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Ein gültiger Versicherungsschutz ist Voraussetzung zur Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens. Ihre eVB-Nummer erhalten Sie im Anschluss an den Online-Abschluss oder unter 0681 / 9 66 6800.
Für ein Kurzzeitkennzeichen müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein
1. Gültiger Versicherungsschutz
Ohne Versicherung bekommen Sie kein Kurzzeitkennzeichen. Um ein Kurzzeitkennzeichen beantragen zu können, benötigen Sie Ihre eVB-Nummer.
2. Gültige Hauptuntersuchung (HU)
Der Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung zählt seit 2015 zu den notwendigen Voraussetzungen für Kurzzeitkennzeichen. Fehlt diese, kann das Fahrzeug nur mit einer Einschränkung zugelassen werden, die entsprechend im Fahrzeugschein des Kurzzeitkennzeichens vermerkt wird.
Erlaubt ist dann nur die Fahrt innerhalb des Zulassungsbezirks zur nächstgelegenen Prüfstelle sowie Fahrten innerhalb des Zulassungsbezirks oder in direkt angrenzende Bezirke zwecks Reparatur, wenn Mängel bei der HU festgestellt wurden. Dazu muss das Fahrzeug jedoch als verkehrstauglich eingestuft worden sein. Lautet der Befund verkehrsuntauglich, darf es nicht mehr bewegt werden. Diese Regelung soll verhindern, dass Fahrzeuge am Straßenverkehr teilnehmen, die nicht verkehrssicher sind.
Mit diesen Unterlagen beantragen Sie das Kurzzeitkennzeichen
Damit Sie das gelbe Kennzeichen so schnell wie möglich an Ihrem Fahrzeug anbringen können, sollten Sie im Vorfeld alle Unterlagen sammeln:
- Antrag für Kurzzeitkennzeichen
- Gültiges Personaldokument: Personalausweis oder Reisepass mit amtlicher Meldebescheinigung
- eVB-Nummer
- Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung
- Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief
- Vollmacht bei Vertretung
In 5 Schritten zum Kurzzeitkennzeichen: So läuft der Antrag ab
Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) für das Kurzzeitkennzeichen einholen
Für ein Kurzzeitkennzeichen benötigen Sie eine eVB-Nummer. Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) erhalten Sie von Ihrer Kfz-Versicherung oder dem Versicherer, bei dem Sie das neue Fahrzeug versichern möchten. Die eVB-Nummer dient als Nachweis, dass Sie eine Kfz-Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug abgeschlossen haben, und ist Voraussetzung für die Zulassung des Fahrzeugs. Sie erhalten die eVB-Nummer für das Kurzzeitkennzeichen entweder im Anschluss an den Online-Abschluss, per E-Mail, per SMS oder Post.
Info
Mit einem Kurzzeitkennzeichen geht nur ein Kfz-Haftpflichtschutz einher. Es werden also nur die Kosten, die einem Unfallgegner entstehen, übernommen. Ihr eigenes Auto ist während der Überführung oder Probefahrt nicht geschützt. Fahren Sie also vorsichtig.
Spar-Tipp
Der Versicherungsbeitrag für das Kurzzeitkennzeichen beträgt bei CosmosDirekt 120 Euro. Versichern Sie das Kfz innerhalb von 6 Wochen nach Ablauf des Kurzzeitkennzeichens fest bei uns, wird Ihnen der Beitrag nicht in Rechnung gestellt.
Kurzzeitkennzeichen bei der Zulassungsstelle oder online beantragen
Um ein Kurzzeitkennzeichen persönlich zu beantragen, haben Sie zwei Möglichkeiten: Entweder Sie gehen zur Zulassungsstelle, die für Ihren Wohnort und damit für den Zulassungsbezirk zuständig ist oder zur Zulassungsbehörde des Bezirks, in dem das Fahrzeug derzeit zugelassen ist oder zugelassen war.
Bei vielen Zulassungsbehörden kann man das Kurzzeitkennzeichen mittlerweile auch online beantragen. Das spart Zeit und macht es überflüssig, einem Familienmitglied oder Bekannten eine Vollmacht auszustellen, wenn Sie nicht selbst zur Zulassungsstelle gehen können.
Ob Sie das gelbe Kennzeichen vor Ort oder online beantragen, die benötigten Dokumente bleiben dieselben.
Info
Möchten Sie wissen, wo sich die für Sie zuständige Zulassungsbehörde befindet? Das Kraftfahrt-Bundesamt stellt diese Information als Download bereit: Anschriftenverzeichnis der Zulassungsbehörden
Kurzzeitkennzeichen prägen lassen
Wenn Sie alle Dokumente eingereicht haben, stellt Ihnen der Sachbearbeiter ein Schriftstück aus, auf dem die Nummer des neuen Kurzzeitkennzeichens steht. Mit diesem Zettel gehen Sie zum Schilderdienst, der Ihnen die Nummer auf die Schilder prägt. In unmittelbarer Nähe der Zulassungsstelle befindet sich in der Regel ein Schilderdienst.
Zulassungsstempel auf das Nummernschild drucken lassen
Mit den fertigen Schildern gehen Sie erneut zur Zulassungsstelle. Dort wird der Zulassungsstempel angebracht. Damit ist das Fahrzeug amtlich zugelassen.
Kurzzeitkennzeichen am Fahrzeug anbringen
Halten Sie die fertigen Nummernschilder in den Händen, müssen Sie diese nur noch ordnungsgemäß an Ihrem Auto befestigen. Verwenden Sie hierfür unbedingt die Befestigungspunkte. Auch, wenn die Kurzzeitkennzeichen nach maximal 5 Tagen wieder abmontiert werden müssen, reicht es nicht aus, sie schnell hinter die Scheiben zu legen.
Nach Ablauf der fünf Tage darf das Fahrzeug nicht mehr auf öffentlichen Straßen bewegt oder abgestellt werden. Zurückbringen müssen Sie die Schilder nicht.
Motorrad, Wohnmobil & Co.: Das gelbe Kennzeichen gibt es nicht nur für Autos
Sie möchten ein Motorrad aus einem anderen Bundesland überführen oder ein Wohnmobil Probe fahren, um herauszufinden, ob es sich für den nächsten Campingurlaub eignet? Für andere Fahrzeuge gelten die selben Vorschriften wie für Autos. Sind alle nötigen Voraussetzungen erfüllt, können Sie das Wohnmobil oder Motorrad mit dem Kurzzeitkennzeichen maximal 5 Tage zum Zweck von Probe-, Prüfungs- und Überfahrungsfahrten bewegen.
Ein Fahrzeug mit Kurzzeitkennzeichen ins Ausland überführen – geht das?
Das Kurzzeitkennzeichen und der zugehörige Fahrzeugschein erfüllen internationale Vorschriften, entsprechen aber nicht den internationalen Straßenverkehrsübereinkommen, da es sich genau genommen nicht um offizielle Zulassungsdokumente handelt. Aus diesem Grund müssen sie auch nicht im Ausland akzeptiert werden.
Innerhalb der EU gibt es seit 2007 jedoch eine Anerkennungspflicht für das deutsche 5-Tages-Kennzeichen. Eine Nutzung in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ist daher grundsätzlich möglich. Auch außerhalb der EU akzeptieren einige Länder das Kurzzeitkennzeichen. Zu den Ländern gehören:
- Schweiz
- Mazedonien
- Weißrussland
- Bosnien
- Iran
Nicht erlaubt ist hingegen die sogenannte Fernzulassung. Dabei würde man ein Kurzzeitkennzeichen in Deutschland beantragen und mit dem Zweck ins Ausland reisen, ein Fahrzeug nach Deutschland einzuführen. Ein solches Vorgehen kann hohe Strafen und die Beschlagnahmung des Fahrzeugs zur Folge haben. Für ein solches Vorhaben wird ein spezielles Ausfuhrkennzeichen benötigt. Mehr erfahren Sie in unserem Ratgeber zu Überführungskennzeichen.
Mit diesen Kosten müssen Sie rechnen
Die Kosten für ein Kurzzeitkennzeichen setzen sich aus drei Posten zusammen:
- Versicherungskosten
Üblich ist bei Kurzzeitkennzeichen eine reine Kfz-Haftpflichtversicherung, die zwischen 30 Euro und 130 Euro kostet. Die eVB-Nummer für das Kurzzeitkennzeichen erhalten Sie als Kunde von der Versicherung zunächst kostenfrei. Versichern Sie das Fahrzeug später bei derselben Versicherung, werden Ihnen in der Regel die Kosten nicht in Rechnung gestellt. Der Beginn des Versicherungsvertrags wird dann auf das Zulassungsdatum des Kurzzeitkennzeichens gelegt. Entscheiden Sie sich für einen anderen Versicherer oder lassen kein Fahrzeug zu, wird Ihnen der Versicherungsbeitrag in Rechnung gestellt. Sind Sie noch kein Kunde, muss je nach Gesellschaft der Beitrag vorab bezahlt werden und wird dann erstattet, wenn Sie ein Fahrzeug regulär versichern. - Verwaltungskosten
Die Gebühren der Zulassungsstellen für die Genehmigung eines Kurzzeitkennzeichens sind nicht einheitlich geregelt. Es werden je nach Zulassungsbezirk 10 bis 15 Euro fällig. - Schilderkosten
Die Prägung der Kurzzeitkennzeichen kostet 15 bis 20 Euro. Befinden sich in unmittelbarer Nähe der Zulassungsstelle mehrere Schilderdienste, lohnt sich ein Vergleich.
Kosten für Kurzzeitkennzeichen im Überblick
Entscheiden Sie sich nach Ablauf des Kurzzeitkennzeichens für einen anderen Versicherer oder lassen das Fahrzeug nicht zu, kommen Kosten zwischen 55 Euro und 165 Euro auf Sie zu.
Versicherung wird nicht erstattet | Minimal | Maximal |
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Versicherungskosten | 30 Euro | 130 Euro |
Verwaltungskosten | 10 Euro | 15 Euro |
Schilderkosten | 15 Euro | 20 Euro |
Kosten | 55 Euro | 165 Euro |
Lassen Sie das Kfz innerhalb von sechs Wochen nach Ablauf des Kurzzeitkennzeichens auf sich als unseren Kunden zu, werden Ihnen die Versicherungskosten für das Kurzzeitkennzeichen nicht in Rechnung gestellt. In diesem Fall belaufen sich die Kosten auf nur 25 Euro bis 35 Euro.
Versicherung wird erstattet | Minimal | Maximal |
---|
Versicherungskosten | 0 Euro | 0 Euro |
Verwaltungskosten | 10 Euro | 15 Euro |
Schilderkosten | 15 Euro | 20 Euro |
Gesamtkosten | 25 Euro | 35 Euro |
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