Kurz­zeit­kenn­zei­chen

Verwendungsmöglichkeiten & Gültigkeit

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Wichtige Fakten zum Kurzzeitkennzeichen auf einen Blick

  • Verwendung: Kfz-Kurzzeitkennzeichen sind für Überführungs-, Prüfungs- und Probefahrten innerhalb Deutschlands gedacht
  • Voraussetzungen: Kümmere Dich vor dem Gang zur Zulassungsstelle um eine Versicherung und die Hauptuntersuchung (HU)
  • Kosten: Kalkuliere Versicherungskosten, Verwaltungskosten und Schilderkosten ein
  • Gültigkeit: Kurzzeitkennzeichen sind maximal 5 Tage lang für ein Fahrzeug gültig – sie werden daher auch 5-Tages-Kennzeichen genannt
  • Aussehen: Das Ablaufdatum ist auf dem Nummernschild in dem gelben Feld aufgedruckt – sie werden daher auch gelbes Kennzeichen genannt

Die kurzzeitige Zulassung eines Fahrzeugs ist an weitere Voraussetzungen geknüpft. Wie diese aussehen, mit welchen Kosten für die Kfz Versicherung Du rechnen musst und welche Unterlagen Du für das Kurzzeitkennzeichen benötigst, erfährst Du in unserem Ratgeber.

Ein gültiger Versicherungsschutz ist Voraussetzung zur Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens. Deine eVB-Nummer erhältst Du im Anschluss an den Online-Abschluss oder unter 0681 / 9 66 6800.

Du hast online ein Fahrzeug gekauft, der Händler liefert es Dir aber nicht nach Hause? Da Du das Fahrzeug nur an Deinem Wohnort zulassen darfst, brauchst Du ein amtliches Kennzeichen, um es zu überführen. Für solche Überführungsfahrten ist das Kurzzeitkennzeichen gedacht. Auch für Probe- und Prüfungsfahrten innerhalb Deutschlands mit abgemeldeten oder stillgelegten Fahrzeugen werden Kurzzeitkennzeichen vergeben.

Der Ratgeber bietet allgemeine Informationen. Produktinformationen zur Autoversicherung von CosmosDirekt findest Du hier.

Erklärvideo zum Thema Kurzzeitkennzeichen

Für ein Kurz­zeit­kenn­zei­chen müssen zwei Voraus­set­zungen erfüllt sein

1. Gültiger Versicherungsschutz

Ohne den Nachweis einer bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherung bekommst Du kein Kurzzeitkennzeichen. Um Dein Kurzzeitkennzeichen zu beantragen, benötigst Du eine eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung).

​​​​​​​2. Gültige Hauptuntersuchung

Der Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) ist Voraussetzung für ein Kurzzeitkennzeichen. Fehlt diese, kann das Fahrzeug nur mit einer Einschränkung zugelassen werden: erlaubt ist nur die Fahrt innerhalb des Zulassungsbezirks zur nächstgelegenen Prüfstelle sowie Fahrten innerhalb des Zulassungsbezirks oder in direkt angrenzende Bezirke zwecks Reparatur, wenn Mängel bei der HU festgestellt wurden. Dazu muss das Fahrzeug aber als verkehrstauglich eingestuft sein. Lautet der Befund verkehrsuntauglich, darf es nicht mehr bewegt werden.

Kurzzeitkennzeichen beantragen - diese Unterlagen benötigst du

Damit Du das gelbe Kennzeichen so schnell wie möglich an deinem Fahrzeug anbringen kannst, solltest Du im Vorfeld alle Unterlagen sammeln:

  • Antrag für Kurzzeitkennzeichen
  • Gültiges Personaldokument: Personalausweis oder Reisepass mit amtlicher Meldebescheinigung
  • eVB-Nummer
  • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung
  • Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief
  • Vollmacht bei Vertretung

In 5 Schritten zum Kurz­zeit­kenn­zei­chen

Das gelbe Kenn­zei­chen gibt es auch für Motorrad und Wohn­mobil

Du möchtest ein Motorrad aus einem anderen Bundesland überführen oder ein Wohnmobil Probe fahren, um herauszufinden, ob es sich für den nächsten Campingurlaub eignet? Für andere Fahrzeuge gelten die selben Vorschriften wie für Autos. Sind alle nötigen Voraussetzungen erfüllt, kannst Du das Wohnmobil oder Motorrad mit dem Kurzzeitkennzeichen maximal 5 Tage zum Zweck von Probe-, Prüfungs- und Überfahrungsfahrten bewegen.

Ein Fahr­zeug mit Kurz­zeit­kenn­zei­chen ins Ausland über­führen?

Das Kurzzeitkennzeichen und der zugehörige Fahrzeugschein erfüllen internationale Vorschriften, entsprechen aber nicht den internationalen Straßenverkehrsübereinkommen, da es sich genau genommen nicht um offizielle Zulassungsdokumente handelt. Aus diesem Grund müssen sie auch nicht im Ausland akzeptiert werden.

Innerhalb der EU gibt es seit 2007 jedoch eine Anerkennungspflicht für das deutsche 5-Tages-Kennzeichen. Eine Nutzung in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ist daher grundsätzlich möglich. Auch außerhalb der EU akzeptieren einige Länder das Kurzzeitkennzeichen. Zu den Ländern gehören:

  • Schweiz
  • Mazedonien
  • Weißrussland
  • Bosnien
  • Iran

Nicht erlaubt ist hingegen die sogenannte Fernzulassung. Dabei würde man ein Kurzzeitkennzeichen in Deutschland beantragen und mit dem Zweck ins Ausland reisen, ein Fahrzeug nach Deutschland einzuführen. Ein solches Vorgehen kann hohe Strafen und die Beschlagnahmung des Fahrzeugs zur Folge haben. Für ein solches Vorhaben wird ein spezielles Ausfuhrkennzeichen benötigt. Mehr erfährst Du in unserem Ratgeber zu Überführungskennzeichen.

Mit diesen Kosten musst du rechnen

Die Kosten für ein Kurzzeitkennzeichen setzen sich aus drei Posten zusammen

  • Versicherungskosten: Üblich ist bei Kurzzeit­kennzeichen eine reine Kfz-Haftpflicht, die von 30 Euro bis zu 130 Euro kostet. Die eVB-Nummer für das Kurzzeitkennzeichen erhältst Du von der Versicherung als Kunde zunächst kostenfrei. Versicherst Du das Fahrzeug später bei derselben Versicherung, werden Dir oft keine Kosten dafür berechnet. Der Vertragsbeginn wird dann auf das Zulassungsdatum des Kurzzeitkennzeichens gelegt. Entscheidest Du Dich aber für einen anderen Versicherer oder lässt kein Fahrzeug zu, wird Dir der Versicherungsbeitrag in Rechnung gestellt.
  • Verwaltungskosten: Die Gebühren der Zulassungsstellen für die Genehmigung eines Kurzzeitkennzeichens betragen je nach Zulassungsbezirk 10 bis 15 Euro.
  • Schilderkosten: Die Prägung der Kurzzeitkennzeichen kostet 15 bis 20 Euro.

Kosten für Kurz­zeit­kenn­zei­chen im Überblick

Entscheidest Du Dich nach Ablauf des Kurzzeitkennzeichens für einen anderen Versicherer oder lassen das Fahrzeug nicht zu, kommen Kosten zwischen 55 Euro und 165 Euro auf dich zu.

Versicherung wird nicht erstattet

Minimal

Maximal

Versicherungskosten

30 Euro

130 Euro

Verwaltungskosten

10 Euro

15 Euro

Schilderkosten

15 Euro

20 Euro

Kosten

55 Euro

165 Euro

Lässt Du das Kfz innerhalb von sechs Wochen nach Ablauf des Kurzzeitkennzeichens auf Dich als unseren Kunden zu, werden Dir die Versicherungskosten für das Kurzzeitkennzeichen nicht in Rechnung gestellt. In diesem Fall belaufen sich die Kosten auf nur 25 Euro bis 35 Euro.

Versicherung wird erstattet

Minimal

Maximal

Versicherungskosten

0 Euro

0 Euro

Verwaltungskosten

10 Euro

15 Euro

Schilderkosten

15 Euro

20 Euro

Kosten

25 Euro

35 Euro

Du möchtest von den Vorteilen bei CosmosDirekt profitieren? Deine eVB-Nummer erhältst du im Anschluss an den Online-Abschluss oder unter 0681 / 9 66 6800.

Erklärvideo zum Thema eVB-Nummer

Auf dem Prüfstand bei Experten

Häufige Fragen zum Kurz­zeit­kenn­zei­chen

Hast Du Fragen zur Kfz-Versicherung? Wir beraten Dich gerne telefonisch oder per E-Mail.

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