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Altersvorsorgdepot für Beamte

Mit dem Altersvorsorgedepot erhalten Beamte ab 2027 eine neue Möglichkeit der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge. Das AV-Depot löst die Riester-Rente ab und soll den Vermögensaufbau für den Ruhestand erleichtern. Erfahre, wie Beamte als Beschäftigte im öffentlichen Dienst von der Altersvorsorgedepot-Förderung profitieren und für wen sich das Altersvorsorgedepot zusätzlich zur Pension lohnt.

AV-Depot für Beamte

  • Mehr Geld im Ruhestand
  • Staatliche Förderung sichern
  • Standarddepot abschließen

Altersvorsorgedepot für Beamte: Das Wichtigste in Kürze

  • Beamte erhalten im Ruhestand eine Pension. Das AV-Depot kann eine sinnvolle Ergänzung sein, um Versorgungslücken zu schließen.
  • Beamte können ein Altersvorsorgedepot eröffnen, sofern sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
  • Die Förderung erfolgt über staatliche Zulagen, welche sich an der Höhe der Einzahlung, aber auch an der Anzahl der Kinder bemessen.
  • Das angesparte Vermögen wird langfristig in förderfähige ETFs, Fonds oder andere zugelassene Kapitalanlagen investiert.
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Was ändert das Altersvorsorgedepot für Beamte?

Mit dem Altersvorsorgedepot wird ab 2027 die Riester-Rente abgelöst und die staatlich geförderte private Altersvorsorge neu aufgestellt. Von dieser Rentenreform profitieren auch Beamte.

Beamte beziehen im Gegensatz zu Angestellten eine Pension und zahlen keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Daher galten für Beamte bei der Riester-Rente besondere Voraussetzungen und sie mussten ihre Förderberechtigung über die Besoldungsstelle nachweisen. Erst nach einer entsprechenden Einwilligung konnten die erforderlichen Daten an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) übermittelt und die staatlichen Zulagen gewährt werden. Mit dem Altersvorsorgedepot soll dieses Verfahren vereinfacht werden. Ziel ist es den Abschluss eines Vorsorgedepots für Beamte bürokratieärmer zu gestalten. Wie der genaue Ablauf künftig aussehen wird, steht noch nicht abschließend fest.

Wie profitieren Beamte vom Alters­vorsorge­depot?

Beamte profitieren bei AV-Depot von staatlichen Zulagen, steuerlichen Vorteilen und Renditechancen am Kapitalmarkt. So kann das Vermögen über viele Jahre staatlich bezuschusst wachsen und später die Beamtenpension ergänzen.

Das Altersvorsorgedepot richtet sich nicht nur an klassische Beamte, sondern auch an andere Beschäftigte im Staatsdienst. Dazu zählen Soldaten, Richter, Staatsangestellte, Verwaltungs­beamte sowie weitere Berufs­gruppen im öffentlichen Dienst. Das Alters­vorsorge­depot steht allen Berufs­gruppen offen und soll als gefördertes Produkt der zweite Schicht der Altersvorsorge dazu dienen, zusätzliches Vermögen für den Ruhestand aufbauen.

Staatliche Förderung des AV-Depots für Beamte

Die Höhe der Förderung des AV-Depots ist für (Staats-)Angestellte, Beamte und Selbstständige gleich sowie unabhängig von Beruf und Verdienst:

  • Für die ersten 360 Euro Einzahlung pro Jahr gibt es 50 Cent Förderung je eingezahltem Euro (maximal 180 Euro).
  • Auf weitere Eigenbeträge bis 1.800 Euro jährlich beträgt die Förderung 25 Cent pro Euro (maximal 360 Euro).
  • Dadurch erreichst Du eine maximale jährliche Grundzulage von 540 Euro.
  • Zusätzlich profitieren Beamte mit Familie von Kinderzulagen von 300 Euro je Kind.

Wer vor dem 25. Geburtstag als Beamter sein Altersvorsorgevertrag abschließt, erhält außerdem einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro.

Ist das Altersvorsorgedepot für Beamte sinnvoll?

Ja, für viele Beamte kann das Altersvorsorgedepot eine sinnvolle Ergänzung der bestehenden Altersvorsorge sein.

  • Beamte erhalten im Ruhestand eine Pension, auch Ruhegehalt genannt. Diese ersetzt jedoch nicht vollständig das bisherige Einkommen.
  • Hinzu kommt, dass auch Beamte steigende Lebenshaltungskosten und die Inflation berücksichtigen müssen.

Eine zusätzliche private Altersvorsorge hilft dabei, Versorgungslücken zu schließen und den gewünschten Lebensstandard im Alter besser zu sichern.

Für welche Beamte lohnt sich das Alters­vorsorge­depot?

Grundsätzlich richtet sich das Vorsorgedepot an alle Beamten. Besonders interessant kann das AV-Depot für Beamte sein, deren voraussichtliche Pension unter dem maximal möglichen Ruhegehalt liegt. Dieses beträgt derzeit höchstens 71,75 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge und wird nur nach einer entsprechend langen ruhegehaltfähigen Dienstzeit erreicht. Das Vorsorgedepot lohnt sich besonders für:

  • Beamte, die erst später verbeamtet wurden und dadurch weniger ruhegehaltfähige Dienstjahre sammeln.
  • Beamte mit Teilzeitphasen, da diese sich auf die spätere Versorgung auswirken.
  • Beamte mit längeren Elternzeiten oder Beurlaubungen, sofern diese nicht vollständig ruhegehaltfähig sind.
  • Jüngere Beamte, die noch viele Jahre bis zum Ruhestand haben. Sie können vom langfristigen Vermögensaufbau am Kapitalmarkt profitieren.
  • Beamte mit Kindern, da die staatliche Förderung durch Kinderzulagen zusätzlich steigen kann.

Wer bereits kurz vor der Pensionierung steht, sollte prüfen, ob sich der langfristige Vermögensaufbau noch lohnt oder andere Vorsorgeformen besser geeignet sind.

Unser Tipp: Langfristige Kapitalanlagen mit staatlicher Förderung können die Renditechancen gegenüber ungefördertem Sparen erhöhen. Bedenke aber immer, dass Wertschwankungen an den Kapitalmärkten möglich sind. Eine Kombination verschiedener Vorsorgeformen mit unterschiedlichen Risikoausprägungen bietet deshalb meist die größte Sicherheit für den Ruhestand.

Altersvorsorgedepot als Beamter eröffnen – so funktioniert's

Bei der Riester-Rente mussten Beamte zunächst ihre Förderberechtigung gegenüber ihrer Besoldungsstelle beantragen. Mit dem Altersvorsorgedepot soll dieser Ablauf künftig vereinfacht werden. Wie das Antragsverfahren im Detail ausgestaltet wird, steht derzeit jedoch noch nicht abschließend fest.

Voraussichtlich wird die Eröffnung eines Altersvorsorgedepot für Beamte in folgenden Schritten erfolgen:

  1. Einen Anbieter, wie beispielsweise CosmosDirekt, auswählen.
  2. Das Altersvorsorgedepot eröffnen.
  3. Sparrate festlegen.
  4. Förderfähige ETFs oder Fonds auswählen.
  5. Staatliche Förderung über den Anbieter beantragen.
  6. Das Depot monatlich besparen.

Was sollten Beamte beim AV-Depot-Abschluss beachten?

Vor dem Abschluss eines Vorsorgedepots sollten Beamte zwei Besonderheiten berücksichtigen.

  1. Pension und Auszahlung: Beamte können ihre Pension je nach Laufbahn teilweise bereits vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter erhalten. Für das Altersvorsorgedepot gelten dagegen eigene gesetzliche Auszahlungsregeln. Ob und ab wann eine Auszahlung möglich ist, richtet sich nach den Vorgaben des Altersvorsorgedepots.
  2. Förderverfahren: Für Beamte gelten aufgrund ihres besonderen Dienstverhältnisses teilweise andere Verwaltungsabläufe als für gesetzlich Rentenversicherte. Wie die Datenübermittlung und die Beantragung der Förderung künftig erfolgen werden, steht noch nicht abschließend fest.

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Dieser Artikel wurde zuletzt im August 2026 aktualisiert. Neuerungen werden zeitnah berücksichtigt. Informiere Dich darüber hinaus beim Bundesministerium der Finanzen über Änderungen und neue Erkenntnisse.

Alters­vorsorge­depot für Beamte: Häufige Fragen

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