Ein paar informiert sich über die anfallende Erbschaftssteuer bei einer Risikolebensversicherung.

Risikolebensversicherung & Erbschaftssteuer

Darauf sollten Versicherungs­nehmer achten

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Das Wichtigste zur Erbschaftssteuer bei der Risikolebensversicherung

  • Erbschaftssteuer: Mit der Erbschaftssteuer werden Vermögenswerte versteuert, die bei einem Todesfall von der verstorbenen Person in den Besitz der Hinterbliebenen übergehen.
  • Risikolebensversicherung: Die Risikolebensversicherung sichert die Hinterbliebenen finanziell ab, falls der Versicherungsnehmer sterben sollte.
  • Freibetrag: Bei der Erbschaftssteuer gelten bestimmte Freibeträge. Je nach Verwandtschaftsgrad und Höhe der gesamten Erbmasse bleibt die Auszahlung der Versicherungssumme der Risikolebensversicherung steuerfrei.
  • Vertrag: Je nach abgeschlossener Risikolebensversicherung bist Du als Versicherungsnehmer und Beitragszahler auch die versicherte Person. Mit einer Über-Kreuz-Versicherung kannst Du als Versicherungsnehmer eine andere Person, beispielsweise Deinen Partner, versichern.

Der Abschluss einer Lebensversicherung verfolgt den Zweck, geliebte Personen finanziell abzusichern, falls einem selbst etwas passieren sollte. So möchten beispielsweise Eltern die Zukunft ihrer Kinder sichern oder Großeltern für ihre Enkel vorsorgen. Doch die finanzielle Unterstützung mit einer Risikolebensversicherung kann durch die Erbschaftssteuer geschmälert werden. Deswegen ist es für Versicherungsnehmer wichtig, sich im Vorfeld über die Freibeträge der Erbschaftssteuer zu informieren und die Risikolebensversicherung entsprechend anzupassen.

In diesem Ratgeber erhältst Du alle Infos zur Erbschaftssteuer, die auf die Versicherungssumme der Risikolebensversicherung fällig werden kann. Allgemeine Informationen zur Risikolebensversicherung von CosmosDirekt findest Du auf unserer Produktseite.

Ist eine Risikolebensversicherung erbschaftssteuerpflichtig?

Kommt es durch einen Todesfall zur Auszahlung der Risikolebensversicherung, kann eine Erbschaftssteuer fällig werden. Bleibt die gesamte Erbmasse unter einem bestimmten Höchstbetrag, müssen auf die Versicherungssumme keine Steuern gezahlt werden. Von der Einkommensteuer bleibt die Auszahlung der Risikolebensversicherung generell unberührt. Dafür kannst Du als Versicherungsnehmer die Beiträge zur Risikolebensversicherung als „sonstige Vorsorgeaufwendungen“ von der Steuer absetzen.

Beitragszahlung vom eigenen Konto

Wenn der jeweilige VN als Beitragszahler die Beiträge von einem Gemeinschaftskonto zahlt, kann dies zu Streitigkeiten mit dem Finanzamt führen. Bei einem Gemeinschaftskonto teilt das Finanzamt Ein- und Auszahlungen steuerlich i.d.R. zu gleichen Teilen auf die Kontoinhaber auf. Damit hätte der VN die Beiträge nur teilweise selbst gezahlt und die Todesfallleistung wäre auch nur teilweise erbschaftsteuerfrei!

Zahlt der VN die Beiträge von einem nur ihm gehörenden Konto, vermeidet er diese Streitigkeiten.

Alles zur Risikolebensversicherung und Steuern kannst Du in unserem Ratgeber nachlesen.

Ob die Risikolebensversicherung erbschaftssteuerpflichtig ist oder nicht, hängt also von verschiedenen Faktoren ab:

  • Verwandtschaftsverhältnis zwischen der verstorbenen, versicherten Person und den Bezugsberechtigten
  • Höhe der gesamten Erbmasse inklusive Versicherungssumme

Bei der Erbschaftssteuer gibt es Freibeträge, die je nach Verwandtschaftsgrad variieren. Das bedeutet, dass für die Kinder beispielsweise eine höhere Erbmasse steuerfrei ist als für die Enkel der versicherten Person. Daran kannst Du Dich orientieren, wenn Du eine Risikolebensversicherung abschließen möchtest. Allerdings ist wichtig zu beachten, dass nicht nur die Versicherungssumme der Lebensversicherung als Erbmasse zählt, sondern alles, was Du vererbst.

Erben Deine beiden Kinder in Deinem Todesfall Dein Haus, zählt der Wert der Immobilie zur Erbmasse. Angenommen, es ist 400.000 Euro wert, beträgt die Höhe der Erbmasse jedes Deiner Kinder bereits 200.000 Euro – auch wenn keine physische Auszahlung von Geld stattfindet. Erhalten Deine Kinder aus der Risikolebensversicherung jeweils 400.000 Euro, wäre der Freibetrag für Kinder in der Erbschaftssteuer von 400.000 Euro bereits überschritten. Dementsprechend würde die Steuer auf den Betrag fällig werden, der über dem Freibetrag liegt – in diesem Fall 200.000 Euro.

Freibetrag in der Erbschaftssteuer für die Risikolebensversicherung

Verwandtschaftsgrad

Freibetrag (Stand 2023)

Ehepartner und eingetragene Lebenspartner

500.000 €

Kinder, Stief- und Adoptivkinder

400.000 €

Enkelkinder

200.000 €

Eltern und Großeltern

100.000 €

Geschwister, Kinder der Geschwister, Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, geschiedene Ehepartner, Lebenspartner einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft, Geschäftspartner, alle übrigen Erben

20.000 €

Beispiel: Angenommen, die Versicherungssumme Deiner Risikolebensversicherung beträgt 500.000 Euro. Ist der Begünstigte Dein Ehepartner, bleibt die Auszahlungssumme aufgrund des Freibetrags steuerfrei. Erhalten Deine Kinder in Deinem Todesfall die Versicherungssumme, wird eine Erbschaftssteuer auf die Risikolebensversicherung fällig. Denn der Freibetrag von 400.000 Euro würde dann um 100.000 Euro überschritten werden. Für diese müssten dann noch Steuern gezahlt werden.

Wie hoch ist die Erbschaftssteuer bei einer Risikolebensversicherung?

Die Höhe des Steuersatzes der Erbschaftssteuer hängt von der Erbmasse und der Steuerklasse des Bezugsberechtigten ab. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Erbe die Versicherungssumme einer Risikolebensversicherung enthält oder nicht. Es wird keine Erbschaftssteuer auf die Risikolebensversicherung fällig, solange der Freibetrag für ein Erbe unterschritten wird.

Höhe der Erbschaftssteuer Steuerklasse I-III

Wert Erbe

Steuerklasse I

Steuerklasse II

Steuerklasse III

75.000 €

7 %

15 %

30 %

300.000 €

11 %

20 %

30 %

600.000 €

15 %

25 %

30 %

6.000.000 €

19 %

30 %

30 %

13.000.000 €

23 %

35 %

50 %

26.000.000 €

27 %

40 %

50 %

über 26.000.000 €

30 %

43 %

50 %

Kann man bei einer Risikolebensversicherung die Erbschaftssteuer umgehen?

Sobald es sich um ein Erbe handelt, kannst Du die Erbschaftssteuer nur vermeiden, wenn Du die Freibeträge berücksichtigst. Dennoch gibt es bei der Risikolebensversicherung eine Möglichkeit, die Erbschaftssteuer zu umgehen – und zwar mit einer Über-Kreuz-Versicherung. Das heißt: Du schließt die Risikolebensversicherung nicht für Dich selbst, sondern für Deinen Partner ab. Dein Partner macht dasselbe für Dich. Sollte dann der Todesfall Deines Partners eintreten, erhältst Du als Versicherungsnehmer und Beitragszahler eine Versicherungsleistung und kein Erbe. Dadurch wird auf die Auszahlung der Risikolebensversicherung keine Erbschaftssteuer fällig. Im umgekehrten Fall, also wenn Du stirbst, gilt für Deinen Partner dank der Über-Kreuz-Versicherung dasselbe. Mit einem cleveren Vertrag kannst Du also tatsächlich trotz hoher Versicherungssumme der Risikolebensversicherung die Erbschaftssteuer umgehen.

In unserem Ratgeber Risikolebensversicherung für Paare haben wir Dir alle wichtigen Informationen zusammengestellt, die Du und Dein Partner vor dem Abschluss der Versicherung beachten sollten.

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