Eine Frau streicht mit ihrem Sohn die Wände, wodurch Allmählichkeitsschäden entstehen können.

Allmählichkeitsschäden

Definition und Versicherungsschutz

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Alles, was Du zu Allmählichkeitsschäden wissen musst, auf einen Blick:

  • Definition: Der Begriff Allmählichkeitsschäden bezeichnet Schäden, die über einen längeren Zeitraum unbemerkt entstehen.
  • Schäden: Ursachen für Allmählichkeitsschäden sind oft Feuchtigkeit, Veränderungen der Temperatur, Niederschlag, Gase oder Dämpfe. Schäden durch Verschleiß und Abnutzung können auch allmählich entstehen, werden aber in der Versicherung meist ausgeschlossen.
  • Versicherung: Allmählichkeitsschäden werden häufig von der Haftpflichtversicherung übernommen. Welche Versicherung für einen konkreten Schaden verantwortlich ist, wird im Einzelfall geklärt.
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Während Allmählichkeitsschäden in der Vergangenheit noch in den allgemeinen Haftpflichtbedingungen (AHB) ausgeschlossen waren, wurde der Ausschluss mittlerweile aufgehoben. So ist die Abdeckung der Allmählichkeitsschäden zwar keine Pflicht, aber viele Versicherer führen die Schäden in ihrer Haftpflichtversicherung auf. Geschieht Dir beim Bohren zum Beispiel ein Missgeschick und Du verursachst als Mieter ein kleines Loch an der Wasserleitung, wodurch die Wand Deines Vermieters allmählich beschädigt wird, kann der Versicherungsschutz einer guten Haftpflicht Dir helfen.

In diesem Artikel erfährst Du, was Allmählichkeitsschäden sind und welche Versicherung die Schäden abdeckt. Allgemeine Informationen zur Privathaftpflicht von CosmosDirekt findest Du auf unserer Produktseite.

Definition: Was sind Allmählichkeitsschäden?

Der Begriff Allmählichkeitsschäden bezeichnet Sachschäden, die unentdeckt über einen längeren Zeitraum entstehen. Verursacht werden die Schäden meist durch unbemerkte Unfälle oder Missgeschicke, die über Monate oder sogar Jahre unentdeckt bleiben. Aufgrund der langen Einwirkung entwickeln sich aus den kleinen Schadensursachen häufig große und kostspielige Sachschäden.

Wann gelten Schäden als allmählich entstanden?

Es gibt keine einheitliche Regelung, ab welchem Zeitpunkt ein Schaden als Allmählichkeitsschaden gewertet wird. Je nach Schadensfall kann ein Sachschaden bereits nach wenigen Tagen oder erst nach mehreren Jahren als Allmählichkeitsschaden gelten. Friert ein Heizungsrohr oder die Wasserleitung ein und platzt, tritt der Allmählichkeitsschaden bereits nach einem kurzen Zeitraum auf. Schäden durch Niederschläge, wie Rauch, Ruß oder Staub, brauchen hingegen länger um sich zu entwickeln und sichtbar zu werden. Hier ist der Allmählichkeitsschaden erst nach mehreren Monaten oder Jahren ersichtlich.

Welche Fälle zählen als Allmählichkeitsschaden?

Welche Fälle und Beispiele zu Allmählichkeitsschäden gehören, lässt sich nicht pauschal beantworten, da die Schäden und ihre Entstehung sehr individuell sind. Ausschlaggebend dafür, ob es sich um einen allmählichen Schaden handelt, ist häufig der jeweilige Auslöser.

Zu den häufigsten Ursachen von Allmählichkeitsschäden zählen:

In all diesen Fällen kann Dein Vermieter Schadensersatz fordern, sodass Du bzw. Deine Versicherung für die Allmählichkeitsschäden aufkommen muss. Bei welchen Allmählichkeitsschäden Deine Haftpflicht oder Wohngebäudeversicherung greift, liest Du am besten in der Versicherungspolice nach.

Schimmelbildung geschieht immer über einen längeren Zeitraum. Deshalb gilt Schimmel auch als Allmählichkeitsschaden. Allerdings werden Allmählichkeitsschaden durch Schimmel nicht immer von der Versicherung übernommen und müssen im Einzelfall geprüft werden.

Verschleiß, Abnutzung und übermäßige Beanspruchung

Im Bereich der Mietsachschäden stolpert man häufiger Mal über die Begriffe Verschleiß, Abnutzung und übermäßige Beanspruchung, die alle unterschiedliche Dinge bezeichnen:

  • Abnutzung: Abnutzung wird durch den menschlichen Gebrauch verursacht, z. B. die tägliche Nutzung eines Teppichbodens.
  • Verschleiß: Verschleiß entsteht ohne menschlichen Einfluss, z. B. wenn die Farbe des Teppichbodens durch kontinuierliche Sonneneinstrahlung verblasst.
  • Übermäßige Beanspruchung: Der Begriff bezeichnet Schäden oder Veränderungen an Mietsachen, die über das gewohnte Maß hinausgehen, z. B. wenn der ursprüngliche Boden in der Wohnung mit selbstklebenden Teppichfliesen überklebt wird.

Zu typischen Schäden durch Abnutzung oder Verschleiß zählen u. a. Kratzer, Abrieb oder Schäden am Boden. Alle drei Schadenstypen können über einen längeren Zeitraum eintreten und sind somit auch Allmählichkeitsschäden. In vielen Fällen werden diese Schäden aber vom Versicherer ausgeschlossen. Genaueres kannst Du Deinen Versicherungsbedingungen entnehmen.

Erklärvideo zum Thema Mietschäden: Was ist versichert?

Welche Versicherung zahlt bei Allmählichkeitsschäden?

Prinzipiell ist es vom Einzelfall abhängig, welche Versicherung bei Allmählichkeitsschäden greift. In der Regel fallen Allmählichkeitsschäden aber in den Versicherungsschutz der privaten Haftpflicht. Je nach Schaden kann aber auch eine andere Versicherung zuständig sein. Verursachst Du zum Beispiel den Allmählichkeitsschaden nicht selbst, sondern ein Handwerker, greift nicht Deine Haftpflicht, sondern die Betriebshaftpflicht oder Berufshaftpflicht des Handwerkers.

Zahlt die Haftpflichtversicherung immer bei Allmählichkeitsschäden?

Auch wenn meistens die private Haftpflicht für Allmählichkeitsschäden zuständig ist, werden nicht alle Allmählichkeitsschäden durch die Haftpflichtversicherung übernommen. Grundsätzlich sichert die Privathaftpflicht nur Schäden an Dritten ab, beispielsweise wenn Du als Mieter einen Allmählichkeitsschaden an der Wohnung Deines Vermieters verursachst. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn Du ohne es zu merken in eine Wasserleitung bohrst und ein Wasserschaden entsteht. Die Schäden durch die Einwirkung von Feuchtigkeit können als Allmählichkeitsschäden gelten. Ob die Privathaftpflichtversicherung tatsächlich den Schaden übernimmt, entscheidet sich allerdings im Einzelfall.

Erklärvideo zum Thema Privat-Haftpflichtversicherung: Darauf musst Du achten!

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Deckt die Gebäudeversicherung Allmählichkeitsschäden ab?

Teilweise decken Versicherer auch Allmählichkeitsschäden an der eigenen Immobilie in der Wohngebäudeversicherung ab. Die Sachschäden sind hier aber deutlich seltener enthalten als in der privaten Haftpflichtversicherung. Ob Der Versicherungsschutz tatsächlich greift, wird ebenfalls im Einzelfall entschieden.

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