Das Wichtigste zur Unfallrente im Überblick
Jedes Leben ist ein Abenteuer. Ein schöner Urlaub am Strand, eine Wanderung durch die Berge, das gemütliche Grillen und Zusammensitzen mit Freunden oder die abendliche Tour durch das Kneipenviertel – ständig erlebst Du etwas Neues und genießt Deine Freizeit. Doch die Gefahren für einen Unfall lauern überall. Selbst beim Kochen oder Aufräumen zu Hause kannst Du Dich verletzen. Statistisch gesehen passieren sogar die meisten Unfälle im sichergeglaubten Zuhause.1 Schnell bist Du auf Deinen Drehstuhl aus dem Home Office gestiegen, anstatt die Leiter aufzustellen, und schon rollt der Stuhl weg und Du hast Dir einen Knochenbruch zugezogen. Mit einer privaten Unfallversicherung bist Du in solch einem Fall finanziell abgesichert. Sollten die Verletzungen so schlimm sein, dass sie zu einer Invalidität von mindestens 50 % führen, bekommst Du von Deiner Unfallversicherung eine monatliche Unfallrente. Wie hoch die Unfallrente ist und wann Du einen Anspruch auf die Rente hast, erklären wir Dir in diesem Ratgeber. Nähere Infos zur privaten Unfallversicherung von CosmosDirekt findest Du auf unserer Produktseite.
Was versteht man unter Unfallrente?
Eine Unfallrente ist eine monatliche Zahlung Deiner privaten Unfallversicherung, wenn Du durch einen Unfall einen bestimmten Invaliditätsgrad erreicht hast.
Auch von der gesetzlichen Unfallversicherung kannst Du eine Unfallrente bekommen, diese wird dann jedoch Verletztenrente oder Verletztengeld genannt. Denn auf der Arbeit und auf dem Weg dorthin bist Du durch die Berufsgenossenschaft versichert. Passiert Dir ein Arbeits- oder Wegeunfall, springt die gesetzliche Unfallversicherung ein. Jeder Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, seine Mitarbeiter bei der zuständigen Berufsgenossenschaft zu melden und zu versichern. Du musst Dich also nicht darum kümmern.
Kommt es jedoch zu einem Unfall in Deiner Freizeit oder bei einem Umweg zur Arbeit, z. B. wenn Du noch in den Supermarkt gehen möchtest, leistet die gesetzliche Unfallversicherung nicht und Du hast keinen Anspruch auf eine Unfallrente. Nur mit einer privaten Unfallversicherung bist Du auch in Deiner Freizeit finanziell abgesichert und kannst bei schweren Verletzungen den Anspruch auf eine Rente nach einem Unfall geltend machen. Der Vorteil: Hast Du eine private Unfallversicherung mit einer Unfallrente abgeschlossen und Dir passiert ein Arbeitsunfall, kannst Du sowohl von der gesetzlichen als auch von der privaten Unfallversicherung Leistungen beziehen.
Voraussetzungen: Wann bekommst Du eine Unfallrente?

Um von Deiner privaten Unfallversicherung eine Unfallrente zu bekommen, muss Dein Invaliditätsgrad nach einem Versicherungsfall in der Regel mindestens 50 % betragen. Die privaten Unfallversicherer legen die Leistungskriterien selbst fest, jedoch gilt mittlerweile ein Invaliditätsgrad von mindestens 50 Prozent als die Regel.
Bei der gesetzlichen Unfallversicherung gibt es klare Regelungen, wer wann eine Verletztenrente bekommt. Diese sind im Sozialgesetzbuch festgehalten. Um einen Anspruch auf Verletztenrente von der gesetzlichen Unfallversicherung zu haben, muss Deine Erwerbsfähigkeit um mindestens 20 % gemindert sein – und das über ein halbes Jahr lang, nämlich länger als 26 Wochen. Arbeitest Du in einem landwirtschaftlichen Unternehmen, erhöht sich der Prozentsatz der Erwerbsminderung auf 30 %. Dabei zählt nicht nur ein einzelner Versicherungsfall: Du bekommst die Rente auch dann, wenn die Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) durch mehrere Unfälle 20 % bzw. 30 % übersteigt. Voraussetzung dafür ist aber dass jeder Versicherungsfall eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 10 % nach sich zieht.
Wie lange wird die Unfallrente gezahlt?
In der Regel erhältst Du Deine Unfallrente so lange, wie Du die Voraussetzungen dafür erfüllst – unter Umständen also Dein Leben lang. Sollten sich Deine Verletzungen im Laufe der Zeit bessern und die Minderung Deiner Erwerbsfähigkeit auf unter 50 % fallen, endet die Zahlung der Unfallrente. Maßgeblich ist dann der Monat, in dem die Änderung der Erwerbsminderung festgestellt wurde. Im nächsten Monat hast Du schon keinen Anspruch mehr auf die Unfallrente und die Zahlung wird eingestellt.
Dasselbe gilt für die Verletztenrente der gesetzlichen Unfallversicherung: Solange Dein Invaliditätsgrad über 20 % bzw. 30 % liegt, bekommst Du Dein Verletztengeld monatlich ausgezahlt. Allerdings ist nicht jede Verletztenrente von lebenslanger Dauer trotz hoher Erwerbsminderung. Manche Renten sind im Vorfeld befristet. Dann endet die Zahlung des Verletztengeldes, sobald die Frist abgelaufen ist.
Die Unfallrente der privaten Unfallversicherung von CosmosDirekt ist nicht befristet. Solange die Voraussetzungen für die Verletztenrente erfüllt sind, bekommst Du sie lebenslang ausgezahlt.
Höhe: Wie viel Unfallrente bekommst Du?
Die Höhe Deiner Unfallrente kannst Du mit Deinem Versicherer individuell vereinbaren. Sie sollte auf jeden Fall so hoch sein, dass Du Deine monatlichen Ausgaben auch bei einer vollständigen Berufsunfähigkeit noch stemmen kannst. Die Experten empfehlen eine monatliche Unfallrente von mindestens 1.000 Euro. Bei CosmosDirekt kannst Du eine monatliche Unfallrente von bis zu 2.500 Euro vereinbaren.
Nach einem Arbeits- oder Wegeunfall kannst Du von der gesetzlichen Unfallversicherung maximal zwei Drittel Deines Jahresarbeitsverdienstes bekommen. Das gilt dann als Vollrente. Diese erhältst Du nur bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 100 %. Sobald Du nicht vollständig erwerbsunfähig bist, erhältst Du eine Teilrente. Die Höhe der Verletztenrente orientiert sich dann an Deinem Jahresarbeitsverdienst und dem Prozentsatz der Erwerbsminderung.
Wie wird die Verletztenrente der gesetzlichen Unfallversicherung berechnet?
Um die Höhe der Verletztenrente zu berechnen, gibt es eine Formel, die im SGB festgelegt ist. So kannst Du die Verletztenrente einfach selbst berechnen. Als Jahresarbeitsverdienst wird nicht Dein Jahresbruttogehalt herangezogen, sondern mit Deinem Arbeitsverdienst aus den zwölf Monaten vor dem Unfall berechnet. Das heißt, dass vom Zeitpunkt des Versicherungsfalls 12 Monate zurück gerechnet und die Gehälter aus dieser Zeitspanne addiert werden. Der Monat, in dem der Unfall passiert ist, zählt nicht zu den 12 Monaten.
Wir rechnen die Verletztenrente an einem konkreten Beispiel durch. Nehmen wir an, Du erleidest einen Unfall und bist zu 40 Prozent erwerbsunfähig. In den letzten zwölf Monaten vor Deinem Unfall hast Du insgesamt 43.600 Euro verdient. Eine Vollrente kannst Du nicht beziehen, da Du nicht zu 100 Prozent erwerbsunfähig bist. Die Teilrente kannst Du folgendermaßen berechnen:
43.600 Euro x 2/3 x 40 % = 29.067 Euro x 40 % = 11.626,80 Euro
Das bedeutet, dass Du von der gesetzlichen Unfallversicherung jährlich 11.626,80 Euro Verletztenrente bekommen würdest. Das wäre eine Rente von 968,90 Euro monatlich.
Achte darauf, dass Du bei der Berechnung die Vollrente berücksichtigst, auch wenn Du nicht zu 100 % erwerbsunfähig bist. Denn der Prozentsatz der Erwerbsminderung wird nicht auf Deinen Jahresarbeitsverdienst angerechnet, sondern auf den maximalen Betrag, den Du bei einer Vollrente bekommen würdest – 2/3 Deines Jahresarbeitsverdienstes.
Unfallrente bei CosmosDirekt
Die private Unfallversicherung von CosmosDirekt bietet Dir in jedem Tarif eine Unfallrente nach Vereinbarung. Sobald ein Unfall innerhalb von 15 Monaten zu einer Invalidität von mindestens 50 % führt, hast Du Anspruch auf die Rente.
Bei CosmosDirekt kannst Du Dir Deinen Unfallschutz individuell zusammenstellen und an Dich und Dein Leben anpassen. Neben der Rente bei einem Versicherungsfall kannst Du Dir auch Unterstützung nach Deinem Unfall holen. Mit dem Unfallschutz Plus helfen wir Dir im Alltag, bieten Dir einen Pflegedienst und andere Serviceleistungen sowie die Betreuung von Dritten an.
Fazit: Finanziell abgesichert mit lebenslanger Unfallrente
Egal ob Du zu Hause von der Leiter fällst, einen Sportunfall, Reitunfall oder durch einen Arbeitsunfall verletzt wirst: Mit einer privaten Unfallversicherung bist Du jederzeit abgesichert. Sollte der Unfall so schwer sein, dass er zur Minderung Deiner Erwerbsfähigkeit führt, kannst Du Anspruch auf eine Unfallrente haben. In der Regel liegt die Grenze der Erwerbsminderung, ab wann Du eine Unfallrente beziehen kannst, in der privaten Unfallversicherung bei 50 %.
Die gesetzliche Unfallversicherung leistet bereits ab einem Invaliditätsgrad von 20 %, allerdings bist du nur auf der Arbeit oder dem direkten Weg dorthin versichert. Zudem wird die gesetzliche Verletztenrente auf Deine Altersrente angerechnet, das heißt, dass Du im Rentenalter nicht mehr Geld bekommst als die Rentenversicherung für Dich vorsieht.
Die private Unfallrente ist eine zusätzliche Rente, unabhängig von Deiner gesetzlichen Altersrente. Bleibt die Invalidität bestehen, bist Du auch lebenslang durch die Unfallrente und Verletztenrente versichert.
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https://de.statista.com/statistik/daten/studie/182904/umfrage/todesfaelle-in-deutschland-aufgrund-von-unfaellen/