Man sieht ein Spielzeugauto auf einem Schreibtisch neben einer Person, die einen Taschenrechner bedient.

Neupreisentschädigung in der Kfz-Versicherung

Vereinbarung in Teilkasko & Vollkasko

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Das Wichtigste zur Neupreisentschädigung in Kürze

  • Definition: Die Kfz-Neupreisentschädigung, auch Kfz-Neuwertentschädigung genannt, erstattet Dir im Falle eines Kaskoschadens an Deinem Neuwagen eine Zeit lang den Neupreis des Fahrzeugs.
  • Für wen? Eine Neupreisentschädigung kannst Du in Deiner Kfz-Versicherung als Besitzer eines Neuwagens abschließen.
  • Finanzielle Sicherheit: Eine Kfz-Neupreisentschädigung gibt Dir finanzielle Sicherheit, indem sie Dich im Schadenfall vor hohen Verlusten schützt.
  • Vorteile bei CosmosDirekt: Bei uns kann die Neupreisentschädigung bereits in der Teilkasko vereinbart werden. Andere Versicherer bieten die Option häufig nur in der Vollkaskoversicherung an.

Vor wenigen Monaten hast Du Dir Dein neues Traumauto zugelegt, doch es war schon in einen schweren Unfall verwickelt. Aussage der Werkstatt: Die Reparaturkosten übersteigen den aktuellen Wiederbeschaffungswert des Autos. Was nun? Hier kommt die Neupreisentschädigung ins Spiel – eine spezielle Leistung in der Kfz-Versicherung, die den vollen Neupreis des Fahrzeugs erstattet, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Welche Voraussetzungen Du erfüllen musst, um die Neupreisentschädigung als Versicherungsnehmer in Anspruch nehmen zu können und vieles mehr erfährst Du in diesem Ratgeber. Produktinfos zur CosmosDirekt Kfz-Versicherung haben wir Dir auf unserer Produktseite zusammengestellt.

Diese Begriffe solltest Du kennen

  • Neupreisentschädigung: Auch Neuwertentschädigung genannt, nicht zu verwechseln mit Kaufpreisentschädigung. Die Neupreisentschädigung erstattet den vollen Neupreis eines Neuwagens im Falle eines Kaskoschadens. Sie gilt meist nur für einen begrenzten Zeitraum nach der Erstzulassung.
  • Kaufpreisentschädigung: Auch Kaufwert-Entschädigung genannt. Die Kaufpreisentschädigung erstattet den tatsächlich gezahlten Kaufpreis eines Gebrauchtwagens im Falle eines Kaskoschadens.
  • Wiederbeschaffungswert: Der Betrag, der aufgewendet werden muss, um ein gleichwertiges Fahrzeug zu erwerben. Dieser Wert ist Basis für die Entschädigung nach Ablauf der Neupreis- oder Kaufpreisentschädigungsfrist.
  • Marktwert: Der aktuelle Wert des Fahrzeugs auf dem Markt. Dieser kann durch Faktoren wie Alter, Zustand und Kilometerstand beeinflusst werden und ist oft niedriger als der Wiederbeschaffungswert.
  • Kaufpreis: Der Betrag, der für den Erwerb des Fahrzeugs tatsächlich gezahlt wurde. Dies kann sowohl der Neupreis für ein fabrikneues Fahrzeug als auch der Preis für ein gebrauchtes Fahrzeug sein.
  • Neupreis: Der Preis, der für ein fabrikneues, ungebrauchtes Fahrzeug gezahlt wird. Dieser Wert dient als Grundlage für die Neupreisentschädigung.
  • GAP-Deckung: Diese Zusatzversicherung schließt die Lücke zwischen dem Wiederbeschaffungswert und der noch offenen Kreditsumme, falls das Fahrzeug geleast wurde. Sie kommt zum Tragen, wenn der Wiederbeschaffungswert niedriger ist als die Restschuld.

Was bedeutet Neupreis­entschädigung?

Eine Neupreisentschädigung kannst Du als Versicherungsnehmer in Deiner Kaskoversicherung vereinbaren. Anstatt des Wiederbeschaffungswertes wird Dir dann bei vereinbarter Neupreisentschädigung der Neuwert Deines Neuwagens ersetzt.

Der Schutz greift allerdings nur für einen begrenzten Zeitraum nach Erwerb des Fahrzeugs. In der Regel handelt es sich um maximal zwei Jahre, da der Wertverlust bei Neuwagen in den ersten beiden Jahren besonders hoch ist.

Bei CosmosDirekt beläuft sich der Zeitraum für die Kfz-Neuwert­entschädigung in der Vollkasko und Teilkasko auf die ersten 12 Monate (Basis-Tarif) bzw. 24 Monate (Comfort-Tarif) nach Vertragsbeginn.

Unterschied zwischen Neupreis- und Kauf­preis­entschädigung

Neupreisentschädigung und Kaufpreisentschädigung sind zwei unterschiedliche Arten von Leistungen, die Kfz-Versicherer anbieten. Die Neupreisentschädigung erstattet den ursprünglichen Kaufpreis eines Neuwagens. Die Kaufpreisentschädigung erstattet den tatsächlich gezahlten Kaufpreis eines Gebrauchtwagens im Falle eines Kaskoschadens.

CosmosDirekt bietet sowohl in der Vollkasko als auch in der Teilkasko eine Kaufpreis­entschädigung für Gebraucht­wagen sowie eine Neupreis­entschädigung für Neu­fahrzeuge an. Dein Fahrzeug muss bei Vertragsabschluss erstmalig auf Dich zugelassen und der Schaden innerhalb von 12 (Basis-Tarif) bzw. 24 (Comfort-Tarif) Monaten nach erstmaliger Zulassung eingetreten sein.

Voraussetzungen zum Erhalt der Neupreis­entschädigung

Um im Falle eines Kaskoschadens eine Neupreis­entschädigung von der Kfz-Versicherung zu erhalten, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Es handelt sich um einen Neuwagen
    Die Neupreisentschädigung greift nur für Neuwagen. Der Zeitraum zwischen der Erstzulassung des Fahrzeugs und dem Vertragsbeginn beträgt bei CosmosDirekt bis zu 1 Monat.
  • Du bist Erstbesitzer des Autos
    Bevor Du das Neufahrzeug erworben hast, hat es niemand anderem gehört.
  • Du hast eine Kaskoversicherung für das Auto abgeschlossen
    Bei vielen Versicherern benötigst Du eine Vollkasko, um eine Neupreisentschädigung vereinbaren zu können. Bei CosmosDirekt reicht eine Teilkasko aus.
  • Es liegt ein Kaskoschaden vor
  • Der Schaden ist innerhalb von 12-24 Monaten aufgetreten
    Damit Du den Neupreis zurückerhältst, muss der Schaden innerhalb von 12 Monaten (Basis-Tarif) bzw. 24 Monaten (Comfort-Tarif) nach Vertragsbeginn bei CosmosDirekt auftreten.

Warum sollte ich eine Neupreisentschädigung vereinbaren?

Ohne eine Kfz-Versicherung mit Neuwertentschädigung berechnet der Versicherer den Wiederbeschaffungswert des Autos anhand des aktuellen Marktwerts. Dieser Wert ist bei Neuwagen in der Regel deutlich niedriger als der ursprüngliche Kaufpreis. Durch die Kfz-Neuwertentschädigung machst Du als Versicherungsnehmer die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem ursprünglichen Neupreis des Fahrzeugs geltend. Im Idealfall erhältst Du eine Erstattung, die dem Kaufpreis des Neuwagens entspricht. So kannst Du Dir ein gleichwertiges Neufahrzeug anschaffen.

Bei diesen Schäden greift die Neu­preis­entschädigung

Die Neupreisentschädigung greift bei den meisten Versicherern nur bei Vollkaskoschäden. Bei CosmosDirekt kann jedoch nicht nur in der Vollkasko, sondern auch in der Teilkasko eine Neupreisentschädigung vereinbart werden.

Beispielrechnung für eine Kfz-Neu­preis­entschädigung

Ein Mann in gestreiftem T-Shirt tippt Zahlen in einen Taschenrechner ein, um Neupreis und Wiederbeschaffungswert gegenzulegen.

Angenommen, jemand stiehlt Dein 23 Monate altes Auto. Der Neupreis beträgt 45.000 Euro und der Wieder­beschaffungs­wert 33.750 Euro. Mit dem Comfort-Schutz von CosmosDirekt erstatten wir Dir unter Erfüllung aller Voraussetzungen 45.000 Euro. Ohne eine in der Kfz-Versicherung vereinbarte Neupreis­entschädigung wären es nur 33.750 Euro.

Überzeugt? Berechne einfach Deine Kfz-Versicherung mit Neuwert­entschädigung bei CosmosDirekt. Hier geht’s zum Online-Rechner.

Neupreisentschädigung und GAP-Deckung: Die ideale Absicherung für Leasingfahrzeuge

Die Neupreisentschädigung und die GAP-Deckung in der Kfz-Versicherung sind zwei separate Versicherungsleistungen, die jedoch miteinander kombiniert werden können.

Die GAP-Deckung ist eine Zusatzversicherung, welche die finanzielle Lücke (GAP) zwischen der Kaskoerstattung und dem tatsächlichen Abrechnungswert des Leasinggebers oder dem Darlehensrestbetrag des Darlehensgebers am Tag des Schadens abdeckt.

In den ersten Jahren nach dem Fahrzeugkauf verliert das Auto aufgrund von Abschreibungen schnell an Wert. Im Falle eines Diebstahls oder Totalschadens bspw. kann der Versicherungsbetrag niedriger sein als der noch ausstehende Kreditbetrag. Die GAP-Deckung gleicht in solchen Fällen die Differenz aus, um sicherzustellen, dass der Auto­besitzer nicht mit einer Schuldenlast zurückbleibt. Die Kombination aus Neupreis­entschädigung und GAP-Deckung bietet Neufahrzeug­besitzern im Schadenfall bestmöglichen finanziellen Schutz bei geleasten oder finanzierten Autos.

Fazit: Neupreis­entschädigung vereinbaren und sorgen­frei in den Neuwagen steigen

Die Neupreisentschädigung in der Kfz-Versicherung ist eine lohnenswerte Kasko-Option für Neuwagenbesitzer. Du musst mindestens eine Teilkasko abschließen, um die Neupreisentschädigung vereinbaren zu können. Beachte jedoch, dass die Versicherung mit Neuwertentschädigung nur für einen begrenzten Zeitraum gültig ist – in der Regel bis 24 Monate nach Erwerb des Fahrzeugs. Die Kombination mit einer GAP-Deckung bietet eine optimale Absicherung, insbesondere wenn Du Dein Fahrzeug über einen Kredit finanzierst. Mit der Neupreisentschädigung steht einer sorgenfreien Fahrt in Deinem Neuwagen nichts mehr im Weg.

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Hast Du Fragen zur Kfz-Versicherung? Wir beraten Dich gerne telefonisch oder per E-Mail.

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    Auszeichnung „Beliebtester Kfz-Versicherer“, 1. Platz Gesamturteil Kundenzufriedenheit, Studie „Kundenbefragung Kfz-Versicherer 2023“ des Deutschen Instituts für Service-Qualität GmbH & Co. KG (DISQ), 31 Filial- und Direktversicherer, www.disq.de, August 2023.

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    Mögliche Beitragsersparnis im Wettbewerbsvergleich von CosmosDirekt mit ausgewählten Anbietern (Direktversicherer und klassische Versicherer) im folgenden Beispielfall: Beitragsvergleich für: VW Passat Variant 1.5 TSI (HSN: 0603, TSN: CIA), eigenfinanziert, Erstzulassung: 01.02.2024, Erwerb: 01.02.2024, Zulassung in Reutlingen (PLZ: 72764), Fahrleistung: 5.000 km/Jahr, Nutzung: ausschließlich privat, Halter: VN, Fahrer: VN (geb. 01.01.1984, Führerscheinerwerb in 2002) und sonstige Fahrer (23 Jahre), Angestellter, kein Wohneigentum, Abstellplatz: Straße, SF-Klasse KH/VK: SF20/SF20, Selbstbeteiligung VK/TK: 300/150 €, keine Vorschäden, vorher zwei Jahre bei einer anderen Versicherung versichert, Zahlweise: jährlich Bankeinzug, freie Werkstattwahl, Versicherungsbeginn: 01.02.2024.

    Quelle: Werte HUK24, Ergo, Gothaer: NAFI-Kfz-Kalkulator, Version 28.01; Stand: 30.01.2024, Allianz Direct: Webseite des Versicherers am 30.01.2024. Vergleich von Kfz-Haftpflichttarifen und Vollkaskodeckung (mit Selbstbeteiligung 300/150 €) freie Werkstattwahl, die sich in weiteren einzelnen Leistungsmerkmalen unterscheiden können. Ergo und Gothaer sind mit ihren Tarifen als klassische Versicherer vertreten.

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