27.12.2011 - Versicherungstipp
Ob Raketen, Böller oder Partyknaller: Zum Jahreswechsel lassen es viele richtig krachen. Allein in Deutschland fliegen an Silvester Feuerwerkskörper im Wert von über 100 Millionen Euro in die Luft.1 Nicht immer läuft das glimpflich ab. Ob nun eine Rakete die Hausfassade beschädigt oder man sich beim Abfeuern eines Knallers verletzt – viele Schäden können vermieden werde.
Traditionell werden zu Silvester Feuerwerkskörper und Böller entzündet, um das neue Jahr zu begrüßen. Ein erhebliches Gefahrenpotenzial – vor allem leichtsinniges und unsachgemäßes Verhalten im Umgang mit Raketen & Co. führt jedes Jahr zu Unfällen und Verletzungen. CosmosDirekt erklärt, welche Versicherung im Ernstfall für den Schaden aufkommt und welche Tipps man in der Silvesternacht beachten sollte.
Die häufigsten Silvesterschäden - und wann die Versicherung zahlt
Eigene Verletzungen durch Raketen oder Böller:
Das Hantieren mit Feuerwerkskörpern ist gefährlich: Bei Verletzungen, die zu einem dauerhaften Schaden führen, tritt die Unfallversicherung ein. Sollte der Schaden allerdings durch den Umgang mit selbst gebastelten oder illegalen Böllern verursacht worden sein, kann die Versicherung die Zahlung verweigern.
Verletzung Dritter durch Feuerwerkskörper:
Wenn eine Rakete in die falsche Richtung geht und eine umstehende Person zu Schaden kommt, ist die Privat-Haftpflichtversicherung wichtig, denn ein Personenschaden kann schnell teuer werden. Die Versicherung zahlt, wenn der Schaden durch den fahrlässigen Umgang mit Feuerwerkskörpern entstanden ist und wehrt gleichzeitig unberechtigte Forderungen Dritter ab. Bei Vorsatz zahlt sie jedoch nicht!
Schäden am Haus:
Die Wohngebäudeversicherung übernimmt Schäden, die durch explodierende Feuerwerkskörper am eigenen Haus entstehen – beispielsweise wenn eine Rakete den Dachstuhl eines reetgedeckten Hauses in Brand setzt. Folgekosten, die z.B. durch Löschwasser entstehen, sind ebenfalls mitversichert.
Schäden im Haus:
Verirrt sich eine Rakete in die eigenen vier Wände und verbrennt dort das Mobiliar, ersetzt die Hausratversicherung den entstandenen Schaden. Am besten jedoch in der Silvesternacht die Fenster schließen, damit nichts in die Wohnung gelangen kann!
Schäden am Auto:
Sollte es in der Silvesternacht zu Schäden am Fahrzeug kommen, weil eine Rakete nicht korrekt gezündet wurde, haftet der „Absender“ des Feuerwerkskörpers. Ist der Verursacher bekannt, zahlt seine Privat-Haftpflichtversicherung den Schaden. Brand- oder Explosionsschäden am Auto sind bereits über die Teilkaskoversicherung abgedeckt. Die Vollkaskoversicherung springt ein, wenn der Wagen mutwillig beschädigt wurde und der Täter nicht ermittelt werden kann.
Zehn Tipps für einen sicheren Jahreswechsel
1 Handelsverband Deutschland (http://www.einzelhandel.de/pb/site/hde/node/1278506/Lde/index.html?QUERYSTRING=Feuerwerk)
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