Angaben gemäß § 15 Abs. 1 der Mindestzuführungsverordnung für die Cosmos Lebensversicherungs-AG
Ab dem 1. August 2026 stehen Ihnen folgende Informationen gemäß § 15 Abs. 1 der Verordnung über die Mindestbeitragsrückerstattung in der Lebensversicherung (Mindestzuführungsverordnung) zur Verfügung:
Angaben zur Beteiligung der Versicherten an den Erträgen im Geschäftsjahr 2025
Erträge1
| Kapitalerträge | 299.948.621 € |
| Risikoergebnis | 294.591.122 € |
| Übriges Ergebnis | 38.083.767 € |
| Summe | 632.623.510 € |
Aufgliederung der Beteiligung der Versicherten an den Erträgen
| Rechnungszins | 217.362.851 € |
| Direktgutschrift | 292.787.671 € |
| Zuführung zur RfB | 51.151.356 € |
| Summe | 561.301.878 € |
Die Angaben gemäß § 15 Abs. 1 der MindZV zum Herunterladen finden Sie hier:
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Die Ertragsquellen sind die anzurechnenden Kapitalerträge, das Risikoergebnis (soweit positiv) und das übrige Ergebnis (soweit positiv) im Sinne der §§ 6 bis 8 Mindestzuführungsverordnung (MindZV) für den überschussberechtigten Versicherungsbestand. Der Eintrag „–“ bedeutet, dass die betreffende Ertragsquelle mit einem Verlust abgeschlossen hat.
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