Kurzzeitkennzeichen – Versicherung

Verwendung und Gültigkeit

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Das Wichtigste zum Kurzzeitkennzeichen in Kürze

  • Verwendung: Kurzzeitkennzeichen sind für Überführungs-, Prüfungs- und Probefahrten innerhalb Deutschlands
  • Voraussetzungen: Vor dem Gang zur Zulassungsstelle benötigst Du eine Versicherung (eVB für das Kurzzeitkennzeichen) und die Hauptuntersuchung (HU)
  • Kosten: Es werden Versicherungs-, Verwaltungs- und Schilderkosten fällig
  • Gültigkeit: Kurzzeitkennzeichen sind maximal 5 Tage lang für ein Fahrzeug gültig – sie werden daher auch 5-Tages-Kennzeichen genannt
  • Aussehen: Das Ablaufdatum ist auf dem Nummernschild in dem gelben Feld aufgedruckt – sie werden daher auch gelbes Kennzeichen genannt

Du hast online ein Fahrzeug gekauft, der Händler liefert es Dir aber nicht nach Hause? Da Du das Fahrzeug nur an Deinem Wohnort zulassen darfst, brauchst Du ein amtliches Kennzeichen, um es zu überführen. Für solche Überführungsfahrten ist das Kurzzeitkennzeichen (auch "gelbes Kennzeichen" genannt) gedacht. Auch für Probe- und Prüfungsfahrten innerhalb Deutschlands mit einem abgemeldeten oder einem stillgelegten Fahrzeug kann das Kurzzeitkennzeichen verwendet werden.

Der Ratgeber bietet allgemeine Informationen zum Kurzzeitkennzeichen. Produktinformationen zur Autoversicherung von CosmosDirekt findest Du hier.

Die kurzzeitige Zulassung eines Fahrzeugs ist an weitere Voraussetzungen geknüpft. Wie diese aussehen, mit welchen Kosten Du rechnen musst und welche Unterlagen Du für das Kurzzeitkennzeichen benötigst, erfährst Du im Folgenden.

Erklärvideo zum Thema Kurzzeitkennzeichen

Voraussetzungen für ein Kurz­zeit­kenn­zei­chen

Für ein Kurz­zeit­kenn­zei­chen müssen die folgenden Voraus­set­zungen erfüllt sein:

1. Gültiger Versicherungsschutz

Ohne den Nachweis einer bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherung bekommst Du kein Kurzzeitkennzeichen. Um Dein Kurzzeitkennzeichen zu beantragen, benötigst Du eine eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung).

2. Gültige Hauptuntersuchung

Der Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) ist Voraussetzung für ein Kurzzeitkennzeichen. Fehlt diese, kann das Fahrzeug nur mit einer Einschränkung zugelassen werden: erlaubt ist nur die Fahrt innerhalb des Zulassungsbezirks zur nächstgelegenen Prüfstelle sowie Fahrten innerhalb des Zulassungsbezirks oder in direkt angrenzende Bezirke zwecks Reparatur, wenn Mängel bei der HU festgestellt wurden. Dazu muss das Fahrzeug aber als verkehrstauglich eingestuft sein. Lautet der Befund verkehrsuntauglich, darf es nicht mehr bewegt werden.

Kurzzeitkennzeichen beantragen - diese Unterlagen benötigst du

Damit Du das gelbe Kennzeichen so schnell wie möglich an deinem Fahrzeug anbringen kannst, solltest Du im Vorfeld alle Unterlagen sammeln:

  • Antrag für Kurzzeitkennzeichen
  • Gültiges Personaldokument: Personalausweis oder Reisepass mit amtlicher Meldebescheinigung
  • eVB-Nummer
  • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung
  • Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief
  • Vollmacht bei Vertretung

In 5 Schritten zum Kurz­zeit­kenn­zei­chen

Kurzzeitkennzeichen für Motorräder und Wohn­mobile

Du möchtest ein Motorrad aus einem anderen Bundesland überführen oder ein Wohnmobil Probe fahren, um herauszufinden, ob es sich für den nächsten Campingurlaub eignet? Für andere Fahrzeuge gelten die selben Vorschriften wie für Autos. Sind alle nötigen Voraussetzungen erfüllt, kannst Du das Wohnmobil oder Motorrad mit dem Kurzzeitkennzeichen maximal 5 Tage zum Zweck von Probe-, Prüfungs- und Überfahrungsfahrten bewegen.

Kann ich ein Fahr­zeug per Kurz­zeit­kenn­zei­chen ins Ausland über­führen?

Das Kurzzeitkennzeichen und der zugehörige Fahrzeugschein erfüllen internationale Vorschriften, entsprechen aber nicht den internationalen Straßenverkehrsübereinkommen, da es sich genau genommen nicht um offizielle Zulassungsdokumente handelt. Aus diesem Grund müssen sie auch nicht im Ausland akzeptiert werden.

Innerhalb der EU gibt es seit 2007 jedoch eine Anerkennungspflicht für das deutsche 5-Tages-Kennzeichen. Eine Nutzung in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ist daher grundsätzlich möglich. Auch außerhalb der EU akzeptieren einige Länder das Kurzzeitkennzeichen. Zu den Ländern gehören:

  • Schweiz
  • Mazedonien
  • Weißrussland
  • Bosnien
  • Iran

Nicht erlaubt ist hingegen die sogenannte Fernzulassung. Dabei würde man ein Kurzzeitkennzeichen in Deutschland beantragen und mit dem Zweck ins Ausland reisen, ein Fahrzeug nach Deutschland einzuführen. Ein solches Vorgehen kann hohe Strafen und die Beschlagnahmung des Fahrzeugs zur Folge haben. Für ein solches Vorhaben wird ein spezielles Ausfuhrkennzeichen benötigt. Mehr erfährst Du in unserem Ratgeber zu Überführungskennzeichen.

Die Kosten für ein Kurzzeitkennzeichen

  • Versicherungskosten: Bei Kurzzeit­kennzeichen ist die reine Kfz-Haftpflicht üblich, die von 30 Euro bis 130 Euro kostet. Die eVB-Nummer für das Kurzzeitkennzeichen erhältst Du von der Versicherung meistens zunächst kostenfrei. Versicherst Du das Fahrzeug später bei derselben Versicherung, werden Dir oft keine Kosten dafür berechnet. Der Vertrags­beginn wird auf das Zulassungs­datum des Kurzzeit­kenn­zeichens gelegt. Entscheidest Du Dich aber für einen anderen Versicherer oder lässt das Fahrzeug nicht zu, musst Du den Beitrag zahlen.
  • Verwaltungskosten: Die Gebühren der Zulassungsstellen für die Genehmigung eines Kurzzeitkennzeichens betragen je nach Zulassungsbezirk 10 bis 15 Euro.
  • Schilderkosten: Die Prägung der Kurzzeitkennzeichen kostet 15 bis 20 Euro.

Entscheidest Du Dich nach Ablauf des Kurzzeitkennzeichens für einen anderen Versicherer oder lässt das Fahrzeug nicht zu, musst Du mit folgenden Kosten rechnen:

Versicherung wird nicht erstattet

Minimal

Maximal

Versicherungskosten

30 Euro

130 Euro

Verwaltungskosten

10 Euro

15 Euro

Schilderkosten

15 Euro

20 Euro

Kosten

55 Euro

165 Euro

Lässt Du das Fahrzeug innerhalb von 6 Wochen nach Ablauf unseres Kurz­zeit­kenn­zeichens auf Dich zu, werden Dir bei CosmosDirekt die Versicherungs­kosten für das gelbe Kennzeichen nicht berechnet. Deine Kosten betragen dann nur 25 Euro bis 35 Euro.

Versicherung wird erstattet

Minimal

Maximal

Versicherungskosten

0 Euro

0 Euro

Verwaltungskosten

10 Euro

15 Euro

Schilderkosten

15 Euro

20 Euro

Kosten

25 Euro

35 Euro

Du möchtest von den Vorteilen bei CosmosDirekt profitieren? Deine eVB-Nummer erhältst du im Anschluss an den Online-Abschluss oder unter 0681 / 9 66 6800.

Häufige Fragen zum Kurz­zeit­kenn­zei­chen

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