Ein Baum ist auf ein Hausdach gestürzt.

Schäden in der Wohngebäudeversicherung

Welche Schäden werden über­nommen?

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Orkane wie Sabine, Friederike und Kyrill gehören in Deutschland zu den größten Gefahren für Gebäude. Die Wohngebäudeversicherung schützt Dich vor finanziellen Schäden, die durch Wetterphänomene entstehen. Aber nicht immer ist eindeutig, welche Versicherung für einen Schaden zuständig ist. Abgedeckte Dächer gehören so gut wie immer zum Leistungsumfang einer Wohngebäudeversicherung. Anders kann sich die Situation darstellen, wenn ein Baum infolge eines Sturms umstürzt und auf das Grundstück gefallen ist.

Häuser sind unterschiedlichen Umwelt­einflüssen und Schaden­risiken ausgesetzt. Eine Wohngebäudeversicherung sichert den Groß­teil dieser Risiken für Dein Gebäude ab. Vom Fundament bis zum Dach­stuhl deckt sie Schäden ab, die durch Sturm und Hagel, Leitungs­wasser und Brand, Blitz­schlag oder Explosion verursacht werden. Wie sich die Wohn­gebäude­ver­sicherung von der Haus­rat­ver­sicherung abgrenzt und welche Zusatz­leistungen sinnvoll sind, erfährst Du hier. Infos zu unserer Wohngebäude­versicherung findest Du auf unserer Produktseite.

Was ist über eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung versi­chert?

Die versicherten Schäden in einer Wohngebäudeversicherung sind in einer Grafik dargestellt.

Erklärvideo zum Thema Sturmschäden: Was zahlt die Versicherung?

Diese Begriffe solltest Du kennen

Die verbundene Wohngebäude­versicherung sichert mehrere Risiken ab: Brand, Feuer, Sturm, Hagel und Leitungs­wasser.

Sturm-, Hagel- und Blitzschäden sind in der verbundenen Wohngebäude­versicherung versichert. Bestimmte weitere Naturer­eignisse sichert nur die Elementar­schaden­versicherung ab. Dazu gehören z.B. Überschwemmung des Versicherungs­grundstücks, Erdsenkung, Erdrutsch, Schnee­druck und Rückstau.

Basis­schutz der Wohn­­ge­bäu­de­­ver­si­che­rung

Versicherer bieten die Wohngebäudeversicherung oftmals mit einem Basisleistungskatalog und zusätzlichen Leistungen an, die abhängig vom Gebäude, der Gebäudeausstattung und dem Standort in die Police mit aufgenommen werden können. Bei der Unterscheidung zwischen Wohngebäude- und Hausratversicherung gilt: Die Wohngebäudeversicherung kommt für Schäden an Wänden, Böden, dem Fundament und anderen festverankerten Gebäudeteilen wie Türen auf. Die Hausratversicherung schützt alles, was zum Haushalt gehört. Die Basispakete der Wohngebäude-Versicherer decken in der Regel die folgenden Gefahrenbereiche ab:

Brand, Blitz­schlag und Explo­sion

Wenn ein Feuer im Wohnhaus ausbricht, sind die entstehenden Schäden versichert. Der Versicherungsschutz umfasst auch die Schäden durch Löschwasser, das in der eigenen Wohnung eingesetzt worden ist.

Bei Blitzschlägen deckt die Wohngebäudeversicherung sowohl unmittelbare Schäden als auch Folgeschäden ab. Letztere können durch Brände oder den sogenannten „kalten Blitzschlag“ verursacht werden. Ein solcher entsteht, wenn durch einen Blitz das Dach oder Mauerwerk beschädigt wird, ohne dass es zum Brand kommt. Durch den Blitzeinschlag breiten sich die Wasserteilchen im Material aus und bringen es zum Platzen. Auch durch einen Blitzschlag umgestürzte Bäume, die auf das Gebäude des Versicherungsnehmers fallen, zählen zu den Folgeschäden. Überspannungsschäden sollten auch in Deiner Wohngebäudeversicherung versichert sein.

Die folgenschwersten Explosionen in oder an Gebäuden ereignen sich meist infolge von defekten Gasleitungen. Diese und die Schäden durch kleinere Explosionen sichert die Wohngebäudeversicherung ab. Beispiele hierfür sind explodierte Kachelöfen oder Drucktöpfe.

Leitungs­wasser

Wenn im Innern eines Gebäudes Rohre durch Frost, Korrosion oder andere Ursachen brechen, kommt die Wohngebäudeversicherung für die entstehenden Schäden am Gebäude auf. Versichert sind so beispielsweise die Rohre der Wasserversorgung, der (Solar-)Heizungsanlage und der Warmwasserheizung. Wenn austretendes Wasser oder andere Flüssigkeiten Böden und Türen beschädigen, kommt die Wohngebäudeversicherung ebenfalls dafür auf. Beschädigte Möbel oder Elektronikgeräte sind dagegen nicht versichert. Dafür ist die Hausratversicherung zuständig, die ebenfalls Schäden durch Leitungswasser absichert.

Für jeden Versicherten bestehen Pflichten, um den Leistungsanspruch im Schadenfall aufrechtzuerhalten. So ist er dazu verpflichtet, die gesetzlichen Brandschutzvorschriften (beim Betrieb von Feuerstätten und Rauchmeldern) zu befolgen. Außerdem muss im Winter geheizt werden, um ein Platzen der Rohre durch gefrorenes Wasser zu verhindern.

Sturm und Hagel

Versichert sind Schäden durch die direkte Einwirkung von Sturm oder Hagel am versicherten Gebäude bzw. Sachen. Bezahlt werden auch Schäden, die dadurch entstehen, dass ein Sturm Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf das versicherte Gebäude oder Sachen schleudert.

Sobald die Windgeschwindigkeit mindestens 62 km/h beträgt, zahlt die Wohngebäudeversicherung bei Schäden, die der Wind verursacht. Dieser Mindestwert entspricht der Windstärke 8 nach Beaufort und ist in den allgemeinen Bedingungen zur Wohngebäudeversicherungen festgelegt. Zum Vergleich: Der Orkan Kyrill aus dem Januar 2007 hat Spitzengeschwindigkeiten von über 200 km/h erreicht.

Die Windgeschwindigkeit muss im Schadenfall nicht direkt nachgewiesen werden. Dies ist wichtig, weil z. B. Windhosen lokal sehr begrenzt auftreten und Schäden an nur einem Gebäude anrichten können. Der Nachweis kann darin bestehen, dass “die Luftbewegung in der Umgebung des Versicherungsgrundstücks Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Zustand” angerichtet hat. Als gleichzusetzen mit Gebäuden sind dabei Sachen, die als genauso widerstandsfähig gelten. Dazu zählen z.B. Gartenmauern oder Straßenlaternen. Windstärke 8 wird den Versicherungsbedingungen auch dann unterstellt, wenn der Schaden nur durch Sturm entstanden sein kann.

Hagel ist in den Versicherungsbedingungen als “fester Witterungsniederschlag in Form von Eiskörnern” definiert. Für den Nachweis von Hagel gelten dieselben Bedingungen wie für den Nachweis eines Sturms. Als Hagel gelten Eiskörner mit einem Durchmesser von mehr als 0,5 Zentimetern. Bei einem geringeren Durchmesser handelt es sich um Graupel. Schäden durch Hagel sind auch versichert, wenn sie unabhängig von einem Sturm entstehen.

Ein Einwirkungsschaden liegt vor, wenn der Sturm direkt auf das Gebäude trifft und Schäden verursacht. Beispiel: Abgetragene Dachziegel.

Schäden durch Gegenstände entstehen, wenn der Sturm Sachen bewegt und diese mit dem versicherten Gebäude kollidieren. Beispiel: Ein Dachziegel wird gegen eine Hauswand geschleudert und zerstört die Holzfassade

Ein Folgeschaden liegt vor, wenn z.B. ein Ast die Fensterscheibe zerschlägt und daraufhin Regen in das Gebäude eindringt und Schäden am Parkett verursacht. Solche Schäden sind nur versichert, wenn die Nässe durch ordnungsgemäß geschlossene Fenster eingedrungen ist. Verschließt der Versicherungsnehmer sein Fenster nicht, muss er für Schäden selbst aufkommen.

Welche Schäden werden nicht übernommen?

Es gibt Schäden, die von der verbundenen Gebäudeversicherung nicht übernommen werden. Diese beziehen sich sowohl auf nicht versicherte Gebäudevorrichtungen und Grundstückselemente als auch auf die Schadenursachen. Wenn außer dem Wohnhaus weitere Gebäude auf dem eigenen Grundstück stehen, sollten diese in der Versicherungspolice berücksichtigt werden. Diese weiteren Gebäude werden dann mit einer Deckungserweiterung in die Police aufgenommen. Beispiele für sinnvolle Deckungserweiterungen:

  • Garagen, Carports, Gartenhäuschen und Geräteschuppen
  • Solar-, Photovoltaik- und Geothermieanlagen
  • Weitere Bauelemente: Überdachungen, Antennen, Satellitenschüsseln, Markisen. Diese und ähnliches sind bei CosmosDirekt im Basis-Schutz bis 2.000 € und im Comfort-Tarif unbegrenzt mitversichert

Wenn Schäden an einem im Bau befindlichen Haus entstehen, sichert die Wohngebäudeversicherung diese Schäden nicht ab. Hier unterscheiden die Versicherer zwischen der Bau- und der Wohnphase. Für die Bauphase werden eigens Versicherungen wie die Rohbauversicherung und die Bauherrenhaftpflicht angeboten.

Elemen­tar­schäden

Elementarschäden sind meistens nicht durch die Wohn­gebäude­versicherung versichert – eine zusätzliche Elementarversicherung ist notwendig. Diese übernimmt Schäden, die durch Elementar- bzw. Naturgewalten entstehen. Die Elementarversicherung schützt finanziell gegen Hochwasser, Überschwemmungen und Starkregen sowie Erdbeben und Erdrutsche. Die Police erfasst zudem Schäden durch Lawinen, Schneedruck auf dem Dach und Vulkanausbrüche. Die Versicherer bieten den Elementarschadenschutz meist als Zusatzversicherung zur Wohngebäudeversicherung und Hausratversicherung an.

Auch bei Wasser­schäden durch Rückstau greift die Elementar­versicherung. Diese Schäden entstehen, wenn das öffentliche Kanalisations­system die Wasser­mengen nicht mehr fassen kann. Diese können dann durch Haus­anschluss­kanäle und Fallrohr­leitungen in Dein Wohn­gebäude eindringen.

Aufräum­ar­beiten auf Grund­stü­cken

Versicherer kommen nicht zwangsläufig für alle Aufräumarbeiten auf dem Grundstück des Versicherungsnehmers auf. Grund dafür ist die Unterscheidung zwischen versicherten und nicht versicherten Sachen – gemäß den Versicherungebedingungen.

Beispiel: Während eines Sturms wird ein großer Baum entwurzelt, stürzt zunächst aufs Dach eines Gebäudes und bleibt dann im Garten liegen. Der entstandene Schaden für das Dach und die Aufräumarbeiten wegen der herausgebrochenen Dachziegel werden vom Versicherer übernommen. Die Beseitigung des Baums, der zunächst zersägt und dann weggefahren werden muss, wird dagegen nicht zwangsläufig durch jede Police abgedeckt. Prüfe daher, welche Aufräumkosten Deine Police abdeckt.

Bei CosmosDirekt sind Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten im Basis-Schutz bis 50.000 Euro und im Comfort-Schutz unbegrenzt mitversichert. Aufräumungskosten für Bäume sind bis zu 1.000 Euro im Basis-Schutz und bis zu 5.000 Euro im Comfort-Schutz mitversichert.

Glas­bruch

Die Glasbruchversicherung sichert die Glaselemente an und in Gebäuden ab. Dazu gehören zum Beispiel normale Fensterscheiben, aber auch große Fensterfronten.

Was ist im Schadenfall zu tun und welche Kosten werden abgedeckt?

Kommt es zum Schadenfall, muss man diesen so schnell wie möglich dem Versicherer melden – es besteht eine Anzeigepflicht. Das kannst Du auch telefonisch tun und erhältst dabei möglicherweise bereits erste Hinweise zum weiteren Vorgehen. Du solltest den Schaden mit Fotos und einem ausführlichen Bericht dokumentieren. Häufig müssen betroffene Gebäudeteile oder Grundstücksbereiche unverändert bleiben, bis ein Gutachter vor Ort war und die Schadenstelle freigegeben hat. Reparaturen sollten am besten mit dem Versicherer abgestimmt werden, in jedem Fall sind Rechnungen und Belege aufzubewahren.

Kommt es zum Totalschaden eines Hauses, wird dieses zum sogenannten Neuwertpreis wiedererrichtet. Dieser umfasst die gesamten Baukosten für den Bau eines neuen, gleichartigen Hauses. Achte darauf, dass Deine Police einen Unterversicherungsverzicht enthält. Dieser stellt sicher, dass bei erheblichen Schadenfällen die erbrachte Versicherungssumme nicht den aktuellen Neuwert unterschreitet.

Wenn Fahr­läs­sig­keit im Spiel ist

Fahrlässigkeit kann im Schadenfall relevant werden, wenn ein Versicherer eine grobe Fahrlässigkeit feststellt. Denn bei grober Fahrlässigkeit haben die Versicherer das Recht, den zu zahlenden Betrag zu kürzen. Welche Tücken sich hinter der Unterscheidung zwischen grober und einfacher Fahrlässigkeit verbergen, zeigt ein Fall, der vor dem Landgericht Osnabrück verhandelt wurde:

Eine Frau fand beim Betreten der Wohnung einen erheblichen Wasserschaden vor, verursacht durch eine ausgeschaltete Waschmaschine. Sie meldete den Schaden ordnungsgemäß beim Versicherer. Dieser stellte zwar einen Schadenfall fest, kürzte allerdings den Betrag für die Reparaturarbeiten um 70 %. Der Grund: Die Versicherungsnehmerin hatte den Wasserhahn der Waschmaschine nicht abgedreht, obwohl diese keine Wasserstopp-Funktion hatte. Die aus dem Streit resultierende Gerichtsverhandlung bestätigte die grobe Fahrlässigkeit und gab der Versicherung Recht.

CosmosDirekt reguliert auch bei grober Fahrlässigkeit unbegrenzt.

Fazit: Indi­vi­du­elle Abstim­mung von Basis-Paket und Zusatz­leis­tungen

Die Wohngebäudeversicherung sichert einen Großteil der Risiken für Dein Gebäude ab. Vom Fundament bis zum Dachstuhl deckt sie Schäden ab, die durch Sturm und Hagel, Leitungswasser und Brand, Blitzschlag oder Explosion verursacht werden. Dabei werden die Kosten für kleinere Reparaturen ebenso erstattet wie der vollständige Wiederaufbau eines Hauses. Die Wohngebäudeversicherung erstattet auch Ausfälle für Mietzahlungen bei Unbewohnbarkeit. Die Wohngebäudeversicherung ist für Eigentümer selbst bewohnter Häuser und für Vermieter ein Muss. Allerdings sind nicht alle Gefahren in den Grundleistungen der Policen berücksichtigt.

Hier kommt es auch darauf an, ob neben dem Wohnhaus weitere freistehende Gebäude wie Garagen auf dem Grundstück stehen und wie diese Gebäude ausgestattet sind. Die Schäden, für die Versicherer in solchen Fällen aufkommen, können erheblich voneinander abweichen. Gerade nach Abschluss von Deckungserweiterung kann eine vermeintlich attraktive Police deutlich höhere Prämien bedeuten. Kosten, die infolge von Reparaturen an Fenstern, Wintergärten und anderen Glaselementen entstehen, gehören nicht zu den Basisleistungen der Versicherer. Sie müssen als Zusatzleistung über die Glasbruchversicherung abgesichert werden. Weitere Anlagen und Anbauten, die Du vor Abschluss abklären solltest, sind Satellitenantennen sowie Photovoltaik-, Solar- und Wärmepumpanlagen. Zudem stellt die Elementarschadenversicherung einen wichtigen Zusatzschutz dar. Sie deckt Kosten ab, die durch Starkregen, Hochwasser oder auch Schneelast entstehen.

Erklärvideo zum Thema Wohngebäudeversicherung

Erklärvideo zum Thema Wohngebäudeversicherung (Vorschaubild)

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