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Riester-Rente

Altersvorsorgezulage

An wen kann ich mich wenden für die Festsetzung der Alters­vorsorgezulagen?

Für die Vergabe Deiner Riester-Zulage ist die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) zuständig. Bei Fragen zum Zulageverfahren erreichst Du die Mitarbeiter der ZfA unter 03381 21677200 (Mo-Do 08:00 – 17:00 Uhr, Fr 08:00 – 15:00 Uhr).

In welchem Fall kann ich einen Antrag auf Festsetzung der Altersvorsorgezulage stellen?

Immer dann, wenn

  • Du für ein oder mehrere Beitragsjahre keine Altersvorsorgezulage erhalten hast;
  • die ZfA hat die Altersvorsorgezulage zurückgefordert hat;
  • Du mit der Höhe der gezahlten Zulage nicht einverstanden bist.

Wie stelle ich einen Antrag auf Fest­set­zung der Alters­vor­sor­ge­zu­lage?

Du kannst Deinen Antrag auf Festsetzung der Altersvorsorgezulage jetzt ohne Umwege direkt bei der ZfA online stellen.
Oder Du füllst den Antrag auf Festsetzung der Altersvorsorgezulage aus und schickst ihn an die ZfA – mit der Post oder in einer E-Mail an zulagenstelle@drv-bund.de.