Das Bild zeigt ein Miniaturauto sowie einen Taschenrechner, um die Kfz-Versicherung in der Steuererklärung geltend zu machen

Kfz-Versicherung in der Steuererklärung angeben

Kfz-Versicherung von der Steuer absetzen

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Die Kfz-Versicherung in der Steuererklärung zusammengefasst

  • Die Kfz-Versicherung kann anteilig von der Steuer abgesetzt werden.
  • Arbeitnehmer, Rentner und Beamte können die Kfz-Haftpflichtversicherung in der Steuererklärung absetzen. Selbstständige können zusätzlich auch die Kaskoversicherung steuerlich absetzen.
  • Um die Versicherungsbeiträge zur Autoversicherung von der Steuer abzusetzen, muss man sowohl Versicherungsnehmer als auch Halter des Fahrzeugs sein.

In Deutschland ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung für alle Fahrzeuge gesetzlich vorgeschrieben. Ohne Kfz-Haftpflicht wird kein Auto oder Motorrad für die Straße zugelassen. Um Dein Fahrzeug umfänglich zu schützen, fallen aber noch weitere Versicherungs­kosten an, wie z. B. für die Vollkasko oder Teilkasko. In verschiedenen Fällen lassen sich die Kosten für die Kfz-Versicherung von der Steuer absetzen, sodass Du einen Teil des Versicherungsbeitrags vom Finanzamt wiederbekommst. Wir zeigen Dir, in welchen Fällen man die Kfz-Versicherung in der Steuererklärung geltend machen kann und was es sonst noch zu beachten gibt.

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Welche Beiträge zur Kfz-Versi­che­rung kannst Du steu­er­lich absetzen?

Nicht jeder kann die Autoversicherung gleich absetzen. Die Kosten für die Kfz-Haftpflicht, Vollkasko und Teilkasko können abhängig vom Beruf, Einkommen und der Nutzung des Fahrzeugs teilweise oder vollständig steuerlich geltend gemacht werden. Arbeitnehmer, Rentner und Beamte können die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung absetzen, wohingegen für Selbstständige zusätzlich die Kaskoversicherung steuerlich absetzbar ist.

Voraussetzung für die potenzielle Steuerersparnis ist, dass man als Versicherungsnehmer und Fahrzeughalter agiert. Zahlt ein Elternteil beispielweise die Kfz-Versicherung eines Kindes, ist dabei aber nicht Halter des Autos, können die Kosten für den Versicherungsbeitrag nicht von der Steuer abgesetzt werden.

Für Angestellte zählt der Beitrag zur Kfz-Versicherung zu den Sonderausgaben, und zwar zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen. Eine Höchstgrenze für den Versicherungsbeitrag gibt es nicht, allerdings sind die sonstigen Vorsorgeaufwendungen auf einen Höchstbetrag von 1.900 Euro begrenzt, die jährlich geltend gemacht werden können. Zu den Vorsorgeaufwendungen zählen ebenfalls Kranken- und Pflegeversicherungen, die den Höchstbetrag bereits füllen können, sodass nicht zwangsweise eine Steuerersparnis durch die Kfz-Versicherung möglich ist.

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Die Kfz-Versi­che­rung richtig von der Steuer absetzen

Für das Finanzamt ist die Nutzung des Fahrzeugs und die Berufsgruppe des Steuerzahlers entscheidend, wenn Versicherungskosten steuerlich abgesetzt werden sollen. Arbeitnehmer, Rentner und Beamte können grundsätzlich nur die Kfz-Haftpflichtversicherung in der Steuererklärung geltend machen. Für Unternehmen sowie Selbstständige gibt es allerdings noch weitere Möglichkeiten, die Versicherungsbeiträge in der Steuererklärung unterzubringen.

Private Nutzung des Autos

Wer sein Auto ausschließlich privat nutzt, kann die Autoversicherung im Rahmen der Sonderausgaben als sonstige Vorsorgeaufwendungen von der Steuer absetzen. Als Angestellter kann man so die Beiträge bis zu einem Höchstbetrag von 1.900 Euro anrechnen lassen. Für Selbstständige liegt der maximale Betrag bei 2.800 Euro. Man kann in der Steuererklärung auch die Kfz-Versicherung mehrerer Fahrzeuge eintragen. Allerdings zählen zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen auch Kranken-, Pflege- sowie Unfallversicherung, sodass der Maximalbetrag meistens bereits erreicht ist. Für die Versicherung eines Zweitwagens können in der Regel also keine Ersparnisse erzielt werden. Selbst die Kfz-Versicherung des Erstwagens hat oft keine steuerliche Auswirkung. Ob Du den Höchstbetrag bereits erreicht hast, kannst Du in Zeile 25 Deiner Lohn­steuer­bescheinigung unter „Arbeitnehmer­beiträge zur gesetzlichen Kranken­versicherung“ überprüfen.

Die Kfz-Haftpflicht ist bei privater Nutzung des Fahrzeugs in der Steuererklärung in Zeile 50 der Anlage Vorsorgeaufwand anzugeben.

Das Bild zeigt Zeile 50 der Anlage Vorsorgeaufwand in der Steuererklärung.

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Beruf­liche Nutzung des Autos

Wird das Auto nur für berufliche Zwecke gefahren, kann der Beitrag für die Kfz-Haftpflichtversicherung als Werbungskosten abgesetzt werden. In welchem Ausmaß die Versicherungsbeiträge in diesem Fall abgesetzt werden können, variiert je nach Steuerzahler. Dies ist unter anderem abhängig davon, ob die Entfernungspauschale oder andere steuerliche Vorteile bereits beansprucht wurden.

Bei ausschließlich beruflicher Nutzung des Autos ist die Kfz-Haftpflichtversicherung bei den weiteren Werbungskosten in Zeile 45 der Anlage N anzugeben.

Das Bild zeigt Zeile 45 der Anlage N in der Steuererklärung.

Beruf­liche Nutzung des Autos als Selbst­stän­diger

Sofern das Fahrzeug zu Deinem Betriebsvermögen gehört, kannst Du als Selbstständiger die Beiträge der kompletten Kfz-Versicherung als Betriebskosten von der Steuer absetzen. So ist es für Selbstständige möglich, auch die Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung, neben der Kfz-Haftpflicht, steuerlich geltend zu machen. Gehört das Fahrzeug nicht zum Betriebsvermögen, können die Kosten anteilig über eine Nutzungseinlage abgesetzt werden.Sofern das Fahrzeug zu Deinem Betriebsvermögen gehört, kannst Du als Selbstständiger die Beiträge der kompletten Kfz-Versicherung als Betriebskosten von der Steuer absetzen. So ist es für Selbstständige möglich, auch die Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung, neben der Kfz-Haftpflicht, steuerlich geltend zu machen. Gehört das Fahrzeug nicht zum Betriebsvermögen, können die Kosten anteilig über eine Nutzungseinlage abgesetzt werden.

Für Selbstständige, die ihr Fahrzeug nur beruflich nutzen und dieses im Betriebsvermögen aufgenommen haben, ist die Kfz-Versicherung in der Anlage Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) in Zeile 59 der Kraftfahrzeugkosten und andere Fahrtkosten des Punktes Betriebsausgaben einzutragen.

Das Bild zeigt die Anlage Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) in Zeile 59 in der Steuererklärung.

Private und beruf­liche Nutzung des Autos

Kommt Dein Auto für private und berufliche Fahrten zum Einsatz, fällt der private Anteil der Kfz-Haftpflicht unter Sonderausgaben und der berufliche Anteil unter Werbungskosten. Dabei können Fahrten zur Arbeitsstelle und Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung mit der Entfernungspauschale abgerechnet werden. Zu beachten ist, dass die Kfz-Versicherung nicht zusätzlich als Werbungskosten abgesetzt werden kann, sondern ausschließlich die Kfz-Haftpflichtversicherung.

Nach R10.5 der Einkommensteuerrichtlinie kann die Kfz-Haftpflichtversicherung zusätzlich zur Entfernungspauschale vollständig als abzugsfähige Sonderausgabe von der Steuer abgesetzt werden.

Verwendest Du Dein Fahrzeug sowohl für berufliche als auch für private Fahrten, empfiehlt es sich, ein Fahrtenbuch zu führen. Hier kannst Du die Autofahrten dokumentieren und das Verhältnis von beruflicher und privater Nutzung festhalten. So kannst Du dem Finanzamt nachweisen, wie Du Dein Auto genutzt hast.

Lohnt es sich, die Kfz-Versi­che­rung von der Steuer abzu­setzen?

Ob es sich lohnt, die Kfz-Versicherung in der Steuererklärung geltend zu machen, ist von Fall zu Fall unterschiedlich und hängt zum größten Teil vom Einkommen ab. Wer gut verdient, wird meistens bereits den Höchstbetrag von 1.900 Euro der Vorsorgeaufwendungen mit der Kranken- und Pflegeversicherung erreichen. Somit führt das Absetzen der Kfz-Versicherung zu keiner steuerlichen Entlastung. Geringverdiener hingegen können durchaus von steuerlichen Entlastungen profitieren, wenn sie die Autoversicherung steuerlich absetzen. Wie hoch die Ersparnisse letztendlich ausfallen, erfährt man erst mit dem finalen Steuerbescheid.

Welche Unter­lagen benötigst Du um die Kfz-Versi­che­rung abzusetzen?

Willst Du Deine Kfz-Versicherung in der Steuererklärung absetzen, musst Du dem Finanzamt einen Nachweis über die gezahlten Beiträge des jeweiligen Steuerjahrs vorweisen. Der Nachweis kann beispielsweise mit Hilfe einer Rechnung oder einer Kopie des Versicherungsvertrags inklusive Kontoauszüge, die den entsprechenden Zahlungsverkehr darlegen, erfolgen. Erfolgt die Einreichung der Steuererklärung über das Onlineportal ELSTER, müssen nur gesetzlich vorgeschriebene Belege und Spendenquittungen eingereicht werden. Sonstige Nachweise sind dennoch aufzuheben und gegebenenfalls auf Anfrage des Finanzamts nachzureichen.

Fazit: So setzt Du die Kfz-Versi­che­rung von der Steuer ab

Ob Du letztendlich wirklich von einer Steuerersparnis bei der Kfz-Versicherung profitierst, ist in jedem Fall individuell zu entscheiden. In der Regel ist es als Geringverdiener wahrscheinlicher, auf diese Weise Geld zu sparen.

Zum Absetzen der Autoversicherung von der Steuer gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. Welche die richtige für Dich ist, hängt davon ab, wie Du Dein Auto nutzt und wie Dein Arbeitsverhältnis ist:

  • Arbeitnehmer, Rentner und Beamte, die ihr Auto privat nutzen, können die Kfz-Haftpflichtversicherung als sonstige Vorsorgeaufwendungen geltend machen.
  • Bei beruflicher Nutzung des Pkws kann die Kfz-Haftpflichtversicherung von Arbeitnehmern, Rentnern und Beamten als sonstige Werbungskosten in die Steuererklärung eingetragen werden.
  • Selbstständige, deren Fahrzeug zum Betriebsvermögen zählt und dieses nur beruflich fahren, können die Kfz-Versicherung (Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung) als Kraftfahrzeugkosten und andere Fahrtkosten absetzen.
  • Wird das Auto privat und beruflich verwendet, werden die Kosten anteilsmäßig aufgeteilt. Der private Anteil ist als Sonderausgaben und der berufliche Anteil als Werbungskosten steuerlich absetzbar.

Welche weiteren Versicherungen steuerlich absetzbar sind, erfährst Du in unserem Ratgeber.

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Hast Du Fragen zur Kfz-Versicherung? Wir beraten Dich gerne telefonisch oder per E-Mail.

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    Auszeichnung „Beliebtester Kfz-Versicherer“, 1. Platz Gesamturteil Kundenzufriedenheit, Studie „Kundenbefragung Kfz-Versicherer 2023“ des Deutschen Instituts für Service-Qualität GmbH & Co. KG (DISQ), 31 Filial- und Direktversicherer, www.disq.de, August 2023.

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    Mögliche Beitragsersparnis im Wettbewerbsvergleich von CosmosDirekt mit ausgewählten Anbietern (Direktversicherer und klassische Versicherer) im folgenden Beispielfall: Beitragsvergleich für: VW Passat Variant 1.5 TSI (HSN: 0603, TSN: CIA), eigenfinanziert, Erstzulassung: 01.02.2024, Erwerb: 01.02.2024, Zulassung in Reutlingen (PLZ: 72764), Fahrleistung: 5.000 km/Jahr, Nutzung: ausschließlich privat, Halter: VN, Fahrer: VN (geb. 01.01.1984, Führerscheinerwerb in 2002) und sonstige Fahrer (23 Jahre), Angestellter, kein Wohneigentum, Abstellplatz: Straße, SF-Klasse KH/VK: SF20/SF20, Selbstbeteiligung VK/TK: 300/150 €, keine Vorschäden, vorher zwei Jahre bei einer anderen Versicherung versichert, Zahlweise: jährlich Bankeinzug, freie Werkstattwahl, Versicherungsbeginn: 01.02.2024.

    Quelle: Werte HUK24, Ergo, Gothaer: NAFI-Kfz-Kalkulator, Version 28.01; Stand: 30.01.2024, Allianz Direct: Webseite des Versicherers am 30.01.2024. Vergleich von Kfz-Haftpflichttarifen und Vollkaskodeckung (mit Selbstbeteiligung 300/150 €) freie Werkstattwahl, die sich in weiteren einzelnen Leistungsmerkmalen unterscheiden können. Ergo und Gothaer sind mit ihren Tarifen als klassische Versicherer vertreten.

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