Ein Rauchmelder hängt an der Decke.

Rauchmelderpflicht

Bundesländer im Überblick

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Wenn sich Rauch entwickelt, können Rauchmelder Bewohner rechtzeitig warnen, damit sie sich in Sicherheit bringen können. Rauchmelder retten Leben – dennoch sind bislang nicht alle deutschen Wohngebäude ausreichend mit Rauchwarnmeldern ausgestattet.

In Deutschland sind Rauchmelder in allen Bundesländern Pflicht. Details regelt die Landesbauordnung (LBO) des jeweiligen Bundeslandes. Viele wissen auch nicht, dass Rauchmelder neben Mietwohnungen auch im eigenen Haus Pflicht sind.

Wir informieren Dich darüber, welche Regelungen in Deinem Bundesland gelten und wie Du Dich am besten schützen kannst.

Dieser Ratgeber erklärt Dir alles über die Pflicht von Brandmeldern. Informationen zur Hausratversicherung findest Du auf der Produktseite.

In welchen Bundes­län­dern sind Rauch­melder Pflicht?

Rauchmelder sind bei Neu- und Umbauten in ganz Deutschland Pflicht. In 15 von 16 Bundesländern gilt die Pflicht für Feuermelder auch für Bestandsbauten. In Sachsen muss die Installation von Rauchmeldern nur in Neu- und Umbauten erfolgen. In Brandenburg und Berlin endete die Übergangsfrist für die Rauchmelderpflicht an Bestandsbauten am 31.12.2020.

Das heißt aber nicht, dass in jedem Raum ein Rauchmelder angebracht werden muss. Die exakten Bestimmungen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland.

Da die Rauchwarnmeldepflicht in einigen Bundesländern wie Schleswig-Holstein oder Mecklenburg-Vorpommern schon seit über 10 Jahren gültig ist, müssen einige Rauchmelder bestimmt schon ausgetauscht werden. Achte darauf, den Rauchwarnmelder rechtzeitig auszutauschen.

Seit wann sind Rauchmelder überhaupt Pflicht?

Die Rauchmelderpflicht trat in Deutschland nicht einheitlich in Kraft. Als erstes Bundesland hat Rheinland-Pfalz die Pflicht, Rauchmelder zu installieren, im Jahr 2003 eingeführt. Heute haben alle 16 Bundesländer die entsprechenden Gesetze für Rauchmelder veranlasst und in ihre Landesbauverordnungen aufgenommen.

Mieter oder Vermieter: Wer muss die Rauch­melder instal­lieren?

Der Vermieter bzw. Eigentümer ist in allen Bundesländern für den Einbau bzw. die fachgerechte Installation der Rauchmelder zuständig. Die Wartung der Rauchmelder ist aber unterschiedlich geregelt. In den meisten Fällen ist der Mieter für Prüfung und Instandhaltung der Rauchwarnmelder verantwortlich.

Genaue Vereinbarungen können über den Mietvertrag geschlossen werden. Sprich Dich am besten mit Deinem Vermieter ab.
Gesetzlich ist der Vermieter aber immer in der Pflicht, die installierten Rauchmelder betriebsbereit zu halten. Er muss sicherstellen, dass die Rauchmelder durch den Mieter geprüft werden können.
Die Kosten für die Anschaffung und Installation können dann auf den Mieter umgelegt werden. Eine Erhöhung der Kaltmiete darf jedoch jährlich maximal 11 % der Investitionskosten ausmachen. Auch die Wartungskosten können übertragen werden. Diese dürfen allerdings nur auf die Neben- bzw. Betriebskosten umgelegt werden.

In welchen Räumen sind Rauch­melder Pflicht?

Grundsätzlich gilt die Rauchmelderpflicht in allen Schlafräumen, Kinderzimmern sowie allen Fluren, die als Fluchtweg dienen. Wusstest Du das? In welchen Räumen weitere Rauchmelder installiert sein müssen, wird von den Bundesländern selbst festgelegt. In Berlin und Brandenburg sind Rauchmelder zudem im allen Aufenthaltsräumen – außer Küche und Bad – Pflicht.

Es ist jedoch immer empfehlenswert, Rauchmelder dort anzubringen, wo Menschen schlafen oder sich länger aufhalten. Da in der Küche viele Brände entstehen, kann ein spezieller Rauchmelder dort für mehr Sicherheit sorgen.

In einem Wohnungsgrundriss sind die Räume eingezeichnet, in denen Rauchmelder Pflicht sind.

Rauchmelder im Bad

Es gibt keine Verpflichtung, Rauchmelder im Bad anzubringen. Grundsätzlich wird dazu geraten, keine Rauchmelder im Bad zu installieren, da es in diesen Räumen häufig zu Fehlalarmen kommen kann. Das Problem ist, dass gewöhnliche Rauchwarnmelder nicht zwischen Rauch und Wasserdampf unterscheiden können.
Doch auch im Bad gibt es potenzielle Brandquellen – beispielsweise durch elektrische Geräte wie Haartrockner oder die Waschmaschine. Möchtest Du aber einen Rauchmelder im Bad anbringen, solltest Du auf Melder mit speziellen Sensoren zurückgreifen, die Rauch und Dampf unterscheiden können. Wir denken, dass Du auf einen Alarm nach dem Duschen leicht verzichten kannst.

Rauchmelder in der Küche

Rauchmelder sind in der Küche keine Pflicht, obwohl sie oftmals einen Ausgangspunkt für Brände darstellen. Du hast Töpfe auf dem Herd vergessen? Oh je – das kann schnell zu einer Gefahr werden.

Rauchmelder in der Küche sind jedoch in keiner Landesverordnung vorgeschrieben, da herkömmliche Feuermelder sehr empfindlich reagieren. So können diese auch auslösen, wenn Du gerade Dein Abendessen kochst oder einen leckeren Kuchen backst.

Eine Lösung bieten Hitzemelder, die ausschließlich auf eine Wärme von über 60 °C reagieren. Es gibt auch spezielle Herdalarme oder Herdwächter, die direkt in der Dunstabzugshaube installiert werden. Für die Küche eignen sich Rauchmelder mit Stummschaltung am besten. Aber kein Grund zur Sorge: Auch wenn der Rauchmelder per Knopfdruck vorübergehend stummgeschaltet ist, ist der Melder weiterhin aktiv. Sollte sich die Rauchkonzentration stark erhöhen, wird erneuter Alarm ausgelöst.

Achtung! Hitzemelder sind kein Ersatz für die herkömmlichen Rauchmelder in den Schlafräumen.

Sind Rauch­melder auch im Einfa­mi­li­en­haus Pflicht?

Auch im Einfamilienhaus sind Rauchmelder Pflicht. Egal, ob man Wohnungen vermietet oder es sich um ein Eigenheim handelt – Eigentümer müssen der Pflicht, Rauchmelder zu installieren, nachkommen. In der Ausgestaltung der Regelungen unterscheidet sich die Pflicht, Feuermelder zu installieren, nicht zwischen Wohnungen und Einfamilienhäusern:

In den Kinderzimmern, Schlafzimmern und Fluren, die als Rettungswege dienen, müssen Rauchmelder zwingend eingebaut werden. Unabhängig von der Rauchmelderpflicht kann ein spezieller Feuermelder auch in der Küche und im Bad angebracht werden. Außerdem ist es ratsam, Rauchmelder auch im Wohnzimmer, Spielzimmer, Arbeitszimmer oder Hobbyraum anzubringen. Zusätzlich werden Rauchmelder im Keller und auf dem Dachboden empfohlen – auch wenn hier keine Pflicht zum Anbringen der Rauchmelder besteht (in Berlin und Brandenburg in allen Aufenthaltsräumen verpflichtend).

In einer Zeichnung eines Einfamilienhauses sind die Räume gekennzeichnet, in denen Rauchmelder Pflicht sind.

Gibt es auch eine Pflicht für Rauch­melder in gewerb­li­chen Räumen?

Für Gewerberäume wie Praxen oder Büros gibt es keine allgemeine Pflicht für Rauchmelder.
Baden-Württemberg hat dazu allerdings eine Ausnahmeregelung erlassen. Wenn ein Raum regelmäßig zum Schlafen genutzt wird, müssen auch in diesen gewerblichen Räumen Rauchmelder angebracht werden. Demnach besteht die Rauchmelderpflicht auch in Pflegeeinrichtungen, Hotels und Kindergärten mit Schlafräumen.

Unabhängig von der Pflicht von Rauchwarnmeldern müssen in gewerblichen Räumen strenge Anforderungen an den Brandschutz wie Brandmeldeanlagen oder Brandschutzkennzeichen erfüllt werden.

Tipps: Wie sollten Rauch­melder ange­bracht werden?

Rauchmelder sollten immer fachgerecht installiert werden. Nur so kann die Funktionstüchtigkeit gewährleistet werden. Generell sind sie mittig und waagerecht an der Zimmerdecke zu installieren.

Dazu solltest Du außerdem Folgendes beachten:

  • Immer nach Bedienungsanleitung vorgehen und nur beigefügte Materialien verwenden
  • Immer an der Zimmerdecke anbringen (Nur in Ausnahmefällen ist eine Installation an der Wand möglich)
  • Mindestens 50 cm Abstand zu Wänden, Balken oder Lampen einhalten
  • Immer in einer waagerechten Position installieren - auch bei Dachschrägen!
  • Nicht in der Nähe von Luftschächten anbringen
  • Nicht in der Dachspitze montieren

Die Vernetzung der Rauchmelder ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Es bietet sich jedoch an, die Rauchmelder in den Fluren unterschiedlicher Etagen miteinander zu verknüpfen, um frühzeitig bei Rauchentwicklung gewarnt zu sein.

Haus- und Wohnungseigentümer sollten unbedingt darauf achten, dass die Versicherungssumme dem aktuellen Wert des Hauses angepasst wird. Mehr Informationen zur Hausratversicherung findest Du in unserem Ratgeber: Was ist bei einer Hausrat versichert?

Achtung: Die Feuerversicherung greift nicht, wenn der Brand vorsätzlich herbeigeführt wurde.

Erklärvideo: Welchen Schutz bietet eine Hausratversicherung?

Erklärvideo zum Thema Hausratversicherung (Vorschaubild)

Hausratversicherung

Überblick über die Rauch­mel­d­er­pflicht der einzelnen Bundes­länder

Bundesland

Rauchwarnmeldepflicht

Räume

Zuständigkeit für Installation

Zuständigkeit für Wartung*

Baden-Württemberg

Seit 10.07.2013 für Neu- und Umbauten, Übergangsfrist Bestandsbauten bis 31.12.2014

Schlafräume, Kinderzimmer, Fluchtwege

Eigentümer bzw. Vermieter

Mieter

Bayern

Seit 01.01.2013 für Neu- und Umbauten, Übergangsfrist Bestandsbauten bis 31.12.2017

Schlafräume, Kinderzimmer, Fluchtwege

Eigentümer bzw. Vermieter

Mieter

Berlin

Seit 01.01.2017 für Neu- und Umbauten, Übergangsfrist Bestandsbauten bis 31.12.2020

Schlafräume, Kinderzimmer, Fluchtwege, alle Aufenthaltsräume (außer Küche, Bad)

Eigentümer bzw. Vermieter

Mieter

Brandenburg

Seit 01.07.2016 für Neu- und Umbauten, Übergangsfrist Bestandsbauten bis 31.12.2020

Schlafräume, Kinderzimmer, Fluchtwege, alle Aufenthaltsräume (außer Küche, Bad)

Eigentümer bzw. Vermieter

Eigentümer bzw. Vermieter

Bremen

Seit 01.05.2010 für Neu- und Umbauten, Übergangsfrist Bestandsbauten bis 31.12.2015

Schlafräume, Kinderzimmer, Fluchtwege

Eigentümer bzw. Vermieter

Mieter

Hamburg

Seit 24.06.2006 für Neu- und Umbauten, Übergangsfrist Bestandsbauten bis 31.12.2010

Schlafräume, Kinderzimmer, Fluchtwege

Eigentümer bzw. Vermieter

Eigentümer bzw. Vermieter

Hessen

Seit 24.06.2005 für Neu- und Umbauten, Übergangsfrist Bestandsbauten bis 31.12.2014

Schlafräume, Kinderzimmer, Fluchtwege

Eigentümer bzw. Vermieter

Mieter

Mecklenburg-Vorpommern

Seit 01.09.2006 für Neu- und Umbauten, Übergangsfrist Bestandsbauten bis 31.12.2009

Schlafräume, Kinderzimmer, Fluchtwege

Eigentümer bzw. Vermieter

Eigentümer bzw. Vermieter

Niedersachsen

Seit 01.11.2012 für Neu- und Umbauten, Übergangsfrist Bestandsbauten bis 31.12.2015

Schlafräume, Kinderzimmer, Fluchtwege

Eigentümer bzw. Vermieter

Mieter

Nordrhein-Westfalen

Seit 01.04.2013 für Neu- und Umbauten, Übergangsfrist Bestandsbauten bis 31.12.2016

Schlafräume, Kinderzimmer, Fluchtwege

Eigentümer bzw. Vermieter

Mieter

Rheinland-Pfalz

Seit 23.12.2003 für Neu- und Umbauten, seit 12.07.2012 für Bestandsbauten

Schlafräume, Kinderzimmer, Fluchtwege

Eigentümer bzw. Vermieter

Eigentümer bzw. Vermieter

Saarland

Seit 01.06.2004 für Neu- und Umbauten, Übergangsfrist Bestandsbauten bis 31.12.2016

Schlafräume, Kinderzimmer, Fluchtwege

Eigentümer bzw. Vermieter

Eigentümer bzw. Vermieter

Sachsen

Seit 01.01.2016 nur für Neubauten und Umbauen, für Bestandsgebäude nicht geplant

Schlafräume, Kinderzimmer, Fluchtwege

Eigentümer bzw. Vermieter

Mieter

Sachsen-AnhaltSeit 17.12.2009 für Neu- und Umbauten, Übergangsfrist Bestandsbauten bis 31.12.2015Schlafräume, Kinderzimmer, FluchtwegeEigentümer bzw. VermieterEigentümer bzw. Vermieter
Schleswig-HolsteinSeit 04.04.2005 für Neu- und Umbauten, seit 31.12.2010 für BestandsbautenSchlafräume, Kinderzimmer, FluchtwegeEigentümer bzw. VermieterMieter
ThüringenSeit 29.02.2008 für Neu- und Umbauten, Übergangsfrist Bestandsbauten bis 31.12.2018Schlafräume, Kinderzimmer, FluchtwegeEigentümer bzw. VermieterEigentümer bzw. Vermieter
* In allen Fällen muss der Vermieter dafür sorgen, dass der Rauchmelder in Betrieb gehalten werden kann (Gewährleistung der Betriebsbereitschaft). Die Zuständigkeit für die Wartung von Rauchmeldern in den einzelnen Bauordnungen kann durch diese mietrechtliche Pflicht verdrängt werden.

Wir beant­worten weitere Fragen zur Rauch­mel­d­er­pflicht

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