In einer Mietwohnung kann schnell und ganz ohne eigenes Verschulden ein Wasserschaden eintreten – zum Beispiel, wenn in der Wohnung eine Etage höher ein Rohr platzt oder die Waschmaschine ausläuft. Lassen sich dann die eigenen vier Wände durch diesen Schaden nicht oder nur teilweise – beziehungsweise eingeschränkt – nutzen, darf man die Miete mindern. Doch was ist erlaubt? Welche formellen Aspekte muss man beachten? Wir geben 5 Tipps zur statthaften Mietminderung bei einem Wasserschaden.
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