Wohngebäudeversicherung in Erwägung ziehen. Wichtig ist, dass Du die neue Versiche­rung bereits abge­schlossen hast, bevor Du Deine alte Gebäude­ver­sicherung kündigst. Dies gilt sowohl für ordentliche als auch für außer­ordentliche Kündi­gungen. Im Artikel erfährst Du weiterhin, wie Du mit einer Kündi­gung durch den Versicherer umgehst.

Informationen zur Wohngebäude­versicherung von CosmosDirekt findest Du auf der Produktseite.

Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ordent­lich kündigen

Du kannst eine Wohngebäudeversicherung, wie jede andere Versicherung auch, unter Einhaltung bestimmter Fristen kündigen. Eine Begründung für die Kündigung ist nicht notwendig. Spätestens 3 Monate vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit musst Du Deinem Versicherer die schriftliche Kündigung zugeschickt haben (Bei CosmosDirekt 1 Monat). Im Kündigungsschreiben musst Du dann folgende Informationen angeben:

  • Vorname und Name
  • Vollständige Adresse
  • Betreff: Wohngebäudeversicherung kündigen
  • Versicherungsnummer
  • Kündigung zum Ablauf des Versicherungszeitraums

Du willst Deine bestehende Gebäudeversicherung kündigen und möchtest sichergehen, dass alle Formalitäten eingehalten werden? Dann nutze unsere Muster-Kündigung. Das Formular kannst Du einfach ausdrucken, ausfüllen und dann losschicken.

Den Brief mit dem Kündigungsschreiben übersendest Du am besten per Einschreiben mit Rückschein. Zwar bekommst Du auch bei der normalen Sendungsverfolgung, die bei einem herkömmlichen Einschreiben möglich ist, die Information über den Eingang beim Empfänger. Der Rückschein hat aber weitere Vorteile: Du bekommst für Deine Unterlagen eine Empfangsbestätigung, die nicht nur die Originalunterschrift des Empfängers enthält, sondern auch das Zustelldatum dokumentiert. Aus gutem Grund: Als Stichtag der Kündigungsfrist gilt nicht das Datum, an dem die Kündigung verschickt wurde, sondern das Datum, an dem das Schreiben beim Versicherer eingegangen ist.

Die Wohngebäudeversicherung nach eigenem Ermessen kündigen, kannst Du nur, wenn Du alleiniger Hauseigentümer bist. Gibt es mehrere Eigentümer, sind die in der Regel auch gesamtschuldnerisch für den Vertrag zuständig. Bevor eine Kündigung des Vertrags ausgesprochen werden kann, müssen sich also alle Parteien einig sein. Dasselbe gilt bei einer Gebäudeversicherung für ein Haus mit Eigentumswohnungen. Auch hier muss die Eigentümerversammlung einen Beschluss fassen, bevor die Versicherung gewechselt werden kann.

Bei finan­zierten Gebäuden ist die Zustim­mung des Kredit­in­sti­tuts zur Kündi­gung notwendig

In der Regel kannst Du frei entscheiden, ob Du die Wohngebäudeversicherung kündigen möchtest. Eine Einschränkung gibt es aber bei Wohngebäuden, bei denen noch ein Darlehen zurückgezahlt wird. In diesem Fall ist die Zustimmung des Kreditinstituts erforderlich, damit die Kündigung wirksam wird. Solange die Prämie der neuen Versicherung niedriger ist als die der alten oder bei verbesserten Leistungen gleichbleibt, sollte die Zustimmung des Kreditgebers kein Problem sein.

Ordent­liche Kündi­gung der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung

  • Kündigungsfrist: 3 Monate (bei CosmosDirekt 1 Monat)
  • In schriftlicher Form
  • Keine Angabe von Gründen notwendig
  • Kündigung am besten per Einschreiben mit Rückschein verschicken

Bei Versicherungen mit einer Laufzeit von 3 Jahren und länger kannst Du frühestens zum Ende des 3. Versicherungsjahres ordentlich kündigen.

Wohngebäudeversicherung

Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung außer­or­dent­lich kündigen

Unter besonderen Umständen kannst Du die Wohngebäudeversicherung auch vorzeitig kündigen, also unterjährig und ohne bis zum Ende des Versicherungsjahres warten zu müssen. Dies trifft im Allgemeinen in 3 Situationen zu:

  • Bei einer Vertragsänderung / Preiserhöhung
  • Im Schadenfall
  • Bei einem Hauskauf

Außer­or­dent­liche Kündi­gung der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung

  • Kündigungsfrist: 1 Monat
  • In schriftlicher Form
  • Angabe des Kündigungsgrunds notwendig (Beitragserhöhung, Schadenfall, Hauskauf)
  • Per Einschreiben mit Rückschein

Wenn der Versi­cherer die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung kündigt

Ebenso wie Versicherte können auch Versicherungsunternehmen die Wohngebäudeversicherung kündigen. Dies ist gleichfalls per ordentlicher oder außerordentlicher Kündigung möglich. Mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf des Versicherungsjahres kann also auch der Versicherer eine bestehende Police ohne weitere Angabe von Gründen beenden. Ebenso kann er das mit einer Frist von einem Monat tun, nachdem ein Schaden reguliert wurde oder er in Kenntnis über den Wechsel des Eigentümers eines versicherten Wohngebäudes informiert wurde.

Fazit: Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung erst kündigen, wenn du eine neue Police abge­schlossen hast

Wenn die Versicherung die Preise erhöht oder Du mit der Leistung generell unzufrieden bist, lässt sich eine Wohngebäudeversicherung problemlos kündigen. Die Suche nach einer neuen, besseren Police gestaltet sich mitunter schwierig. Daher gilt, dass Du die neue Versicherung bereits abgeschlossen haben solltest, bevor Du die alte Gebäudeversicherung kündigst. Dies trifft sowohl auf ordentliche wie auf außerordentliche Kündigungen zu. Gerade im Fall eines Hauskaufs macht es mitunter Sinn, in Ruhe eine neue Versicherung zu suchen und die bestehende erst zum Ende des Versicherungsjahres aufzulösen.

Achte beim Versicherungsvergleich darauf, dass die Wohngebäudeversicherung nicht nur die Standardleistungen wie den Schutz bei Feuer, Sturm und Hagel oder Leitungswasser bereitstellt. Auch Folgekosten, die durch Aufräumarbeiten, Hotelübernachtungen oder den Austausch von kontaminiertem Erdreich entstehen, sollten abgesichert sein.

Erklärvideo zum Thema Wohngebäudeversicherung

Erklärvideo zum Thema Wohngebäudeversicherung (Vorschaubild)

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