Kinder verursachen schnell Schäden. Da die Eltern in der Verantwortung stehen, können Kosten für den Schadenersatz deren finanziellen Ruin bedeuten. Diesem Fall beugt die Familienhaftpflicht vor. In der Familienhaftpflichtversicherung sind der Ehepartner und alle im Haushalt lebenden Kinder mitversichert. Unter Umständen können noch weitere Personen eingeschlossen werden. Im Ratgeber findest Du weitere Informationen zur Haftpflichtversicherung für Familien.
Informationen zur privaten Haftpflichtversicherung von CosmosDirekt findest Du auf der Produktseite.
Diese Begriffe solltest Du kennen
Tim ist acht Jahre alt. Derzeitiges Ziel für die Zeit, wenn er groß ist: Fußball-Star. Seine Idole: Lionel Messi und Christiano Ronaldo. Also übt Tim jeden Tag Dribbeln, Flanken und Torabschluss. Am liebsten im Garten seiner Eltern, aber manchmal auch in der verkehrsberuhigten Seitenstraße. Doch neulich hat er sich beim Spielen mit Kindern aus der Nachbarschaft verschätzt. Er nahm beim Elfmeter zu viel Anlauf, hämmerte zu wuchtig gegen den Ball und schoss ihn hoch über das kleine Tor. Aufgehalten wurde das runde Leder erst von viereckigem Glas: Leider handelte es sich dabei um das große Terrassenfenster der Nachbarin, das zersprang.
Für den Schaden, den Tim angerichtet hat, kann die Nachbarin Ersatz verlangen. Mit einer Familienhaftpflicht ist Tims Familie bestens aufgestellt. Denn sie übernimmt die Schadenregulierung und bezahlt die Kosten für eine neue Fensterscheibe. Ansonsten müssten die Eltern selbst zahlen. Dabei ist die Familienhaftpflichtversicherung eine echte Familienversicherung. Eine Police reicht aus, um Kinder und Eltern gleichermaßen gegen Schadenersatzforderungen Dritter abzusichern. Selbst volljährige Kinder, die noch die erste Berufsausbildung / das erste Studium absolvieren, sind kostenfrei mitversichert.
Wer ist in der Familienhaftpflicht mitversichert?
Eine Familienhaftpflichtversicherung ist für die ganze Familie ausreichend. Nicht jedes Familienmitglied muss also eine eigene Police besitzen. Der Schutz durch diese Haftpflicht umfasst den Versicherungsnehmer, den Ehepartner beziehungsweise den Partner der eingetragenen Lebenspartnerschaft sowie alle Kinder, die im Haushalt leben. Dabei wird nicht zwischen leiblichen, Pflege-, Adoptiv- oder Stiefkindern unterschieden. Abgesichert sind alle gleichermaßen.
Zudem können unter Umständen noch weitere Personen, die im Haushalt leben, mitversichert sein. Je nach Leistungsumfang des Versicherers deckt die Familienhaftpflichtversicherung auch Au-pair- oder Kindermädchen ab. Gelegentlich können auch Großeltern oder Geschwister der Eltern in die Familienhaftpflicht aufgenommen werden. In der Regel ist dies nur bei unverheirateten beziehungsweise alleinstehenden Angehörigen möglich. Anderenfalls benötigen diese eine eigene private Haftpflichtversicherung.
Wer hat bei der Familienhaftpflicht Versicherungsschutz?
Immer | Abhängig vom Anbieter |
---|---|
Versicherungsnehmer | Au-pair |
Ehepartner / Partner (eingetragene Lebenspartnerschaft) | Kindermädchen |
Kinder (auch Pflege-, Adoptiv- und Stiefkinder) | Alleinstehende Angehörige (zum Beispiel Eltern, Großeltern) |
Wann endet die Mitversicherung?
Grundsätzlich endet der Versicherungsschutz durch die Familienhaftpflicht, sobald die Kinder die Volljährigkeit erreicht haben und auf eigenen Beinen stehen, auch in finanzieller Hinsicht. Beide Umstände treten in der Regel erst dann gleichzeitig ein, wenn die Kinder ins Berufsleben einsteigen. Bis dahin sind sie weiterhin durch die Familienhaftpflichtversicherung geschützt. Das bedeutet, dass volljährige Kinder bis zum Abschluss einer Berufsausbildung beziehungsweise des Studiums über die Eltern versichert bleiben können. Dies trifft sogar dann zu, wenn sie sich zwischen Abitur und Lehre beziehungsweise Studium zu einem einjährigen Bundesfreiwilligendienst verpflichten.
Mitversicherung volljähriger Kinder während Lehre und Studium
Voraussetzung für die Mitversicherung in der Familienhaftpflicht ist aber, dass Lehre oder Studium unmittelbar nach dem Schulabschluss aufgenommen werden. Schließt sich unmittelbar an das Ende der Ausbildung eine Arbeitslosigkeit an, ist das volljährige Kind bei einigen Versicherungen bis zu einem Jahr mitversichert. Das Kind muss in diesem Fall meistens bei den Eltern wohnen und jünger als 30 Jahre sein.
Ebenso abgesichert sind die üblichen Wartezeiten zwischen den Ausbildungs- und Lebensabschnitten. Nimmt aber die Tochter nach dem Abitur eine längere Auszeit, um durch die Welt zu reisen oder in Australien als Au-Pair zu arbeiten, ist sie nicht mehr durch die Familienhaftpflicht versichert.
Wenn Kinder heiraten, endet auch die Familienhaftpflicht
Die Versicherer beenden die Mitversicherung in der Regel auch, wenn das Kind heiratet. Dann benötigen Sohn beziehungsweise Tochter eine eigene private Haftpflichtversicherung. Da sie eine Familie gegründet haben, stehen sie nun selbst in der Verantwortung. Das trifft auch dann zu, wenn sie sich noch in der Berufsausbildung befinden. Auch verheiratete Studenten im Erststudium müssen sich selbst um eine Haftpflicht-Police bemühen.
Wie lange besteht die Mitversicherung der Kinder?
Die Familienversicherung bleibt bestehen
- bei einem Studium direkt nach dem Abitur
- bei einer Ausbildung mit anschließendem Studium
- bei nacheinander absolviertem Bachelor- und Masterstudiengang
Eine eigene private Haftpflichtversicherung muss abgeschlossen werden
- bei Heirat und eingetragenen Lebenspartnerschaften
- wenn zuerst der Bachelor-Studiengang beendet, dann eine Zeitlang gearbeitet und später der Master angeschlossen wird
- wenn zuerst eine Ausbildung abgeschlossen, dann für eine Zeit gearbeitet und später ein Studium aufgenommen wird
Mit dem Berufseinstieg ist die Erstausbildung abgeschlossen und es muss demnach eine eigene Haftpflicht-Police abgeschlossen werden.
Das Gleiche gilt für die Aufnahme eines weiteren Studiums einer anderen Fachrichtung, wenn das Erststudium abgeschlossen ist.
Welche Leistungen sollte die Familienhaftpflichtversicherung umfassen?
Bei der Familienhaftpflicht handelt es sich im Grunde um eine normale private Haftpflichtversicherung. Die genaue Gestaltung, angefangen bei der Höhe der Versicherungssumme bis hin zum Umfang des Leistungskatalogs, ist von Versicherer zu Versicherer verschieden.
Welche Zusatz-Leistungen sind sinnvoll?
Leistung | Wann notwendig? | Für wen? |
---|---|---|
Mietsachschäden | Kosten für Reparatur oder Ersatz von fest eingebauten Gegenständen in der Mietwohnung werden ersetzt (z.B. wenn Waschbecken, Badewannen oder Einbauschränke beschädigt werden). | Familien in Mietwohnungen |
Schlüsselverlust | Kosten für den Austausch der zentralen Schließanlage, wenn der Haustürschlüssel eines Mehrfamilienhauses verloren geht, werden ersetzt. | Familien in Mietwohnungen |
Mietsachschäden an beweglichen Sachen in Hotels und Ferienwohnungen | Kosten für Beschädigungen an beweglichen Einrichtungsgegenständen, die sich in Hotelzimmern oder Ferienwohnungen befinden, werden ersetzt. | Familien, die ihren Urlaub in einem Hotel oder einer Ferienwohnung verbringen |
Schäden durch Datenaustausch und Internet-Nutzung | Abgesichert werden Schäden, die bei Dritten durch Austausch, Übermittlung oder Bereitstellung elektronischer Daten (z.B. im Internet, per E-Mail oder per Datenträger) verursacht werden | Alle Familien |
Babysitting | Versicherungsschutz besteht auch, wenn minderjährige Kinder betreut bzw. beaufsichtigt werden – sowohl innerhalb als auch außerhalb der eigenen Wohnung (gilt nicht für gewerbliche Tagesmütter). | Familien mit Kindern bzw. Familien, die gelegentlich auf andere Kinder aufpassen |
Hüten fremder Hunde | Versicherungsschutz besteht auch, wenn fremde Hunde vorübergehend gehütet werden – sowohl innerhalb als auch außerhalb der Wohnung (gilt nicht für gewerbliche Hunde-Sitter). | Familien, die gelegentlich fremde Hunde hüten |
Forderungsausfalldeckung | Übernimmt die Kosten, wenn man selbst der Geschädigte ist, die schädigende Person aber nicht in der Lage ist, Schadenersatz zu leisten. Tritt erst ab einer bestimmten Schadenhöhe ein. | Alle Familien |
Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?
Du solltest eine möglichst hohe Versicherungssumme wählen, damit alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden in voller Höhe abgedeckt sind. Eine gute Familienhaftpflicht deckt heutzutage mindestens 10 Millionen Euro ab. Angesichts der heutigen Kosten für medizinische Behandlung und therapeutische Maßnahmen solltest Du diesen Wert nicht unterschreiten. Zudem solltest Du die Versicherungssumme als Pauschale für Personen- und Sachschäden vereinbaren. So ist die Auszahlung der gesamten Versicherungssumme im Schadenfall gewährleistet.
Sind wir ein Partner, auf den im Notfall Verlass ist? Unsere Kunden sagen ja und haben uns überdurchschnittlich stark beurteilt. Mit dem Gesamturteil "Sehr Gut" zählen wir laut FocusMoney zu den "Fairsten Schadenregulierern" unter den Privat-Haftpflichtversicherern.
Welche Schäden werden nicht versichert?
Ganz allgemein formuliert sind nur die Schäden versichert, die unbekannten Personen woanders zugefügt werden.
Das bedeutet, dass die Haftpflichtversicherung innerhalb der Familie nicht greift. Geht bei Tims nächstem Fußballtraining beispielsweise eine Fensterscheibe im Wintergarten seiner Eltern zu Bruch, kommt die Familienhaftpflichtversicherung für den Schaden nicht auf. Ebenso wenig zahlt sie nicht bei Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt werden.
Nicht versichert sind:
- Schäden, die Familienmitglieder untereinander verursachen
- Schäden, die durch Vorsatz herbeigeführt werden
Haften Eltern immer für ihre Kinder?
Auch wenn Kinder immer automatisch im Versicherungsschutz der Familienhaftpflicht inbegriffen sind: Wann haften denn eigentlich Eltern für ihre Kinder? Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) definiert im § 828 BGB die Altersgrenzen, bis zu denen Kinder – und demzufolge auch ihre Eltern – nicht haftbar gemacht werden können.
- „Wer nicht das siebte Lebensjahr vollendet hat, ist für einen Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich.“
- „Wer das siebte, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, ist für den Schaden, den er bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn einem anderen zufügt, nicht verantwortlich. Dies gilt nicht, wenn er die Verletzung vorsätzlich herbeigeführt hat.“
- „Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist, sofern seine Verantwortlichkeit nicht nach Absatz 1 oder 2 ausgeschlossen ist, für den Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich, wenn er bei der Begehung der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hat.“
Das bedeutet: Kinder unter 7 Jahren gelten – juristisch gesehen – generell als nicht schuldfähig. Im Straßenverkehr sogar, bis sie das 10. Lebensjahr vollenden. Verursachen Kinder, die jünger als die definierten Altersgrenzen sind, einen Schaden, können sie selbst nicht haftbar gemacht werden. Auch ihre Eltern müssen nicht für den Schaden aufkommen – aber nur, wenn sie ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen sind.
Tim mit seinen 8 Jahren muss daher bereits selbst für das zerstörte Terrassenfenster einstehen. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass er in seinem Alter bereits über die notwendige Einsicht verfügt, dass Fußballspielen auf der Straße zu Schäden bei anderen Menschen führen kann. Die Familienhaftpflicht springt in diesem Fall ein – und befreit damit Tim von der Last, die Reparatur selbst zahlen zu müssen.
Unbedingt „Deliktunfähige Kinder“ in die Familienhaftpflichtversicherung aufnehmen
Andererseits ersetzen die meisten Eltern Sachschäden, die ihre Kinder verursachen, aus eigener Tasche – auch wenn sie rechtlich dazu nicht gezwungen sind. Der Grund: Beschädigungen wie eine zerstörte Scheibe passieren oft im familiären Umfeld, vor allem bei Bekannten und Nachbarn. Die Eltern fühlen sich daher moralisch verpflichtet, den Schaden zu ersetzen, um die freundschaftliche Beziehung nicht zu gefährden.
Daher raten Verbraucherschützer und Versicherer gleichermaßen dazu eine Familienhaftpflicht zu wählen, bei der „deliktunfähige Kinder“ mitversichert sind. Das führt dazu, dass die von ihnen verursachten Schäden ebenfalls von der Familienhaftpflichtversicherung übernommen werden. In der Regel passiert dies ohne eine Überprüfung, ob die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.
Was kostet eine Familienhaftpflicht?
Eine gute Familienhaftpflicht muss nicht viel kosten. Für einen Basis-Schutz, der eine solide Grundabsicherung bietet, für die Eltern und ein Kind gilt, ist schon ab ca. 40 € zu haben. Das sind circa 1,11 Euro pro Person und Monat. Weitere Kosten können durch die Wahl zusätzlicher Leistungen entstehen. Mit Einschluss einer Selbstbeteiligung sparst Du hingegen bei der Versicherungsprämie für die Familienhaftpflicht. Ein Vergleich mehrerer Angebote lohnt sich ebenfalls immer.
Leistungen im Überblick | Basis | Comfort |
---|---|---|
Leistungen für Personen- Sach- und Vermögensschäden | 10 Mio. Euro | 50 Mio. Euro |
Mietsachschäden (ausgenommen Glasschäden) | 1 Mio. Euro | 50 Mio. Euro |
Deliktunfähige Kinder bis 7 bzw. 10 Jahre | 10.000 Euro | 50.000 Euro |
Alleinstehende Angehörige im Haushalt (Eltern / Großeltern) | - | |
Hüten fremder Hunde | ||
Tätigkeit als Tagesmutter | - | |
Privater Schlüsselverlust | - | |
Forderungsausfalldeckung | 10 Mio. Euro | 50 Mio. Euro |
Jährliche Versicherungsprämie | 39,82 Euro | 57,74 Euro |
(Zwei Elternteile, 1 Kind, Selbstbeteiligung: 250 Euro) |
Wie kann ich die Kosten der Familienhaftpflicht senken?
- Wähle einen soliden Basis- bzw. Grundschutz
- Schließe eine Selbstbeteiligung ein
- Vergleiche die Angebote verschiedener Versicherer
Sonderfälle Heirat und Scheidung
Nach einer Heirat – oder wenn man seine Lebenspartnerschaft eintragen lässt – besteht die Möglichkeit, aus zwei bestehenden Haftpflicht-Policen eine zu machen. Es kann die jüngere der beiden Policen gekündigt werden. Es lohnt sich ein genauer Blick in die Unterlagen, ob der Versicherungsschutz der aktuellen Lebenssituation entspricht. Bei einer Scheidung hingegen sollte die Familienhaftpflichtversicherung von dem Elternteil weitergeführt werden, bei dem die Kinder ihren Lebensmittelpunkt haben. Handelt es sich dabei um den Versicherungsnehmer, ändert sich für ihn nichts. Der Ex-Partner sollte sich um eine eigene Police bemühen. War das Elternteil, bei dem die Kinder nun hauptsächlich leben, ebenfalls nur mitversichert, muss dieser eine neue Versicherung abschließen. Wegen der Absicherung der Kinder kommt ein Single-Tarif nicht infrage: Das Elternteil muss eine eigenständige Familienhaftpflicht abschließen.
Eine Familienhaftpflicht sollte für alle Familien selbstverständlich sein
Mit einer privaten Haftpflichtversicherung schützt sich jede Familie vor dem finanziellen Ruin. Gerade bei kleinen Kindern sind Schäden kaum zu vermeiden. Schlimm wird es für alle Beteiligten vor allem dann, wenn die Kosten in den sechs- bis siebenstelligen Bereich anwachsen. Und auch wenn in Fällen von geringfügigen Sachschäden in der Nachbarschaft die Eltern juristisch gesehen keinen Schadenersatz leisten müssten, fühlen sich viele durchaus moralisch dazu verpflichtet. Daher sollte eine gute Familienhaftpflichtversicherung für alle Familien mit minderjährigen Kindern selbstverständlich sein.
Wie gut die Police ist, hängt von zwei Faktoren ab: einem umfassenden Versicherungsschutz, der die individuellen Lebensrisiken absichert, sowie einem günstigen Tarif. Um Geld bei der Prämie zu sparen, lohnt es sich für alle Familien, vor Abschluss der Haftpflicht einen Vergleich vorzunehmen. Dasselbe Leistungspaket kann bei einem anderen Anbieter durchaus günstiger zu bekommen sein. Oder Du erhältst einen umfassenderen Versicherungsschutz mit zusätzlichen Leistungen und zahlst dafür dieselbe Prämie wie bisher.
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