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Das ändert sich 2021

Steuern, Rente, Krankenkasse, Kfz-Steuer und vieles mehr – der große Überblick, welche Änderungen bei Gesetzen, Vorschriften und Regelungen Du kennen solltest.

Neues Jahr, neues Glück. Wir hoffen alle, dass 2021 um einiges besser wird als das abgelaufene Jahr. Doch zunächst stehen neue Regelungen an, die wir kennen sollten. Zum Beispiel: Nach über 25 Jahren fällt für die meisten Steuerzahler der Solidaritätszuschlag, der sogenannte „Soli“, weg. Was sich sonst noch ändert – jetzt im großen Überblick.

Grundfreibetrag

Der Grundfreibetrag, für den Du keine Steuern zahlen musst, steigt 2021. Nun beträgt er 9744 Euro, 2020 waren es noch 9408 Euro.

Kindergeld

Das Kindergeld steigt ab Januar 2021 für jedes Kind um 15 Euro. Insgesamt erhältst Du:

  • Für das erste und zweite Kind jeweils 219 Euro.
  • Für das dritte Kind 225 Euro
  • Ab dem vierten Kind 250 Euro.

Entlastungbetrag für Alleinerziehende

Ziehst Du allein ein Kind groß, erhöht sich in diesem und im nächsten Jahr der Steuerfreibetrag um einiges. Statt wie bisher 1908 Euro beträgt er nun 4008 Euro (jeweils für die Steuererklärungen 2020 und 2021). Für jedes weitere Kind erhöht sich der Entlastungsbetrag um 240 Euro.

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Unterhaltskosten

Unterhaltskosten (für unterhaltsberechtige Personen) kannst Du in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung angeben. In diesem Jahr sind es 9744 Euro zuzüglich den Kosten von Kranken- und Pflegeversicherung.

Altersvorsorgeaufwendungen

Deine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zu einem berufsständischen Versorgungswerk kannst Du in der Steuererklärung besser geltend machen. Die Bemessungsgrenze steigt auf 25.787 Euro für 2021. Maximal kannst Du 92 Prozent davon absetzen.

  • Singles: bis zu 23.724 Euro
  • Ehepaare: 47.448 Euro

Pendlerpauschale

Wer längere Wege zur Arbeit hat, kann sich freuen: Die Pendlerpauschale steigt ab dem 21. Kilometer auf 35 Cent pro Entfernungskilometer. Für die ersten 20 Kilometer bleibt es bei den bisherigen 30 Cent pro Kilometer.

Mobilitätsprämie

Geringverdiener können unter Umständen von der Mobilitätsprämie profitieren. Die Prämie erhalten aber nur Arbeitnehmer, die einen Fahrtweg von über 20 Kilometern nachweisen können und deren Einkommen unterhalb des Grundfreibetrages liegt.

Pflegepauschalbeträge

Wenn Du einen hilfebedürftigen Angehörigen zuhause pflegst und dafür keine Bezahlung erhältst, kannst Du den Pflegepauschbetrag geltend machen. In diesem Jahr gibt es deutlich mehr Geld als bislang, der Pauschbetrag wurde auf 1800 Euro angehoben – fast das Doppelte im Vergleich zum Vorjahr (924 Euro).
Dazu kommt: Ein reduzierter Pflegepauschbetrag kann schon bei Pflegegrad 2 (600 Euro) und Pflegegrad 3 (1100 Euro) angegeben werden. Den Höchstsatz gibt es bei Pflegegrad 4 und 5.

Werbungskosten

Aufgrund der Corona-Krise hat der Bundestag beschlossen, Beschäftigen, die 2020 im Home-Office gearbeitet haben, bei der Steuer entgegenzukommen. 5 Euro pro Home-Office-Tag kannst Du bei den Werbungskosten absetzen. Der Betrag ist gedeckelt: Du kannst maximal 120 Tage im Home-Office absetzen, also insgesamt 600 Euro.

Mindestlohn

Der Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 9,50, ab 1. Juli steigt er um weitere 10 Cent auf 9,60 Euro.

Grundrente

Seit dem 1. Januar ist sie da: die Grundrente. Sie wird an Senior*innen gezahlt, die nur eine geringe Rente bekommen, weil sie im Laufe ihres Lebens nur ein geringes Einkommen hatten.
Vorauszahlung für die Aufstockung ist, dass man mindestens 33 Jahre (und höchstens 35 Jahre) lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat. Die Grundrente verdoppelt die Rentenansprüche, maximal werden 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes berücksichtigt.

Kfz-Steuer

Für Autos mit hohem Spritverbrauch wird eine höhere Kfz-Steuer fällig. Je nach Kohlendioxid-Ausstoß steigt die Steuerlast um zusätzlich zwei bis vier Euro an. Vor allem SUVs und Sportwagen werden künftig höher besteuert. Bereits zugelassene Fahrzeuge sind nicht betroffen. Die Regelung gilt nur für Neuwagen, die nach dem 1. Januar 2021 erstmalig zugelassen werden.

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Spritpreise

Die Preise für Benzin und Diesel erhöhen sich. Auf Benzin wird eine zusätzliche Abgabe von 7 Cent pro Liter fällig, die Kosten für einen Liter Diesel erhöhen sich um 8 Cent.

Zusatzbeitrag

Der Zusatzbeitrag, den die gesetzlichen Krankenkassen erheben dürfen, wurde in diesem Jahr um 0,2 Punkte auf 1,3 Prozent erhöht. Jede Krankenkasse legt aber selbstständig fest, ob sie den Zusatzbeitrag erhebt – und wenn ja, in welcher Höhe. Wenn Dir Deine Krankenkasse zu teuer wird, kannst Du nun die Kasse schneller wechseln. Der allgemeine Beitragssatz bleibt konstant bei 14,6 Prozent des Einkommens.

Elektronische Patientenakte

Seit dem 1. Januar können alle gesetzlichen Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) erhalten. In dieser sind wichtige Informationen enthalten, zum Beispiel zu Medikamenten, Vorerkrankungen, Laborwerten, Befunden oder dem Ablauf früherer Behandlungen. Der behandelnde Arzt hat so alle wichtigen Infos beisammen, auch die Daten von Kolleg*innen, an die er ansonst nur schwer herankommen würde.

Die Daten kannst Du per Smartphone für Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und Apotheken freigeben. Ab 1. Juli 2021 müssen alle Arzt- und Zahnarztpraxen die ePA unterstützen. Die Teilnahme ist für Patient*innen freiwillig.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Die Krankschreibung vom Arzt soll es bald nur noch in digitaler Form geben. Seit dem 1. Januar läuft die Testphase für die digitale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Die Ausfertigung an die Krankenkasse wird nun bereits elektronisch übermittelt. Als Versicherter musst Du den „gelben Schein“ aber immer noch an Deinen Arbeitgeber schicken.

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Mehrwertsteuer

Die Mehrwertsteuer beträgt seit 1. Januar wie gewohnt 19 Prozent, der ermäßigte Satz liegt wieder bei 7 Prozent.

Kreditkarte

Wenn Du online mit einer Kreditkarte bezahlen willst, sind nun zusätzliche Sicherheitsverfahren vorgeschrieben – zum Beispiel wird Dir auf Dein Handy eine Transaktionsnummer (TAN) zur Bestätigung des Kaufs geschickt.

Maklerkosten

Bereits seit 23. Dezember 2020 ist das neue Gesetz zur Maklerprovision in Kraft. Dies bedeutet, dass ein Verkäufer, der einen Makler mit der Vermittlung der Immobilie beauftragt hat, die Kosten nicht mehr vollständig dem Käufer aufbürden darf. Stattdessen müssen sich Verkäufer und Käufer einer Immobilie die Maklerkosten nun teilen.

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Über den Autor
Robert

Online Redakteur bei CosmosDirekt seit 2014, davor seit 1996 in verschiedenen Bereichen des Cosmos tätig. Ist auf der Straße, im Garten und auf dem Wasser zu Hause.