Die Corona-Pandemie wirkt sich nicht nur auf den Lehrbetrieb an Hochschulen aus, sondern auch auf das allgemeine Leben der Studierenden. Das wird auch im kommenden Wintersemester so bleiben.
Im Sommersemester 2020 herrschte Ausnahmezustand an deutschen Hochschulen. Vorlesungen, Seminare und Prüfungen wurden unter Berücksichtigung der Hygienevorschriften nur mit Einschränkungen oder digital abgehalten. Eine ganz andere Art des Studierens wurde mehr oder weniger zum Alltag – für Lehrende und Studierende. Während viele von ihnen sich gerade in den Semesterferien erholen, bereiten sich andere unter erschwerten Bedingungen auf den Start ins Studium vor. Ein Überblick und Tipps für Studierende und zukünftige Erstsemester.

Von der Präsenz- zur Online-Lehre
Um die Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie zu unterstützen, wurde der Hochschulbetrieb bundesweit zunächst ausgesetzt. Mit den Lockerungen kehrte etwas Normalität zurück, der Hochschulbetrieb blieb jedoch immer noch sehr eingeschränkt. Viele Lehrveranstaltungen wurden digital abgehalten. Wo dies nicht möglich war, musste für Präsenzveranstaltungen die Einhaltung der Hygienevorschriften gewährleistet werden. Diese werden auch im Wintersemester 2020/2021, das bundesweit am 1. November beginnt, weiterhin eine wichtige Rolle spielen. Laut Hochschulrektorenkonferenz (HRK) stellen sich die Hochschulen auch für das kommende Semester auf eine Mischung aus Digital- und Präsenzlehre ein. Eine aktuelle Zusammenfassung über die Maßnahmen und Sonderregelungen der Bundesländer für die Hochschulen ist auf der Internetseite der HRK zu finden1.
Einschreibung und Zulassung
Einschreibung bzw. Rückmeldung gehören für Erstsemester und Studierende vor Semesterbeginn zum Pflichtprogramm – auch in Zeiten von Corona. Denn erst im Anschluss daran können Veranstaltungen besucht und Prüfungen abgelegt werden. Deutsche Staatsangehörige müssen für die Immatrikulation zum Studierendensekretariat, ausländliche Staatsangehörige zum Akademischen Auslandsamt. In der Regel kann die Einschreibung nur persönlich vorgenommen werden. Im Zuge der Corona-Pandemie bieten jedoch viele Hochschulen die Möglichkeit, sich online zu immatrikulieren. Auskunft darüber, ob und wie dies möglich ist, kann in der Regel das Studierendensekretariat geben. Das gilt auch für die Fristen zur Einschreibung. Deshalb sollte man sich rechtzeitig über alle Vorgaben informieren.
Welche Unterlagen für die Einschreibung benötigt werden, hängt mitunter vom gewählten Studiengang ab. Für diverse zulassungsbeschränkte Fächer wird etwa der Zulassungsbescheid der Deutschen Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) benötigt. Muss zunächst ein Eignungstest abgelegt werden, ist ein Nachweis des Bestehens vorzuweisen. Ausländische Studierende benötigen zudem einen Nachweis über ausreichende Sprachkenntnisse (z. B. TestDaF). Wird die Hochschule gewechselt, muss ein Exmatrikulationsnachweis vorgelegt werden.
Darüber hinaus werden folgende Unterlagen benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass
- Zeugnis der Hochschulreife
- Bescheinigung der Krankenversicherung
- Passbilder für den Studierendenausweis.
- Von erweiterten Leistungen profitieren.
Finanzielle Unterstützung für Studierende
Die Corona-Krise macht sich auch auf dem Arbeitsmarkt bemerkbar. Laut ifo Institut (Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München e. V.) waren im Mai 2020 rund 7,3 Millionen Menschen in Kurzarbeit – ein historischer Höchststand2. Auch viele Studierende müssen aufgrund der verschlechterten Arbeitsmarktlage finanzielle Einbußen hinnehmen. Zum einen haben viele ihren Nebenjob verloren, mit dem sie sich das Studium finanzieren. Zum anderen fällt aufgrund der Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt mitunter die finanzielle Unterstützung der Eltern weg.

BAföG wird länger gezahlt
Die gute Nachricht: Beim BAföG entstehen keine Nachteile, wenn aufgrund von abgesagten Vorlesungen und Prüfungen die Regelstudienzeit überschritten wird oder das Semester später startet. Einige Bundesländer, unter anderem Bayern, Baden-Württemberg und Hessen, haben zudem ein Solidarsemester umgesetzt. Damit wird die Regelstudienzeit vieler Studierender um ein Semester erhöht. Wer sich noch in der Regelstudienzeit befindet, erhält dadurch ein Semester länger BAföG. Für Studierende, die aufgrund der finanziellen Situation ihrer Eltern bisher kein BAföG bekommen haben, kann sich ein Aktualisierungsantrag lohnen. Das gilt zumindest dann, wenn sich die Corona-Pandemie negativ auf das Einkommen der Eltern ausgewirkt hat.
Sozialleistungen und Kredite
Studierende ohne BAföG-Berechtigung, die im Zuge der Corona-Pandemie ihren Nebenjob verloren haben, haben unter Umständen Anspruch auf Sozialleistungen (Arbeitslosengeld II oder Wohngeld). Voraussetzung dafür ist die regelmäßige Beurlaubung vom Studium3. Wer keinen Anspruch hat, kann ein in der Anfangsphase zinsloses Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen. Der KfW-Studienkredit von bis zu 650 Euro pro Monat wird bis zum 31. März 2021 zinslos gestellt. Die Beantragung des Darlehens erfolgt online über die Website der KfW4.
Stipendien
Eine weitere Möglichkeit der finanziellen Entlastung stellen Stipendien dar. Sie fördern unter anderem besondere Begabungen, hohes Engagement oder einzelne Gruppen, etwa promovierende Mütter. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat mit dem Stipendienlotsen eine interaktive Plattform für die Suche nach passenden Stipendien geschaffen.
Wohnungssuche unter erschwerten Bedingungen
Der aktuelle Wohnungsmarkt ist ohnehin angespannt. Gerade in Metropolen und Studentenstädten gehört auch etwas Glück dazu, eine passende Wohnung oder ein WG-Zimmer zu finden. Die aktuelle Lage macht es Studierenden nicht unbedingt einfacher. Besichtigungen finden nur unter besonderen Vorkehrungen statt oder werden durch Video-Führungen ersetzt.
Die positive Seite: Erhält man eine Einladung, handelt es sich oft um Einzelbesichtigungen. Das erhöht die Chance, einen bleibenden Eindruck zu hinterlassen. Dazu gehört auch, dass die Interessenten zur Besichtigung alle erforderlichen Unterlagen mitbringen: Kopie des Personalausweises, Schufa-Auskunft sowie ggf. BAföG-Bescheid und Bürgschaft inklusive Einkommensnachweise der Eltern. Diese dürfen bei der Besichtigung auch gerne anwesend sein – zumindest, wenn es sich um eine eigene Wohnung handelt. Im Wettbewerb um ein WG-Zimmer steht auch weiterhin eher die gemeinsame Wellenlänge im Vordergrund.
Auch wenn bekannte Online-Portale und die Internetseiten der Studentenwerke meist die erste Anlaufstelle für „Digital Natives“ sind – ein Blick in die lokale Tageszeitung und auf schwarze Bretter in Mensen und Fakultäten kann sich lohnen. Manchmal findet man dort neben den besten Angeboten auch gleich sozialen Anschluss.

Wenn die Situation aufs Gemüt schlägt
Wir befinden uns aktuell in einer Ausnahmesituation. Unsicherheit, Zukunftsängste und Sorgen um die eigene Gesundheit und die von Familie und Freunden können belastend sein. Das Deutsche Studentenwerk (DSW) empfiehlt Studierenden, die unter der aktuellen Situation leiden und Hilfe in Anspruch nehmen möchten, sich an die psychologische Beratung der Studentenwerke zu wenden.
Noch mehr Informationen zu Semesterbeginn und Studium haben wir in unserem Ratgeber für Studenten zusammengefasst. Wir wünschen allen Erstsemestern und Studierenden vorab einen guten Start in das Wintersemester 2020/2021.
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1 Hochschulrektorenkonferenz: https://www.hrk.de/themen/hochschulsystem/covid-19-pandemie-und-die-hochschulen/
2 ifo Institut: https://www.ifo.de/DocDL/sd-2020-07-link-sauer-corona-kurzarbeit.pdf
3 Bundesministerium für Bildung und Forschung: https://www.bmbf.de/de/faq-ausbildungsfoerderung-und-corona-krise-11215.html
4 Bundesministerium für Bildung und Forschung: https://www.bmbf.de/de/karliczek-wir-unterstuetzen-studierende-in-not-11501.html
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Seit 2019 als Marketing Managerin im Social Media-Team der CosmosDirekt, war zwei Jahre lang neben ihrem Master-Studium in Betriebswirtschaftslehre als Werkstudentin in der Marketing-Abteilung tätig.