Die eVB auf einen Blick:
- Die eVB-Nummer (Elektronische Versicherungsbestätigung) ist bei der Zulassung Pflicht und gilt als Nachweis für Deinen Kfz-Haftpflichtschutz.
- Bei der Ummeldung Deines Fahrzeugs musst Du der Zulassungsstelle auch eine eVB-Nummer vorlegen.
- Die eVB-Nummer ist ein 7-stelliger Code über den die Zulassungsstelle die Angaben Deines Versicherers abrufen kann.
- Die eVB-Nummer ist in der Online-Datenbank des GdV (Gesamtverband der deutschen Versicherer) gespeichert.
- Vielleicht kennst Du die elektronische Versicherungsbestätigung noch als Doppel- oder Deckungskarte – diese Papierkarten haben aber ausgedient.
Für jede An-, Um- und Abmeldung eines Fahrzeugs benötigst Du eine elektronische Versicherungsbestätigung in Form der eVB-Nummer. Die eVB-Nummer ist ein siebenstelliger Code aus Zahlen und Buchstaben (z. B. CD12345). Die Versicherungsbestätigung enthält Angaben zu Deinem Versicherer und ist mit Dir als Versicherungsnehmer verknüpft. Deine Versicherung übermittelt die eVB-Nummer an eine zentrale Datenbank, auf welche die Zulassungsstelle zugreifen kann.
In unserem Ratgeber erhältst Du die wichtigsten Fakten zur eVB. Produktinformationen zur Autoversicherung von CosmosDirekt findest Du hier.
Was ist eine eVB-Nummer?
eVB ist die Abkürzung für elektronische Versicherungsbestätigung. Die elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer) ist ein siebenstelliger, alphanumerischer Code, der als Nachweis für einen bestehenden Kfz-Haftpflichtschutz dient.
So sieht eine eVB-Nummer zum Beispiel aus:

Das solltest Du zur eVB-Nummer wissen
Fragen rund um die eVB-Nummer und die Zulassung
Darf ich mit der eVB-Nummer, aber ohne Kennzeichen, zur Zulassungsstelle fahren?
Du hast ein Auto gekauft und willst es neu auf Dich zulassen. Auch wenn Du bereits die eVB-Nummer der Versicherung in der Tasche hast, darfst Du nicht mit dem Pkw zur Zulassungsstelle fahren. Die Fahrt zur Anmeldung ohne gültiges Kennzeichen ist verboten. Denn gesetzlich zulässig sind gemäß Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr nur Fahrten, die folgende Punkte erfüllen:
- Fahrt mit einem von der zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde zugeteilten und gültig gestempelten, amtlichen Kennzeichen (FZV § 3 (1))
- Ein dazugehöriges, ordnungsgemäß montiertes Kennzeichenschild (FZV § 10 (5))
- Ein dazu bestehender Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz (FZV § 3 (1))
Ausnahmeregelung für Wiederzulassungen:
Der Gesetzgeber hat für bestimmte Zulassungsfahrten eine Ausnahmeregelung geschaffen. Voraussetzung dafür ist, dass die Fahrt mit einem ungestempelten Nummernschild stattfindet. Dieses erhält man, wenn die Zulassungsstelle die jeweiligen Schilder bereits früher zugeteilt hat und das Fahrzeug mittels eVB-Nummer über den Nachweis verfügt, dass der Halter eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Diese Regelung tritt vor allem dann in Kraft, wenn die Wiederzulassung eines stillgelegten Fahrzeugs erfolgen soll.
Weiterhin gilt: Die Fahrten …
- … müssen im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen. Dazu zählen beispielsweise Rückfahrten von der Zulassungsbehörde nach Entfernung der Zulassungs-Stempelplakette, zur Anbringung der Zulassungs-Stempelplakette oder Durchführung einer Hauptuntersuchung / Sicherheitsprüfung.
- … müssen immer auf direktem Hin- und Rückweg erfolgen. Nur das nötige Betanken ist erlaubt.
- … müssen von den für dieses Fahrzeug geltenden Versicherungsbedingungen erfasst sein (Auskunft erteilt der zuständige Kfz-Versicherer).
- … dürfen nur erfolgen, sofern die zuständige Kfz-Zulassungsbehörde bereits vorab ein ungestempeltes Kennzeichen zugeteilt hat.
- … dürfen nur erfolgen, sofern die bisherigen, entsiegelten Kennzeichenschilder ordnungsgemäß am Auto angebracht sind.
- … sind regional beschränkt und dürfen nur innerhalb des auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirks erfolgen. Zudem sind Fahrten in einen angrenzenden Zulassungsbezirk möglich. Auskunft erteilt die zuständige Zulassungsbehörde.
- … dürfen nur stattfinden, wenn der berechtigte Fahrer die gültigen Fahrzeugpapiere bei sich führt.
- … sind üblicherweise nur über die Kfz-Haftpflichtversicherung geschützt.
Kann es bei der Zulassungsstelle Probleme mit der eVB-Nummer geben?
Die Kfz-Zulassungsstellen haben zwar Zugriff auf die Online-Datenbank, in der die eVB-Nummern gespeichert sind – allerdings kannst Du die von den Versicherungen übermittelten Daten nicht verändern. Daher solltest Du darauf achten, dass alle Daten zu Halter bzw. Versicherungsnehmer korrekt sind und den Angaben im Personalausweis entsprechen.
So könnte es zum Beispiel Probleme bei der Zulassungsstelle geben, wenn in Deinem Personalausweis mehrere Vornamen aufgeführt sind, bei der elektronischen Versicherungsbestätigung aber ausschließlich Deine Rufname.
Muss ich persönlich bei der Zulassungsbehörde erscheinen?
Damit die Zulassungsstelle die eVB-Nr. akzeptiert, muss sie unbedingt auf den Namen des Fahrzeughalters ausgestellt sein. Solange das der Fall ist, kannst du auch eine dritte Person mit der eVB-Nummer und einer ausgestellten Vollmacht im Gepäck zur Zulassungsbehörde schicken.
eVB-Nummer und Versicherungsschutz - darauf solltest Du achten!
Benötige ich eine eVB-Nummer beim Wechsel der Kfz-Versicherung?
Für jeden Fahrzeughalter wird für sein Fahrzeug beim Kraftfahrt-Bundesamt die elektronische Versicherungsnummer hinterlegt. Sie belegt, dass der Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz vorhanden ist und das Fahrzeug im Straßenverkehr betrieben werden darf.
Willst Du Deine Kfz-Versicherung wechseln, ist keine neue eVB-Nummer notwendig. Die Änderung der hinterlegten Nummer übernimmt allerdings Dein neuer Versicherer. Sobald Du den Versicherungswechsel erfolgreich durchgeführt hast und Dein neuer Versicherer die Kfz-Versicherung bestätigt hat, geht die Aktualisierung der Daten an das Kraftfahrt-Bundesamt.
Benötige ich eine eVB-Nummer, um eine Kaskoversicherung abzuschließen?
Nein. Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung kann eine Voll- oder Teilkasko für das Fahrzeug abgeschlossen werden. Damit sicherst Du Dich gegen Schäden an Deinem Fahrzeug ab, welche die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht abdeckt.
Bei den Kaskoversicherungen handelt es sich um freiwillige Versicherungen, sie sind nicht vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Für die Kfz-Zulassungsbehörde und das Kraftfahrt-Bundesamt ist deswegen ausschließlich die gültige Kfz-Haftpflichtversicherung, die mit der eVB nachgewiesen werden muss, relevant.
Wo werden die Daten der elektronischen Versicherungsbestätigung gespeichert?
Das gesamte Verfahren der elektronischen Versicherungsbestätigung wird betrieben von der GdV Dienstleistungs-GmbH (GdV DL), einer Tochtergesellschaft des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GdV). Die GdV DL führt die Online-Datenbank, an die alle 430 Zulassungsstellen, über 130 Kfz-Versicherungsunternehmen und das Kraftfahrt-Bundesamt angeschlossen sind. Über dieses System werden im Durchschnitt 50.000 elektronische Versicherungsbestätigungen pro Tag ausgestellt und abgerufen.
Die eVB gilt als Paradebeispiel für die Digitalisierung administrativer Prozesse sowie für die effektive Zusammenarbeit von öffentlicher Verwaltung und Wirtschaftsunternehmen. Das digitale eVB-Verfahren ist besser gegen Missbrauch und Fälschung geschützt als die Papiernachweise in Form von Doppelkarte bzw. Deckungskarte. Durch die Einführung der eVB ist auch gewährleistet, dass die Zahl nicht versicherter Fahrzeuge in Deutschland extrem niedrig ist. Ihr Anteil wird auf 0,001 Prozent aller Fahrzeuge geschätzt – das ist eines von 100.000 Fahrzeugen. Bei den insgesamt 57,3 Millionen Autos, Motorrädern und Nutzfahrzeugen, die 2019 in Deutschland zugelassen waren, besaßen – statistisch gesehen – lediglich 573 Fahrzeuge nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz.
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