Menschenrechte

Menschenrechte

Ab dem Jahr 2023 verpflichtet das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) auch Versicherungen, in ihren Lieferketten menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten. Ziel ist es, menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken vorzubeugen bzw. sie zu minimieren oder die Verletzung menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten zu beenden. Das LkSG verpflichtet Unternehmen zudem zur Abgabe einer Grundsatzerklärung.

Gene­rali-Grund­satz­er­klä­rung

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LkSG Grund­satz­er­klä­rung Gene­rali Deutsch­land

Beschwer­demög­lich­keit

Die Generali hat mit großer Sorgfalt ihre Prozesse so organisiert, dass das Risiko von Verstößen gegen Menschen- und Umweltrechte weitestgehend ausgeschlossen werden kann. Dazu gehören auch die umfangreiche Schulung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie klare Vereinbarungen mit unseren Zulieferern.

Für den Fall eines dennoch aufgetreten Verstoßes bitten wir Sie, sich über die E-Mail-Adresse menschenrechte.de@generali.com an unseren Menschenrechtsbeauftragten zu wenden. Natürlich wird Ihre Beschwerde streng vertraulich behandelt.

Wir werden Ihnen innerhalb von 7 Tagen eine erste Rückmeldung geben, dass Ihre Beschwerde eingegangen ist. Weitere Einzelheiten finden Sie in der nachfolgenden Verfahrensordnung.

Ver­fah­rens­­ord­nung der Generali Deutschland AG zum Beschwerde­verfahren nach dem Liefer­ketten­sorgfalts­pflichten­gesetzt (LkSG)

Das nachfolgend beschriebene Beschwerdeverfahren ist darauf ausgelegt, dass Missstände zu menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken bzw. Pflichtverletzungen in einem unserer Unternehmen oder entlang unserer Lieferkette gemeldet werden können.

Ein Hinweis bzw. eine Beschwerde kann über die genannte E-Mail-Adresse selbstverständlich auch anonym abgegeben werden. Auch wenn anonyme Meldungen möglich sind, sind wir der Ansicht, dass Meldungen, bei denen die Identität der hinweisgebenden Person offengelegt wird, am effektivsten behandelt werden können. Wir haben somit die Möglichkeit, mit der hinweisgebenden Person in den Austausch zu treten, Rückfragen zu stellen und auch über den Fortgang des Verfahrens zu informieren.

Nutzen Sie die E-Mail-Adresse bitte nicht, um Ereignisse zu melden, die eine unmittelbare Bedrohung für Leben oder Eigentum darstellen. Meldung, die über diesen Kanal eingehen, werden eventuell nicht umgehend bearbeitet. Falls Sie Hilfe in einem Notfall benötigen, wenden Sie sich bitte an die örtlichen Behörden.

Ebenfalls sollten keine Meldungen abgegeben werden, die sich auf zur Verfügung gestellte Produkte oder Dienstleistungen beziehen, da solche nach besonderen Verfahren behandelt werden müssen (bitte prüfen Sie die Website des Unternehmens oder die Ihrem Vertrag beiliegende Informationen).

Verfahrensordnung

  1. Hinweise oder Beschwerden zu etwaigen Missständen, die den Anwendungsbereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes betreffen, können Sie uns unter der E-Mail-Adresse menschenrechte.de@generali.com mitteilen.
  2. In unserem Beschwerdeverfahren haben wir Vorkehrungen getroffen, die die Vertraulichkeit der Identität von hinweisgebenden Personen sowie den Schutz der personenbezogenen Daten gewährleisten.
  3. Zum Schutz von Hinweisgebern hat sich die Generali Gruppe dazu verpflichtet, ein Umfeld zu schaffen, welches frei von Vergeltungsmaßnahmen bzw. Repressalien ist. Dazu gehört auch das Melden eines eventuellen Missstandes in gutem Glauben.
  4. Vergeltungsmaßnahmen werden durch die Generali Gruppe nicht toleriert. Jede Form von Vergeltungsmaßnahmen wird sanktioniert.
  5. Nachdem uns ein Hinweis oder eine Beschwerde gemeldet wurde, werden wir den Eingang der Mitteilung der hinweisgebenden Person innerhalb der nächsten 7 Tage bestätigen.
  6. Wir werden den Hinweis bzw. die Beschwerde prüfen, ob dieser unter den Anwendungsbereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz fällt und sodann das weitere Verfahren sowie die Zuständigkeiten festlegen. Sollte der Hinweis bzw. die Beschwerde nicht in den Anwendungsbereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz fallen, informieren wir die hinweisgebende Person entsprechend.
  7. Sollte die Identität des Hinweisgebers offengelegt worden sein, werden wir bei Bedarf mit der hinweisgebenden Person in Kontakt treten, um den Sachverhalt zu erörtern und zu prüfen. Zudem ist durch unsere internen Prozesse sichergestellt, dass auch anonyme Hinweise weiterverfolgt und entsprechend der Verfahrensordnung behandelt werden.
  8. Gegebenenfalls wird im Austausch mit der hinweisgebenden Person ein Vorschlag zur Abhilfe erarbeitet.
  9. Nach Abschluss des Verfahrens werden wir mit der hinweisgebenden Person weiter in Kontakt bleiben, um die Effektivität von etwaigen Präventions- und Abhilfemaßnahmen beurteilen zu können.
  10. Im Rahmen der unternehmensinternen Dokumentationspflichten werden eingegangene Beschwerden fortlaufend dokumentiert. Die Umsetzung sowie die Wirksamkeit von Präventions- bzw. Abhilfemaßnahmen werden ebenfalls dokumentiert.

Men­schen­rechts-Report

Das LkSG sieht vor, dass jährlich ein Report über die Erfüllung der Sorgfaltspflichten im vergangenen Geschäftsjahr veröffentlicht wird. Wir werden diesen Report ab 2024 jeweils an dieser Stelle veröffentlichen.

Kon­takt

Bitte wenden Sie sich bei Beschwerden an die E-Mail-Adresse menschenrechte.de@generali.com.