Erwerbsminderungsrente in der Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung

Erwerbs­min­de­rungs­rente

Definition & Erklärung

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Das Wichtigste zur Erwerbsminderungsrente im Überblick

  • Einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente kannst Du stellen, wenn Du dauerhaft zu krank zum Arbeiten bist.
  • Die Rentenversicherung zahlt Dir dann unter bestimmten Bedingungen eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Die entscheidende Voraussetzung liegt darin, dass Du in keinem Beruf mehr arbeiten kannst.
  • Die Höhe der Erwerbsminderungsrente oder Teilerwerbsminderungsrente ist abhängig davon, wie viele Stunden Du pro Tag noch arbeiten kannst und welche Rentenansprüche Du bisher angesammelt hast.

Niemand möchte sich Sorgen machen, was passiert, wenn er wegen eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung plötzlich nicht mehr arbeiten kann. Von einem Tag auf den anderen fällt das Einkommen weg und Träume, die man als Rentner realisieren wollte, rücken in weite Ferne? Nicht ganz: Seit 2001 haben Arbeitnehmer, die nicht mehr arbeiten können und damit erwerbsunfähig sind, einen Anspruch auf die Erwerbs­minderungs­rente der gesetzlichen Renten­versicherung. Das zuvor geltende System aus Berufs­unfähigkeits- und Erwerbs­unfähigkeits­rente wurde dabei abgeschafft.

Doch nicht selten reicht die gesetzliche Erwerbs­minderungs­rente nicht aus, um Dir die Wünsche zu erfüllen, die Du immer schon für Deine Rente geplant hattest. Möchtest Du Deine Zukunft mit allen Mitteln absichern, ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung das Mittel zur Wahl.

In unserem Ratgeber erklären wir, was man unter der Erwerbs­minderungs­rente versteht, welche Voraussetzungen für diese Rente gelten, wie hoch die Erwerbsminderungsrente ausfällt und wie Du sie beantragen kannst. Zudem erhältst Du nützliche Tipps zur Erwerbs­minderungs­rente und alle Antworten auf noch offene Fragen.

Produktinformationen zu der Berufsunfähigkeitsversicherung von CosmosDirekt findest Du auf der Produktseite:

Erklärvideo zum Thema Erwerbsminderungsrente

Erklärvideo zum Thema Erwerbsminderungsrente (Vorschaubild)

Erwerbs­min­de­rungs­rente – was ist das?

Erwerbsminderung bedeutet, dass man nicht mehr oder nur eingeschränkt seiner Arbeit nachgehen kann. Wenn Du aus gesundheitlichen Gründen Deinen Beruf nicht mehr ausüben kannst, soll die sogenannte Rente wegen voller Erwerbsminderung bzw. Erwerbsminderungsrente Dein Einkommen ersetzen. Kannst Du noch einige Stunden am Tag arbeiten, ergänzt die Teilerwerbsminderungsrente das Einkommen, das Du selbst noch verdienst. Im Sprachgebrauch sind auch die Bezeichnungen „Erwerbslosenrente“ sowie „Arbeitsunfähigkeitsrente“ verbreitet.

Erwerbsunfähigkeitsrente (EU-Rente) und Berufsunfähigkeitsrente

Für alle Versicherten, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, gilt: Sie haben keinen Berufsschutz mehr. Bis zum Ende des Jahres 2000 hatten qualifizierte Arbeitnehmer, die ihren erlernten Beruf nicht mehr ausüben konnten, einen Anspruch auf Berufs­unfähigkeits­rente. Für ungelernte Arbeitnehmer galt eine solche Regelung nicht.

Dementsprechend gab es bis Ende 2000 für alle, die keine Arbeit ausüben konnten, die sogenannte Erwerbsunfähigkeitsrente (EU-Rente). Sowohl die Erwerbsunfähigkeitsrente als auch die Berufsunfähigkeitsrente wurden 2001 abgeschafft und durch die heutige Erwerbs­minderungs­rente ersetzt. Wichtig für den Antrag auf Erwerbsminderungsrente ist nur noch die verbliebene Leistungs­fähigkeit – deshalb kann es sein, dass ein qualifizierter Arbeitnehmer, der aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr seiner gelernten Tätigkeit nachgehen kann, auch eine weniger qualifizierte Arbeitsstelle annehmen muss.

Was bedeutet volle und teil­weise Erwerbs­min­de­rung?

Ob Dir die Rentenversicherung eine Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung zahlt, hängt von Deinem verbliebenen Leistungsvermögen ab. Die teilweise Erwerbsminderungsrente bekommt jeder, der zwischen drei und weniger als sechs Stunden am Tag arbeiten kann. Arbeitslose, die wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr einer Tätigkeit nachgehen können, haben deshalb kaum Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Aus diesem Grund bekommen sie dann auch die volle Erwerbsminderungsrente.

Was sind die Voraus­set­zungen für eine Erwerbs­min­de­rungs­rente?

Die Bedingungen, um eine Erwerbsminderungsrente in Deutschland zu erhalten, sind sehr streng. Damit der Rentenantrag auf Erwerbsminderung Erfolg hat, müssen zum einen versicherungsrechtliche, zum anderen medizinische Voraussetzungen erfüllt sein. Alle rechtlichen Grundlagen zur Erwerbsminderungsrente findest Du u. a. im Sechsten Sozialgesetzbuch, SGB 6, § 43.

Wenn Du gerade in den ersten Jahren Deiner Ausbildung steckst, gerade Dein Studium oder Deinen ersten Job begonnen hast, hast Du somit noch keinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Im Ernstfall stehst Du dann ohne finanzielle Absicherung da. Deshalb kann in solchen Fällen der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Studenten und junge Menschen sinnvoll sein.

Höhe der vollen oder teil­weisen Erwerbs­min­de­rungs­rente

In welcher Höhe die volle oder teilweise Erwerbsminderungsrente ausgezahlt wird, hängt davon ab, wie die individuell erworbenen Rentenansprüche aussehen. Wenn Du mehr und länger in die Rente eingezahlt hast, kannst Du auch mit einer höheren Erwerbsminderungsrente oder Teilerwerbsminderungsrente rechnen. Möchtest Du die Rente genau berechnen, musst Du Faktoren wie die Zurechnungszeit und die Abschläge auf die Erwerbsminderungsrente beachten.

Erhö­hung der Erwerbs­min­de­rungs­rente durch Zurech­nungs­zeit

Um jungen, erwerbsgeminderten Versicherten eine ausreichende Rente zu sichern, bekommen sie eine so genannte Zurechnungszeit. Bei einem Rentenbeginn ab dem 1. Januar 2018 beginnt sie mit dem Eintritt der Erwerbsminderung und endet mit dem 62. Lebensjahr und drei Monaten.

Bei Rentenbeginn zwischen dem 1. Juli 2014 und 31. Dezember 2017 liegt das Ende der Zurechnungszeit bei dem 62. Lebensjahr. Hat die Rente bereits vor dem 1. Juli 2014 begonnen, bleibt es bei der Zurechnungszeit bis zum 60. Lebensjahr.

Informationen über bereits beworbene Ansprüche und die Höhe einer möglichen Erwerbsminderungsrente sind in der Renteninformation zu finden, welche die Deutsche Rentenversicherung Versicherten ab 27 Jahren einmal im Jahr per Post zusendet.

Mehr Erwerbs­min­de­rungs­rente durch Güns­ti­ger­prü­fung

Normalerweise werden in der Zurechnungszeit die bislang durchschnittlich erworbenen Entgeltpunkte pro Versicherungsjahr fortgeschrieben. Eine Ausnahme gilt aber für alle, die erstmals ab Juli 2014 eine Erwerbsminderungsrente erhalten haben: Sie profitieren von der Günstigerprüfung. Das bedeutet: Wenn Du vor Eintritt der Erwerbsminderung bereits weniger verdient hast als in den vorherigen Jahren, werden bei der Berechnung der Erwerbsminderungsrente die letzten vier Versicherungsjahre nicht berücksichtigt. Wer also wegen Erkrankung in Teilzeit gewechselt ist oder lange krank war, muss sich keine Gedanken darüber machen, ob sich das negativ auf die Rentenhöhe auswirkt.

Erwerbs­min­de­rungs­rente und Abschläge

Wer eine Erwerbsminderungsrente beansprucht, kann sich auf Abschläge bei der Rente einstellen. Und zwar üblicherweise in Höhe von 10,8 Prozent. Das bedeutet konkret: Aus 1.000 Euro Rentenanspruch werden aufgrund der Entgeltpunkte 892 Euro.

Abschläge auf die Erwerbsmindestrente fallen im Jahr 2021 auch für diejenigen an, die ihre EM-Rente erhalten, bevor sie die Altersgrenze von 64 Jahren und sechs Monaten erreicht haben. Für jeden Monat, den sie früher in Rente gehen, müssen die Rentner mit einem Abschlag von 0,3 Prozent rechnen.

Bei einem Rentenbeginn ab 64 Jahren und sechs Monaten ist 2021 die EM-Rente immer abschlagsfrei. Die Altersgrenze steigt jährlich um zwei Monate.

Häufige Fragen zur Erwerbs­min­de­rungs­rente

Verzichte auf Nichts

Die Erwerbsminderungsrente liegt häufig unter dem Bedarf zur Grundsicherung und reicht zum Leben kaum aus.

Deshalb ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung für fast jeden sinnvoll. Lass Dir Deine Zukunft nicht mit Hindernissen verbauen!

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