Zweitwagen günstig bei der Nummer 1* versichern
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Die Zweitwagenversicherung in Kürze:
Viele Familien legen sich mit der Zeit ein zweites oder drittes Auto zu. Beim Kauf eines Zweitwagens ist eine Frage besonders wichtig: Wie hoch ist die finanzielle Belastung? Zum Kaufpreis kommen für das weitere Fahrzeug noch die Kosten für den Unterhalt, die Kfz-Steuer und die Kfz-Versicherung hinzu. Die Versicherung ist umso teurer, je geringer die Schadenfreiheitsklasse ist. Viele Versicherer gewähren für einen Zweitwagen aber einen günstigeren Schadenfreiheitsrabatt.
In unserem Ratgeber stellen wir wichtige Kriterien zur Wahl der Zweitwagenversicherung vor und beantworten die Frage, wie die Einstufung eines Zweitwagens erfolgt.
Der Ratgeber bietet allgemeine Informationen. Produktinformationen zur Autoversicherung von CosmosDirekt finden Sie hier.
ProduktinformationenBei der Haftpflicht- und Kaskoversicherung für den Zweitwagen können Sie viel Geld sparen. Denn einige Versicherer gewähren beim Abschluss einer Versicherung für ein weiteres Fahrzeug auf ein und denselben Versicherungsnehmer oder dessen Partner im gleichen Haushalt eine Sondereinstufung bei den Schadenfreiheitsklassen (kurz: SF-Klassen).
Die Höhe der Einstufung hängt vom Versicherer ab. Die Idee hinter dieser Zweitwagenregelung ist einfach: Im Normalfall würde das Fahrzeug in die SF-Klasse 0 fallen und den Versicherungsnehmer mit einem hohen Beitrag belasten. Der Kunde fährt mit seinem Erstwagen aber schon über mehrere Jahre unfallfrei. Deshalb gewähren viele Versicherer für den zweiten Wagen einen günstigeren Schadenfreiheitsrabatt. Am häufigsten bieten die Versicherungsgesellschaften eine Einstufung des Zweitwagens in die SF-Klasse ½ an. Einige Versicherer gehen sogar noch weiter und stufen von Anfang an in die SF-Klassen 2 bis 3 ein oder bieten eine noch höhere Sondereinstufung.
Eine gesetzliche Regelung gibt es für die Sondereinstufung nicht. Alles, was über die Einstufung in SF-Klasse 0 hinausgeht, hängt von den Bedingungen des Versicherers ab. Viele Gesellschaften binden die Kfz-Versicherung für Zweitwagen an bestimmte Voraussetzungen.
Inwieweit ein Autofahrer bei der Zweitwagenversicherung sparen kann, hängt von den jeweiligen Konditionen ab, die der Versicherer seinen Kunden einräumt. In den meisten Fällen zahlt es sich für den Versicherungsnehmer aus, eine Kfz-Versicherung nach der Zweitwagenregelung abzuschließen.
Jedes Fahrzeug hat eine eigene Versicherung. Melden Sie für das Zweitfahrzeug einen Schaden, hat dies keine Auswirkungen auf die Versicherung für das Erstfahrzeug.
Wenn Sie Ihren Zweitwagen mit den günstigen Konditionen der Zweitwagenregelung versichern möchten, sind einige Voraussetzungen zu erfüllen. Diese können sich von Anbieter zu Anbieter unterscheiden:
Die gleiche Kfz Schadenfreiheitsklasse für den Zweitwagen zu erhalten, ist nur in den seltensten Fällen möglich und auch nicht unbedingt kostengünstiger. Nur wenige Versicherer stufen einen Zweitwagen in die gleiche Schadenfreiheitsklasse ein wie den Erstwagen. Diese Sonderregelung ist meistens an strenge Bedingungen geknüpft. Das Erst- und Zweitfahrzeug muss auf ein und denselben Versicherungsnehmer zugelassen sein und nur er darf die Fahrzeuge im Straßenverkehr führen.
Meistens wird ein hoher Basisbeitrag zugrunde gelegt. Aber durch Sonderrabatte können viele Autofahrer bei der Versicherung eines Zweitwagens bessere oder ähnlich gute Konditionen wie beim Erstwagen erhalten. Deshalb sollte sich jeder genau über das Thema Zweitwagenversicherung informieren.
CosmosDirekt bietet einen Zweitwagen-Rabatt für die Kfz-Versicherung an. Voraussetzung: bei Abschluss muss auf Sie oder auf Ihren Ehepartner, eingetragenen Lebenspartner oder Ihren in häuslicher, eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Partner bereits ein Pkw mit mindestens SF-Klasse 5 versichert sein. Der Erst- und Zweitwagen darf nur von Ihnen und den genannten Personen gefahren werden.
Wenn Sie bei CosmosDirekt Ihren Zweitwagen versichern, erhalten Sie folgende Prozente:
Einstufung in Schadenfreiheitsklasse | Nachlass in Kfz-Haftpflicht | Nachlass in Vollkasko |
---|---|---|
SF 1/2 | 34 % | 19 % |
SF 1 | 27 % | 16 % |
SF 2 | 20 % | 12 % |
SF 3 | 14 % | 8 % |
SF 4 | 7 % | 6 % |
SF 5 | 2 % | 4 % |
Beim Abschluss einer Autoversicherung für den Zweitwagen empfiehlt es sich, zuerst mit dem Versicherungsunternehmer zu klären, unter welchen Voraussetzungen ein Zweitwagen versichert wird. Allgemein spricht man bei einem Fahrzeug von einem Zweitwagen, wenn auf den Halter oder dessen Ehepartner bzw. Partner bereits ein Erstwagen zugelassen ist. Viele Gesellschaften versichern ein Fahrzeug nur als Zweitwagen, wenn das vorhandene Auto schon bei ihnen versichert ist. Andere Versicherer zeigen sich kulanter und versichern ein zweites Fahrzeug auch, wenn der Erstwagen bei einer Fremdgesellschaft versichert ist.
Generell müssen Halter des Fahrzeugs und Versicherungsnehmer nicht identisch sein. Viele Versicherungsunternehmen bieten allerdings Vergünstigungen an, wenn der Erst- und Zweitwagen ausschließlich vom Ehepartner, eingetragenen Lebenspartner oder von einem mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher, eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Partner gefahren wird. Abgesehen davon lohnt es sich gerade für Fahranfänger und Autofahrer mit einer sehr niedrigen SF-Klasse, wenn sie ihr Fahrzeug über die Familie versichern, da so die Prämie durch die Zweitwagenreglung sinkt.
Beim Abschluss der Kfz-Versicherung für Zweitwagen werden ansonsten die gleichen Kriterien wie bei der Versicherung eines Erstfahrzeugs abgefragt, wie zum Beispiel Fahrzeugart, Erstzulassung und Stellplatz. Für den Zweitwagen gilt dementsprechend auch die gleiche Versicherungsfreiheit: Es muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, während eine Teil- oder Vollkaskoversicherung optional ist. Wer sich für eine Vollkasko bei seinem Zweitwagen entscheidet, kann die Nachlässe, die sich für die Haftpflichtversicherung aus der SF-Klasse ergeben, auch für die Zusatzversicherung nutzen.
Das Angebot des aktuellen Versicherers mag durch spezielle Rabatte kostengünstig erscheinen. Bedingt durch den Preiskampf unter den Kfz-Versicherungen ist es aber möglich, dass ein anderer Anbieter ein besseres Angebot hat. Ein Vergleich der Versicherungen kann daher häufig zu hohen Einsparungen führen.
Fahranfänger freuen sich über ihre neu gewonnene Freiheit und möchten diese auch nutzen. Doch die Unterhaltskosten des eigenen Autos belasten den Geldbeutel enorm. Fahranfänger müssen aufgrund ihrer geringen Fahrpraxis bei einer Erstwagenversicherung mit hohen Prozenten rechnen. Die ungünstige SF-Klasse 0 lässt die Prämie stark steigen. Eine Kfz-Versicherung für Zweitwagen kann sich in diesem Fall auszahlen.
Viele Eltern von Führerschein-Neulingen versichern das Auto des Fahranfängers als Zweitwagen. Dadurch besteht die Möglichkeit, die nachteilige SF-Klasse zu umgehen. Der Zweitwagen wird aufgrund der Zweitwagenregelung direkt mit der SF-Klasse ½ eingestuft. Auf diese Weise lassen sich mehr als 20 Prozent gegenüber einer Erstwagenversicherung sparen. Wenn der Zweitwagen unfallfrei bleibt, steigt der Rabatt mit der Zeit zusätzlich. Die Eltern sind hierbei Halter des Fahrzeugs, während das Kind als Fahrer eingetragen wird.
Hat der Fahranfänger nach ein paar Jahren schadenfreie Jahre gesammelt, kann dann der Zweitwagen auf den Namen des Kindes versichert und die schadenfreien Jahre übertragen werden.
Dazu muss der Versicherungsnehmer der Übertragung offiziell zu stimmen, während der Übernehmende nachweisen muss, in diesem Zeitraum das Fahrzeug wirklich überwiegend gefahren zu haben. Die Rabattübertragung ist aber nur zwischen Verwandten 1. Grades, in diesem Fall Eltern und Kindern, gestattet. In unserem Ratgeber die richtige Strategie für Fahranfänger erfahren Sie mehr.
Sie möchten als Fahranfänger Ihr eigenes Auto versichern? Profitieren Sie von unserer Fahranfängerversicherung.
Neben der Sondereinstufung für Zweitwagen in der Kfz-Versicherung bieten einige Gesellschaften zusätzliche Rabatte:
Die Kfz-Versicherung für Zweitwagen macht das Versichern eines weiteren Fahrzeuges kostengünstiger. Insbesondere Familien und häusliche Gemeinschaften profitieren von den preislichen Vergünstigungen der Kfz-Zweitwagenversicherung.
Gerade für Fahranfänger ist die Versicherung über Familienmitglieder attraktiv. Ihnen fehlt jahrelange Fahrpraxis und sie werden deshalb bei einer Erstwagenversicherung mit der SF-Klasse 0 eingestuft, was hohe Prämien zur Folge hat. Versichern die Eltern das Fahrzeug als Zweitwagen, lässt sich das vermeiden.
Bei der Berechnung des Versicherungsbeitrages gelten die gleichen Voraussetzungen wie für das Erstfahrzeug. Die Versicherer beziehen unterschiedliche Tarifmerkmale in die Berechnung mit ein. Die Kosten der Zweitwagen-Versicherung ergeben sich vor allem aus der Schadenfreiheitsklasse, der Typ- und Regionalklasse sowie dem Alter des Autos. Außerdem spielen die jährliche Fahrleistung und der Versicherungsumfang eine entscheidende Rolle.
In unserem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie die Kosten der Kfz-Versicherung berechnen können.
Im Grunde nicht, denn die Schadenfreiheitsklasse kann nur für einen Versicherungsvertrag genutzt werden. Die Einstufung für den Zweitwagen erfolgt unabhängig von der des Erstwagens. Bei einigen Versicherern wird aber eine Sondereinstufung im Rahmen einer Zweitwagenregelung gewährt. Somit können Sie auch Ihren Zweitwagen günstig versichern.
Möchten Sie ein zweites Auto versichern, werden Sie normalerweise in die SF-Klasse 0 eingestuft. Ist bereits ein Fahrzeug aus dem gleichen Haushalt bei der CosmosDirekt versichert, erhalten Sie für die Anmeldung eines zweiten Fahrzeugs unter wenigen Voraussetzungen eine Sondereinstufung. Aufgrund der besonderen Zweitwagenregelung werden Sie nicht in die teure SF-Klasse 0 eingestuft und erhalten bis zu 34 % Zweitwagen-Rabatt.
Wenn Sie Ihren Zweitwagen nur einige Monate im Jahr nutzen, kann es sich durchaus lohnen, das Fahrzeug mit einem Saisonkennzeichen anzumelden. In diesem Fall sind die Versicherungsbeiträge nur für die Zeit zu bezahlen, in der das Auto auch gefahren wird. Um den Schadenfreiheitsrabatt im nachfolgenden Jahr zu erhalten, muss das Zweitfahrzeug mindestens 6 Monate im Jahr versichert sein – unfallfrei.
In der Zeit, in der der Zweitwagen nicht angemeldet ist, darf dieser weder gefahren noch im öffentlichen Straßenraum abgestellt werden.
Die Kfz-Steuer für den Zweitwagen richtet sich wie beim Erstwagen nach dem Hubraum, der Antriebsart sowie dem Schadstoffausstoß.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung kann von der Steuer abgesetzt werden – für Erst- und Zweitfahrzeug. Allerdings gibt es eine Begrenzung für die Höhe der abzusetzenden Steuer. Derzeitig liegt die Grenze von alleinstehenden Arbeitnehmern bei 1.900 Euro.
Nein, eine Kfz-Versicherung wird generell für jeden Fahrzeug einzeln abgeschlossen. Möchten Sie mehrere Autos anmelden, können Sie jedes bei einem anderen Anbieter versichern.
Versichern Sie zwei Wagen bei einer Gesellschaft, können Sie gegebenenfalls von Rabatten profitieren.
Sie können beide Autos nicht über einen Vertrag versichern. Für beide Fahrzeuge muss eine eigenständige Versicherung abgeschlossen werden. Es lohnt sich aber in der Regel nicht, zwei Autos als Erstwagen zu versichern. Für Zweitwagen gibt es bessere Konditionen wie für Erstwagen.
Haben Sie Fragen zur Autoversicherung und Kfz Versicherung? Wir beraten Sie gerne telefonisch oder per E-Mail.