20.06.2016 - Versicherungstipp
Dem besten Kumpel beim Umzug geholfen oder beim Nachbarn während des Urlaubs die Blumen gegossen. Wer erweist sie nicht, die kleinen Freundschaftsdienste? Schließlich hilft man gern. Solche Alltagsgefälligkeiten können allerdings unverhofft zum Problem werden und selbst beste Freundschaften bzw. Nachbarschaftsbeziehungen auf eine harte Probe stellen.
Wenn beispielsweise bei der gut gemeinten Umzugshilfe etwas zu Bruch geht oder beim Blu-mengießen ein Wasserschaden entsteht, stellt sich schnell die Frage: Wer muss für den ent-standenen Schaden aufkommen? Wer sich als Verursacher des Schadens auf seine private Haftpflichtversicherung verlässt, könnte unter Umständen enttäuscht werden – der Schutz vor Gefälligkeitsschäden ist nämlich nicht in jedem Vertrag enthalten. Zwar schützt in diesem Fall die private Haftpflichtversicherung, indem sie den unberechtigten Schadenersatzanspruch ab-lehnt und dies gegebenenfalls auch gerichtlich durchsetzt; dem Freundschafts- oder Nachbar-schaftsverhältnis tut dies jedoch sicher nicht gut.
„Wer bereits eine private Haftpflichtversicherung besitzt, sollte von Zeit zu Zeit einen prüfenden Blick auf die Leistungsmerkmale seiner Police werfen“, rät Bernd Kaiser, Versicherungsexperte bei CosmosDirekt. „Neue Tarifgenerationen haben oft einen erweiterten Leistungsumfang und bieten damit eine bessere Absicherung. Ein Wechsel in einen neuen Tarif kann sich für Versicherte daher lohnen.“
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