Ein Rauchmelder hängt an der Decke.

Rauchmelder

Rauchmelder sind in allen Bundesländern Pflicht

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Wenn sich Rauch entwickelt, können Rauchmelder Bewohner rechtzeitig warnen, damit sie sich in Sicherheit bringen können. In Deutschland sind Rauchmelder in allen Bundesländern Pflicht. Details regelt die Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes. Viele wissen auch nicht, dass Rauchmelder neben Mietwohnungen auch im eigenen Haus Pflicht sind. Wir informieren Dich darüber, welche Regelungen in Deinem Bundesland gelten und wie Du Dich am besten schützen kannst. Dieser Ratgeber erklärt Dir alles über die Pflicht von Brandmeldern. Informationen zur Hausratversicherung findest Du auf der Produktseite.

In welchen Bundes­län­dern sind Rauch­melder Pflicht?

Die Rauchmelderpflicht trat in Deutschland nicht einheitlich in Kraft. Als erstes Bundesland hat Rheinland-Pfalz die Rauchmelderpflicht im Jahr 2003 eingeführt. Inzwischen sind Rauchmelder bei Neubauten, Umbauten und Bestandsgebäuden in allen Bundesländern Pflicht.

Da die Rauchwarnmeldepflicht in einigen Bundesländern schon über 10 Jahre besteht, müssen einige Rauchmelder schon ausgetauscht werden. Achte darauf, den Rauch­warn­melder rechtzeitig auszutauschen.

Mieter oder Vermieter: Wer muss die Rauch­melder instal­lieren?

Der Vermieter ist in allen Bundesländern für die fachgerechte Installation der Rauchmelder zuständig. Zudem ist der Vermieter immer verpflichtet, die von ihm oder über Dritte (externe Dienstleister) installierten Rauchmelder betriebsbereit zu halten, d.h. die regelmäßige Wartung zu übernehmen.

In welchen Räumen sind Rauch­melder Pflicht?

Grundsätzlich gilt die Rauchmelderpflicht in allen Schlafräumen, Kinderzimmern sowie allen Fluren, die als Fluchtweg dienen. Wusstest Du das? In welchen Räumen weitere Rauchmelder installiert sein müssen, wird von den Bundesländern selbst festgelegt. In Berlin und Brandenburg sind Rauchmelder zudem im allen Aufenthaltsräumen – außer Küche und Bad – Pflicht.

Es ist jedoch immer empfehlenswert, Rauchmelder dort anzubringen, wo Menschen schlafen oder sich länger aufhalten. Da in der Küche viele Brände entstehen, kann ein spezieller Rauchmelder dort für mehr Sicherheit sorgen.

In einem Wohnungsgrundriss sind die Räume eingezeichnet, in denen Rauchmelder Pflicht sind.

Rauchmelder im Bad

Es gibt keine Verpflichtung, Rauchmelder im Bad zu installieren.

Grundsätzlich wird empfohlen, keine Rauchmelder im Bad zu installieren, da es häufig zu Fehlalarmen durch Wasserdampf kommen kann. Denn gewöhnliche Rauch- und Funk­rauch­melder können in der Regel nicht zwischen Wasserdampf und Rauch unterscheiden.

Badezimmer werden eher selten als möglicher Ausgangsort für Brände angesehen. Aber auch hier gibt es Brandquellen, insbesondere in Form elektrischer Geräte. Wasser ist bekanntlich ein starker Stromleiter, weshalb über das Stromnetz betriebene Geräte wie Rasierer oder Haartrockner nicht in die Nähe des Wasserhahns gehören. Elektrische Badezimmer-Geräte sollten daher direkt nach dem Gebrauch wieder ausgesteckt werden, um mögliche Kurzschlüsse zu verhindern. Zudem befinden sich in vielen Haushalten die Waschmaschine oder der Wäschetrockner im Badezimmer.

Möchtest Du einen Rauchmelder im Bad anbringen, solltest Du auf Modelle mit speziellen Sensoren zurückgreifen, die Rauch und Dampf unterscheiden können.

Rauchmelder in Küche

Es gibt keine Verpflichtung, Rauchmelder in der Küche zu installieren. Nur in zwei Fällen sind laut Landesbauordnung Rauchmelder in Küchen verpflichtend:

  • Fluchtweg/Durchgangszimmer: gilt die Küche als Fluchtweg, muss ein Rauchmelder installiert sein.
  • Offene Küche: in Berlin und Brandenburg sind alle Aufenthaltsräume und damit auch Wohnzimmer mit einer offenen Küche mit Rauchmeldern auszustatten.

Aber es gibt gute Gründe, die auch ohne Gesetz für die Installation von effektiven Rauchmeldern in der Küche sprechen, denn etwa 39 % aller Brände in Wohn­häusern ent­stehen in der Küche! Für die Küche sind besonders Herdwächter und auch Hitzemelder besonders zu empfehlen.

Sind Rauch­melder auch im Einfa­mi­li­en­haus Pflicht?

Auch im Einfamilienhaus sind Rauchmelder Pflicht. Egal, ob man Wohnungen vermietet oder es sich um ein Eigenheim handelt – Eigentümer müssen der Pflicht, Rauchmelder zu installieren, nachkommen. In der Ausgestaltung der Regelungen unterscheidet sich die Pflicht, Feuermelder zu installieren, nicht zwischen Wohnungen und Einfamilienhäusern:

In den Kinderzimmern, Schlafzimmern und Fluren, die als Rettungswege dienen, müssen Rauchmelder zwingend eingebaut werden. Unabhängig von der Rauchmelderpflicht kann ein spezieller Feuermelder auch in der Küche und im Bad angebracht werden. Außerdem ist es ratsam, Rauchmelder auch im Wohnzimmer, Spielzimmer, Arbeitszimmer oder Hobbyraum anzubringen. Zusätzlich werden Rauchmelder im Keller und auf dem Dachboden empfohlen – auch wenn hier keine Pflicht zum Anbringen der Rauchmelder besteht (in Berlin und Brandenburg in allen Aufenthaltsräumen verpflichtend).

In einer Zeichnung eines Einfamilienhauses sind die Räume gekennzeichnet, in denen Rauchmelder Pflicht sind.

Sind Rauch­melder in gewerb­li­chen Räumen Pflicht?

Für Gewerberäume wie Praxen oder Büros gibt es keine allgemeine Pflicht für Rauchmelder.

Baden-Württemberg hat dazu allerdings eine Ausnahmeregelung erlassen. Wenn ein Raum regelmäßig zum Schlafen genutzt wird, müssen auch in diesen gewerblichen Räumen Rauchmelder angebracht werden. Demnach besteht die Rauchmelderpflicht auch in Pflegeeinrichtungen, Hotels und Kindergärten mit Schlafräumen.

Unabhängig von der Pflicht von Rauchwarnmeldern müssen in gewerblichen Räumen strenge Anforderungen an den Brandschutz wie Brandmeldeanlagen oder Brandschutzkennzeichen erfüllt werden.

Wie sollten Rauch­melder ange­bracht werden?

Die Rauchmelder sollten immer fachgerecht installiert werden. Nur so kann die Funktionstüchtigkeit gewährleistet werden. Generell sind sie mittig und waagerecht an der Zimmerdecke zu installieren. Dazu solltest Du außerdem Folgendes beachten:

  • Immer nach Bedienungsanleitung vorgehen
  • Immer an der Zimmerdecke anbringen (nur in Ausnahmefällen an der Wand)
  • Mindestens 50 cm Abstand zu Wänden, Balken oder Lampen einhalten
  • Immer in einer waagerechten Position installieren - auch bei Dachschrägen
  • Nicht in der Nähe von Luftschächten anbringen
  • Nicht in der Dachspitze montieren

Die Vernetzung der Rauchmelder ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Es bietet sich jedoch an, die Rauchmelder in den Fluren unterschiedlicher Etagen miteinander zu verknüpfen, um frühzeitig bei Rauchentwicklung gewarnt zu sein.

Welche Versicherung leistet im Brandfall?

Zur Absicherung gegen Brandschäden dienen die Hausratversicherung und die Wohngebäudeversicherung.

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Weitere Fragen zur Rauch­mel­d­er­pflicht

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