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Haushaltsunfall: Wann zahlt die Unfallversicherung?

Nirgendwo sonst geschehen so viele Unfälle, Verletzungen und sogar tödliche Unfälle wie im eigenen Zuhause. In unserem Ratgeber erfährst Du alles Wissenswerte zu Haushaltsunfällen, Gefahrenquellen und idealem Unfallschutz durch Deine private Unfallversicherung.

Unfallversicherung im Haushalt

  • Häufig Stürze & Schnitte
  • Gesetzliche zahlt nicht
  • Private Absicherung nötig

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Das Wichtigste zum Un­fall im Haus­halt & Ver­siche­rung in Kürze

  • Ein Unfall wird dann als Haushaltsunfall gewertet, wenn er direkt im Haushalt und seiner direkten Umgebung (z.B. Garten, Garage, Innenhof) passiert ist.
  • Zu den häufigsten Unfallarten gehören Stürze und Schnittverletzungen.
  • Viele Gefahrenquellen und Verletzungen lassen sich mit einem achtsamen Verhalten vermeiden.
  • Bei Unfällen in Deinem Haushalt oder in Deiner Freizeit leistet die gesetzliche Unfallversicherung NICHT für entstandene Schäden. Damit Du auch zu Hause und in Deiner Freizeit gut abgesichert bist, empfiehlt sich eine private Unfallversicherung.

Unfall im Haus­halt: immer mehr töd­liche Un­fälle zu Hause

Betrachtet man die Unfälle mit Todesfolge, fällt auf: Die Zahl der Unfalltoten nach Haushaltsunfällen ist in den vergangenen Jahren gestiegen – von knapp 12.000 Opfern im Jahr 2018 auf 15.500 im Jahr 2022. Gemessen an allen Unfalltoten machen Haushaltsunfälle den größten Teil aus – etwa 50 %.1 Dabei sind vor allem Senioren (über 65 Jahren) betroffen.

Aktuelle Zahlen für nicht-tödliche Verletzungen im eigenen zu Hause liegen leider nicht vor. Doch das Robert-Koch-Institut stellte 2017 klar, dass die meisten Unfälle zu Hause und in der Freizeit passieren – mit und ohne Todesfolge.2

Gefahr im Haus­halt: die häufig­sten Unfall­arten

Freiliegende Kabel, ein wackeliger Hocker, rutschige Fliesen: Die Gefahrenquellen im Haushalt sind vielfältig. Ob Du nun über ein Kabel stolperst oder von einem Hocker fällst – beides geht als Sturz in die Unfallstatistik ein. Das sind die gängigen Unfälle im Haushalt:

  • Stürze
  • Verbrennungen
  • Schnitte
  • Stromschläge
  • Vergiftungen

Erste Hilfe nach einem Un­fall im Haus­halt

Ein Unfall lässt sich trotz vorausschauender Planung und aufmerksamen Verhaltens nie ganz vermeiden. Daher ist es umso wichtiger, im Notfall zu wissen, was zu tun ist. Hier kann vor allem das regelmäßige Auffrischen der wesentlichen Erste-Hilfe-Maßnahmen entscheidend sein. Aber auch ein aktualisierter und zentral angebrachter Verbandskasten sowie ein funktionsbereiter Feuerlöscher sind im Notfall Gold wert.

Bei einem Sturz kommt es auf die Art und Schwere der Verletzung an. Bei Prellungen und blauen Flecken schaffen kühlende Pads Abhilfe. Offene Wunden sollten möglichst zeitnah desinfiziert und anschließend mit Pflaster oder Verband geschützt werden. Lässt sich nach einem Sturz eine schwerwiegendere, innere Verletzung wie z. B. ein Knochenbruch nicht ausschließen, solltest Du umgehend den Notruf wählen. Außerdem empfiehlt es sich, das betroffene Körperareal stabil zu positionieren.

Als Grundregel gilt bei Verbrennungen: Eine Brandverletzung größer als ein Handteller und in der Brandwunde haftende Kleidung erfordern das Rufen eines Notarztes. Als Erstmaßnahme sollte nach einem Haushaltsunfall mit Verbrennung die Wunde immer mit fließendem Wasser gekühlt werden. Dabei muss das Wasser selbst nicht kalt oder kühl sein, sonst droht bei zu langer Behandlung eine Unterkühlung des Wundbereiches. Anschließend kann ein Wundverband mit Brandkompresse angelegt werden.

Gerade bei tiefen Schnitten oder Stichen mit spitzen Gegenständen sollte ein Druckverband auf die betroffene Stelle gelegt werden. Ist die Wunde zu groß und der Blutverlust lässt sich nicht stoppen, solltest Du den Notarzt rufen. Drücke bis zum Eintreffen des Krankenwagens den Blutfluss des Körperareals ab. Ist die gröbste Gefahr vorüber, sollte der Tetanusschutz überprüft werden, um eine Blutvergiftung auszuschließen.

Bei Verdacht auf eine Vergiftung muss grundsätzlich der Notarzt gerufen werden. Idealerweise informierst Du Dich zusätzlich direkt beim Giftnotruf, der rund um die Uhr und das ganze Jahr bei Notfällen erreichbar ist! Hier findest Du die Giftnotrufzentralen und Giftinformationscenter.

Wer bei einem Un­fall im Haus­halt zahlt

Bei einem Unfall im Haushalt springt die gesetzliche Unfallversicherung nicht für entstandene Schäden ein. Sie deckt nur Unfälle ab, die auf der Arbeit, in der Ausbildungsstätte und auf Arbeitswegen passieren.

Um in den eigenen vier Wänden einen umfänglichen Unfallschutz genießen zu können, ist eine private Unfallversicherung unabdingbar. So können die finanziellen Folgen z. B. eines Krankenhausaufenthaltes oder Folgebehandlungen nach einem Haushaltsunfall abgefangen werden.

Wann genau Du eine Unfallversicherung im Haushalt brauchst und welche Konditionen und Leistungen Dir die Unfallversicherung von CosmosDirekt bietet, erfährst Du in unserem Ratgeber.

Wie sich Un­fälle im Haus­halt ver­meiden lassen

Wenn Du folgende Unfallschutz-Tipps beachtest, senkst Du Dein Risiko für einen Haushaltsunfall:

  • Regelmäßig Stolperfallen wegräumen, z. B. das Spielzeug der Kinder oder herumliegende Kabel.
  • Stabile und sichere Leitern bzw. Trethocker verwenden, um höhere Dinge zu erreichen.
  • Gerade auf Fliesenboden rutschfestes Schuhwerk tragen und Anti-Rutsch-Matten auslegen.
  • Nach dem Wischen dem Boden genug Zeit zum Trocknen geben.
  • Für ausreichend Beleuchtung auf dem nächtlichen Weg zur Toilette sorgen.
  • Werkzeuge nur ihrem Zweck gemäß verwenden.
  • Defekte Elektrogeräte niemals selbst reparieren, sondern dem Fachmann übergeben.
  • Bei gefährlichen Tätigkeiten den passenden Schutz tragen (z. B. Schutzbrille beim Löten oder Sägen).
  • Aufmerksam mit spitzen und scharfen Gegenständen arbeiten – nicht ablenken lassen.
  • Schneidearbeiten in der Küche nur mit rutschfester Unterlage durchführen.
  • Netzstecker ziehen, wenn ein elektrisches Gerät nicht mehr in Benutzung ist.
  • Laufende elektrische Geräte nicht in Kontakt mit Wasser bringen.
  • Gifte, Säuren, Laugen usw. nicht in Getränkeflaschen umfüllen, um Verwechslungen zu vermeiden.

Häufige Fragen zu einem Un­fall im Haus­halt und der Unfall­ver­siche­rung

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    Für die Risikolebens,- Sterbegeld und/oder Berufsunfähigkeitsversicherung gilt: In den ersten 5 Versicherungsjahren erhält der Versicherungsnehmer für das jeweilige Versicherungsjahr, in dem der Vertrag ungekündigt besteht und die Erst- bzw. Folgeprämie fristgerecht gezahlt wurde, je einen OBI Gutschein über einen Wert von 15 Euro. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Gewährung eines Gutscheins über den Gesamtbetrag von 75 Euro. Ausgeschlossen sind Abschlüsse, wenn bereits in der Vergangenheit ein Vertrag zum jeweiligen Produkt abgeschlossen, hierfür ein Gutschein vergeben und anschließend gekündigt wurde. Der erste Gutschein wird 2 Monate nach Versicherungsbeginn ausgehändigt, d.h. zum Beispiel bei Versicherungsbeginn 01.07.2026 im September 2026. Die Gutscheine in den Folgejahren werden jeweils im Monat des Versicherungsbeginns (im genannten Beispielfall also jeweils im Juli) ausgehändigt. Voraussetzung ist, dass bis dahin der Beitrag regelmäßig gezahlt wurde und der Vertrag ungekündigt ist.

    Für FlexInvest gilt: In den ersten 5 Versicherungsjahren erhält der Versicherungsnehmer für das jeweilige Versicherungsjahr, in dem der Vertrag ungekündigt besteht und die Erst- bzw. Folgeprämie fristgerecht gezahlt wurde, je einen OBI Gutschein über einen Wert von 15 Euro. Der erste Gutschein wird 4 Monate nach Versicherungsbeginn ausgehändigt, d.h. zum Beispiel bei Versicherungsbeginn 01.07.2026 im November 2026. Die Gutscheine in den Folgejahren werden jeweils im Monat des Versicherungsbeginns (im genannten Beispielfall also jeweils im Juli) ausgehändigt. Voraussetzung ist, dass bis dahin die Beiträge (bei laufenden Beiträgen von mindestens 25 Euro monatlich oder 300 Euro pro Jahr; bei Einmalbeitrag eine Einzahlung und in der Folge ein bestehendes Guthaben von mindestens 1.000 Euro) regelmäßig und fristgerecht eingezahlt wurden, der Vertrag ungekündigt ist und nicht beitragsfrei gestellt wurde. Bei Einmalbeitrag muss ein Guthaben von mindestens 1.000 Euro vorhanden sein. Ausgeschlossen sind Abschlüsse, die bereits bestehende Verträge zu FlexInvest ablösen und/oder ergänzen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Abschlüsse, wenn bereits in den letzten 12 Monaten ein Vertrag zu FlexInvest bei CosmosDirekt bestand.

    Für die Privat-Haftpflicht-, Tierhalter-Haftpflicht-, Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht -, Hausrat-, Wohngebäude-, Unfall- und/oder Autoversicherung mit dem Baustein Verkehrs-Rechtsschutz gilt: Der 15 Euro OBI Gutschein wird 2 Monate nach Versicherungsbeginn ausgehändigt, d.h. zum Beispiel bei Versicherungsbeginn 01.07.2026 im September 2026. Voraussetzung ist, dass bis dahin der Beitrag regelmäßig gezahlt wurde und der Vertrag ungekündigt ist. Ausgeschlossen sind Abschlüsse, die bereits bestehende Verträge zum jeweiligen Produkt bei CosmosDirekt ablösen und/oder ergänzen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Abschlüsse, wenn bereits in den letzten 12 Monaten ein Vertrag zum jeweiligen Produkt bei CosmosDirekt bestand (ausgenommen Fahrzeugwechsel oder zusätzliche Fahrzeuge bei der Autoversicherung mit Verkehrs-Rechtsschutz).

    Für alle Aktionsprodukte gilt: Der Versand des Gutscheins erfolgt grundsätzlich per E-Mail. Bitte achte daher darauf, dass Deine bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse korrekt ist und das Postfach genügend Speicherkapazität aufweist. CosmosDirekt behält sich das Recht vor, im Falle des Verdachts technischer Manipulationen oder sonstigen Missbrauchs (zum Beispiel missbräuchlicher Mehrfachabschluss) den/die entsprechenden Teilnehmer von der Aktion auszuschließen. CosmosDirekt behält sich weiterhin vor, die Aktion ganz oder in Teilen zu beenden, wenn die Aktion nicht planmäßig abläuft (zum Beispiel Manipulation oder sonstiger Missbrauch) oder dies aus anderen technischen oder rechtlichen Gründen notwendig ist. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

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  • 1

    https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Gesundheit/Todesursachen/Tabellen/sterbefaelle-unfaelle.html (zuletzt abgerufen am 22.07.2024)

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  • 2
  • 3

    Der Rabatt gilt für alle bis 30 Jahre.

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  • 4

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