Maskenpflicht gilt für alle Bundesländer
Maskenpflicht bedeutet: Im öffentlichen Nahverkehr oder beim Einkaufen muss man eine Atemschutz- bzw. Gesichtsmaske tragen. Regional können weitere Bestimmungen dazukommen. Auch die Bundesregierung rät „dringend“ dazu, eine Maske oder einen Mund-Nasen-Schutz aufzusetzen. Doch medizinische Schutzmasken sind knapp und werden zu überteuerten Preisen angeboten. Angesichts der Milliarden von benötigten Masken werden die Lieferengpässe noch eine Weile bestehen.
Dazu kommt: OP- und andere Schutzmasken sind dem medizinischen und Pflegepersonal sowie Rettungskräften vorbehalten. Denn nur Masken in bestimmten Schutzklassen können den Träger vor einer Ansteckung schützen, weil sie selbst kleinste Tröpfen und Partikel aufhalten. Priorität bei der Vergabe medizinischer Schutzmasken haben daher Personen, die in Kontakt mit infizierten Menschen kommen.
Wer noch keine Maske besitzt, muss sich angesichts der gesetzlichen Tragepflicht jetzt eine besorgen. Ansonsten droht der Rauswurf aus Bus oder Bahn bzw. dem Geschäft, möglicherweise sogar ein Bußgeld. Doch wenn man keine Masken mehr kaufen kann, was tun? Die Lösung: Einen Mund-und-Nasenschutz selber machen! Die sogenannten Alltags- oder Community-Masken werden auch von der Bundesregierung, den Ländern und den Kommunen empfohlen. Denn wenn alle eine solche Maske tragen, verringert sich die Gefahr einer Tröpfcheninfektion. Alltagsmasken schützen daher nicht den Träger vor einer Infektion, sondern die Mitmenschen vor einer Ansteckung. So kann sich das Coronavirus nicht mehr so schnell verbreiten.
DIY-Gesichtsmaske aus Papier basteln
Viele Alltagsmasken bestehen aus Stoff. Man kann sie entweder selber nähen oder kaufen. Es geht aber noch einfacher. Die folgende Gesichtsmaske kann jeder herstellen – Sie benötigen keine Nähmaschine und müssen auch nicht per Hand nähen können. Die DIY-Gesichtsmaske wurde von Wissenschaftlern der Shenzhen-Klinik an der Universität Hong Kong entwickelt und auf ihre Tauglichkeit hin getestet. Auch der bekannte Virologe Prof. Dr. Christian Drosten hatte die Selbstbau-Anleitung aus Südostasien weiterempfohlen.
DIY-Gesichtsmaske aus Stoff basteln
Für den Fall, dass in der Drogerie oder im Supermarkt Ihres Vertrauens nicht nur das Klopapier ausverkauft ist, sondern auch Küchenrollen oder Papiertaschentücher, haben wir noch eine Anleitung für eine DIY-Gesichtsmaske. Für diese Sie benötigen Sie lediglich ein Blatt Küchenrolle. Die Maske besteht zwar aus Stoff, aber auch hier kommen Sie ganz ohne Nähen aus.
Tipps für den Umgang mit selbstgebastelten Masken
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) empfiehlt, beim Tragen von Gesichtsmasken auf folgende Regeln zu achten:
- Selbstgebastelte Gesichtsmasken sind nur für den privaten Gebrauch bestimmt.
- Vor dem Anziehen einer Maske sollten Sie die Hände gründlich waschen und die Innenseite der Maske nicht berühren.
- Platzieren Sie die Maske richtig über Mund, Nase und Wangen. An den Rändern muss sie möglichst eng anliegen, damit so wenig Luft wie möglich von den Seiten eindringt.
- Testen Sie bei der ersten Verwendung, ob die Maske genügend Luft durchlässt – das Atmen sollte möglichst wenig behindert werden.
- Wenn die Maske durchfeuchtet ist, sollten Sie sie umgehend abnehmen und ggf. austauschen – für längere Aufenthalte ist eine Maske allein nicht geeignet.
- Die Außenseite der gebrauchten Maske könnte potenziell erregerhaltig sein. Um eine Kontaminierung der Hände zu verhindern, sollten Sie diese Seite möglichst nicht berühren.
- Nachdem Sie die Maske abgesetzt haben, sollten Sie sich gründlich die Hände waschen.
- Nach dem Abnehmen sollten Sie die Stoffmaske sofort waschen oder in einem Beutel (oder Ähnliches) luftdicht verschlossen aufbewahren. Die Aufbewahrung sollte nur über möglichst kurze Zeit erfolgen, um Schimmelbildung zu vermeiden.
- Ihre Stoffmasken sollten Sie nach jeder Benutzung mindestens bei 60 Grad Celsius, idealerweise bei 95 Grad Celsius waschen und anschließend gut durchtrocknen lassen. (Eventuell ist die Anzahl der Waschzyklen begrenzt).
Quelle: Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte