eVB-Nummer

eVB-Nummer beantragen: Alle wichtigen Infos

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Für jede An-, Um- und Abmeldung benötigst Du eine elektronische Versicherungsbestätigung in Form der eVB-Nummer. Diese ist ein 7-stelliger Code aus Zahlen und Buch­staben. Die Versicherungsbestätigung enthält Angaben zu Deinem Versicherer und ist mit Dir als Versicherungsnehmer verknüpft. Der Versicherer sendet die eVB-Nummer an eine zentrale Datenbank, auf welche die Zulassungsstelle zugreifen kann. Im Ratgeber erfährst Du alles Wichtige zur eVB. Produkt­infos zur Autoversicherung von CosmosDirekt findest Du hier.

eVB-Nummer: Das Wichtigste auf einen Blick

Die Abkürzung „eVB“ steht für elektronische Versicherungsbestätigung.

  • Die eVB-Nummer benötigst Du für die Zulassung sowie die An- oder Ummeldung Deines Autos oder eines anderen Kfz.
  • Die eVB-Nummer ist ein 7-stelliger Code über den die Zulassungsstelle Angaben zu Deiner Autoversicherung abrufen kann.
  • Bei CosmosDirekt erhältst Du die eVB-Nummer sofort online, wenn Du eine Autoversicherung abschließt.
  • Vielleicht kennst Du die elektronische Versicherungsbestätigung noch als Doppel- oder Deckungskarte. Diese Papierkarten haben aber ausgedient.

Brauchst Du eine eVB zur Ummeldung Deines bei uns versicherten Fahrzeugs?

Ruf uns bitte unter 0681-966 68 00 an und Du erhältst direkt telefonisch Deine eVB. Halte dafür bitte Deine neue Anschrift sowie Deine Vertragsnummer oder das Kfz-Kennzeichen bereit.

Erklärvideo zum Thema eVB-Nummer

Was ist die eVB-Nummer?

Die elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer) ist ein 7-stelliger, alphanumerischer Code, der als Nachweis dafür dient, dass Du eine Kfz-Haftpflicht für Dein Fahrzeug abgeschlossen hast.

So sieht eine eVB-Nummer zum Beispiel aus:

Zu sehen ist die Zusammensetzung einer eVB Nummer anhand eines Beispiels

Du kannst Dein Auto nur zulassen oder ummelden, wenn Du eine eVB-Nummer hast. Denn in Deutschland darf ein Fahrzeug nur am Straßenverkehr teilnehmen, wenn dafür eine Kfz-Haftpflicht abgeschlossen wurde. Die Zulassungsstelle kann die eVB-Nummer über eine zentrale Datenbank prüfen und so die Daten zu Deiner Kfz-Versicherung abrufen.

Wann brauche ich die eVB-Nummer?

Die eVB-Nummer benötigst Du in diesen Fällen:

Die eVB-Nummer brauchst Du nicht nur, wenn Du Dein Auto an- oder ummeldest, sondern auch für andere Fahrzeuge, zum Beispiel Anhänger und Motorräder.

Woher bekomme ich die eVB-Nummer?

Wenn Du Deine Autoversicherung bei CosmosDirekt abgeschlossen hast, erhältst Du die eVB-Nummer sofort online über Deinen Kunden-Account. Du kannst sie Dir gleich notieren und damit Dein Fahrzeug zulassen.

Du brauchst eine neue eVB-Nummer, um Dein bei uns versichertes Fahrzeug umzumelden? Kein Problem: Melde Dich einfach unter 0681-966 68 00 bei uns und Du erhältst die eVB direkt telefonisch. Halte dafür bitte Deine Vertragsnummer und (bei Wohnortwechsel) Deine neue Adresse bereit.

Weit besseres Beitragsniveau
Weit besseres Beitragsniveau

Das Beitragsniveau unseres Basis-Tarifs wurde von Finanztest (Ausgabe 12/2022) für die getesteten Altersgruppen 20- und 40-Jährige mit "Beitrags­niveau weit besser als der Durchschnitt" beurteilt und gehört zu den günstigsten Auto­versicherungen im Test.

Was kostet die eVB-Nummer?

Die eVB-Nummer ist kostenlos. Allerdings erhältst Du die eVB-Nummer erst, wenn Du eine Autoversicherung abgeschlossen hast. Je nachdem, ob Du eine Kfz-Haftpflicht oder eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung abschließt, fallen Versicherungsbeiträge in der vereinbarten Höhe an.

Wie lange ist die eVB-Nummer gültig?

Bei CosmosDirekt ist die eVB-Nummer ab Ausstellung 18 Monate lang gültig. Du kannst Dein Auto also auch zu einem späteren Zeitpunkt zulassen. Nach Ablauf der 18 Monate verfällt die eVB-Nummer und kann nicht mehr genutzt werden.

Jede eVB-Nummer kannst Du außerdem nur einmal verwenden, danach verliert sie ihre Gültigkeit. Ab der Zulassung gilt das von der Zulassungs­behörde zugeteilte Nummern­schild als Nachweis für eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung. Möchtest Du ein weiteres Fahrzeug zulassen, musst Du eine neue eVB-Nummer beantragen.

eVB-Nummer: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Welche Dokumente brauche ich zur Beantragung der eVB-Nummer?

Damit wir die eVB-Nummer ausstellen können, brauchen wir Informationen zu dem versicherten Fahrzeug und persönliche Angaben von Dir bzw. dem Fahrzeughalter. Diese Daten solltest Du bereithalten:

  • Name und Anschrift
  • Geburtsdatum
  • Daten zum Halter des Fahrzeugs, falls Du das nicht selbst bist
  • Informationen zur Fahrzeugart (zum Beispiel Pkw, Motorrad)
  • Gewünschte Kennzeichenart (zum Beispiel Kurzzeitkennzeichen)

Tipp: Halte am besten Deinen Fahrzeugschein bereit – dort findest Du alle Angaben, die wir benötigen.

Gibt es die eVB-Nummer für Sonderkennzeichen?

Die eVB-Nummer gibt es nicht nur für herkömmliche Kfz-Kennzeichen, sondern auch für Sonderkennzeichen:

  • eVB-Nummer für Saisonkennzeichen: Diese erhältst Du bei CosmosDirekt kostenfrei unter 0681-966 68 00.
  • eVB-Nummer für Kurzzeitkennzeichen: Diese erhältst Du zunächst kostenfrei. Das Kurzzeitkennzeichen ist fünf Tage lang gültig. Entscheidest Du Dich anschließend für eine Autoversicherung bei CosmosDirekt, werden Dir die Kosten nicht in Rechnung gestellt. Ansonsten beträgt der Mindestbeitrag für den Haftpflichtschutz 120 Euro.
  • eVB-Nummer für rote Kennzeichen: Rote Kennzeichen sind in erster Linie Autohändlern für Probe- und Überführungsfahrten vorbehalten und können direkt beim Versicherer angefragt werden.
Darf ich ohne Kennzeichen zur Zulassungsstelle fahren?

Prinzipiell darfst Du nicht ohne Kennzeichen auf öffentlichen Straßen fahren, auch wenn Du die eVB-Nummer bereits erhalten hast. Es gibt jedoch Ausnahmen:

Nach den gesetzlichen Vorschriften der Fahrzeug­zulassungs­verordnung (FZV) sind Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen (also noch nicht gesiegelten oder entsiegelten Kennzeichen), unter bestimmten Bedingungen zulässig. Davon solltest Du dennoch möglichst wenig Gebrauch machen. Und: Bitte wende Dich immer zuerst einmal an Deine zuständige Zulassungsbehörde; anbei aber schon ein paar Informationen:

  • Die Zulassungsbehörde hat (ohne das Fahrzeug zuzulassen) für dieses Fahrzeug bereits vorab ein Kennzeichen zugeteilt. D. h.: es ist dafür von der bereits eine vollständige Erfassung der Halter- und Fahrzeugdaten erfolgt. Beispiel: Kennzeichen, die bei der damaligen Abmeldung bereits wieder zur Wiederzulassung exakt auf dieses Fahrzeug bezogen, reserviert wurden. Wichtiger Hinweis: Eine alleinige Wunschkennzeichen-Reservierung, etwa online auf der Homepage der Zulassungsbehörde, reicht daher nicht aus!
  • Die Fahrten müssen im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, erlaubt sind insbesondere
    • Fahrten zu der für Dich zuständigen Zulassungsbehörde (vorherige Rücksprache mit der Zulassungsbehörde notwendig!)
    • Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung bei Technischen Überwachungsorganisationen, wie TÜV, DEKRA, KÜS, uvam. (nötigenfalls zwischendurch zur Reparaturwerkstatt zur notwendigen Instandsetzung). ACHTUNG: Das Fahrzeug muss dabei verkehrssicher sein!
    • Rückfahrten nach Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs bei der Kfz-Zulassungsbehörde (bitte beachte dazu alle nachstehenden Hinweise)

Außerdem muss

  • Dein Kfz-Haftpflichtversicherer die Einbeziehung der Fahrt/Fahrten in den Versicherungsschutzumfang zusichern, d. h. im elektronischen Datensatz der Dir von ihm genannten elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.) für dieses Fahrzeug ist vermerkt: „gilt auch für Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen nach § 10 Abs. 4 FZV“. Den Umfang des von Dir gewünschten Kfz-Versicherungsschutzes vereinbare bitte daher mit Deiner Kfz-Versicherung (z. B. Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko).
  • Diese elektronische Versicherungsbestätigungs-Nummer. (eVB-Nr.) zur Zulassung dieses Fahrzeugs zusammen mit der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mitgeführt werden.

Weitere wichtige Hinweise:

  • Es ist jeweils die kürzeste, direkte Anfahrt- und Rückfahrtstrecke zu wählen. Nicht gestattet sind Fahrten oder Umwege zu privaten Zwecken (z.B. Transport, Einkauf).
  • Fahrten sind auf betreffenden und angrenzenden Zulassungsbezirk beschränkt.
Kann es bei der Zulassungsstelle Probleme mit der eVB-Nummer geben?

Die Kfz-Zulassungsstellen haben Zugriff auf die Online-Datenbank, in der die eVB-Nummern gespeichert sind, und können dort die benötigten Daten abrufen. In der Regel funktioniert das reibungslos. Probleme kann es manchmal geben, wenn die übermittelten Daten nicht mit Deinen Angaben vor Ort übereinstimmen. Zum Beispiel, wenn mehrere Rufnamen in Deinem Ausweis stehen, in der Versicherungsbestätigung aber nur einer.

Aber keine Angst: Solltest Du mit der eVB-Nummer Probleme haben, melde Dich einfach unter 0681-9 66 6800 bei uns und wir stellen Dir sofort eine neue eVB aus.

Muss ich persönlich bei der Zulassungsstelle erscheinen?

Du kannst auch eine andere Person mit der eVB-Nummer und den nötigen Unterlagen zur Zulassungsstelle schicken. Dann musst Du dieser Person aber unbedingt eine Vollmacht ausstellen. Diese kannst Du meistens online bei der Zulassungsstelle herunterladen.

Benötige ich eine eVB-Nummer beim Wechsel der Kfz-Versicherung?

Willst Du Deine Kfz-Versicherung wechseln, brauchst Du keine neue eVB-Nummer. Die Änderung der hinterlegten Nummer übernimmt Dein neuer Versicherer. Sobald Du den Versicherungswechsel erfolgreich durchgeführt hast und Dein neuer Versicherer die Kfz-Versicherung bestätigt hat, werden die Daten beim Kraftfahrt-Bundesamt aktualisiert.

Benötige ich eine eVB-Nummer, um eine Kaskoversicherung abzuschließen?

Nein. Du benötigst die eVB-Nummer nur zum Nachweis, dass Du die „Pflicht­versicherung“ für Dein Fahrzeug abgeschlossen hast, also die Kfz-Haftpflicht. Eine Voll- oder Teilkaskoversicherung ist hingegen eine freiwillige Absicherung, für die Du keine eVB-Nummer benötigst.

Wo werden die Daten der eVB gespeichert?

Das Verfahren der elektronischen Versicherungs­bestätigung (eVB) wird betrieben von der GdV Dienstleistungs-GmbH (GdV DL), einer Tochter­gesellschaft des Gesamt­verbandes der Deutschen Versicherungs­wirtschaft (GdV). Die GdV DL führt die Online-Datenbank, an die alle 430 Zulassungsstellen, über 130 Kfz-Versicherungs­unternehmen und das Kraftfahrt-Bundesamt angeschlossen sind. Über dieses System werden im Durchschnitt 50.000 elektronische Versicherungsbestätigungen pro Tag ausgestellt und abgerufen.

Das digitale eVB-Verfahren ist besser gegen Missbrauch und Fälschung geschützt als die früheren Papiernachweise in Form von Doppelkarte bzw. Deckungskarte. Durch die Einführung der eVB ist auch gewährleistet, dass die Zahl nicht versicherter Fahrzeuge in Deutschland extrem niedrig ist. Bei den insgesamt 57,3 Millionen Autos, Motorrädern und Nutzfahrzeugen, die 2019 in Deutschland zugelassen waren, besaßen – statistisch gesehen – lediglich 573 Fahrzeuge nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz.

Hast Du Fragen zur Kfz-Versicherung? Wir beraten Dich gerne telefonisch oder per E-Mail.

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