Überfüh­rungs­kenn­zei­chen

Kennzeichen für Trans­port und Überfüh­rung von KFZ

Das Überfüh­rungs­kenn­zei­chen auf einen Blick

  • Überführungskennzeichen werden für Überführungs-, Prüfungs- sowie Probefahrten genutzt
  • Arten: Kurzzeitkennzeichen, rotes Kennzeichen, Ausfuhrkennzeichen
  • Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug nicht zugelassen ist
  • Für das Kennzeichen ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung Pflicht
  • Die Kosten für ein Überführungskennzeichen variieren zwischen 30 und 165 Euro

Überführungskennzeichen werden über­wiegend für den Import und Export von Fahr­zeugen genutzt. Aber nicht nur für eine Über­führungs­fahrt ins Ausland wird ein Überführungskennzeichen benötigt – auch innerhalb Deutschlands kann das Kenn­zeichen notwendig sein.

Wir zeigen Dir, wann Du welches Nummern­schild benötigst, wie Du das Über­führungs­kennzeichen beantragst und welche Kosten – auch für die Kfz Ver­sicherung – auf Dich zukommen.

Der Ratgeber bietet allgemeine Informationen rund um die verschiedenen Kennzeichen. Produktinformationen zur Autoversicherung von CosmosDirekt findest Du hier.

CosmosDirekt bietet keine Ausfuhrkennzeichen sowie rote Kennzeichen an. Wir bieten mit diesem Artikel lediglich allgemeine Informationen hierzu an. Produktinformationen zur Autoversicherung findest Du hier.

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Wann wird ein Überfüh­rungs­kenn­zei­chen benö­tigt?

Ein Kfz-Überführungskennzeichen ist notwendig, wenn Du ein noch nicht angemeldetes bzw. nicht zugelassenes Fahrzeug transportieren möchtest. Trotz fehlender Zulassung lässt sich das Auto somit im Straßenverkehr bewegen. Ist das Fahrzeug auf Dich zugelassen, ist kein Überführungskennzeichen notwendig. Überführungskennzeichen werden beim Import und Export von Fahrzeugen genutzt, können aber auch bei Überführungsfahrten im Inland eingesetzt werden.

Wer ein Auto kauft, muss die Rückfahrt übernehmen. Hat der bisherige Halter das Fahrzeug noch angemeldet, ist die Überführung nicht schwer. Zuhause angekommen, sollte dann zeitnah – in der Regel innerhalb von 7 Tagen – die Ummeldung erfolgen. Anders sieht es aus, wenn das Fahrzeug abgemeldet oder stillgelegt ist. Damit man es fahren darf, muss es vorübergehend zugelassen sein. Dafür ist ein Überführungs- bzw. Kurzzeitkennzeichen notwendig. Auch bei Fahrten zu einem Gutachter, zum TÜV sowie bei Probefahrten vor dem Kauf eines Fahrzeuges wird das Überführungskennzeichen eingesetzt.

Vor dem Verkauf solltest du das Fahrzeug abmelden und ein Überführungskennzeichen nutzen. Wenn der Käufer das Auto nach der Überführung nicht zuverlässig abmeldet oder gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt, bist du als Halter haftbar.

Erklärvideo zum Thema Fahrzeugabmeldung

Das rich­tige Überfüh­rungs­kenn­zei­chen wählen

Das Überführungskennzeichen ist ein Oberbegriff für das Kurzzeitkennzeichen, das Ausfuhrkennzeichen sowie das rote Kennzeichen. Alle drei Kennzeichen sind sich zwar ähnlich, unterscheiden sich jedoch darin, wo und wann sie gültig sind. Generell wird das Kurzzeitkennzeichen bei Überführungsfahrten innerhalb Deutschlands und der EU verwendet. Innerhalb der EU ist unter Umständen zusätzlich zum Kurzzeitkennzeichen die Grüne Karte notwendig. Dagegen wird das Ausfuhrkennzeichen bei Überführungen in Nicht-EU Länder verwendet.

Wenn Du hingegen ein Fahrzeug aus dem Ausland in die Bundesrepublik Deutschland überführen willst, sind die rechtlichen Vorschriften des Ausfuhrlandes sowie die Abkommen mit Deutschland entscheidend. Du kannst das Fahrzeug entweder mit dem ausländischen Kennzeichen überführen, ein landesspezifisches Überführungskennzeichen für das Auto oder Motorrad besorgen oder das Kfz mit einem Hänger überführen.

Welches Überfüh­rungs­kenn­zei­chen ist das Rich­tige?

  • Kurzzeitkennzeichen: Du überführst ein Fahrzeug innerhalb der Bundesrepublik Deutschland
  • Kurzzeitkennzeichen + Grüne Karte: DU überführst das Fahrzeug innerhalb der EU
  • Ausfuhrkennzeichen: Du überführst ein Fahrzeug ins EU-Ausland
  • Rotes Kennzeichen: Das Überführungskennzeichen vom Händler

Wenn du ein Fahrzeug innerhalb Deutschlands überführst, eine Probefahrt oder Prüfungsfahrt machen möchtest, kannst du ein Kurzzeitkennzeichen nutzen. Du kannst das kurzzeitige Überführungskennzeichen für Deutschland bei der Zulassungsstelle deines Wohnortes oder bei der Zulassungsstelle am Wohnort des Verkäufers beantragen. Hierzu benötigst du deinen Personalausweis und eine gültige eVB-Nummer. Das ist die Bestätigung der Versicherung, dass eine Kfz-Haftpflichtversicherung für die Gültigkeit des Überführungskennzeichens besteht. Das Kurzzeitkennzeichen ist 5 Tage gültig und endet automatisch. Die Schilder musst du nicht zurückgeben. Der letzte Gültigkeitstag ist auf dem Überführungskennzeichen zu erkennen: Das Datum im gelben Feld auf der rechten Seite gibt den letzten Tag an, an dem man das Fahrzeug noch gefahren werden darf.

Hier kannst Du mehr über das Kurzzeitkennzeichen erfahren!

Die Vergabe des Kurzzeitkennzeichens ist eigentlich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland begrenzt. Von einigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union wird dieses jedoch anerkannt und du kannst mit dem Kurzzeitkennzeichen ein Fahrzeug ins Ausland überführen. Informiere dich unbedingt zuvor, ob das betreffende Land das deutsche Kurzzeitkennzeichen akzeptiert. Dabei ist es wichtig, zusätzlich die Grüne Karte mitzuführen. Mit der Internationale Versicherungskarte kannst du nachweisen, dass deine Versicherung Haftpflicht-Schäden auch im EU-Ausland übernimmt. In einigen Staaten ist das Mitführen der Grünen Versichertenkarte für ausländische Autos generell Pflicht, in einigen anderen Ländern muss sie bei einem Unfall der Polizei vorgelegt werden.

Unfälle im Ausland können schnell teuer werden. Wie Du Dich für Fahrten ins Ausland optimal vorbereitest und was Du im Schadenfall tun solltest, erfährst Du im Ratgeber Autounfall im Ausland.

Anders als das Kurzzeitkennzeichen, das nicht nur für Überführungen, sondern auch für Probe- und Prüffahrten verwendet werden kann, ist das Ausfuhrkennzeichen im Prinzip ein reines Überführungskennzeichen. Dieses beantragst du, wenn du deine Überführungsfahrt in ein Land außerhalb der EU machst – deswegen sind die weiteren Bezeichnungen für das Ausfuhrkennzeichen auch:

  • Exportkennzeichen
  • Zollkennzeichen
  • Transitkennzeichen

Auch für das Ausfuhrkennzeichen ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung notwendig. Die Versicherung für dieses Überführungskennzeichen kannst du für maximal 12 Monate abschließen. Das Ausfuhrkennzeichen unterscheidet sich auch optisch vom Kurzzeitkennzeichen: Es hat auf der rechten Seite ein rotes Feld, in dem das Ablaufdatum des Versicherungsschutzes steht. Das ist derselbe Tag, an dem der Versicherungsschutz abläuft und das Fahrzeug die deutsche Zulassung verliert.

Kfz-Händler und Kfz-Werkstätten haben die Möglichkeit, stillgelegte Autos für Probe-, Prüf- und Überführungsfahrten kurzzeitig mit einem roten Kennzeichen – auch Händlerkennzeichen oder Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung genannt – im Straßenverkehr zu bewegen. Das rote Überführungskennzeichen darf ausschließlich von Händlern, Sachverständigen und für Oldtimer zur Überführung genutzt werden. Im Gegensatz zu den anderen Überführungskennzeichen ist das rote Kennzeichen ein Jahr gültig und kann außerdem für mehrere Fahrzeuge verwendet werden.

Gewerbliche Händler benötigen für nicht zugelassene Fahrzeuge ein rotes Kennzeichen. Hier kannst Du alles über das Überführungskennzeichen für Händler nachlesen.

Wie kann man ein Überfüh­rungs­kenn­zei­chen bean­tragen?

Mit folgenden Schritten kannst Du ein Überführungskennzeichen beantragen:

  1. Beantrage bei Deiner Versi­che­rung eine eVB-Nummer
  2. Gehe zur zustän­digen Zulas­sungs­stelle
  3. Die dort erhaltenen Unterlagen sind bei der Prägestelle vorzulegen
  4. Das fertige Kennzeichen wird anschließend mit einem Zulassungsstempel bedruckt
  5. Befes­tige das Überführungskennzeichen an deinem Fahrzeug

Um ein Überführungskennzeichen zu beantragen, wende Dich an die Zulassungsstelle Deines Wohn- oder Geschäftsortes. Du kannst die Zulassung entweder persönlich beantragen oder eine Vertretung schicken. Diese Person muss aber auf jeden Fall ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben und von Dir eine gültige Vollmacht erhalten. Sind die notwendigen Voraussetzungen für das jeweilige Überführungskennzeichen erfüllt, wird Dir ein Schriftstück mit dem Kennzeichen des Autos oder Motorades ausgestellt. Dieses muss bei der Prägestelle vorgelegt werden. Das geprägte Kennzeichen wird anschließend von der Zulassungsstelle der Zulassungsstempel bedruckt, wodurch das Überführungskennzeichen seine Gültigkeit erhält. Das erworbene Kennzeichen ist dann ausschließlich für dieses Fahrzeug gültig.

Du suchst die Adresse der für Dich zuständigen Zulassungsbehörde? Dann lade Dir hier einfach die gewünschte Information herunter: Anschriftenverzeichnis der Zulassungsbehörden

Diese Unterlagen brauchst Du für die Beantragung eines Überführungskennzeichens

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • SEPA-Einzugsermächtigung für Kfz-Steuer für das Ausfuhrkennzeichen
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
  • Kennzeichen (wenn das Fahrzeug bereits zugelassen ist)
  • Stilllegebescheinigung (wenn das Fahrzeug nicht mehr zugelassen ist)
  • Bescheinigungen über Haupt- und Abgasuntersuchung
  • Bei Firmen: Gewerbeanmeldung/Auszug aus dem Handelsregister

Wie lange ist ein Überführungskennzeichen gültig?

  • Kurzzeitkennzeichen: max. 5 Tage
  • Ausfuhrkennzeichen: 15 Tage – 1 Jahr
  • Rotes Überführungskennzeichen: 1 Jahr

Was kostet ein Überfüh­rungs­kenn­zei­chen?

Die Kosten für ein Überführungskennzeichen setzen sich aus den Versicherungskosten, den Verwaltungskosten sowie den Kosten für die Nummernschilder zusammen. Die Kosten für ein Kurzzeitkennzeichen bewegen sich zwischen 30 und 166 Euro.

Im Vergleich zum Kurzzeitkennzeichen sind die Kosten für ein Ausfuhrkennzeichen deutlich höher – zum einen, weil dieses Überführungskennzeichen steuerpflichtig ist, zum anderen, weil die Beiträge für den Versicherungsschutz deutlich über denen für ein Kurzzeitkennzeichen liegen. Auch die Verwaltungsgebühren sind höher. Grundsätzlich gilt: Je länger der Versicherungsschutz bestehen soll und je mehr Papiere Du zusätzlich benötigst, umso höher sind auch die Kosten.

Was kostet die Versicherung bei einem Überführungskennzeichen?

Für die Nutzung von Überführungskennzeichen musst du eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen, die auch Schadenfälle im Ausland abdeckt. Bei einem Ausfuhrkennzeichen wird diese für mindestens 15 Tage und für maximal 1 Jahr abgeschlossen. Bei einem 15-tägigen Versicherungsschutz betragen die Kosten für das Überführungskennzeichen zwischen 60 und 70 Euro für einen Pkw. Das Überführungskennzeichen für ein Motorrad oder einen Anhänger kosten ungefähr die Hälfte. Soll das Ausfuhrkennzeichen mehrere Monate gelten, steigen dementsprechend auch die Versicherungsbeiträge: Für 30 Tage zahlst Du rund 75 Euro, für 3 Monate circa 500 Euro, für ein ganzes Jahr zwischen 1.800 und 2.000 Euro.

Bei einem Kurzzeitkennzeichen ist eine reine Kfz-Haftpflichtversicherung üblich, die zwischen 30 Euro und 130 Euro kostet. Als Kunde der Versicherung erhältst Du die benötigte eVB-Nummer kostenfrei. Wird das Fahrzeug später bei derselben Versicherung versichert, fallen üblicherweise keine Kosten an. Entscheidest Du Dich nach Ablauf des Kurzzeitkennzeichens für einen anderen Versicherer oder lässt das Fahrzeug nicht zu, musst Du die Kosten tragen.

Die Versicherungsbeiträge für das Kurzzeitkennzeichen betragen bei CosmosDirekt aktuell 120 Euro. Jedoch gilt: Bei CosmosDirekt fallen dann keine Versicherungsbeiträge für das Kurzzeitkennzeichen an, wenn Du dasselbe Kfz innerhalb von 6 Wochen nach Ablauf des Kurzzeitkennzeichens auf sich mit einem amtlichen Kennzeichen (Nicht-Kurzzeitkennzeichen) zulässt. Eine eVB-Nummer zur längerfristigen Zulassung Deines Autos erhältst Du in unserem Ratgeber zur eVB-Nummer.

eVB – Was ist das? CosmosDirekt erklärt‘s

Sonstige Kosten und Gebühren die anfallen können

Die Gebührensätze der Zulassungsstellen unterscheiden sich im Detail, doch wenn Du ein Ausfuhrkennzeichen als Überführungskennzeichen für das EU-Ausland beantragst, musst Du mit mindestens 35 Euro für die administrative Zulassung rechnen. Hinzu kommen Kosten für die Prägung neuer Nummernschilder. Da es sich bei den Ausfuhrkennzeichen um ein Sonderformat handelt, werden in der Regel zwischen 30 und 35 Euro veranschlagt. Besitzt Du noch keine Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, fallen weitere Kosten für den Umtausch in EU-Papiere in Höhe von 8 bis 10 Euro an. Bei Fahrten ins Nicht-EU-Ausland benötigst Du außerdem einen Internationalen Führerschein. Er kostet rund 10 Euro.

Auch die Gebühren für die Genehmigung eines Kurzzeitkennzeichens sind nicht einheitlich geregelt. Je nach Zulassungsbezirk werden 10 bis 15 Euro fällig. Die Prägung der Nummernschilder kostet zusätzlich 15 bis 20 Euro.

Was kosten Überfüh­rungs­kenn­zei­chen? Alle Kosten im Überblick

Kurzeit­kenn­zeichen

Ausfuhr­kenn­zeichen

Rotes Kennzeichen

Versicherung30 - 130 Euro60 - 70 Euro für 15 Tage0 Euro
Verwaltung10 - 15 Euro35 - 50 Euro15 Euro
Nummern­schilder15 - 20 Euro30 - 35 Euro20 Euro
Umtausch EU-Papiere(8 - 10 Euro)(8 - 10 Euro)-
Internationaler Führer­schein(10 Euro)(10 Euro)-
Gesamte Kosten55 – 165 Euro für 5 TageMindestens 125 Euro für 15 TageMindestens 540 Euro für ein Jahr

Hast Du Fragen zu den Kosten einer Autoversicherung? Wir beraten Dich gerne telefonisch oder per E-Mail.

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Häufige Fragen zum Überführungskennzeichen

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    Auszeichnung „Beliebtester Kfz-Versicherer“, 1. Platz Gesamturteil Kundenzufriedenheit, Studie „Kundenbefragung Kfz-Versicherer 2023“ des Deutschen Instituts für Service-Qualität GmbH & Co. KG (DISQ), 31 Filial- und Direktversicherer, www.disq.de, August 2023.

  • 2

    Mögliche Beitragsersparnis im Wettbewerbsvergleich von CosmosDirekt mit ausgewählten Anbietern (Direktversicherer und klassische Versicherer) im folgenden Beispielfall: Beitragsvergleich für: VW Passat Variant 1.5 TSI (HSN: 0603, TSN: CIA), eigenfinanziert, Erstzulassung: 01.02.2024, Erwerb: 01.02.2024, Zulassung in Reutlingen (PLZ: 72764), Fahrleistung: 5.000 km/Jahr, Nutzung: ausschließlich privat, Halter: VN, Fahrer: VN (geb. 01.01.1984, Führerscheinerwerb in 2002) und sonstige Fahrer (23 Jahre), Angestellter, kein Wohneigentum, Abstellplatz: Straße, SF-Klasse KH/VK: SF20/SF20, Selbstbeteiligung VK/TK: 300/150 €, keine Vorschäden, vorher zwei Jahre bei einer anderen Versicherung versichert, Zahlweise: jährlich Bankeinzug, freie Werkstattwahl, Versicherungsbeginn: 01.02.2024.

    Quelle: Werte HUK24, Ergo, Gothaer: NAFI-Kfz-Kalkulator, Version 28.01; Stand: 30.01.2024, Allianz Direct: Webseite des Versicherers am 30.01.2024. Vergleich von Kfz-Haftpflichttarifen und Vollkaskodeckung (mit Selbstbeteiligung 300/150 €) freie Werkstattwahl, die sich in weiteren einzelnen Leistungsmerkmalen unterscheiden können. Ergo und Gothaer sind mit ihren Tarifen als klassische Versicherer vertreten.

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