„Remote“, also von zu Hause zu arbeiten, ist seit Beginn der Corona-Pandemie ein normaler Teil des Arbeitsalltags. Und das wird es auch nach den geplanten Lockerungen bleiben. Aber immer noch ist vielen unklar, wie sie im Home Office überhaupt versichert sind – und was im Fall der Fälle eigentlich genau passiert. Wir von CosmosDirekt haben alle wichtigen und aktuellen Infos für Dich parat.
Zugegeben: Flächendeckendes Home Office war für uns alle neu. Das geht vielen Arbeitgebern auch nicht anders. Die wussten vielleicht erstmal genauso wenig wie ihre Angestellten, welche gesetzlichen Regelungen beim mobilen Arbeiten gelten. Und dann kam plötzlich eine Informationsflut – und mit ihr viel Verwirrung und Fehlinformationen.
Wir räumen hier und jetzt mit dem ganzen Chaos auf! Bei uns gibt es die wichtigsten und aktuellsten Infos rund um den Versicherungsschutz im Home Office.
Seit 2021: Mehr gesetzlicher Schutz im Home Office
Grundsätzlich waren Arbeitnehmer im Home Office schon immer gesetzlich unfallversichert. Das heißt: Wer im Arbeitszimmer stürzte oder auf dem Weg zum Drucker ins Nebenzimmer einen Unfall erlitt, war auf der sicheren Seite. Aber im Gegensatz zur Situation im Büro waren Wege zur Kaffeemaschine oder auf die Toilette nicht versichert.
Seit Juni 2021 ist das aber anders. Am 01.06.2021 ist das sogenannte “Betriebsrätemodernisierungsgesetz” in Kraft getreten, das den gesetzlichen Versicherungsschutz ausweitet. Seitdem sind eben genau diese Wege – der Gang in die Küche oder auf die Toilette – mitversichert.
Mehr Sicherheit für Eltern
Zusätzlich wurde der gesetzliche Unfallschutz auch für Wege zur Kita, Schule oder sonstigen Betreuungsstätten ausgeweitet. Wenn Du also aus dem Home Office mit Deinen Kindern zu ihrer Tagesbetreuung aufbrichst, bist Du auf dem Weg dorthin und zurück auf der sicheren Seite.
Wenn Du aber auf Deinem Weg nach Hause ins Home Office noch zum Beispiel einen kurzen Stopp in einer Drogerie in Deiner Umgebung machst und dort stürzt, dann besteht kein gesetzlicher Unfallschutz.
Deswegen ist es ratsam, auch privat unfallversichert zu sein. Das komplettiert den gesetzlichen Schutz und bewahrt Dich zudem vor finanziellen Engpässen bei längeren Krankenhausaufenthalten oder einer Invalidität.

Apropos Auslegungssache
Im Dezember 2021 machte ein Urteil des Bundessozialgerichts in Kassel die Runde: Ein Mann stürzte auf dem Weg vom Schlafzimmer in sein Home Office eine Wendeltreppe hinunter. Ein schwieriger Fall – denn ob hier der gesetzliche Unfallschutz greift, ist nicht klar geregelt. Der Arbeitgeber sah das nicht so, der Arbeitnehmer allerdings ging bis vors Bundessozialgericht. Und bekam Recht.
Das Urteil kann als Präzedenzfall gelten – aber darauf solltest Du Dich im Zweifelsfall nicht verlassen. Sollte es jemals zu einem Rechtsstreit zwischen Dir und Deinem Arbeitgeber wegen so etwas kommen, kann das schnell stark ins Geld für Dich gehen. Besser, Du bist dann rechtsschutzversichert.

Und was ist mit der Technik?
Ganz von Stürzen abgesehen – was ist eigentlich mit der Technik, die Dir Dein Arbeitgeber zur Verfügung stellt? Eine falsche Handbewegung und der Kaffee läuft quer über den Laptop. Oder er fällt Dir versehentlich runter. Wer kommt für diesen Schaden auf?
Rechtlich eine schwierige Sache. Das hängt nämlich ganz vom Grad der Fahrlässigkeit ab. War der Laptop sicher aufgestellt? Hättest Du die Kaffeetasse sicherer und weiter weg positionieren können? Hast Du kurz vor dem Unfall wirklich Deine Arbeit verrichtet oder kurz privat im Netz gesurft? Im Zweifelsfall musst Du das alles einwandfrei nachweisen können – sonst kann es sein, dass du die Kosten für Reparatur oder Ersatz (teilweise) selbst tragen musst.
Hier bist Du mit der Privat-Haftpflicht von CosmosDirekt auf der sicheren Seite. Wir verstehen, dass mal was kaputt gehen kann – und bewahren Dich vor potenziellen Schadenzahlungen aus eigener Tasche. Dabei ist es auch egal, ob Du von zu Hause, beim Besuch bei den Eltern oder am Strand arbeitest. Mit unserem Comfort-Schutz sind Sachschäden am Arbeitsplatz bis zu 50.000 Euro versichert.
Übrigens: Wird bei Dir eingebrochen und Dein Arbeitslaptop gestohlen, bist Du mit unserer Hausratversicherung ebenfalls abgesichert.

Es ist passiert – und jetzt?
Sollte Dir – oder Arbeitsgeräten – tatsächlich etwas im Home Office passieren, greifst Du bitte direkt zum Telefon und informierst Deinen Arbeitgeber darüber. Am besten schreibst Du zusätzlich auch noch eine Mail, sodass Du schriftlich nachweisen kannst, Direkt einen Schaden oder einen Unfall gemeldet zu haben. Dein Arbeitgeber kümmert sich dann um alle weiteren Schritte.
Sollte Dir etwas passiert sein, steht selbstverständlich der Gang zum Arzt – oder der Anruf beim Notdienst – an. Ist mit Ärzten und Arbeitgeber alles abgeklärt, solltest Du uns als Versicherung schnellstmöglich über Deinen Schadenfall informieren und alles in die Wege leiten, damit wir Dich unterstützen können. Bei CosmosDirekt kannst Du Schäden auch ganz bequem über unsere App oder auf unserer Webseite melden.

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Ausbildung zum Versicherungskaufmann bei CosmosDirekt von 1989 bis 1991. Seit 1994 ist Stefan als Online-Redakteur für unsere Webseite verantwortlich.
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