Weihnachtliches Shopping
Bald ist Weihnachtszeit, für viele auch eine stressige Zeit. Der Kauf von Weihnachtsgeschenken steht wieder vor der Tür. Um böse Überraschungen unterm Tannenbaum zu vermeiden, sollten Sie Ihre Rechte kennen.
Alle Jahre wieder öffnen die Advents- und Weihnachtsmärkte ihre Pforten, duftet es wie in der Weihnachtsbäckerei nach Zimt und Kardamom, und aus den Lautsprechern jauchzen und frohlocken himmlische Chöre. Durch die Innenstädte bummeln die Besucher, auf der Suche nach den letzten Geschenken. Andere träumen zu Hause von der weißen Weihnacht, während sie im Internet die Angebote durchstöbern. Doch zwischen glitzernd geschmückten Geschäften und der heimeligen Couch bestehen nicht nur atmosphärische Unterschiede – auch Ihre Rechte als Verbraucher sind zum Teil anders geregelt.
Tücken des Online-Shoppings
Erzielt das liebevoll ausgesuchte Präsent beim Beschenkten nicht die erhoffte Wirkung, heißt es häufig: Kann man es zurückgeben oder umtauschen? Beim Online-Shopping haben Sie ein gesetzlich geregeltes Widerrufsrecht. Das heißt: Ab Erhalt der Bestellung können Sie innerhalb von zwei Wochen das Paket wieder zurückschicken und sich das Geld erstatten lassen. Achten Sie daher darauf, dass die Frist nicht bereits vor oder direkt am Heiligabend verstrichen ist. Manche Händler verlängern die Zeitspanne auch freiwillig auf vier oder mehr Wochen; häufig aus dem Grund, um der Bestellflut in den letzten Tagen vor Weihnachten zu entgehen.
Auf jeden Fall sollten Sie nicht einfach kommentarlos die Sendung zurückschicken. Sie sind verpflichtet, das Widerrufsformular auszufüllen oder per E-Mail die Rücksendung zu melden. Häufig müssen Sie auch die Kosten für die Retoure tragen; manchmal übernehmen Online-Shops trotzdem das Porto. Denken Sie auch daran, dass manche Online-Bestellungen von einer Rückgabe ausgeschlossen sind, zum Beispiel Veranstaltungstickets, Hotelübernachtungen oder Kreuzfahrten. Auch Fotoalben oder Kalender, die individuell für Sie angefertigt wurden, nehmen die Händler nicht zurück. Ebenso keine CDs, DVDs und Blu-rays, die aus der Folie genommen wurden.
Eine Ausnahme besteht nur bei defekter Ware. Mängel sollten Sie umgehend reklamieren, im Rahmen der Gewährleistung muss der Händler den kaputten Artikel umtauschen oder reparieren.
Kein generelles Umtauschrecht in Läden
In Ladengeschäften gilt der Grundsatz: gekauft ist gekauft. Manche Händler bieten aus Kulanz an, dass Kunden unpassende Geschenke nach Weihnachten umtauschen können. Die Läden legen auch fest, in welcher Form der Umtausch möglich ist: Nicht alle erstatten den Kaufpreis, viele geben stattdessen einen Gutschein in gleicher Höhe aus. Auch wenn viele Geschäfte mittlerweile ihren Kunden in diesem Punkt gerade in der Vorweihnachtszeit entgegenkommen – am besten informieren Sie sich vorab, ob ein Umtausch möglich ist. Und heben Sie den Kassenzettel auf, da der Beschenkte diesen benötigt, wenn er das Präsent umtauschen möchte. Hat das Geschenk einen Mangel, dürfen Sie sich auch in Ladengeschäften auf die gesetzliche Gewährleistung berufen.
Gutscheine höchstens drei Jahre gültig
Zu den beliebtesten Weihnachtspräsenten gehören seit Jahren Gutscheine: für Bücher, fürs Theater, für Konzerte. Allerdings sollten Sie den Beschenkten darauf hinweisen, dass er den Wertgutschein rechtzeitig einlösen muss. Denn Gutscheine sind zeitlich begrenzt, manchmal sind sie nur für ein oder zwei Jahre gültig. Die Befristung wird im Kleingedruckten geregelt. Manche Regelungen sind rechtlich allerdings umstritten, einige zu knappe Fristen wurden schon von Gerichten kassiert. In dem Fall tritt die gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren in Kraft. Gerechnet wird ab Ende des Jahres, in dem der Gutschein gekauft wurde. Wenn Sie zum Beispiel einen Gutschein am 15. Dezember 2019 erwerben, ist dieser bis zum 31. Dezember 2022 gültig. Ist der gesetzlich vorgeschriebene Zeitraum überschritten, kann der Händler das Einlösen ablehnen.
Weihnachtszeit ist Einkaufszeit
Ob traditionell in der festlich geschmückten Innenstadt oder modern auf dem Tablet am heimischen Kamin, ob sorgfältig ausgesuchtes Präsent oder liebevoll gestalteter Gutschein – Weihnachtszeit ist Einkaufszeit. Wer seine Rechte als Verbraucher kennt, kann Stress und Unmut vorbeugen, falls ein Geschenk doch nicht so gut ankommt. Enttäuschungen unter dem Tannenbaum lassen sich so nicht ganz verhindern, aber es fällt dann leichter, das Missfallen nach dem Fest wieder geradezubiegen.
In diesem Sinne: Frohe Weihnacht, Merry Christmas und Feliz Navidad!