Welche Versi­che­rung über­nimmt die Kosten und wie verhalten Sie sich richtig

Wasserschaden

Welche Versi­che­rung über­nimmt die Kosten?

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Ein Bruch der Wasserleitung, ein undichter Ablauf in der Geschirr­spül­maschine oder eine falsch angeschlossene Wasch­maschine – ein Wasser­schaden kann im Haus oder in der Wohnung schnell entstehen. Dokumentiere die Schäden am besten frühzeitig und umfassend, damit Deine Hausrat­versicherung sich vom beschädigten Hausrat und die Wohnge­bäude­versicherung von den betroffenen Gebäude­teilen ein Bild machen kann. Je nach Ursache und betroffenen Gegenständen sind unterschiedliche Versicherungen für Wasserschäden zuständig.

Hier erfährst Du alles rund um das Thema Wasser­schaden – was kann ich geltend machen, welche Versicherungen die Schäden übernehmen und wie du Dich im Ernstfall richtig verhältst! Infos zur Hausrat­versicherung von CosmosDirekt findest Du auf der Produktseite.

Erklärvideo zum Thema Wasserschaden

Erklärvideo zum Thema Hausratversicherung: Wasserschaden (Vorschaubild)

Wasser­schaden: Was tun?

Eben noch die Waschmaschine angestellt – und plötzlich steht die ganze Küche unter Wasser. Jetzt ist schnelles Handeln gefragt. Du musst nun versuchen, den Schaden so gering wie möglich zu halten:

  • Bei Leitungswasserschäden sofort den Hauptwasserhahn für die versicherten Räume oder das Gebäude schließen. Ohne eigenen Zugang zum Hauptwasserhahn informierst Du bitte die Hausverwaltung.
  • Zugefrorene Rohre, Heizungsanlagen usw. nur durch einen Fachmann auftauen lassen. Sollte der Rohrbruch nicht sofort geortet werden können, bitte unbedingt weitere Maßnahmen mit der Versicherung absprechen.
  • Wenn nötig, Wasser abpumpen bzw. abschöpfen; bei starker Überschwemmung die Feuerwehr zum Abpumpen rufen.
  • Soweit möglich, Möbel aus den wassergeschädigten Räumen entfernen oder alternativ mit Klötzen unterlegen. Holzflächen umgehend mit Tüchern trocknen.
  • Falls das Wasser aus der Decke läuft, Holzböden und Möbel mit Folie abdecken oder Möbel aus diesen Räumen entfernen.
  • Insbesondere Metallgegenstände vom Boden bzw. vom Mobiliar entfernen, da Rostgefahr.
  • Teppiche zum Trocknen entfernen. Nicht aufhängen oder zusammenrollen, da die Farben verlaufen! Können die Teppiche aufgrund der Größe nicht entfernt werden, musst Du eine Folie darunter legen, um die Verfärbung des Bodens zu vermeiden.
  • Fußbodenheizung unter Teppichböden abstellen, da ansonsten der Bodenbelag geschädigt wird.
  • Elektrische Anlagen nicht auf Funktionsfähigkeit prüfen. Anlagen abschalten oder ausgeschaltet lassen und die Stromzufuhr unterbrechen.
  • Um die hohe Luftfeuchtigkeit aus den Räumen zu bekommen, solltest Du die Fenster öffnen und die Heizung höher drehen.

Bei einer Schadenhöhe von mehr als 1.000 Euro erfolgt meistens eine Besichtigung durch einen Schadenregulierer. Daher musst Du den Schaden unverzüglich der Versicherung melden. Sofern nichts anderes mit der Versicherung vereinbart wurde, bewahrst Du bitte die beschädigten und die schadenverursachenden Teile auf.

Wie Du bei einem Wasserschaden vorgehst erfährst Du in unserer Checkliste "Wasserschaden: Was tun"?.

Kundenstimmen zur Schadenregulierung

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Welche Versi­che­rung zahlt welchen Schaden?

Wasserschäden gehören zu den häufigsten Schadenfällen in Deutschland. Jeden Tag werden rund 3.000 Wasserschäden bei den Versicherern gemeldet. Ursachen und Wirkungen fallen ganz unterschiedlich aus. Mal ist es ein Rohrbruch, der den Hobbyraum unter Wasser setzt, mal ein Platzregen oder eine defekte Dichtung an der Waschmaschine, die im Keller für eine Überschwemmung sorgen. Bei den Schäden kommt es immer auf die genauen Umstände an, ob eine Versicherung den Wasserschaden ersetzt. Und welche Versicherung letztendlich leistet, ist davon abhängig, wie und wo der Schaden entstand. Grundsätzlich gilt:

  • Einen Wasserschaden am beweglichen Mobiliar und Hausrat ersetzt die Hausratversicherung des Bewohners.
  • Einen Wasserschaden an Wohnung oder Gebäude erstattet die Wohngebäudeversicherung des Eigentümers.
  • Entsteht ein Wasserschaden durch den Nachbar, übernimmt die Privathaftpflicht des Nachbarn die Kosten.
  • Einen Wasserschaden, der durch Naturkatastrophen oder Unwetter entsteht (z. B. Hochwasser, Überschwemmung, etc.) deckt die Elementarschadenversicherung.

Bei einem Wasserschaden in Deiner Wohnung steht Dir oft eine Mietminderung zu.

Was zahlt die Haus­ratver­si­che­rung bei einem Wasser­schaden?

Die Hausratversicherung ersetzt Schäden, die am Mobiliar sowie an anderen beweglichen Dingen in Deiner Wohnung entstehen. Doch nicht alle denkbaren Umstände und Risiken sind abgedeckt. Die Wasserschäden müssen in einem direkten Zusammenhang mit folgenden Installationen stehen:

  • Rohre für Trink- und Abwasser
  • Leitungssystem in Haus und Wohnung
  • Angeschlossene Schläuche von Waschmaschine, Geschirrspülmaschine etc.
  • Warmwasser- und Dampfheizungsanlage
  • Klima-, Solar- und Wärmepumpenheizungen
  • Berieselungs- und Sprinkleranlagen

Ein Wasserschaden ist durch die Hausratversicherung versichert, wenn er durch den bestimmungswidrigen Austritt von Leitungswasser entstand. Die Ursachen dafür können vielfältig sein. Der eigentliche Versicherungsfall ist aber nicht das Austreten an sich, sondern die Einwirkungen des Wassers auf den Hausrat am Schadenort. Der Versicherungsschutz erstreckt sich also auch auf solche Fälle, bei denen Leitungswasser von außen in die Wohnung eindringt und einen Wasserschaden am Hausrat bewirkt.

Folgende Wasserschäden sind in der Regel nicht im Versicherungsschutz enthalten:

  • Schäden durch Plansch- und Reinigungswasser
  • Schäden durch aufsteigendes Grundwasser
  • Schäden durch Rückstau in der Kanalisation

Mit dem umfassenden Versicherungsschutz unserer Hausratversicherung sicherst Du Deinen Hausrat nicht nur gegen Wasserschäden ab, sondern auch beispielsweise gegen Diebstahl, Raub oder Vandalismus.

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Hausratversicherung

Was zahlt die Wohngebäu­dever­si­che­rung bei einem Wasser­schaden?

Ist die Immobilie vom Wasserschaden betroffen, deckt die Wohngebäudeversicherung die Kosten für Reparatur und Instandsetzung und weitere Folgeschäden ab. Das umfasst insbesondere Schäden, die am Gebäude oder dessen fest verbundenen Bestandteilen durch den Wasseraustritt aus Sanitär- und Heizungsanlagen entstehen. Somit sind Schäden an der Gebäudesubstanz, wie z. B. am Boden oder an den Wänden, abgedeckt – im Gegensatz zur Hausratversicherung, die die Einrichtung des Hauses absichert.

Einen Wasserschaden in einem unbewohnten Haus oder einer wenig genutzten Wohnung übernehmen die Versicherer nur bei Erfüllung bestimmter Kriterien. Generell nicht versichert sind leerstehende Gebäude. Das sind solche Gebäude, die entweder gerade gebaut werden und noch nicht bezugsfertig sind oder die wegen großer Umbau-Maßnahmen ausgeräumt wurden und momentan nicht bewohnt werden können.

Bei längerer Abwesenheit gilt: Die Wohngebäudeversicherung zahlt nur, wenn Du gewissen Pflichten nachgekommen bist. Das gilt sowohl für die eigenen vier Wände, wenn Du beispielsweise in einen mehrwöchigen Urlaub fahren möchtest, als auch für Gartenlauben und Ferienhäuser, die von Dir nur selten genutzt werden. Damit ein Wasserschaden durch die Gebäudeversicherung reguliert wird, muss eine regelmäßige Überprüfung aller wasserführenden Anlagen erfolgen.

Wenn Du nur selten in Deinem Haus oder Wohnung bist und der Überwachungspflicht nicht nachkommen kannst, dann schließe am besten vor der Abreise alle wasserführenden Anlagen und entleere diese.

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Elemen­tar­scha­denver­si­che­rung: Zusätzlicher Schutz bei Elemen­tar­schäden

Auch als Naturereignis kann Wasser eine zerstörerische Kraft entwickeln. Bei dem Rekordhochwasser im Juni 2013 waren zehntausende Haushalte betroffen. Allein in Deutschland wurden den Versicherern mehr als 180.000 Schadenfälle gemeldet. Kostenfaktor: knapp 2 Milliarden Euro. Die Bundes­regierung bezifferte später den Gesamtschaden auf rund 6,7 Milliarden Euro. Führt eine Überschwemmung dazu, dass der Keller voller Wasser läuft, zahlen Gebäudeversicherung und Hausratversicherung nur dann für diesen Wasserschaden, wenn eine spezielle Zusatz-Versicherung vereinbart wurde: die Elementarschadenversicherung. Diese übernimmt zum Beispiel nach einer Überschwemmung oder Starkregen die Reparaturkosten im und am Haus, zahlt die Sanierung des Gebäudes oder erstattet den Wiederbeschaffungspreis für zerstörtes Hab und Gut.

Die Elementarschadenversicherung ist als Zusatz zur Hausrat- und Wohngebäudeversicherung möglich. Separat kannst Du diese Versicherung nicht abschließen. Mit der Elementarschadenversicherung kannst Du Dich gegen folgende Naturereignisse absichern:

  • Überschwemmung
  • Erdbeben
  • Erdrutsch
  • Schneedruck und Lawinen
  • Rückstau

Bei der Hausratversicherung und der Wohngebäudeversicherung von CosmosDirekt kannst Du Dich bereits gegen einen geringen Mehrbetrag gegen Elementarschäden absichern.

Wasser­schaden durch Nachbar – das zahlt die Privathaft­pflicht­

Hat Dein Nachbar über Dir einen Wasserschaden und wirkt sich dieser auf Deine Wohnung aus, dann muss er Dir Schadenersatz leisten. Die Zahlung dieser Kosten übernimmt die Privathaftpflicht des Nachbarn. Seinen eigenen Wasserschaden ersetzt die Haftpflichtversicherung jedoch nicht, dafür ist die Hausratversicherung oder Gebäudeversicherung zuständig. Selbes gilt auch für Dich: Bei einem Wasserschaden in Deiner Wohnung, der Auswirkungen auf die Nachbarswohnung hat, solltest Du über eine Privathaftpflicht verfügen, die diese Kosten übernimmt.

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Profes­sio­nelle Wasser­scha­den­sa­nie­rung

Für die Reparatur des Wasserschadens sollten unbedingt Fachleute hinzugezogen werden. Neben dem Know-how der Wasserschadensanierung verfügen sie über die moderne Technik, die eine genaue Leckageortung erst ermöglicht. Das früher eingesetzte, großflächige Abschlagen von Fliesen ist damit heutzutage überflüssig. Art und Umfang des Wasserschadens können auf diese Weise ebenfalls genau analysiert werden.

Gleichzeitig kann der professionelle Wasserschaden-Sanierer auch gezielt modernste technische Methoden wie das Überdruck- oder Unterdruck-Verfahren zur Trocknung einsetzen. Der Profi verfügt über die notwendigen Gerätschaften, um feuchte Räume so schnell wie möglich wieder trocken zu bekommen: angefangen von großen Luftentfeuchtern und Bautrocknern über Hochleistungs-Ventilatoren zur Verbesserung der Luftzirkulation bis hin zu Elektro-Heizern, die die Raumtemperatur hoch halten.

Auch Folgeschäden an Putz und Mauerwerk wie die Verunreinigung mit Salzen oder Schlamm, die beispielsweise durch Überflutung oder Hochwasser entstehen, lassen sich nur mit einer professionellen Wasserschadensanierung beseitigen. Zudem können so mögliche Spätfolgen verhindert werden, denn wird der Wasserschaden nicht restlos beseitigt, bilden sich an den verbliebenen Feuchtigkeitsstellen Schimmelpilze, die oftmals verdeckt und nur schwer zu lokalisieren sind. Diese bedrohen dann die Gesundheit der Bewohner – insbesondere für Menschen mit geschwächtem Immunsystem stellen Schimmelpilze eine erhebliche Gefahr dar.

Scha­den­re­gu­lie­rung von Folgeschäden durch die Versi­che­rung

Hausrat- und Gebäudeversicherung zahlen neben dem eigentlichen Wasserschaden unter Umständen auch darüber hinaus anfallende Folgeschäden. Die Wohngebäudeversicherung übernimmt Folgeschäden, sofern diese eindeutig auf den Wasserschaden zurückzuführen sind. Ist der Wasserschaden beispielsweise Auslöser für einen Kurzschluss, der einen Brand verursacht, zahlt die Gebäudeversicherung diesen Folgeschaden. Ebenso kann die Gebäudeversicherung Hotelkosten abdecken, falls die Wohnung nach dem Wasserschaden vorübergehend unbewohnbar ist. Auch bei den Folgeschäden ist es wichtig, diese mit Fotos genau festzuhalten und unverzüglich dem Versicherer zu melden.

Wie lange es dauert, bis die Schadenregulierung durch die Versicherung abgeschlossen ist, ist bei jedem Versicherungsfall anders. Neben dem Umfang des Schadens und den Reparaturaufwendungen ist vor allem entscheidend, wie schnell und ausführlich Du die Schadenmeldung machst.

Wasser­schaden in der Miet­woh­nung – Wer zahlt?

Ist der Mieter selbst verantwortlich für den Wasserschaden, zahlt dessen Hausratversicherung für das Mobiliar und die beweglichen Gegenstände in der Wohnung, sofern es sich um einen Leitungswasserschaden handelt. Ebenfalls können Kosten für die Übernachtung im Hotel oder das Lagern von Möbeln von der Hausratversicherung des Mieters übernommen werden. Beeinträchtigt der Wasserschaden auch Nachbarn, ist für diese Kosten die Haftpflichtversicherung des Mieters zuständig. Diese ist ebenfalls verantwortlich, wenn durch den Wasserschaden das Gebäude in Mitleidenschaft gezogen wurde.

Ist der Vermieter für den Schaden verantwortlich, zahlt dessen Wohngebäudeversicherung für die Instandsetzung des Gebäudes und der Gebäudesubstanz. In diesem Fall können Mieter Schäden am Hausrat als Schadensersatz beim Vermieter geltend machen. Außerdem kannst Du als Mieter die Mietzahlung angemessen mindern. Aufgrund des Lärms von Trocknungsgeräten oder der Unbewohnbarkeit der Wohnung, ist die Mietminderung in vielen Fällen legitim und lindert eventuelle Unannehmlichkeiten.

Bei einem Rohrbruch oder einem Wasserschaden ohne Verantwortlichen, deckt die Gebäudeversicherung des Vermieters Schäden am Gebäude und die Hausratversicherung des Mieters den Hausrat der Wohnung ab.

Fazit: Wasser­schaden – Welche Versi­che­rungen schützen optimal?

Für einen umfassenden Versicherungsschutz gegen Wasserschäden solltest Du eine Hausratversicherung und Wohngebäudeversicherung mit Elementarschadenversicherung sowie eine Privathaftpflichtversicherung abschließen.

Die Hausratversicherung übernimmt die Kosten für Schäden an deinem Hausrat bei Leitungswasserschäden. Die Gebäudeversicherung deckt das Gebäude und dessen Substanz, wie Boden und Wände ab. Die Hausrat- und Gebäudeversicherung solltest Du mit der Elementarschadenversicherung erweitern, um bei Hochwasser, Überschwemmungen oder anderen Elementarschäden abgesichert zu sein. Falls der Wasserschaden nicht nur Deine Wohnung betrifft, sondern auch Wohnungen von Nachbarn beeinträchtigt, werden diese Kosten von der Haftpflichtversicherung übernommen.

Sollte es zu einem Wasserschaden kommen, solltest Du Ruhe bewahren und die folgenden Schritte befolgen:

  • Wasserzufuhr abdrehen
  • Strom abstellen
  • Wasser beseitigen
  • Hausrat retten
  • Schaden dokumentieren
  • Wasserschaden der Versicherung melden
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