Motorradführerschein

Kosten, Dauer und Regelungen

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Welches Motor­rad man fahren darf, hängt von mehreren Faktoren ab: Alter, Vorbesitz eines anderen Führer­scheins und wann dieser erworben wurde. Danach richten sich auch die Kosten. Im Rat­geber erklären wir die Unter­schiede zwischen den Klassen und wie Du den Motorradführerschein erwerben kannst. Der Motorradführerschein ist in Deutschland in Klassen unterteilt. Das ermöglicht einen Start auf einem motorisierten Zweirad schon in jungen Jahren: Ab dem 15. Lebensjahr können die Motorradführerscheinklassen stufenweise, eine nach der anderen, erworben werden. Fahrschüler ab dem 24. Lebensjahr können direkt in die höchste Motorradführerscheinklasse A einsteigen und nach bestandener Prüfung alle Motorradtypen fahren.

Der Ratgeber bietet Dir allgemeine Informationen zum Motorrad­füherschein. Produkt­informationen zur Motorrad­versicherung von CosmosDirekt findest Du hier.

Die Motor­rad­füh­rer­schein­klassen im Überblick

Der Einstieg in die Welt der Zweiräder ist der Mofa-Führerschein. Mofas dürfen bis zu 25 km/h schnell fahren. Um rechtzeitig mit dem 15. Geburtstag auf die Straßen starten zu können, darf 3 Monate vor dem 15. Geburtstag die theoretische Prüfung und 1 Monat vorher die praktische Prüfung abgelegt werden.

Die nächste Stufe ist die Führerscheinklasse AM. Der klassische Roller-Führerschein darf mit 16 Jahren gemacht werden und ist für Roller und Mopeds mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h geeignet. Wer es schneller mag, darf mit 16 Jahren auch schon den Motorradführerschein A1 machen. Er erlaubt es, Leichtkrafträder bis max. 125 cm³ Hubraum und 11 kW Motorleistung zu fahren. Bei den Klassen AM und A1 darf ebenfalls schon 3 Monate vor dem 16. Geburtstag die theoretische Prüfung und einen Monat vorher die praktische Prüfung abgelegt werden.

Wer zwei Jahre in der Klasse A1 gefahren ist, muss für den Zugang zur Klasse A2 keine weitere theoretische Prüfung ablegen, wohl aber eine praktische. Das Gleiche gilt für den Übergang zur Klasse A nach weiteren zwei Jahren. Wenn das Mindestalter für die nächsthöhere Klasse schon früher erreicht wird und schon die nächste Motorrad­führerschein­klasse angestrebt wird, müssen sowohl praktische wie auch theoretische Prüfung abgelegt werden. Durch den Besitz eines Führerscheins einer niedrigeren Klasse verkürzen sich aber die Ausbildungszeiten.

Es auch möglich, direkt in die Klassen A2 oder A einzusteigen. Maßgeblich ist in dann das Alter: Im Rahmen der Klasse A2 darf ab 18 Jahren gefahren werden. Für einen direkten Einstieg in die Klasse A beträgt das Mindestalter 24 Jahre. Wer beispielsweise bei der Prüfung für Führerscheinklasse A1 17 Jahre alt ist und ein Jahr später auf A umsteigen möchte, muss eine komplette, aber verkürzte Ausbildung absolvieren.

Klasse

Mindestalter

Umfang

Mofa15 Jahre
  • Alle Mofas (max. 25 km/h)
Klasse AM (früher M)16 Jahre
  • Kleinkrafträder (max. 50 cm³, max. 45 km/h) oder
  • Elektroantrieb (max. 4 kW)
Klasse A1 (früher 1B)16 Jahre
  • Leichtkrafträder (max. 125 cm³, max. 15 PS, max. 0,1 kW/kg)
  • Dreiräder (bis 15 kW)
Klasse A2 (früher 1A)18 Jahre
  • Stufenklasse (max. 35 kW, max. 0,2 kW/kg)
Klasse A24 Jahre bei Direkterwerb
20 Jahre bei Vorbesitz A2
  • Alle Motorräder und Dreiräder

Was kostet ein Motor­rad­füh­rer­schein?

Der Motorradführerschein bedeutet für viele junge Menschen ein Stück Freiheit – die jedoch etwas kostet. Wie hoch die Motorradführerschein-Kosten beim Erwerb der Fahrerlaubnis sind, hängt von der Führerscheinklasse ab. Auf den Preis wirkt sich zudem aus, ob man schon einen Führerschein einer anderen Klasse besitzt. Die Kosten variieren zudem stark nach Bundesland, Stadt und Fahrschule. Die Preisunterschiede bei den Fahrschulen entstehen dadurch, dass es keine Gebührenordnung gibt; jede Fahrschule kann die Kosten für eine Fahrstunde selbst festlegen. Damit der Fahrschüler aber weiß, welche finanziellen Belastungen auf ihn zukommen, müssen nach § 19 des deutschen Fahrlehrergesetzes die Entgelte der einzelnen Leistungen in der Fahrschule bekanntgegeben werden.

Die Kosten Deines Motorradführerscheins in der Klasse A setzen sich nicht nur aus den Kosten der Fahrschule zusammen. Dazu kommen noch weitere Kosten, die Du für Deinen Führerschein zahlen musst:

Art

Kosten

Grundgebühr Fahrschule

250 bis 700 €

Fahrstunden à 45 Minuten

je 55 bis 75 €

12 Sonderfahrten à 45 Minuten

je 65 bis 95 €

Lernmaterial für Theorieprüfung

0 bis 80 €

TÜV-Gebühr Theorieprüfung

22,49 €

TÜV-Gebühr praktische Prüfung

146,56 €

Führer­schein­ausstellung

45 €

Sehtest

6,43 €

Erste-Hilfe-Kurs

14,50 bis 40 €

Passbilder für Führerschein

5 bis 10 €

Insgesamt liegen die Kosten für den Motorradführerschein bei etwa 2.000 bis 3.000 Euro. Der Besitz der Fahrerlaubnis A1 reduziert den Preis für den Motorradführerschein der Klasse A2 bzw. A.

Genau wie beim Pkw-Führerschein gibt es beim Motorradführerschein eine praktische und eine theoretische Prüfung. Zum Praxisteil gehören 12 Sonderfahrten von je 45 Minuten und je nach den persönlichen Fähigkeiten sowie dem Lernfortschritt eine Anzahl an Übungsstunden mit Grundfahraufgaben wie Bremsen und Anfahren. Bei der Theorieausbildung wird in 4 Unterrichtsstunden von je 90 Minuten nur Motorradtheorie gelehrt. Die anderen Grundstoffstunden richten sich danach, ob der Fahrschüler schon im Besitz der Führerscheinklasse B ist.

Die Fahrstunden werden in der Regel zu je 45 Minuten berechnet. Nach einer Faustformel sollte man das eigene Alter mit 1,3 multiplizieren, um auf die Anzahl der benötigten Fahrstunden zu kommen. Darum empfiehlt es sich, den Motorradführerschein so früh wie möglich zu machen. Aber auch die individuellen Fähigkeiten spielen eine Rolle. Die Anzahl der Sonderfahrten ist hingegen vorgegeben. Damit Du einschätzen kannst, ob die Kosten einer Fahrschule angemessen sind, kannst Du Dich an diesen Richtwerten des ADAC orientieren:

  • Die Grundgebühr sollte maximal das 10-Fache einer Normalfahrstunde betragen
  • Kosten für Sonderfahrten sollten das 1,5-Fache einer Normalfahrstunde nicht überschreiten
  • Die Gebühren für die theoretische und praktische Prüfung sollten nicht mehr als das 5-Fache einer Übungsstunde betragen
  • Der Teilgrundbetrag sollte (falls die Fahrschule diesen nach nicht-bestandener Theorieprüfung verlangt) nicht mehr als das 5-Fache einer Fahrstunde sein

Grundsätzlich gilt beim Motorradführerschein: Jede Prüfung lässt sich bei Nichtbestehen wiederholen. Allerdings wird das ziemlich teuer, denn die Prüfungsgebühren müssen erneut bezahlt werden. Zudem müssen weitere Fahrstunden absolviert werden. Wer sich vor der praktischen Prüfung unsicher fühlt, sollte darum lieber noch zwei, drei weitere Fahrstunden absolvieren.

Weitere Kosten für Fahr­an­fänger

Was einige Motorrad-Fahranfänger vor ihrer ersten Fahrstunde oft nicht bedenken: Zum Motorrad­fahren gehört auch die richtige Motorrad­bekleidung. Die Motorrad­schutz­kleidung ist wichtig, um bei Stürzen so gut wie möglich zu schützen: Motorradhelm, Motorradjacke, Rückenprotektor, Motorradhose und Motorradschuhe.

Neure­ge­lungen für den Erwerb des Motor­rad­füh­rer­scheins

Europa rückt in vielen Bereichen näher zusammen, so auch beim Motorradführerschein. Vereinheitlichte Regelungen erleichtern das grenzlose Fahren auf den Straßen aller Mitgliedsstaaten. Die meisten Neuregelungen von 2013 betreffen die Führerscheinklasse A. Der sogenannte „Stufenführerschein“, das heißt die zweijährige Beschränkung der Motorradleistung in der Klasse A, wurde mit der Reform 2013 größtenteils aufgehoben. Früher durften Motorrad-Fahranfänger in den ersten zwei Jahren nach der Prüfung nur Motorräder mit einer Leistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung zu Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW pro Kilogramm führen. Von der Regelung ausgenommen waren Personen, die beim Führerscheinerwerb schon 25 Jahre alt waren.

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

  • Drosselung auf 80 km/h für 16- und 17-Jährige wurde abgeschafft
  • Fahrzeuge der Klasse A2 haben bis zu 35 kW (48 PS)
  • Einführung der Klasse AM für Kleinkrafträder bis 45 km/h und 50 cm³
  • Klasse A1 wurde ergänzt um das Verhältnis von Leistung zu Gewicht von höchstens 0,1 kW/kg
  • Motorradklasse A2 von 18 bis 23 Jahren für Motorräder mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW und nicht mehr als 0,2 kW/kg; kein automatischer Besitz der Klasse A nach 2 Jahren Fahren in der Klasse A2
  • Direkteinstieg in die Klasse A jetzt schon ab 24 Jahren
  • Inhaber eines Führerscheins der Klasse A1, die diesen vor dem 19.01.2013 erworben haben, erhalten durch eine verkürzte praktische Prüfung den Motorradführerschein A2
  • Inhaber eines Führerscheins der Klasse 1B oder 4, erhalten durch eine verkürzte praktische Prüfung den Motorradführerschein A2
  • Befristung des Führerscheins auf 15 Jahre

Für alle, die vor dem 19. Januar 2013 ihren Motorradführerschein gemacht haben, gelten die Neuregelungen nur in Hinblick auf Verbesserungen und Erweiterungen. Die Beschränkungen gelten für alte Führerscheinpapiere nicht.

A1 Motorräder mit Autoführerschein fahren

Wer ein Motorrad mit einem Hubraum bis zu 125 ccm und max. 11 kw fahren möchte, benötigte bisher den Führerschein der Klasse A1. Am 31.12.2019 ist hierzu eine Neuregelung in Kraft getreten. Durch die Neuregelung können erfahrene Autofahrer ihren Autoführerschein mit einer Fahrerschulung einfach und preiswert um die Schlüsselzahl 196 erweitern – auf die theoretische und praktische Prüfung wird dabei verzichtet. Sie dürfen dann in Deutschland auch Motorräder der Klasse A1 (125er) fahren.

Die Kosten für die Erweiterung des Autoführerscheins der Klasse B um die Schlüsselziffer 196 betragen je nach Fahrschule etwa 650 Euro bis 900 Euro.

Voraussetzung für die Erweiterung des Autoführerscheins:

  • 4 x 90 Minuten Theorie Unterricht
  • 5 x 90 Minuten Praxis Unterricht
  • Seit mindestens 5 Jahren hast du den Führerschein Klasse B
  • Mindestalter 25 Jahre

Besitz­stands­wah­rung und Erwei­te­rungen für alte Führer­scheine

Vielleicht gehörst Du zu den Menschen, denen in jungen Jahren das Geld und später die Zeit fehlten, um den Motorradführerschein zu machen. Wenn Du Dich jetzt dafür entscheidest, solltest Du beachten, ob Dein alter Führerschein Dich nicht schon dazu berechtigt, einige Motorradklassen zu fahren, und Dir bei der Prüfung zur Klasse A Kosten erspart. Wer seinen Führerschein vor dem 19. Januar 2013 erworben hat, darf sich freuen: In Deutschland gilt das Prinzip der Besitzstandswahrung. Demnach darf man weiterhin alles fahren, was man bis zum 18.01.2013 fahren durfte. Die bisherigen Berechtigungen bleiben bestehen und hinzu kommen die neuen Regelungen, soweit sie eine Verbesserung darstellen.

Wer seinen alten Führerschein in das neue Kartenformat (EU-Führerschein) umtauscht, wird danach Eintragungen für die Klasse A1 und AM auf der neuen Karte vorfinden, obwohl man eigentlich nur den Pkw-Führerschein gemacht hat. Die Klasse B und 1b berechtigen aber nach den neuen Regelungen auch zum Führen von Fahrzeugen dieser Klassen. Die Klassen AM und A1 dürfen jetzt auch Besitzer der alten Fahrerlaubnis 1b oder der Klassen 2 und 4 (vor dem 01.04.1980 erteilt) fahren. Inhaber eines Führerscheins der Klasse 1b / A1, die diesen vor dem 19.01.2013 erworben haben, können durch verkürzte praktische Prüfung A2 erwerben. Inhaber eines PKW-Führerscheins oder der Klasse 4, die diesen vor dem 01.04.1980 erworben haben, können durch verkürzte praktische Prüfung A2 erwerben.

Nicht nur der Erwerb eines Führerscheins einer höheren Motorradklasse ist eine gute Gelegenheit, seine Praxis zu üben. Wer eine lange Winterpause mit seinem Motorrad macht, benötigt eine Auffrischung seiner Fahrtechnik. In unserem Ratgeber Motorradtraining erklären wir Dir die Vorzüge und Methoden der Übungsstunden.

Motorrad-Fahr­an­fänger und Versi­che­rung

Eine Haftpflichtversicherung ist in Deutschland für jedes Fahrzeug Pflicht, das gilt auch für Motorräder. Außerdem ist eine Kaskoversicherung für Fahranfänger ratsam. Bei der Motorad-Versicherung gilt dabei der gleiche Grundsatz wie bei der Pkw-Versicherung: Für Fahranfänger sind die Beitragskosten höher als für Personen, die schon Erfahrung im Straßenverkehr gesammelt haben. Die Versicherungen prognostizieren in den ersten Jahren eines Führerscheinbesitzes ein höheres Risiko für einen Unfall. Deshalb fängt jeder Fahranfänger mit der Schadenfreiheitsklasse 0 und damit mit dem vollen Beitragssatz an. Nach einem Jahr ohne Schaden sinkt der Beitrag allerdings, und mit jedem weiteren schadenfreien Jahr wird er peu à peu geringer.

Unser Ratgeber Schadenfreiheitsklasse in der Motorradversicherung informiert Dich ausführlich zu diesem Thema.

Fazit: Motor­rad­füh­rer­schein für mehr Sicher­heit im Stra­ßen­ver­kehr

Die Einteilung des Motorradführerscheins in Klassen hat vor allem mit dem Alter des Fahrers zu tun. Bis zum 24. Lebensjahr sieht der Gesetzgeber Beschränkungen beim Führen von Motorrädern vor. Die beziehen sich auf die Geschwindigkeit, den Hubraum und das Verhältnis von Leistung und Gewicht. Erst ab 24 ist ein unbeschränkter Zugang zu allen Motorradklassen vorgesehen. Wer schon früher „ungedrosselt“ fahren möchte, muss mit 18 Jahren den Motorradführerschein A2 machen und zwei Jahre warten. Mit einer weiteren Praxisprüfung lässt sich dann unter Beweis stellen, dass man zum Führen von Krafträdern ohne Leistungsbeschränkung fähig ist.

Die EU-weit einheitlichen Regeln haben einen Hintergrund: Jedes Jahr sterben viele Motorradfahrer in Folge von Unfällen wegen überhöhter Geschwindigkeit. Der Gesetzgeber sieht als zwei der Ursachen jugendlichen Leichtsinn und zu wenig Fahrpraxis, damit eine leistungsstarke Maschine kontrolliert bewegt werden kann. Aber auch für älterer Fahrer gilt, dass sie gut daran tun, sich nicht zu überschätzen: Regelmäßige Fahrpraxis und ein Motorradtraining nach einer längeren Fahrpause sind wichtig, um Unfälle zu vermeiden.

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